Rechtsprechung
   BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26239
BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 (https://dejure.org/2013,26239)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 (https://dejure.org/2013,26239)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2013 - 2 AZR 110/12 (https://dejure.org/2013,26239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,26239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule - außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • openjur.de

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule - außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule - außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule - außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche fristlose Änderungskündigung eines in Griechenland beschäftigten Lehrers zur Entgeltabsenkung; Deutsche Gerichtsbarkeit

  • bag-urteil.com

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule - außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 78/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12
    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (vgl. BVerfG 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - Rn. 34, BVerfGE 117, 141; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 mwN) .

    Entscheidend sind der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17, jeweils mwN) sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13) .

    Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. mwN) .

    Sie steht in keinem funktionalen Zusammenhang mit diplomatischen oder konsularischen Aufgaben und ist auch nicht die Ausübung einer hoheitsrechtlichen Befugnis, die mit Blick auf Art. 33 Abs. 4 GG in der Regel Beamten zu übertragen wäre (vgl. BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 63 ff., BVerfGE 119, 247; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 20) .

    Die Beklagte ist ein ausländischer Staat ohne "Sitz" im Inland iSv. Art. 19 EuGVVO (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -) .

    a) Dabei wird das Landesarbeitsgericht - ggf. nach weiterem Sachvortrag der Parteien und uU auf der Grundlage eines völker- und staatsrechtlichen Gutachtens - zunächst der Frage nachgehen müssen, welche Rechtsqualität die im bisherigen Prozessverlauf nicht umfassend vorgelegten griechischen Gesetze 3833/2010 und 3845/2010 haben und ob diese die Beklagte angesichts ihrer drohenden Insolvenz und der Auflagen der Geberländer völkerrechtlich berechtigen, unmittelbar korrigierend auch in solche Arbeitsverhältnisse einzugreifen, die außerhalb ihres Staatsgebiets vollzogen werden (vgl. dazu BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -) .

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12
    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen Vertragsbedingungen sozial ungerechtfertigt sind, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch schon aus anderen Gründen nach diesen Bedingungen richtet (BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 14, BAGE 140, 328; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 14) .

    aa) Ein mit der - ordentlichen oder außerordentlichen - Kündigung unterbreitetes Änderungsangebot muss eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 18).

    Der Inhalt des Änderungsangebots muss zudem nach § 623 BGB im Kündigungsschreiben zumindest hinreichenden Anklang gefunden haben (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 31; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 18) .

    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15 mwN, BAGE 132, 78) .

  • BAG, 14.02.2013 - 3 AZB 5/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Lehrer an griechischen Schulen

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12
    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (vgl. BVerfG 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - Rn. 34, BVerfGE 117, 141; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 mwN) .

    Entscheidend sind der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17, jeweils mwN) sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13) .

    Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. mwN) .

    Die Charakterisierung einer Aufgabe als staatliche ist deshalb für die Abgrenzung von hoheitlichem und nicht-hoheitlichem Handeln nicht maßgebend (vgl. BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15) .

    Sie steht in keinem funktionalen Zusammenhang mit diplomatischen oder konsularischen Aufgaben und ist auch nicht die Ausübung einer hoheitsrechtlichen Befugnis, die mit Blick auf Art. 33 Abs. 4 GG in der Regel Beamten zu übertragen wäre (vgl. BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 63 ff., BVerfGE 119, 247; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 20) .

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09

    Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12
    aa) Ein mit der - ordentlichen oder außerordentlichen - Kündigung unterbreitetes Änderungsangebot muss eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 18).

    Der Inhalt des Änderungsangebots muss zudem nach § 623 BGB im Kündigungsschreiben zumindest hinreichenden Anklang gefunden haben (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 31; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 18) .

  • BAG, 01.07.2010 - 2 AZR 270/09

    Staatenimmunität - Hoheitliche Tätigkeit - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12
    Entscheidend sind der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17, jeweils mwN) sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13) .

    Bei Arbeitsverträgen können Gerichtsstandsklauseln, die Vereinbarung eines für beide Parteien gemeinsamen Erfüllungsorts oder die Bezugnahme auf Tarifverträge typische Hinweise auf eine stillschweigende Rechtswahl enthalten (vgl. BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 28; 13. November 2007 - 9 AZR 134/07 - Rn. 32, BAGE 125, 24) .

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12
    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15 mwN, BAGE 132, 78) .
  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12
    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen Vertragsbedingungen sozial ungerechtfertigt sind, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch schon aus anderen Gründen nach diesen Bedingungen richtet (BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 14, BAGE 140, 328; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 14) .
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12
    d) Das Landesarbeitsgericht wird ggf. zudem den Fragen nachzugehen haben, ob - unter Berücksichtigung einer dem ausländischen Parlament zuzugestehenden Einschätzungsprärogative - ein wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB für die Erklärung einer fristlosen Kündigung gegeben war, ob die Beklagte eine Auslauffrist hätte einhalten müssen (vgl. dazu zuletzt BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 14 mwN) und ob sie die Erklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB gewahrt hat.
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2011 - 15 Sa 836/11

    Fehlende deutsche Gerichtsbarkeit bei Tätigkeit einer Lehrerin für einen

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. November 2011 - 15 Sa 836/11 - aufgehoben.
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12
    Sie steht in keinem funktionalen Zusammenhang mit diplomatischen oder konsularischen Aufgaben und ist auch nicht die Ausübung einer hoheitsrechtlichen Befugnis, die mit Blick auf Art. 33 Abs. 4 GG in der Regel Beamten zu übertragen wäre (vgl. BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 63 ff., BVerfGE 119, 247; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 20) .
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03

    Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen

  • EuGH, 17.11.2011 - C-327/10

    Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des

  • LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Griechenland - Entgeltabsenkung

    Ohne anderweitige Rechtswahl findet deutsches Recht Anwendung (wie BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12; 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 und 25.04.2013 - 2 AZR 110/12).

    Ohne anderweitige Rechtswahl findet deutsches Recht Anwendung (wie BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12; 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 und 25.04.2013 - 2 AZR 110/12) 2. Die griechischen Gesetze 3833/2010 und 3845/2010, die unter ausdrücklicher Änderung bestehender Arbeits- und Tarifverträge eine Entgeltsenkung für Mitarbeiter der öffentlichen Hand anordnen, greifen nicht unmittelbar korrigierend in die von der Republik Griechenland mit den Lehrkräften in Deutschland nach deutschem Recht geschlossene Arbeitsverträge ein.

    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, wenn ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüfen würde (vgl. BVerfG 06.12.2006 - 2 BvM 9/03 - zu C II 2 a der Gründe, BVerfGE 117, 141; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 14; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 14; BAG 14.04.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 mwN).

    2 Sa 172/12 - 16 2 AZR 110/12 - Rn. 15; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 15; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. mwN).

    Geht es - wie hier - um eine Streitigkeit aus einem Arbeitsverhältnis, kommt es grundsätzlich darauf an, ob die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben ihrer Natur nach hoheitlich oder nicht-hoheitlich sind; entscheidend ist der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 16; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17 mwN; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu A I 2 b der Gründe mwN), sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15).

    Nach dem für die Beurteilung der Tätigkeit des Klägers auf deutschem Hoheitsgebiet allein maßgeblichen deutschen Recht nehmen Lehrer nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr, deren Ausübung nach Art. 33 Abs. 4 GG regelmäßig Beamten vorbehalten ist (BVerfG 19.09.2007 2 BvF 3/02 - zu C I 2 c der Gründe, BVerfGE 119, 247; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 19; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 18; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 Rn. 20).

    2 Sa 172/12 - 19 richtenden angestellten Lehrkräfte nicht dem hoheitlichen Handeln der Beklagten zuzuordnen (vgl. BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 19; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 Rn. 20).

    Der für die Anwendung der EuGVVO erforderliche Auslandsbezug ergibt sich daraus, dass die Beklagte ein ausländischer Staat ohne "Sitz" im Inland ist (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 Rn. 21 f.; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12, Rn. 21).

    Arbeitsort des Klägers ist ausschließlich die Griechische Schule in N... (vgl. BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12, Rn. 24; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 27).

    Dazu bedurfte es im vorliegenden Fall nicht der Zuhilfenahme eines völker- und staatsrechtlichen Rechtsgutachtens, wie vom BAG für erwägenswert gehalten (vgl. BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 29).

  • LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Griechische Schule

    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, wenn ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüfen würde (vgl. BVerfG 06.12.2006 - 2 BvM 9/03 - zu C II 2 a der Gründe, BVerfGE 117, 141; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 14; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 14; BAG 14.04.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 m.w.N.).

    Dazu gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 15; BAG 14.02.2013 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. m.w.N.).

    Geht es - wie hier - um eine Streitigkeit aus einem Arbeitsverhältnis, kommt es grundsätzlich darauf an, ob die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben ihrer Natur nach hoheitlich oder nicht-hoheitlich sind; entscheidend ist der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 16; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17 m.w.N.; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu A I 2 b der Gründe m.w.N.), sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15).

    Nach dem für die Beurteilung der Tätigkeit der Klägerin auf deutschem Hoheitsgebiet allein maßgeblichen deutschen Recht nehmen Lehrer nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr, deren Ausübung nach Art. 33 Abs. 4 GG regelmäßig Beamten vorbehalten ist (BVerfG 19.09.2007 2 BvF 3/02 - zu C I 2 c der Gründe, BVerfGE 119, 247; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 19; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 18; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 Rn. 20).

    Deshalb ist das Betreiben der griechischen Schule in N... und die Tätigkeit der dort unterrichtenden angestellten Lehrkräfte nicht dem hoheitlichen Handeln der Beklagten zuzuordnen (vgl. BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 19; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12, Rn. 20).

    Der für die Anwendung der EuGVVO erforderliche Auslandsbezug ergibt sich daraus, dass die Beklagte ein ausländischer Staat ohne "Sitz" im Inland ist (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 Rn. 21 f.; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12, Rn. 21).

    Arbeitsort der Klägerin ist ausschließlich die Griechische Schule in N... (vgl. BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12, Rn. 24; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 27).

    Dazu bedurfte es im vorliegenden Fall nicht der Zuhilfenahme eines völker- und staatsrechtlichen Rechtsgutachtens, wie vom BAG für erwägenswert gehalten (vgl. BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 29).

  • LAG Düsseldorf, 19.12.2013 - 15 Sa 207/13

    Änderungskündigung eines ChefarztvertragsVerlust von Tätigkeitsbereichen durch

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 26.01.2012 - 2 AZR 102/11 - BAG vom 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rz. 30) zu "überflüssigen" Änderungskündigungen steht einer Klagestattgabe vorliegend nicht entgegen.
  • LAG Düsseldorf, 02.10.2018 - 11 Sa 543/18

    Ergänzende Vertragsauslegung bei Auslaufen eines in Bezug genommenen

    Auf die zugelassene Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Revision zurückverwiesen.
  • LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13

    Zulässigkeit der Kürzung der Gehälter der Lehrkräfte an griechischen Schulen in

    Auf die zugelassene Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.11.2011 - 15 Sa 836/11- aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Revision zurückverwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht