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   BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18   

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https://dejure.org/2020,2915
BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18 (https://dejure.org/2020,2915)
BAG, Entscheidung vom 25.02.2020 - 1 ABR 40/18 (https://dejure.org/2020,2915)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - 1 ABR 40/18 (https://dejure.org/2020,2915)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Keine Entscheidung über Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzung von Twitter durch den Arbeitgeber; Fehlende Antragsbefugnis eines rechtlich nicht existenten Gesamtbetriebsrats im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Anforderungen an einen Tarifvertrag zur Bildung ...

  • bag-urteil.com

    Keine Entscheidung über Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzung von Twitter durch den Arbeitgeber

  • rewis.io

    Zuordnungstarifvertrag - unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat

  • Betriebs-Berater

    Zur Errichtung eines Gesamtbetriebsrats nach Tarifvertrag

  • datenbank.nwb.de

    Zuordnungstarifvertrag - unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksame Errichtung eines unternehmensübergreifenden Gesamtbetriebsrats durch Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Entscheidung über Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzung von Twitter durch den Arbeitgeber

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der unternehmensübergreifende Gesamtbetriebsrat - und der Zuordnungstarifvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zuordnungstarifvertrag - unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Antragsbefugnis eines rechtlich nicht existenten Gesamtbetriebsrats

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Nutzung von Twitter durch den Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Keine Entscheidung über Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzung von Twitter durch den Arbeitgeber

  • beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Twitter-Account?

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Betriebsrat-Mitbestimmung bei Social-Media-Nutzung: Vorerst kein Twitter-Verbot für Arbeitgeber

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1530
  • NZA 2020, 881
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
    Für eine entsprechende Vollmachtserteilung bedarf es aber hinreichender Anhaltspunkte; aus der Konzernzugehörigkeit ergibt sich eine solche Vollmacht nicht (vgl. zu all dem ausf. BAG 22. November 2017 - 4 ABR 54/15 - Rn. 22; 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 28; 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 20 ff.; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 ff., BAGE 124, 240) .

    Dabei kann sich der Wille des herrschenden Unternehmens, auch im Namen konzernzugehöriger Unternehmen zu handeln, nach § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB auch aus den Umständen ergeben, wenn sie einen einer ausdrücklichen Nennung als Tarifvertragspartei gleichwertigen Grad an Klarheit und Eindeutigkeit erreichen und in einer § 1 Abs. 2 TVG genügenden Form niedergelegt sind (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 16; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 ff., BAGE 124, 240) .

    Darin wird hinreichend deutlich, dass sie die in der damaligen Anlage 1 ausdrücklich angeführten Unternehmen beim Abschluss des TV rechtgeschäftlich vertreten hat (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation eines [Mantel-]Tarifvertragsabschlusses BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 24 ff., BAGE 124, 240) .

  • BAG, 13.12.2016 - 1 AZR 148/15

    Konzernbetriebsvereinbarung - Betriebsverfassungsrechtlicher

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
    Zum einen muss ein unternehmensübergreifender Tarifvertrag zur Bildung einer vom Gesetz abweichenden Betriebsratsstruktur nach § 3 Abs. 1 BetrVG wegen § 3 Abs. 2 TVG von allen betroffenen Unternehmen geschlossen werden (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 14) .

    Dabei kann sich der Wille des herrschenden Unternehmens, auch im Namen konzernzugehöriger Unternehmen zu handeln, nach § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB auch aus den Umständen ergeben, wenn sie einen einer ausdrücklichen Nennung als Tarifvertragspartei gleichwertigen Grad an Klarheit und Eindeutigkeit erreichen und in einer § 1 Abs. 2 TVG genügenden Form niedergelegt sind (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 16; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 ff., BAGE 124, 240) .

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14

    Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
    Das begründet die Gebundenheit der C Entertainment GmbH & Co. KG an den ua. in Vertretung für die H Kinobetriebsgesellschaft mbH geschlossenen TV, denn bei einer Verschmelzung durch Aufnahme nach § 2 Nr. 1 UmwG geht ein Firmentarifvertrag wegen der vom Gesetz in § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG angeordneten Gesamtrechtsnachfolge uneingeschränkt auf den übernehmenden Rechtsträger über (ausf. dazu BAG 15. Juni 2016 - 4 AZR 805/14 - Rn. 33 mwN, BAGE 155, 280) .
  • BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 1/17

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
    Einem nicht (mehr) existenten Gremium kommen keine betriebsverfassungsrechtlichen Rechtspositionen (mehr) zu; es mangelt ihm an der Antragsbefugnis (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 1/17 - Rn. 10) .
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
    Zum anderen ist den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit einer vom Gesetz abweichenden Ausgestaltung der Repräsentationsstrukturen der Arbeitnehmer in der Betriebsverfassung lediglich in dem durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG bestimmten Umfang eröffnet (vgl. ausf. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 22, BAGE 131, 277) .
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
    Hierbei handelt es sich um eine offenkundige Tatsache iSv. § 291 ZPO, die im Widerspruch steht zur Feststellung des Landesarbeitsgerichts, dass die Arbeitgeberin den Twitter-Account @C "unterhält" (vgl. zum Fehlen der Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Tatsachenfeststellung in solch einem Fall BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 87, 234) .
  • LAG Hamburg, 13.09.2018 - 2 TaBV 5/18

    Twitter-Account der Arbeitgeberin - Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. September 2018 - 2 TaBV 5/18 - im Umfang der Antragsstattgabe aufgehoben.
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen von einer Konzernmutter im eigenen Namen

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
    Für eine entsprechende Vollmachtserteilung bedarf es aber hinreichender Anhaltspunkte; aus der Konzernzugehörigkeit ergibt sich eine solche Vollmacht nicht (vgl. zu all dem ausf. BAG 22. November 2017 - 4 ABR 54/15 - Rn. 22; 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 28; 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 20 ff.; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 ff., BAGE 124, 240) .
  • BAG, 22.11.2017 - 4 ABR 54/15

    Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von

    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
    Für eine entsprechende Vollmachtserteilung bedarf es aber hinreichender Anhaltspunkte; aus der Konzernzugehörigkeit ergibt sich eine solche Vollmacht nicht (vgl. zu all dem ausf. BAG 22. November 2017 - 4 ABR 54/15 - Rn. 22; 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 28; 7. Juli 2010 - 4 AZR 120/09 - Rn. 20 ff.; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 ff., BAGE 124, 240) .
  • ArbG Hamburg, 06.12.2017 - 28 BV 6/17
    Auszug aus BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18
    Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 6. Dezember 2017 - 28 BV 6/17 - wird vollumfänglich zurückgewiesen.
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR - Verhältnis zu Haustarifverträgen

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

  • BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste

    Einem nicht (mehr) existenten Gremium kommen keine betriebsverfassungsrechtlichen Rechtspositionen (mehr) zu (BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 40/18 - Rn. 11 unter Bezugnahme auf BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 1/17 - Rn. 10) .
  • BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20

    Gemeinschaftsbetrieb - Gesamtbetriebsrat - Entsendung

    Ist das Amt eines an einem Beschlussverfahren beteiligten Betriebsrats erloschen, ohne dass ein neuer Betriebsrat funktionsnachfolgend gewählt wurde, endet dessen Beteiligtenfähigkeit (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Rn. 13) und ggf. auch dessen Antragsbefugnis (vgl. BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 40/18 - Rn. 11) .
  • BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22

    Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Diese Annahme scheitert nicht etwa daran, dass die Neuwahl nichtig wäre (vgl. zur fehlenden Antragsbefugnis bei einem nicht mehr existenten Gremium BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 40/18 - Rn. 11) .
  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 14 TaBV 4/20

    Gesamtbetriebsrat - Entsendung - unternehmensfremdes Betriebsratsmitglied

    Für Betriebe verschiedener Rechtsträger kann kein gemeinsamer Gesamtbetriebsrat errichtet werden (BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 19; vgl. auch jüngst BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 40/18 - Rn. 14).
  • LAG Hessen, 04.09.2023 - 16 TaBV 45/23
    Einem nicht (mehr) existenten Gremium kommen keine betriebsverfassungsrechtlichen Rechtspositionen (mehr) zu; es mangelt ihm an der Antragsbefugnis (Bundesarbeitsgericht 25. Februar 2020 -1 ABR 40/18- Rn. 11).

    Darüber hinaus ist den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit einer vom Gesetz abweichenden Ausgestaltung der Repräsentationsstrukturen der Arbeitnehmer in der Betriebsverfassung lediglich in dem durch § 3 Abs. 1 Nr. 1-3 BetrVG bestimmten Umfang eröffnet (Bundesarbeitsgericht 25. Februar 2020 -1 ABR 40/18- Rn. 16).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.09.2023 - 4 TaBV 4/23

    Beteiligung und Beteiligtenfähigkeit in Beschlussverfahren - Beschlussfassung in

    Fehlt die Rechtsmittelbefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (BAG 19. Oktober 2022 - 7 ABR 27/21 - BAG 25. Februar 2020 - 1 ABR 40/18 -).
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