Rechtsprechung
BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Zuordnungstarifvertrag - unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat
- rechtsprechung-im-internet.de
Zuordnungstarifvertrag - unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat
- Wolters Kluwer
Keine Entscheidung über Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzung von Twitter durch den Arbeitgeber; Fehlende Antragsbefugnis eines rechtlich nicht existenten Gesamtbetriebsrats im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Anforderungen an einen Tarifvertrag zur Bildung ...
- bag-urteil.com
Keine Entscheidung über Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzung von Twitter durch den Arbeitgeber
- rewis.io
Zuordnungstarifvertrag - unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat
- Betriebs-Berater
Zur Errichtung eines Gesamtbetriebsrats nach Tarifvertrag
- datenbank.nwb.de
Zuordnungstarifvertrag - unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksame Errichtung eines unternehmensübergreifenden Gesamtbetriebsrats durch Tarifvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Keine Entscheidung über Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzung von Twitter durch den Arbeitgeber
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der unternehmensübergreifende Gesamtbetriebsrat - und der Zuordnungstarifvertrag
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zuordnungstarifvertrag - unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fehlende Antragsbefugnis eines rechtlich nicht existenten Gesamtbetriebsrats
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mitbestimmung bei Nutzung von Twitter durch den Arbeitgeber
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Keine Entscheidung über Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzung von Twitter durch den Arbeitgeber
- beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Mitbestimmung des Betriebsrats beim Twitter-Account?
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Betriebsrat-Mitbestimmung bei Social-Media-Nutzung: Vorerst kein Twitter-Verbot für Arbeitgeber
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 06.12.2017 - 28 BV 6/17
- LAG Hamburg, 13.09.2018 - 2 TaBV 5/18
- BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
Papierfundstellen
- ZIP 2020, 1530
- NZA 2020, 881
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06
Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei …
Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
Für eine entsprechende Vollmachtserteilung bedarf es aber hinreichender Anhaltspunkte; aus der Konzernzugehörigkeit ergibt sich eine solche Vollmacht nicht (vgl. zu all dem ausf. BAG 22. November 2017 - 4 ABR 54/15 - Rn. 22; 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 28; 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 20 ff.; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 ff., BAGE 124, 240) .Dabei kann sich der Wille des herrschenden Unternehmens, auch im Namen konzernzugehöriger Unternehmen zu handeln, nach § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB auch aus den Umständen ergeben, wenn sie einen einer ausdrücklichen Nennung als Tarifvertragspartei gleichwertigen Grad an Klarheit und Eindeutigkeit erreichen und in einer § 1 Abs. 2 TVG genügenden Form niedergelegt sind (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 16; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 ff., BAGE 124, 240) .
Darin wird hinreichend deutlich, dass sie die in der damaligen Anlage 1 ausdrücklich angeführten Unternehmen beim Abschluss des TV rechtgeschäftlich vertreten hat (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation eines [Mantel-]Tarifvertragsabschlusses BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 24 ff., BAGE 124, 240) .
- BAG, 13.12.2016 - 1 AZR 148/15
Konzernbetriebsvereinbarung - Betriebsverfassungsrechtlicher …
Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
Zum einen muss ein unternehmensübergreifender Tarifvertrag zur Bildung einer vom Gesetz abweichenden Betriebsratsstruktur nach § 3 Abs. 1 BetrVG wegen § 3 Abs. 2 TVG von allen betroffenen Unternehmen geschlossen werden (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 14) .Dabei kann sich der Wille des herrschenden Unternehmens, auch im Namen konzernzugehöriger Unternehmen zu handeln, nach § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB auch aus den Umständen ergeben, wenn sie einen einer ausdrücklichen Nennung als Tarifvertragspartei gleichwertigen Grad an Klarheit und Eindeutigkeit erreichen und in einer § 1 Abs. 2 TVG genügenden Form niedergelegt sind (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 16; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 ff., BAGE 124, 240) .
- BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14
Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge
Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
Das begründet die Gebundenheit der C Entertainment GmbH & Co. KG an den ua. in Vertretung für die H Kinobetriebsgesellschaft mbH geschlossenen TV, denn bei einer Verschmelzung durch Aufnahme nach § 2 Nr. 1 UmwG geht ein Firmentarifvertrag wegen der vom Gesetz in § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG angeordneten Gesamtrechtsnachfolge uneingeschränkt auf den übernehmenden Rechtsträger über (ausf. dazu BAG 15. Juni 2016 - 4 AZR 805/14 - Rn. 33 mwN, BAGE 155, 280) .
- BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 1/17
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
Einem nicht (mehr) existenten Gremium kommen keine betriebsverfassungsrechtlichen Rechtspositionen (mehr) zu; es mangelt ihm an der Antragsbefugnis (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 1/17 - Rn. 10) . - BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08
Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung
Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
Zum anderen ist den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit einer vom Gesetz abweichenden Ausgestaltung der Repräsentationsstrukturen der Arbeitnehmer in der Betriebsverfassung lediglich in dem durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG bestimmten Umfang eröffnet (vgl. ausf. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 22, BAGE 131, 277) . - BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
Hierbei handelt es sich um eine offenkundige Tatsache iSv. § 291 ZPO, die im Widerspruch steht zur Feststellung des Landesarbeitsgerichts, dass die Arbeitgeberin den Twitter-Account @C "unterhält" (vgl. zum Fehlen der Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Tatsachenfeststellung in solch einem Fall BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 87, 234) . - LAG Hamburg, 13.09.2018 - 2 TaBV 5/18
Twitter-Account der Arbeitgeberin - Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs …
Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. September 2018 - 2 TaBV 5/18 - im Umfang der Antragsstattgabe aufgehoben. - BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen von einer Konzernmutter im eigenen Namen …
Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
Für eine entsprechende Vollmachtserteilung bedarf es aber hinreichender Anhaltspunkte; aus der Konzernzugehörigkeit ergibt sich eine solche Vollmacht nicht (vgl. zu all dem ausf. BAG 22. November 2017 - 4 ABR 54/15 - Rn. 22; 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 28; 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 20 ff.; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 ff., BAGE 124, 240) . - BAG, 22.11.2017 - 4 ABR 54/15
Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von …
Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
Für eine entsprechende Vollmachtserteilung bedarf es aber hinreichender Anhaltspunkte; aus der Konzernzugehörigkeit ergibt sich eine solche Vollmacht nicht (vgl. zu all dem ausf. BAG 22. November 2017 - 4 ABR 54/15 - Rn. 22; 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 28; 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 20 ff.; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 ff., BAGE 124, 240) . - ArbG Hamburg, 06.12.2017 - 28 BV 6/17
Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 6. Dezember 2017 - 28 BV 6/17 - wird vollumfänglich zurückgewiesen. - BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR - Verhältnis zu Haustarifverträgen
- BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11
Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
- BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06
Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans - …
- BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste
Einem nicht (mehr) existenten Gremium kommen keine betriebsverfassungsrechtlichen Rechtspositionen (mehr) zu (BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 40/18 - Rn. 11 unter Bezugnahme auf BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 1/17 - Rn. 10) . - BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20
Gemeinschaftsbetrieb - Gesamtbetriebsrat - Entsendung
Ist das Amt eines an einem Beschlussverfahren beteiligten Betriebsrats erloschen, ohne dass ein neuer Betriebsrat funktionsnachfolgend gewählt wurde, endet dessen Beteiligtenfähigkeit (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Rn. 13) und ggf. auch dessen Antragsbefugnis (vgl. BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 40/18 - Rn. 11) . - BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22
Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren
Diese Annahme scheitert nicht etwa daran, dass die Neuwahl nichtig wäre (vgl. zur fehlenden Antragsbefugnis bei einem nicht mehr existenten Gremium BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 40/18 - Rn. 11) .
- LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 14 TaBV 4/20
Gesamtbetriebsrat - Entsendung - unternehmensfremdes Betriebsratsmitglied
Für Betriebe verschiedener Rechtsträger kann kein gemeinsamer Gesamtbetriebsrat errichtet werden (…BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 19; vgl. auch jüngst BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 40/18 - Rn. 14). - LAG Hessen, 04.09.2023 - 16 TaBV 45/23 Einem nicht (mehr) existenten Gremium kommen keine betriebsverfassungsrechtlichen Rechtspositionen (mehr) zu; es mangelt ihm an der Antragsbefugnis (Bundesarbeitsgericht 25. Februar 2020 -1 ABR 40/18- Rn. 11).
Darüber hinaus ist den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit einer vom Gesetz abweichenden Ausgestaltung der Repräsentationsstrukturen der Arbeitnehmer in der Betriebsverfassung lediglich in dem durch § 3 Abs. 1 Nr. 1-3 BetrVG bestimmten Umfang eröffnet (Bundesarbeitsgericht 25. Februar 2020 -1 ABR 40/18- Rn. 16).
- LAG Baden-Württemberg, 11.09.2023 - 4 TaBV 4/23
Beteiligung und Beteiligtenfähigkeit in Beschlussverfahren - Beschlussfassung in …
Fehlt die Rechtsmittelbefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (BAG 19. Oktober 2022 - 7 ABR 27/21 - BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 40/18 -).