Rechtsprechung
BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 482/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 25.02.2015, 5 AZR 481/13.
- Bundesarbeitsgericht
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - Regelungskompetenz der Betriebsparteien
- rechtsprechung-im-internet.de
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - Regelungskompetenz der Betriebsparteien
- IWW
§ 246 Abs. 1 ZPO, § 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB, § 37 TVöD, § 70 BAT, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Münster, 30.06.2011 - 2 Ca 2545/10
- LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1263/11
- BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 482/13
- BAG - 4 AZR 482/13 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession
Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 482/13
Das hat der Senat in dem Parallelverfahren - 5 AZR 481/13 - entschieden.Auch insoweit wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils in dem Parallelverfahren - 5 AZR 481/13 - vom heutigen Tag verwiesen (Rn. 28 ff.) .
- BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende …
Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 482/13
§ 2 Arbeitsvertrag ist damit zeit-, nicht jedoch inhaltsdynamisch ausgestaltet (vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 15 f.) .Da es sich bei § 2 Arbeitsvertrag nach der vom Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zB BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 17 mwN) vorgenommenen rechtlichen Wertung, die von der Revision nicht angegriffen wird, um eine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB) handelt, ist zu fragen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., seither st. Rspr.) .
- LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1263/11
Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die …
Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 482/13
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. November 2012 - 2 Sa 1263/11 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 581/11
Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 482/13
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die pauschale Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf tarifliche Vergütungsbestimmungen ohne Nennung fester Beträge und ohne Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrags dynamisch zu verstehen, es sei denn, eindeutige Hinweise sprechen für eine statische Bezugnahme (vgl. BAG 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 23 mwN) . - BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 566/10
Rückkehrrecht nach § 17 HVFG
Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 482/13
Erst mit der Vollendung der Überleitung in den von §§ 4 bis 6 TVÜ-VKA vorgesehenen Schritten ist die bisherige Eingruppierung ersetzt (BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 566/10 - Rn. 32 mwN) und damit der der arbeitsvertraglichen Vergütungsabrede zugrunde liegende Regelungsplan vervollständigt. - BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12
Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung - …
Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 482/13
Da es sich bei § 2 Arbeitsvertrag nach der vom Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zB BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 17 mwN) vorgenommenen rechtlichen Wertung, die von der Revision nicht angegriffen wird, um eine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB) handelt, ist zu fragen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., seither st. Rspr.) . - BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10
Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession
Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 482/13
Die in § 2 Arbeitsvertrag vereinbarte "Anlehnung" der Vergütung an den dort genannten Tarifvertrag stellt keine Einschränkung dar, sondern ist dahin zu verstehen, dass die Beklagte als nicht tarifgebundene Arbeitgeberin auf ein intern von ihr praktiziertes System verweist, welches sich in seiner Struktur an dem genannten Tarifvertrag ausrichtet (BAG 17. November 2011 - 5 AZR 409/10 - Rn. 16 mwN) .