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   BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15   

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https://dejure.org/2017,11479
BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15 (https://dejure.org/2017,11479)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2017 - 1 ABR 46/15 (https://dejure.org/2017,11479)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2017 - 1 ABR 46/15 (https://dejure.org/2017,11479)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG
    Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht

  • IWW

    § 3a BDSG, Anlage 2 der GBV, § ... 3 ArbSchG, § 75 Abs. 2 BetrVG, § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG, § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 13 Abs. 1 ArbSchG, § 5 ArbSchG, § 13 Abs. 2 ArbSchG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, Anlage 2 zur GBV, Anlage 2 GBV

  • Wolters Kluwer

    Technische Überwachung als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht

  • Betriebs-Berater

    Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht

  • bag-urteil.com

    Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht

  • rewis.io

    Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht

  • ra.de
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bundesarbeitsgericht (BAG) weist HUK Coburg in die Schranken und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter fest mit Beschluss vom 25.04.2017 - 1 ABR 46/15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Technische Überwachungseinrichtung; Persönlichkeitsrecht

  • rechtsportal.de

    Technische Überwachung als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Schwerwiegender Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers durch technische Überwachungseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige technische Überwachung durch eine "Belastungsstatistik″

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch eine Betriebsvereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Technische Überwachungseinrichtungen - und das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Technische Überwachungseinrichtung und das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei technischer Überwachungseinrichtung - Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer - dauerhafte Überwachung des wesentlichen Arbeitsverhaltens - Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - feststehende oder festzustellende Ge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarungen zur Überwachung: Regelungsspielraum nicht grenzenlos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine ständige Produktivitätskontrolle im Betrieb

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarungen zur Überwachung: Regelungsspielraum nicht grenzenlos!

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Grundatz-Urteil zum Datenschutz

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Totalüberwachung ist unzulässig

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Gesundheitsschutz im Unternehmen: Vorgelagerte Mitarbeiterüberwachung ist unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch arbeitgeberseitige Überwachung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 159, 49
  • ZIP 2017, 2379
  • NZA 2017, 1205
  • BB 2017, 2099
  • BB 2017, 2428
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15
    Damit einhergehende Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen, der die den Betriebsparteien nach § 75 Abs. 2 BetrVG auferlegte Verpflichtung konkretisiert (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 40 mwN, BAGE 148, 26) .

    Eine Regelung ist verhältnismäßig im engeren Sinn, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 mwN, BAGE 148, 26) .

  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15
    Die Möglichkeiten, Einzelangaben über eine Person zu erheben, sie zu speichern sowie jederzeit abzurufen, sind geeignet, bei den Betroffenen einen psychischen Anpassungsdruck zu erzeugen, durch den sie in ihrer Freiheit, ihr Handeln aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu gestalten, wesentlich gehemmt werden (BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 15 mwN, BAGE 127, 276) .

    Dies erzeugt einen schwerwiegenden und zudem dauerhaften Anpassungsdruck, möglichst in allen maßgebenden Arbeitsbereichen in Bezug auf die Kennzahlen unauffällig zu arbeiten, um nicht aufgrund "erheblicher Abweichungen" später Personalgesprächen oder gar personellen Maßnahmen ausgesetzt zu sein (sh. auch BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 29 mwN, BAGE 127, 276) .

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15
    Erst in einem solchen Fall werden konkrete gesetzliche Handlungspflichten des Arbeitgebers ausgelöst, deren Umsetzung einer Mitwirkung des Betriebsrats bedarf (ausführlich BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 20 ff.) .

    Sie ist weder die nach § 13 Abs. 1 ArbSchG verantwortliche Person für die Erfüllung der sich ua. aus § 5 ArbSchG ergebenden Pflichten des Arbeitgebers noch können an sie Arbeitsschutzpflichten iSd. § 13 Abs. 2 ArbSchG delegiert werden (BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 23) .

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15
    Die Unwirksamkeit der genannten Bestimmungen der GBV hat die des gesamten Einigungsstellenspruchs zur Folge (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 39 mwN, BAGE 145, 330) .
  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87

    Einigungsstellenbeschluss über Sozialplan

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15
    Dagegen spricht, dass der Zweck der materiell-rechtlichen Ausschlussfrist, binnen kurzer Zeit Klarheit darüber zu erlangen, ob eine Anfechtung auf Ermessensfehler gestützt wird (BAG 26. Mai 1988 - 1 ABR 11/87 - zu B I 2 d bb der Gründe) , auch in den Fällen gewahrt wird, in denen eine entsprechend begründete und innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eingehende Antragsschrift Ermessensfehler benennt.
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15
    Es setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und wegen Fehlens einer zwingenden Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (st. Rspr., etwa BAG 30. September 2014 - 1 ABR 106/12 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15

    Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15
    Die auf technischem Wege erfolgende Ermittlung und Aufzeichnung von Informationen über Arbeitnehmer bei der Erbringung ihrer Arbeitsleistung bergen die Gefahr in sich, dass sie zum Objekt einer Überwachungstechnik gemacht werden, die anonym personen- oder leistungsbezogene Informationen erhebt, speichert, verknüpft und sichtbar macht (BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens -

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15
    Jedenfalls durch den im Verlauf des erstinstanzlichen Verfahrens gefassten Beschluss vom 1. August 2012 wurde die Einleitung des Beschlussverfahrens mit dem vorliegenden Verfahrensgegenstand sowie die Beauftragung des Verfahrensbevollmächtigten noch innerhalb des erstinstanzlichen Verfahrens genehmigt (vgl. BAG 4. November 2015 - 7 ABR 61/13 - Rn. 25 mwN) .
  • LAG Nürnberg, 06.05.2015 - 4 TaBV 8/13

    Einigungsstelle - Anfechtung - Anfechtungsfrist - Betriebsrat - Beschlussfassung

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15
    Auf die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 6. Mai 2015 - 4 TaBV 8/13 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

    Solche präventiven Maßnahmen können sich schon aufgrund des Vorliegens einer abstrakten Gefahr als verhältnismäßig erweisen, wenn sie keinen solchen psychischen Anpassungsdruck erzeugen, dass die Betroffenen bei objektiver Betrachtung in ihrer Freiheit, ihr Handeln aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu gestalten, wesentlich gehemmt sind (dazu BAG 25. April 2017 - 1 ABR 46/15 - Rn. 20 und Rn. 28 ff.) .
  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Da keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die vom Beklagten vorgenommenen Videoaufzeichnungen bei den betroffenen Arbeitnehmern zu einem ständigen Überwachungs- und daran anknüpfenden Anpassungs- und Leistungsdruck führen konnten (vgl. BAG 25. April 2017 - 1 ABR 46/15 - Rn. 30, BAGE 159, 49) , sieht der Senat von Hinweisen dazu ab, ob in einem solchen Fall nach den berührten Schutzzwecken des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Bildsequenzen eingreifen kann, die vorsätzliche Handlungen zulasten des Arbeitgebers belegen (zweifelnd Niemann JbArbR Bd. 55 S. 41, 60 f.) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2020 - 10 Sa 2130/19

    Biometrische Zeiterfassung - Pflichtvorsorgeuntersuchung

    "Erforderlich" ist ein technisches System, das das Persönlichkeitsrecht eines Menschen berührt, nur dann, wenn ein legitimer Zweck verfolgt wird und zur Erreichung dieses Zwecks kein gleich wirksames und das Persönlichkeitsrecht weniger einschränkende Mittel zur Verfügung steht (BAG vom 25. April 2017 - 1 ABR 46/15).
  • VG Hannover, 09.02.2023 - 10 A 6199/20

    Datenschutzrechtliche Verfügung gegen die Amazon Logistik Winsen GmbH rechtmäßig?

    Der hier zu beurteilende Sachverhalt lässt sich schließlich nicht mit dem Sachverhalt vergleichen, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. April 2017 (- 1 ABR 46/15 -, juris) zugrunde lag, da im dortigen Verfahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst einer Versicherungsgesellschaft einem Erfassungs- und Auswertungssystem unterworfen waren, bei dem diese nicht erkennen konnten, ob ihre Arbeitsergebnisse von den Durchschnittswerten erheblich abwichen (Rn. 33).
  • ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20

    Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der

    Im Hinblick auf das sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ergebende Mitbestimmungsrecht ist dem Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer, dessen Schutz das Beteiligungsrecht des Betriebsrates dient (dazu BAG, Beschl. v. 25.04.2017, 1 ABR 46/15, NZA 2017, 1205; Beschl. v. 13.12.2016, 1 ABR 7/1, NZA 2017, 657; Fitting, § 87 BetrVG Rn. 215; Richardi/ Maschmann , § 87 Rn. 492), ein hoher Stellenwert beizumessen.
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 3 TaBV 65/19

    Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung

    Eine Regelung ist verhältnismäßig im engeren Sinn, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (BAG vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17, juris, Rz. 20; BAG vom 25.04.2017 - 1 ABR 46/15, juris, Rz. 21; BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B), juris, Rz. 41).

    Erforderlich ist eine Regelung dann, wenn zur Zielerreichung keine anderen, gleich wirksamen und das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer weniger einschränkende Mittel zur Verfügung stehen (BAG vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17, juris, Rz. 20; BAG vom 25.04.2017 - 1 ABR 46/15, juris, Rz. 21; BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B), juris, Rz. 41).

    Unverhältnismäßig im engeren Sinne ist eine Regelung, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (BAG vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17, juris, Rz. 20; BAG vom 25.04.2017 - 1 ABR 46/15, juris, Rz. 21; BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B), juris, Rz. 41).

    Die Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG setzt allerdings ebenso wie die Regelung des § 26 Abs. 4 BDSG das Vorhandensein einer entsprechenden, wirksamen Kollektivvereinbarung voraus und diese Wirksamkeitsprüfung ist weiterhin auch nach nationalem Recht und damit am Maßstab des § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vorzunehmen (BAG vom 11.12.2018 - 1 ABR 12/17, juris, Rz. 18 ff.; BAG vom 25.04.2017 - 1 ABR 46/15, juris, Rz. 13 ff.; Thüsing/Traut in: Schwartmann u.a., DS-GVO/BDSG, Art. 88 DS-GVO Rn. 52; BeckOK Datenschutzrecht/Wolff/Brink, 33. Ed. (Stand: 01.08.2020), § 26 BDSG Rn. 55).

  • ArbG Köln, 26.06.2018 - 16 BV 327/17
    Die Ausübung des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG soll Arbeitnehmer gerade vor einer Persönlichkeitsrechtsverletzung schützen (BAG, Beschluss vom 25.04.2017, NZA 2017, 1205, 1209 Rn 20).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 17.02.2021 - 4 Ca 425/20

    Maskenpflicht - Eignung von Gesichtsvisieren - ärztliche Maskenbefreiung -

    Beschränkungen der Rechte sind danach möglich, müssen aber den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren (vgl. statt aller BAG vom 25. April 2017 - 1 ABR 46/15).
  • LAG Nürnberg, 06.05.2015 - 4 TaBV 8/13
    Gegen die Entscheidung - 4 TaBV 8/13 - wurde Rechtsmittel eingelegt am: 07.10.2015, AZ: 1 ABR 46/15.
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