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   BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11   

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BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11 (https://dejure.org/2013,14919)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2013 - 6 AZR 800/11 (https://dejure.org/2013,14919)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 (https://dejure.org/2013,14919)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

  • openjur.de

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD - Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Verletzung der Dispositionsmaxime

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 308 Abs 1 S 1 ZPO, § 7 Abs 8 Buchst c TVöD, § 7 Abs 7 TVöD, § 6 Abs 1 S 1 Buchst a TVöD, § 7 Abs 1 S 1 TVöD
    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD - Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Verletzung der Dispositionsmaxime

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD - Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Verletzung der Dispositionsmaxime

  • Betriebs-Berater

    Vorliegen von Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

  • rewis.io

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD - Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Verletzung der Dispositionsmaxime

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorliegen von Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit - Schichtplanturnus - Bindung an die Parteianträge

  • bayrvr.de (Kurzinformation)

    TVöD und TV-L - Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Besprechungen u.ä.

  • arbeitszeitberatung.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Abschied vom Monatsdienstplan? Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 504
  • BB 2013, 1907
  • NZA-RR 2014, 217
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2011 - 5 Sa 268/10

    Vergütung von Rufbereitschaft, Überstunden und nicht gewährten Ruhe- und

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. September 2011 - 5 Sa 268/10 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. September 2011 - 5 Sa 268/10 - teilweise aufgehoben, soweit es die Beklagte verurteilt hat, an den Kläger 599, 76 Euro als Überstundenvergütung für das Jahr 2009 nebst Zinsen zu zahlen.

  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 391/93

    Schichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11
    Der Schichtplan ist damit nichts anderes als ein Dienstplan, aus dem sich eine regelmäßige Schichtfolge ergibt (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 10 AZR 391/93 - zu II 2 b bb der Gründe) .
  • BAG, 11.11.1997 - 9 AZR 566/96

    Überstunden in zentralen Bildungsstätten der ÖTV

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11
    Überstunden sind nach allgemeinem Verständnis die Arbeitsstunden, die über die Arbeitszeit hinausgehen, die für das jeweilige Arbeitsverhältnis aufgrund Tarifvertrags, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrags festgelegt sind (BAG 11. November 1997 - 9 AZR 566/96 - zu II 3 a der Gründe) .
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11
    Benachteiligend sind jedoch nur solche Maßnahmen, die bereits bestehende Rechtspositionen des Arbeitnehmers schmälern (BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 109, 369) .
  • BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 302/04

    Schichtlohnzuschlag - Sportplatz- und Sporthallenwart

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11
    Welches die zu erledigende Arbeitsaufgabe ist, bestimmt sich nach dem Schichtplan, der gemäß § 7 Abs. 2 TVöD einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit innerhalb einer bestimmten Zeit vorsehen muss (vgl. BAG 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06

    Tarifauslegung - Vergütung von Wegezeiten

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11
    Im Regelfall kann nicht angenommen werden, dass Tarifvertragsparteien sinnentleerte Normen schaffen wollen (BAG 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 28, BAGE 120, 361) .
  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11
    Nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung, die auch auf Verstöße gegen Mitbestimmungsrechte aus dem Personalvertretungsrecht übertragbar ist (BAG 22. Mai 2012 - 1 AZR 94/11 - Rn. 29; vgl. im Ergebnis bereits BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 36 ff., BAGE 126, 237) , führt die Verletzung von Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmervertretung nicht zu individual-rechtlichen, zuvor noch nicht bestehenden Ansprüchen der betroffenen Arbeitnehmer (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 42, BAGE 135, 13) .
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 589/08

    Schichtzulage - Schichtplan

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11
    Diese Erschwernis ist von der Schicht- bzw. Wechselschichtzulage gemäß § 8 Abs. 5 bzw. Abs. 6 TVöD, die einen Ausgleich für die Störung des gleichmäßigen Tagesrhythmus gewähren soll (vgl. BAG 8. Juli 2009 - 10 AZR 589/08 - Rn. 28) , nicht abgedeckt.
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11
    Nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung, die auch auf Verstöße gegen Mitbestimmungsrechte aus dem Personalvertretungsrecht übertragbar ist (BAG 22. Mai 2012 - 1 AZR 94/11 - Rn. 29; vgl. im Ergebnis bereits BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 36 ff., BAGE 126, 237) , führt die Verletzung von Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmervertretung nicht zu individual-rechtlichen, zuvor noch nicht bestehenden Ansprüchen der betroffenen Arbeitnehmer (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 42, BAGE 135, 13) .
  • BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 94/11

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11
    Nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung, die auch auf Verstöße gegen Mitbestimmungsrechte aus dem Personalvertretungsrecht übertragbar ist (BAG 22. Mai 2012 - 1 AZR 94/11 - Rn. 29; vgl. im Ergebnis bereits BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 36 ff., BAGE 126, 237) , führt die Verletzung von Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmervertretung nicht zu individual-rechtlichen, zuvor noch nicht bestehenden Ansprüchen der betroffenen Arbeitnehmer (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 42, BAGE 135, 13) .
  • BVerwG, 02.03.1993 - 6 P 34.91

    Dienstliche Maßnahme - Personalrat der Stammdienststelle - Fachliche

  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 4/88

    Betriebsrat - Bewachungsunternehmen - Wachpersonal

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07

    Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 691/09

    Objektive Klagehäufung - Bestimmtheit der Klage

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 189/11

    Bindung des Gerichts an die Parteianträge

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 261/11

    Strukturausgleich - Merkmal "Aufstieg - ohne

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 245/98

    Kinderhörspiele; Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Beteiligung

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03

    Anschriftenliste

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. April 2013 (- 6 AZR 800/11 -) sei zu entnehmen, dass Überstunden in Wechselschicht nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K in zwei Fallgruppen auftreten könnten.

    Die Norm kann gleichwohl ausgelegt werden (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 18) .

    Die Tarifvertragsparteien hätten daher auch die Formulierung "über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus angeordneten Stunden und/oder die im Schichtplan festgesetzten Arbeitsstunden" verwenden können, ohne den Bedeutungsgehalt des § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K zu verändern (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 23) .

    Sinnvoll ist § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K nur in der Lesart (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 19) :.

    Solchen "ungeplanten" Überstunden stehen die Fälle der zweiten Alternative gegenüber, in denen die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bereits durch die im Schichtplan angeordneten Stunden überschritten wird (sog. eingeplante Überstunden, vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 24) .

    Überstunden entstehen bei dem durch § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K geregelten Sachverhalt bereits dann zwingend ohne Ausgleichsmöglichkeit während des noch laufenden Schichtplanturnus, wenn zu den im Schichtplan festgesetzten "täglichen" Arbeitsstunden zusätzliche, nicht im Schichtplan ausgewiesene Stunden angeordnet werden (so schon erwogen von BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 33) .

    Ein solches Vorgehen ist noch vom Bedeutungsgehalt des Adverbs "nur" iSv. "ausschließlich" gedeckt (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 34) .

    bb) Eine Ausgleichsmöglichkeit lässt sich ebenso wenig aus dem Wortlaut der sprachlichen Klarstellung von § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K iSd. Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. April 2013 (- 6 AZR 800/11 - Rn. 19) herleiten.

    (2) Die Gegenansicht übersieht, dass ein Ausgleichszeitraum für § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD weder aus dem Wortlaut noch aus dem Zweck der Norm abzuleiten ist (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 33 bis 35) .

    Die (Wechsel-)Schichtzulage soll lediglich einen Ausgleich für die Störung des gleichmäßigen Tagesrhythmus gewährleisten (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 35) .

  • BAG, 15.10.2021 - 6 AZR 253/19

    Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte - Diskriminierung

    c) Das vorstehend dargelegte Tarifverständnis entspricht schließlich dem erklärten Ziel der Tarifvertragsparteien des TVöD-K zur zuschlagsfreien Flexibilisierung des Einsatzes der Beschäftigten (vgl. dazu BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 31, 28 mwN) .

    Zusätzlich setzt § 7 Abs. 7 TVöD-K voraus, dass die im jeweiligen Tarifgebiet maßgebliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten überschritten wird (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 17, 25; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 59, BAGE 158, 360) .

    An dem vom Senat in den Entscheidungen vom 25. April 2013 (- 6 AZR 800/11 -) sowie vom 23. März 2017 (- 6 AZR 161/16 - BAGE 158, 360) gefundenen Auslegungsergebnis des Überstundenbegriffs des § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K hält er angesichts des dargestellten Verständnisses der Grundnorm des § 7 Abs. 7 TVöD-K nicht fest.

    a) Der Senat hat § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K in seinen Entscheidungen vom 25. April 2013 und 23. März 2017 dahingehend ausgelegt, dass er sinnvoll nur in der folgenden Lesart sei (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 16, BAGE 158, 360; 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 19; kritisch hierzu: Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Teil II/1 § 7 Stand Mai 2014/April 2018 Rn. 62 ff.; Fieberg in Fürst GKÖD Bd. IV E § 7 Stand Oktober 2019 Rn. 68b; Burger in HK-TVöD/TV-L 4. Aufl. § 7 Rn. 107 ff.) :.

    Solchen "ungeplanten" Überstunden stünden die Fälle der zweiten Alternative gegenüber, in denen die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bereits durch die im Schichtplan angeordneten Stunden überschritten werde (sog. eingeplante Überstunden, vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 17, BAGE 158, 360; 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 24) .

    Darum ist es nicht unsinnig (so aber noch BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 20 f.) , sondern steht gerade im Einklang mit diesem Grundverständnis, wenn auch in den Fällen der Wechselschicht- oder Schichtarbeit allein ungeplante Arbeitsstunden zu Überstunden werden können.

    bb) Darüber hinaus kann vor dem Hintergrund des Überstundenbegriffs des § 7 Abs. 7 TVöD-K nicht mehr angenommen werden, der Begriff "einschließlich" in § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K sei abweichend von seiner allgemeinen Sprachbedeutung nicht als "mitsamt" oder "einbegriffen", sondern ausnahmsweise als "und" iSv. "und/oder" zu verstehen, weil damit die Alternativen der geplanten bzw. ungeplanten Stunden voneinander abgegrenzt werden sollten (dazu BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 24 ff. mit Nachw. zur Gegenansicht, BAGE 158, 360; 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 22 f.) .

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Eine solche ist unzulässig (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 13; 28. August 2008 - 2 AZR 63/07 - Rn. 23, BAGE 127, 329; BGH 29. Juni 2006 - I ZR 235/03 - Rn. 24, BGHZ 168, 179) .
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Der Arbeitnehmer erlangt dagegen auch durch eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts keinen Anspruch auf Leistungen, die der Arbeitgeber nicht schuldet (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 43; s. auch 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 40) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 23 Sa 1549/15

    Überstundenzuschläge TVöD-K - Teilzeitbeschäftigter - Wechselschicht

    Für in Wechselschicht tätige Teilzeitbeschäftigte fallen gem. § 7 Abs. 8c TVöD-K bei ungeplanter Anordnung v. Arbeit über den Dienstplan hinaus (1. Alternative der Lesart d. § 7 Abs. 8c TVöD nach BAG, Urt. v. 25.4.2013 -6 AZR 800/11- Juris Rz. 19) erst dann Überstundenzuschläge gem. § 8 Abs. 1a TVöD-K an, wenn sie in einer Woche mehr als 39 Stunden (Vollzeit) arbeiten.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.04.2013 - 6 AZR 800/11 - (AP Nr. 6 zu § 7 TVöD, Juris Rz 19) betreffend die wortgleichen Regelungen in §§ 7, 8 TVöD (allgemeiner Teil) festgestellt, dass § 7 Abs. 8 c TVöD nur bei der folgenden Lesart Sinn ergibt:.

    Nach der ersten Alternative der Regelung in der vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung 6 AZR 800/11 ermittelten zutreffenden Lesart seien Überstunden die über die im Schichtplan festgesetzten Stunden hinausgehenden Arbeitsstunden pro Tag.

    Dies ergebe sich aus der vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung 6 AZR 800/11 festgestellten einzig sinnvollen Lesart des Absatzes 8 c in der ersten Alternative.

    § 7 Absatz 8 c TVöD-K ist, wie das Bundesarbeitsgericht im Einklang mit der herrschenden Meinung formuliert hat (vgl. BAG, Urt. v. 25.04.2013 - 6 AZR 800/11 - AP Nr. 6 zu § 7 TVöD und Juris Rz 18), sprachlich nur schwer verständlich.

    Aus der schwer verständlichen Formulierung hat das Bundesarbeitsgericht unter Berücksichtigung der üblichen Auslegungskriterien in nachvollziehbarer Weise die oben zitierte besser verständliche Lesart als einzig sinnvolle ermittelt und festgestellt, dass die Tarifvertragsparteien mit ihrer unglücklich formulierten Norm tatsächlich zwei Alternativen regeln wollten (vgl. BAG, Urt. v. 25.04.2013 - 6 AZR 800/11 - Juris Rz 19 ff).

    Die entgegenstehende Interpretation der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.04.2013 (6 AZR 800/11) in der Literatur (z. B. Gescher, ZNV 2015, 13 ff) überzeugt nicht.

    Die Formulierung "nur" hinsichtlich der Definition von Überstunden schafft eine Sonderregelung ausschließlich gegenüber der Regelung zu Überstunden in Absatz 7 des § 7 TVöD-K. Das Bundesarbeitsgericht hat es in seiner Entscheidung vom 25.04.2013 (6 AZR 800/11 - a.a.O.), ohne inhaltlich eine Entscheidung zur ersten Alternative oder zur Teilzeittätigkeit zu treffen, für eine Erklärungsmöglichkeit gehalten, dass die Erweiterung des Anfalls von Überstunden in der ersten Alternative wegen einer besonderen Erschwernis für Wechselschichtarbeiter erfolge, die unvorhergesehen über die im Schichtplan festgelegte tägliche Arbeitszeit hinaus in Anspruch genommen werden.

    Diese Erschwernis sei von der Wechselschichtzulage gemäß § 8 Abs. 5 TVöD-K, die einen Ausgleich für die Störung des gleichmäßigen Tagesrhythmus gewähren solle, nicht abgedeckt (BAG vom 25.04.2013 - 6 AZR 800/11- Juris Rz 35).

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 621/12

    Auswirkungen der Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für einen gesetzlichen

    Überstunden können nach den Vorgaben des TVöD-AT bei den Beschäftigten des Bundes erst dann entstehen, wenn die geleisteten Arbeitsstunden über die regelmäßige Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TVöD-AT hinausgehen (vgl. § 7 Abs. 7 und Abs. 8 TVöD-AT; zu Überstunden bei Schichtarbeit vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 16 f.) .
  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 249/18

    Schichtplanturnus bei Wechselschichtarbeit

    a) § 9 Abs. 8 Buchst. c TV-V entspricht wörtlich § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-AT bzw. § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K. Gleiches gilt bezogen auf § 7 Abs. 8 Buchst. c TV-L. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu diesen Normen kann daher zur Auslegung des § 9 Abs. 8 Buchst. c TV-V herangezogen werden (vgl. hierzu BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 18 ff.; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 20 ff., BAGE 158, 360) .

    Der Schichtplan ist damit nichts anderes als ein Dienstplan, aus dem sich eine regelmäßige Schichtfolge ergibt (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 30 mwN; 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - zu II 1 b der Gründe; vgl. auch Burger in Burger TVöD/TV-L 3. Aufl. § 7 Rn. 8; Spengler in Hahn/Pfeiffer/Schubert Arbeitszeitrecht 2. Aufl. § 7 TVöD Rn. 4; Wahlers PersV 2014, 379, 381 f.) .

    bb) Der Schichtplanturnus beschreibt den Zeitraum, für den der Schichtplan oder Dienstplan im Vorhinein aufgestellt ist (BAG 6. September 2018 - 6 AZR 204/17 - Rn. 28; 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 26; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand Dezember 2013 Teil B 4 § 9 TV-V Rn. 77; Fieberg in Fürst GKÖD Bd. IV Stand April 2019 E § 7 Rn. 68a; Gescher ZMV 2015, 13, 14; Roßbruch Anm. PflR 2013, 755, 757; Steinigen ZTR 2013, 427, 428; Wahlers PersV 2014, 379, 381) .

    Ein Schichtplanturnus kann ein ganzes Jahr umfassen, auch wenn der Schichtplan im laufenden Jahr nach den aktuell entstehenden Bedürfnissen geändert wird (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 3, 28, 38 f.) .

    Dies entspricht dem Ziel der Arbeitszeitflexibilisierung, wie es auch in § 8 Abs. 2 TV-V zum Ausdruck kommt (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 28, 31) .

    Der Charakter als Jahresplan wird durch derartige Aktualisierungen (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 38) nicht berührt.

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17

    Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten

    Der Schichtplanturnus beschreibt dabei den Zeitraum, für den der Schichtplan oder Dienstplan im Vorhinein aufgestellt ist (BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 24 ff., 38) .

    Überstunden im Rettungsdienst entstehen daher erst unter Beachtung des tariflichen Faktors für Bereitschaftszeiten und des Ausgleichszeitraums nach § 7 Abs. 7 bzw. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 2 TV-L. Überstunden hat der Kläger daher geleistet, wenn der am Ende des Schichtplanturnus vorzunehmende Abgleich (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 38) ergibt, dass auch unter Berücksichtigung der Faktorisierung gemäß § 9 Abs. 3, Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TV-L die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des § 6 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - fremdnützig -

    Unter Schichtplanturnus im Sinn von § 7 Abs. 8 Buchst c TV-L ist der Zeitraum zu verstehen, für den der Schichtplan oder der Dienstplan im Vorhinein aufgestellt ist ( zum wortgleichen § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-AT: BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11- Rn. 26 ).
  • LAG Nürnberg, 03.05.2019 - 8 Sa 340/18

    Überstundenzuschlag - Teilzeit - Schichtarbeit - TVöD

    Diese sprachlich wenig verständliche Norm sei nach zutreffender Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 25.04.2013 - 6 AZR 800/11 und vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16 - so zu lesen, dass abweichend von Absatz 7 nur die Arbeitsstunden Überstunden seien, die im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus angeordnet worden seien, und/oder die im Schichtplan vorgesehenen (festgesetzten) Arbeitsstunden, die - bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (im Sinne von § 6 Abs. 1 TVöD-K) - im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen würden.

    a) Die Auslegung der zweiten Alternative des § 7 Abs. 8 c TVöD-K ergibt - wie das Arbeitsgericht zutreffend herausgearbeitet hat -, dass sog. "geplante Überstunden" voraussetzen, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten bezogen auf die gesamte Dauer des Schichtplans überschritten wird (BAG, Urteil v. 25.04.2013, 6 AZR 800/11, in juris recherchiert).

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12

    Auswirkungen der "Vorfeiertagsregelung" des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags

  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 252/17

    Beitragsorientierte Leistungszusage - vorzeitiges Ausscheiden

  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 2 Sa 414/17

    Überstundenentgelt - Zeitzuschlag - Arbeitszeitkonto - Ausschlussfrist -

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 510/14

    Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 4/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 14 TaBV 6/16

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrates; Auslegung einer Betriebsvereinbarung;

  • BAG, 16.03.2023 - 6 AZR 130/22

    TV-Ärzte/VKA - "Aufstellung" des Dienstplans - Zuschlag

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

  • BAG, 11.07.2019 - 6 AZR 40/17

    Bindung eines nichtkirchlichen Betriebserwerbers an arbeitsvertragliche

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12

    Wechselschichtarbeit nach BMT-G und TVöD-F

  • LAG Köln, 17.10.2013 - 7 Sa 380/13

    Gesetzliche Ruhepause; Break; Annahmeverzug

  • LAG Nürnberg, 19.12.2018 - 2 Sa 341/18

    Überstundenzuschläge - TVöD

  • LAG Köln, 06.02.2014 - 7 Sa 589/13

    Bezahlung von Arbeitszeitunterbrechungen bei Fluggastkontrolle

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 7 Sa 381/16

    Verrechnung von Mehrarbeits- mit Minusstunden - Teilzeitbeschäftigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.11.2019 - 7 Sa 620/19

    Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten als Arbeitszeit bei auffälliger Dienstkleidung -

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 511/14

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II - Wegfall einer Funktionsstufe

  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 15/21

    Aufhebung einer personellen Maßnahme - Beendigung der Maßnahme

  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 339/18

    Abgrenzung der Anwendungsbereiche des § 26b und des § 27b TVÜ-AVH

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 16/19

    Bereitschaftszeit in einer Rettungsdienstleitstelle

  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 48/16

    Härtefallregelung nach dem TV UmBw

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2020 - 3 Sa 610/19

    Vergütung von Rüst-, Umzieh- und Wegezeiten eines Objektschützers Umgang mit

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2017 - 11 Sa 248/16

    Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 6 .1 Abs. 2 Satz 1 b TVöD -K

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2019 - 5 Sa 2060/18

    Arbeitszeitmodell - Vergütung von Rüst- und Wegezeiten - Zentraler Objektschutz

  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 650/13

    Stufenaufstieg im TV-N Hessen

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 08.08.2018 - 2 Ca 1322/17

    Streitigkeit um Überstundenzuschläge

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 955/12

    Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 836/11

    Sicherung einer tariflichen Funktionszulage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2019 - 11 Sa 568/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - Fremdnützigkeit -

  • LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 40/17

    Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 10 Sa 1569/19

    Umkleidezeiten - Rüstzeiten - Wegezeiten - Feiertagsgutschriften

  • LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 45/17

    Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18

    Feststellungsantrag - Arbeitszeit - auffällige Dienstkleidung - Häusliche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19

    Vergütung - Umkleidezeit - Rüstzeit - Wegezeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 1813/18

    Umkleidezeiten als fremdnützige Tätigkeit; Vergütung für Umziehzeiten bei

  • LAG Köln, 05.03.2018 - 2 Sa 507/17

    Abgrenzung von zu vergütenden Überstunden und in das Arbeitszeitkonto

  • LAG Hamm, 12.02.2014 - 5 Sa 2/14

    Anrechnung einer übertariflichen Zulage

  • LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17

    Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung -

  • LAG Hamburg, 03.08.2018 - 5 Sa 35/17
  • LAG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Sa 48/17
  • LAG Hamburg, 16.07.2018 - 8 Sa 39/17

    Entgeltzahlung - Tarifsteigerung - übertarifliche Stufe - Anrechnung

  • LAG Köln, 23.11.2017 - 7 Sa 357/17

    Kein Ausgleich von Überstunden im turnusmäßigen Schichtplan eines Krankenhauses

  • KAG Augsburg, 18.10.2019 - 2 MV 8/18

    Auslegung einer Dienstvereinbarung zur Dienstplangestaltung und zur Einrichtung

  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 18.10.2019 - 2 MV 8/18

    Auslegung einer Dienstvereinbarung zur Dienstplangestaltung und zur Einrichtung

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