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   BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05   

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https://dejure.org/2006,3264
BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05 (https://dejure.org/2006,3264)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2006 - 3 AZR 185/05 (https://dejure.org/2006,3264)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2006 - 3 AZR 185/05 (https://dejure.org/2006,3264)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten, hier: Unterbrechung der Rügefrist durch eine zwischen den Parteien wirkende Vereinbarung mit einem Interessenverband

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung der laufenden Betriebsrenten, hier: Unterbrechung der Rügefrist durch eine zwischen den Parteien wirkende Vereinbarung mit einem Interessenverband

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit um den Anspruch auf eine höhere Betriebsrente wegen einer ungenügenden Betriebsrentenanpassung; Anpassung der laufenden Betriebsrenten; Unterbrechung der Rügefrist durch eine zwischen den Parteien wirkende Vereinbarung mit einem Interessenverband; Begrenzung der ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 16; ; Leistungsordnung Bochumer Verband 1985 § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten, hier: Unterbrechung der Rügefrist durch eine zwischen den Parteien wirkende Vereinbarung mit einem Interessenverband

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 2528
  • NZA-RR 2007, 487
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05
    Die streitbeendende Wirkung ist umfassend (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu II 1 der Gründe; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72, zu A I 2 der Gründe; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, zu II 1 b der Gründe).

    Dies gilt auch für die streitbeendende Wirkung früherer, nicht gerügter Anpassungsentscheidungen (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu II 2 b der Gründe).

    a) Es entspricht dem Vereinheitlichungsziel des Bochumer Verbandes und den sich daraus ergebenden Besonderheiten dieses Versorgungssystems, dass zum einen die Arbeitgeber gebündelt durch den Bochumer Verband handeln und dieser die Anpassungsentscheidung nicht gegenüber dem einzelnen Arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern trifft, sondern einheitlich für die ganze Branche (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu II 2 b der Gründe).

    Zum anderen müssen auch die Arbeitnehmer durch eine Interessenvertretung unternehmens- und personenübergreifend gegenüber dem Bochumer Verband auftreten können (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - aaO).

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05
    Im zweiten Rechtsstreit entschied das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom gleichen Tage (- 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38) zur Anpassungsentscheidung 1994, dass weder die Satzung noch die LO 1985 eine für alle Mitgliedsunternehmen einheitliche Anpassung der laufenden Ruhegelder vorschreiben.

    Dies folgt nicht bereits daraus, dass mit dem Urteil des Senats vom 27. August 1996 (- 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38) die Abweisung der Klage eines anderen Betriebsrentners gegen die Beklagte, mit der dieser eine Erhöhung seiner Betriebsrente zum 1. Januar 1994 auf 11, 7 % begehrte, rechtskräftig wurde.

    Mit weiterem Urteil vom selben Tage (- 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38) hatte der Senat entschieden, dass der Bochumer Verband für die Steinkohlenbergbau- und die anderen Mitgliedsunternehmen unterschiedliche Anpassungssätze festlegen durfte.

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95

    Betriebliche Altersversorgung: Änderung der Leistungsordnung

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05
    Im Rechtsstreit des Betriebsrentners S entschied das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 27. August 1996 (- 3 AZR 467/95 -), dass sich die Anpassung 1991 nach der LO 1985 richtet.

    Der Rechtsstreit des Betriebsrentners S wurde durch Urteil vom 27. August 1996 (- 3 AZR 467/95 -) beendet.

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05
    Die streitbeendende Wirkung ist umfassend (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu II 1 der Gründe; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72, zu A I 2 der Gründe; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, zu II 1 b der Gründe).

    Deshalb kann der Arbeitnehmer diese nachträgliche Entscheidung bis zum übernächsten Anpassungstermin rügen (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - aaO, zu II 1 b bb der Gründe).

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05
    Die streitbeendende Wirkung ist umfassend (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu II 1 der Gründe; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72, zu A I 2 der Gründe; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05
    Eine Bindungswirkung gegenüber Dritten bedarf einer gesetzlichen Anordnung, an der es vorliegend fehlt (BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 02.02.2005 - 11 (10) Sa 1473/04
    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. Februar 2005 - 11 (10) Sa 1473/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05
    Hinweise des Senats: vgl. Senatsurteile vom gleichen Tag - 3 AZR 372/05 - und - 3 AZR 159/05 -.
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05
    Hinweise des Senats: vgl. Senatsurteile vom gleichen Tag - 3 AZR 372/05 - und - 3 AZR 159/05 -.
  • LAG Düsseldorf, 02.04.2007 - 14 (13) Sa 1152/06

    Mangels rechtzeitiger eigener Rüge erloschene Rentenanpassungansprüche - keine

    Dies gilt auch für die streitbeendende Wirkung früherer, nicht gerügter Anpassungsentscheidungen (BAG, Urteil vom 17.08.2004, a.a.O., zu II 2 b der Gründe; BAG, Urteil vom 25.04.2006, a.a.O., zu II 1 a der Gründe).

    Dem steht schon entgegen, dass in der Entscheidung maßgeblich auf das unternehmens- und personenübergreifende Handeln der Arbeitnehmer durch ihre Interessenvertretung gegenüber dem Konditionenkartell des Bochumer Verbandes abgestellt wird (BAG, Urteil vom 25.04.2006, a.a.O., zu II 1 a der Gründe).

    Nur unter diesen Umständen hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass eine Verbandsrüge grundsätzlich wie ein Rüge des Betriebsrentners selbst wirke (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.2006 - 3 AZR 185/05 - juris, zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

    Dies gilt jedoch nicht für die Rügen, die dazu dienen, die Ansprüche der einzelnen Versorgungsempfänger auf nachträgliche Anpassung geltend zu machen und deren Erlöschen zu verhindern (offen gelassen vom Senat im Urteil vom 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; auch in den Fällen, die in den Urteilen vom 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 -, - 3 AZR 185/05 - NZA-RR 2007, 487 und - 3 AZR 372/05 - BAGE 118, 51 entschieden wurden, gehörten die Kläger dem VDF an).
  • LAG Düsseldorf, 02.04.2007 - 14 (10) Sa 677/06

    Unbegründete Rentenanpassungsklage bei fehlender Rüge unterlassener Anpassung -

    Dies gilt auch für die streitbeendende Wirkung früherer, nicht gerügter Anpassungsentscheidungen (BAG, Urteil vom 17.08.2004, a.a.O., zu II 2 b der Gründe; BAG, Urteil vom 25.04.2006, a.a.O., zu II 1 a der Gründe).

    Dem steht schon entgegen, dass in der Entscheidung maßgeblich auf das unternehmens- und personenübergreifende Handeln der Arbeitnehmer durch ihre Interessenvertretung gegenüber dem Konditionenkartell des Bochumer Verbandes abgestellt wird (BAG, Urteil vom 25.04.2006, a.a.O., zu II 1 a der Gründe).

    Nur unter diesen Umständen hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass eine Verbandsrüge grundsätzlich wie eine Rüge des Betriebsrentners selbst wirke (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.2006 3 AZR 185/05 juris, zu II 3 a der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 13 Sa 863/05

    Unwirksame Versetzung eines Arbeitnehmers der Deutschen Telekom AG in

    Die von der Beklagten angezogenen Urteile des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. April 2006 (- 3 AZR 185/05 und 372/05 -) rechtfertigen kein anderes Ergebnis.
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 627/07

    Anpassung einer "betrieblichen Leistung

    Dies gilt jedoch nicht für die Rügen, die dazu dienen, die Ansprüche der einzelnen Versorgungsempfänger auf nachträgliche Anpassung geltend zu machen und deren Erlöschen zu verhindern (offen gelassen vom Senat im Urteil vom 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; auch in den Fällen, die in den Urteilen vom 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 -, - 3 AZR 185/05 - NZA-RR 2007, 487 und - 3 AZR 372/05 - BAGE 118, 51 entschieden wurden, gehörten die Kläger dem VDF an).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Hinweise des Senats: weitgehend Parallelsache zu - 3 AZR 185/05 - und - 3 AZR 159/05 - vom gleichen Tage.
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

    Dies gilt jedoch nicht für die Rügen, die dazu dienen, die Ansprüche der einzelnen Versorgungsempfänger auf nachträgliche Anpassung geltend zu machen und deren Erlöschen zu verhindern (offen gelassen vom Senat im Urteil vom 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; auch in den Fällen, die in den Urteilen vom 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 -, - 3 AZR 185/05 - NZA-RR 2007, 487 und - 3 AZR 372/05 - BAGE 118, 51 entschieden wurden, gehörten die Kläger dem VDF an).
  • LAG Düsseldorf, 18.12.2006 - 14 (3) Sa 700/06

    Anpassung der Betriebsrente aufgrund Gleichbehandlungsgrundsatz - Begründung der

    Denn er war seit dem 01.01.2005 und damit zum Zeitpunkt des Zugangs des Schreibens vom 12.12.2005 Mitglied dieses Verbandes (vgl. zur Anpassungsrüge durch den VDF: zuletzt BAG, Urteil vom 25.04.2006 3 AZR 185/05-juris; zu II 3 a der Gründe).
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