Rechtsprechung
BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 38/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Durchführungsanspruch - Sozialplan
- rechtsprechung-im-internet.de
Durchführungsanspruch - Sozialplan
- IWW
Abschn. B Ziff. III Nr. 1 Abs. 6 GBV, Abschn. B Ziff. III Nr. 1 Abs. 2 bis Abs. 5 GBV, Abschn. B Ziff. III Nr. 1 GBV, § ... 65 ArbGG, § 10 Satz 1 Halbs. 2 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 50 Abs. 2 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 88 BetrVG, Abschn. B Ziff. III Nr. 1 Abs. 1 GBV, Abschn. B Ziff. III Nr. 1 Abs. 7, Abs. 8 GBV, Abschn. B Ziff. III Nr. 1 Abs. 1, Abs. 2 GBV, Abschn. B Ziff. III Nr. 1 Abs. 7 Satz 2 GBV, Abschn. B Ziff. III Nr. 1 Abs. 9 Satz 1 und Satz 3 GBV, Abschn. B Ziff. III Nr. 1 Abs. 9 GBV, Abschn. B Ziff. III Nr. 7 Abs. 2 GBV, Abschn. B Ziff. III Nr. 1 Abs. 6, Abs. 9 GBV, Abschn. B Ziff. III Nr. 7 Abs. 1 GBV
- Wolters Kluwer
Antragsbefugnis des Betriebsrats für einen betriebsverfassungsrechtlichen Durchführungsanspruch bezüglich einer Betriebsvereinbarung
- bag-urteil.com
- rewis.io
Durchführungsanspruch - Sozialplan
- Betriebs-Berater
Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung eines Sozialplans
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht - Durchführungsanspruch; Sozialplan
- rechtsportal.de
BetrVG § 50 Abs. 1 ; BetrVG § 88
Antragsbefugnis des Betriebsrats für einen betriebsverfassungsrechtlichen Durchführungsanspruch bezüglich einer Betriebsvereinbarung - datenbank.nwb.de
Durchführungsanspruch - Sozialplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sozialplan - und der Durchführungsanspruch des Gesamtbetriebsrats
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Durchführungsanspruch - Sozialplan
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 02.02.2018 - 14 BV 1/17
- LAG Hessen, 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18
- BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 38/18
Papierfundstellen
- NZA 2020, 1128
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09
Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 38/18
Der Gesamtbetriebsrat verfolgt offenkundig nicht Individualansprüche einzelner Arbeitnehmer, sondern begehrt die Feststellung, um einen eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Durchführungsanspruch nach § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG geltend zu machen (vgl. auch BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 14, BAGE 134, 249) .a) Der Gesamtbetriebsrat ist als Partei der GBV SP zur Durchsetzung des auf diese bezogenen Durchführungsanspruchs aktivlegitimiert (vgl. zur Aktivlegitimation der die Betriebsvereinbarung schließenden Arbeitnehmervertretung BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 17, BAGE 134, 249) .
- BAG, 15.05.2018 - 1 AZR 37/17
Auslegung einer Sozialplanbestimmung - Fahrtkostenentschädigung
Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 38/18
Wie die Auslegung der GBV SP zeigt (vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen BAG 15. Mai 2018 - 1 AZR 37/17 - Rn. 15 mwN) , hat die von der Arbeitgeberin angenommene Begrenzung der Abfindung für alle Arbeitnehmer auf maximal 300.000,00 Euro brutto in der GBV SP keinen hinreichenden Niederschlag gefunden. - BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11
Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung
Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 38/18
Ein Streit der Betriebsparteien über die Frage, mit welchem Inhalt eine Betriebsvereinbarung durchzuführen ist, kann im Rahmen eines Feststellungsantrags geklärt werden (vgl. BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 18 mwN) . - LAG Hessen, 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18
§ 112 BetrVG
Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 38/18
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. August 2018 - 18 TaBV 106/18 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20
Leistungsbestimmung - billiges Ermessen - Durchführungsanspruch
Nach seinem ausdrücklichen Vorbringen will er nicht Individualansprüche einzelner Arbeitnehmer, sondern einen eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Durchführungsanspruch nach § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG geltend machen (vgl. BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 38/18 - Rn. 17 mwN) . - BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20
Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit
Er verfolgt nicht individuelle Ansprüche der genannten Arbeitnehmer aus der Betriebsvereinbarung M, sondern macht mit seinem Antrag, diese Betriebsvereinbarung auch auf die genannten Arbeitnehmer anzuwenden, seinen eigenen Anspruch auf Durchführung der Betriebsvereinbarung nach § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG geltend (vgl. BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - Rn. 35; 25. Februar 2020 - 1 ABR 38/18 - Rn. 17 mwN) . - LAG Hessen, 27.01.2021 - 18 TaBV 132/20
Eigenes Recht der Gruppenvertretung Kabine bei Fragen der Umsetzung der …
Ein Streit der Betriebsparteien über die Frage, mit welchem Inhalt eine Betriebsvereinbarung durchzuführen ist, kann im Rahmen eines Feststellungsantrags geklärt werden (vgl. BAG Beschluss vom 25. Februar 2020 - 1 ABR 38/18 - NZA 2020, 1128, Rz. 15;… BAG Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - NZA 2013, 522, Rz. 18 ).Die Personalvertretung verfolgt keine Individualansprüche einzelner Arbeitnehmer, sondern begehrt die Feststellung, um einen eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Durchführungsanspruch nach § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG geltend zu machen (vgl. BAG Beschluss vom 25. Februar 2020 - 1 ABR 38/18 - NZA 2020, 1128, Rz. 17 ).
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 26 Sa 741/20
Auslegung eines Interessenausgleichs/Sozialplans unter Berücksichtigung von …
Das gilt auch, wenn die Betriebsparteien tarifliche Regelungen in eine Betriebsvereinbarung einbeziehen (…vgl. BAG 15. Mai 2018 - 1 AZR 37/17, Rn. 15; 25. Februar 2020 - 1 ABR 38/18, Rn. 21). - LAG Düsseldorf, 26.08.2022 - 6 TaBV 6/22
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkorridor
Er macht nicht etwa in unzulässiger Prozessstandschaft Individualrechte der Mitarbeiter geltend, sondern nimmt seine originären betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben wahr (vgl. auch BAG v. 25.02.2020 - 1 ABR 38/18 - Rn. 17). - LAG Köln, 26.10.2022 - 11 TaBV 47/21
Durchführungsanspruch
Ein Streit der Betriebsparteien über die Frage, mit welchem Inhalt eine Betriebsvereinbarung durchzuführen ist, kann im Rahmen eines Feststellungsantrags geklärt werden (BAG, Beschl. v. 25.02.2020 - 1 ABR 38/18 - m. w. N.).