Rechtsprechung
BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 59/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Befristung - Vertretung - Schriftform
- openjur.de
Befristung; Vertretung; Kausalzusammenhang; Schriftform
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befristungskontrolle bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Verträgen; Vertragsneuabschluss unter Vorbehalt
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; TzBfG § 14 Abs. 4
Befristungskontrolle bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Verträgen; Vertragsneuabschluss unter Vorbehalt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 03.05.2007 - 6 Ca 8809/06
- LAG Köln, 11.10.2007 - 6 Sa 751/07
- BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 59/08
Wird zitiert von ... (34)
- BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 446/15
Befristung - Schriftform - Vertragsunterzeichnung durch einen Vertreter - …
Die gesetzliche Schriftform ist nur gewahrt, wenn der ermittelte rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Urkunde jedenfalls andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 32, BAGE 138, 9; 25. März 2009 - 7 AZR 59/08 - Rn. 30 mwN; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 14 mwN, BAGE 125, 208) .Für die Wahrung der Schriftform kommt es nicht darauf an, ob der Unterzeichner tatsächlich bevollmächtigt war (vgl. BAG 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 33, BAGE 138, 9; 25. März 2009 - 7 AZR 59/08 - Rn. 31 mwN; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 15 mwN, BAGE 125, 208) .
- BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10
Befristungskontrollklage - § 6 KSchG
Sonst ist er mit dieser Rüge ausgeschlossen (vgl. Hk-TzBfG/Boecken 2. Aufl. § 14 Rn. 167; Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 93; Arnold/Gräfl/Gräfl § 14 TzBfG Rn. 382; ErfK/Müller-Glöge 11. Aufl. § 17 TzBfG Rn. 11; Schlachter in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 17 TzBfG Rn. 5; nicht ausdrücklich behandelt für eine Rüge des Schriftformverstoßes erst in der Revisionsinstanz von BAG 25. März 2009 - 7 AZR 59/08 - Rn. 28, ZTR 2009, 441 ) .Die gesetzliche Schriftform (§ 126 BGB) ist nur gewahrt, wenn der ermittelte rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Urkunde jedenfalls andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG 25. März 2009 - 7 AZR 59/08 - Rn. 30 mwN, ZTR 2009, 441; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 14 mwN, BAGE 125, 208) .
Für die Wahrung der Schriftform kommt es nicht darauf an, ob der Unterzeichner tatsächlich bevollmächtigt war (vgl. BAG 25. März 2009 - 7 AZR 59/08 - Rn. 31 mwN, ZTR 2009, 441; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 15 mwN, BAGE 125, 208) .
Botenerklärungen werden häufig in Textform (§ 126b BGB) mit einem separaten Schriftstück, zB einem Begleitschreiben, versehen, das den Aussteller erkennen lässt (vgl. BAG 25. März 2009 - 7 AZR 59/08 - Rn. 33, ZTR 2009, 441; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 19, BAGE 125, 208) .
- BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12
Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung
Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet (§ 126 Abs. 2 Satz 2 BGB; vgl. zum Ganzen BAG 25. März 2009 - 7 AZR 59/08 - Rn. 29) .
- BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 190/14
Sachgrundlose Befristung - Schriftform - Treu und Glauben
Die gesetzliche Schriftform ist nur gewahrt, wenn der ermittelte rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Urkunde jedenfalls andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (BAG 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 32, BAGE 138, 9; 25. März 2009 - 7 AZR 59/08 - Rn. 30; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 14, BAGE 125, 208) .Ist eine Erklärung mit dem Zusatz "im Auftrag" unterschrieben, kann das im Einzelfall dafür sprechen, dass der Unterzeichner nicht selbst handelnd wie ein Vertreter die Verantwortung für den Inhalt der von ihm unterzeichneten Erklärung übernehmen will (vgl. BAG 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 33, BAGE 138, 9; 25. März 2009 - 7 AZR 59/08 - Rn. 30; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 14, BAGE 125, 208) .
Für die Wahrung der Schriftform kommt es nicht darauf an, ob der Unterzeichner tatsächlich bevollmächtigt war (…BAG 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 33, aaO; 25. März 2009 - 7 AZR 59/08 - Rn. 31;… 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 15, aaO) .
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 Sa 210/16
Abfindungsanspruch nach § 1a Abs. 1 S. 1 KSchG und Abschluss eines dreiseitgen …
Von Bedeutung sind insbesondere die dem Rechtsverhältnis zu Grunde liegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand angehört, und verkehrstypische Verhaltensweisen (BAG, Urteil vom 25. März 2009 - 7 AZR 59/08 - BeckRS 2009, 69343 Rz. 30;… vom 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - NZA 2008, 403 f. Rz. 14, jeweils m. w. N. zur Unterschrift unter einem Kündigungsschreiben).Für die Wahrung der Schriftform ist unerheblich, ob der Unterzeichner tatsächlich bevollmächtigt war (BAG, Urteil vom 25. März 2009 - 7 AZR 59/08 - BeckRS 2009, 69343 Rz. 30;… vom 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - NZA 2008, 403, 404 Rz. 15 m. w. N.).
Die Unterschrift ist außerdem über der Bezeichnung " Arbeitgeber " und daher erkennbar für diesen und damit in Vertretung geleistet worden (vgl. BAG, Urteil vom 25. März 2009 - 7 ABR 59/08 - BeckRS 2009, 69343).
Dagegen wird bei dem Handeln eines Boten in der Regel eine in Textform (§ 126b BGB) gehaltene Urkunde mit einem separaten Schriftstück übersandt (vgl. BAG, Urteil vom 25. März 2009 - 7 AZR 59/08 - BeckRS 2009, 69343 Rz. 34;… vom 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - NZA 2008, 403, 404 Rz. 19).
- LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 16 Sa 882/09
Zeitbefristung zur Vertretung; Wahrung der Schriftform durch Unterzeichnung der …
Die Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG kann auch bei Unterzeichnung der Befristungsabrede "im Auftrag" gewahrt werden (Anschluss an BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08, juris).Andererseits hat der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einer Entfristungsklage die erstmalig in der Revisionsinstanz erhobene Rüge der mangelnden Schriftform materiell geprüft (BAG vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08, juris Rn. 28 ff.).
Die gesetzliche Schriftform (§ 126 BGB) ist nur gewahrt, wenn der so ermittelte rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Urkunde jedenfalls andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (…BAG vom 13.12.2007 - 6 AZR 145/07, AP Nr. 83 zu § 1 KSchG 1969, Rn. 14; BAG vom 25.03.2009 a.a.O., Rn. 30).
Für die Wahrung der Schriftform ist unerheblich, ob der Unterzeichner tatsächlich bevollmächtigt war (…BAG vom 13.12.2007 a.a.O. Rn. 15; BAG vom 25.03.2009 a.a.O., Rn. 31).
Das Bundesarbeitsgericht hat es für die Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG als ausreichend erachtet, dass ein "beauftragter Sachbearbeiter" unterzeichnet hat (BAG vom 25.03.2009 a.a.O.) Maßgeblich ist allein, dass - unabhängig von der Stellung im Betrieb oder in der Behörde - nach außen erkennbar wird, dass eine Vertretererklärung abgegeben wird.
- LG Berlin, 24.09.2014 - 65 S 64/14
Unterschrift mit Zusatz "i.A." wahrt Schriftformerfordernis nicht!
Von Bedeutung sind insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrunde liegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand angehört und verkehrstypische Verhaltensweisen (vgl. zum Schriftformerfordernis des § 623 BGB für Kündigungen das von der Klägerin zitierte Urteil: BAG 13.Dezember 2007 -6 AZR 145/07- Rn.14 sowie BAG Urteil vom 25.3.2009 - 7 AZR 59/08) . - LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10
Wirksamkeit einer Befristungsabrede - Doppelbefristung - Sachgrund der Vertretung …
Ergibt sich aus den Gesamtumständen, dass der Unterzeichner eines Arbeitsvertrags die Vertragserklärung ersichtlich im Namen eines anderen abgegeben hat, ist von einem Handeln als Vertreter im Sinne des § 164 Abs. 1 BGB auszugehen (vgl. BAG vom 25. März 2009 - 7 AZR 59/08, AP Nr. 58 zu § 14 TzBfG).Von Bedeutung sind insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrunde liegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand angehört und verkehrstypische Verhaltensweisen (vgl. BAG vom 25. März 2009 a.a.O. m.w.H.; LAG Düsseldorf vom 15. März 2010 - 16 Sa 882/09, LAGE § 14 TzBfG Nr. 54).
Die gesetzliche Schriftform ist allerdings nur dann gewahrt, wenn der so ermittelte rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Urkunde jedenfalls andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG vom 25. März 2009 a.a.O.; BAG vom 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07, AP Nr. 83 zu § 1 KSchG 1969).
Demgegenüber deutet der Zusatz "i.V." darauf hin, dass der Erklärende selbst für den Vertretenen handelt (vgl. BAG vom 25. März 2009 a.a.O.; BAG vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06, AP Nr. 19 zu § 174 BGB) .
Für die Wahrung der Schriftform ist unerheblich, ob der Unterzeichner tatsächlich bevollmächtigt war (vgl. BAG vom 25. März 2009 a.a.O.;… BAG vom 13. Dezember 2007 a.a.O.).
- LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 452/10
Kausalität zwischen dem zeitweiligen Ausfall der planmäßigen Lehrkraft und der …
Der Einsatz des befristet beschäftigten Arbeitnehmers muss wegen des Arbeitskräftebedarfs erfolgen, der durch die vorübergehende Abwesenheit des zu vertretenden Mitarbeiters entsteht (BAG, 06.10.2010, 7 AZR 397/09, juris; BAG, 25.03.2009, a. a. O.).Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitsvertrag lediglich berechtigt sein, dem vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer im Falle seiner Weiterarbeit oder nach seiner Rückkehr nicht dessen bisherige Tätigkeiten, sondern einen anderen Aufgabenbereich zuzuweisen (BAG, 25.03.2009, 7 AZR 59/08, ZTR 2009, Seite 441).
Dann wäre die Möglichkeit eröffnet, dass der Arbeitgeber einen Verhinderungsfall zum Anlass für die Einstellung von zwei befristet beschäftigten Arbeitnehmern genommen hätte (BAG 25.03.2009, 7 AZR 59/08;… a. a. O.).
Dies gilt auch dann, wenn der befristet zur Vertretung eingestellte Arbeitnehmer Daueraufgaben erledigt (BAG, 25.03.2009, a. a. O.).
- LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 91/15
Voraussetzungen des Befristungsgrundes der Vertretung
aa) § 21 Abs. 1 BEEG regelt den Sachgrund der Vertretung und hat insoweit bestätigende klarstellende Bedeutung (vgl. BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08, sowie BAG, Urteil vom 02.07.2003 - 7 AZR 529/02, zur Vorgängervorschrift).Teil des Sachgrunds der Vertretung ist eine Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters (BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08).
Maßgeblich ist, ob damit zu rechnen ist, dass der Vertretene wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird (BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08, Urteil vom 23.01.2002 - 7 AZR 740/00, Urteil vom 11.12.1991 - 7 AZR 431/90).
Entsteht der Vertretungsbedarf für den Arbeitgeber "fremdbestimmt", weil der Ausfall der Stammkraft (z.B. durch Krankheit oder Urlaub) nicht in erster Linie auf seiner Entscheidung beruht, ist regelmäßig damit zu rechnen, dass der Vertretene seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder erfüllen wird (BAG, Urteil vom 16.01.2013 - 7 AZR 661/11, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08), so dass an eine entsprechende Rückkehrprognose des Arbeitgebers keine strengen Voraussetzungen zu stellen sind.
- LAG Hamm, 28.11.2012 - 5 Sa 263/12
Befristung des Arbeitsverhältnisses; Mittelbare Befristung von zwei …
- LAG Hamm, 03.09.2015 - 18 Sa 91/15
Wirksamkeit einer auf den Sachgrund der Vertretung eines Mitarbeiters gestützten …
- ArbG Köln, 19.10.2017 - 11 Ca 4400/17
Wirksamkeit befristeter Arbeitsverträge von Fußballspielern?
- LAG Düsseldorf, 24.08.2015 - 9 Sa 1202/14
Wirksamkeit der individualvertraglichen Vereinbarung einer Altersgrenze
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 4 Sa 48/14
Schriftformgebot der Befristungsabrede - Wirksamkeit der Befristung: unmittelbare …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 21 Sa 1795/13
Sachgrundlose Befristung - Verpflichtung zum Vertragsschluss - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 Sa 153/13
Befristung zur Vertretung - Darlegungslast
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2022 - 2 Sa 476/21
Befristung - Sachgrund der Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2011 - 8 Sa 230/11
Befristung - Vertretung - Kausalzusammenhang
- LAG Köln, 30.05.2011 - 2 Sa 209/11
Befristung zur Vertretung bei befristeter Betrauung des Vertretenen mit …
- LAG Hessen, 27.07.2015 - 16 Sa 61/15
Anforderungen an die Form einer Befristungsabrede
- ArbG Düsseldorf, 03.11.2010 - 4 Ca 5638/10
Befristung im öffentlichen Dienst
- ArbG Essen, 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15
Keine
- LAG Hessen, 17.04.2015 - 10 Sa 1281/14
Der ULAK als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien ist wirksam die …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 644/11
Sachlich gerechtfertigte Befristung einer Arbeitszeiterhöhung - …
- ArbG Düsseldorf, 02.06.2010 - 4 Ca 9242/09
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst
- LAG Sachsen, 21.09.2016 - 8 Sa 291/16
Ermittlung der für die Anwendbarkeit des KSchG erforderlichen Anzahl Arbeitnehmer
- LAG Baden-Württemberg, 08.05.2015 - 17 TaBV 1/15
Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Vollmacht - Rechtsanwalt - im Betrieb …
- LAG Köln, 21.03.2012 - 9 Sa 1030/11
Befristung des Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit bei Vertretung einer aufgrund …
- LAG Hessen, 04.06.2019 - 9 Sa 506/18
Wird ein Hinweis nach § 6 Satz 1 KSchG in allgemeiner Form mit der Ladung zum …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 3 Sa 338/12
Befristung - Aushilfskräftebedarf wegen hohen Krankenstand
- LAG München, 15.02.2012 - 8 Sa 693/11
Sachgrundbefristung - Vertretung - vorübergehender betrieblicher Bedarf
- LAG Köln, 23.10.2009 - 11 Sa 1496/08
Befristung zur Elternzeitvertretung bei fehlendem rechtsverbindlichen …
- ArbG Halle, 23.11.2020 - 8 Ca 1531/20
Vertretungsbefristung - Befristungskette