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   BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17   

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BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17 (https://dejure.org/2018,9973)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2018 - 2 AZR 611/17 (https://dejure.org/2018,9973)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 (https://dejure.org/2018,9973)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Beweiswürdigung

  • Betriebs-Berater

    Beweiswürdigung durch das Gericht bei außerordentlicher Tat- und Verdachtskündigung

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Prozessrecht - Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung; Beweiswürdigung; Anhörung des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    Richterliche Überzeugung im Zivilprozess in Abwägung zwischen dem Grad der Gewissheit und letzten Zweifeln

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörung des Arbeitnehmers als Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung und Anforderungen an deren Inhalt und Ausgestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdachtskündigung - und die Anhörung des Arbeitnehmers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Verdachtskündigung - und die Kündigungserklärungsfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Geldwäscheverdacht gegen einen Bankmitarbeiter - und die außerordentliche Verdachtskündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung - und die Urteilsgründe

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung - Beweiswürdigung - Anhörung des Arbeitnehmers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts und Anhörung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung einer Bankmitarbeiterin wegen Verdachts der Veruntreuung

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anhörung bei Verdachtskündigungen

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Spielregeln für eine wirksame Verdachtskündigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1405
  • DB 2018, 2440
 
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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17
    Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist ausreichend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (st. Rspr., vgl. BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 73; BGH 18. Oktober 2017 - VIII ZR 32/16 - Rn. 14) .

    Um diese Überprüfung zu ermöglichen, haben sie nach § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO die wesentlichen Grundlagen ihrer Überzeugungsbildung nachvollziehbar darzulegen (BAG 21. September 2017 - 2 AZR 57/17 - Rn. 38; 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 35) .

    Die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist - anders als bei der sog. Tatkündigung (vgl. BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 38, 71) - Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung.

    Bei ihnen ist fallbezogen zu beurteilen, ob sie hinreichend zügig betrieben wurden (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 54) .

    Es steht ihm frei, eigene Ermittlungen anzustellen und/oder den Fort- oder Ausgang eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens abzuwarten (vgl. BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 59) .

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17
    Das folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 23; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 32) .

    Versäumt der Arbeitgeber dies, kann er sich im Prozess nicht auf den Verdacht eines pflichtwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers berufen; die hierauf gestützte Kündigung ist unwirksam (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - aaO) .

    Der erforderliche Umfang und damit auch ihre Ausgestaltung richten sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 56, BAGE 151, 1; 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 24) .

    Um dieser Aufklärung willen wird dem Arbeitgeber die Anhörung abverlangt (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 24) .

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 43) .

    bb) Steht im Raum, dass sich der Arbeitnehmer strafbar gemacht hat, darf der Arbeitgeber den Fort- und Ausgang des Ermittlungs- und Strafverfahrens abwarten und abhängig davon in dessen Verlauf zu einem nicht willkürlich gewählten Zeitpunkt kündigen (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 44) .

    Die Anhörung durfte sie nach dem Fortgang des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens und dem Bericht ihrer Internen Revision für erforderlich halten (vgl. BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 45) .

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17
    Der erforderliche Umfang und damit auch ihre Ausgestaltung richten sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 56, BAGE 151, 1; 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 24) .

    Dabei ist ein objektiver Maßstab aus Sicht eines verständigen Arbeitnehmers zugrunde zu legen (vgl. BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 57, aaO) .

    Daneben liegt diese Beurteilung im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet und bedarf daher der tatrichterlichen (Beweis-)Würdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 47, BAGE 151, 1; 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 16, BAGE 145, 278) .

  • BGH, 16.12.1999 - III ZR 295/98

    Beweislast, wenn der mit einem Alleinauftrag betraute Verkäufermakler das

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17
    Es genügt daher nicht, allein durch formelhafte Wendungen ohne Bezug zu den konkreten Fallumständen zum Ausdruck zu bringen, das Gericht sei von der Wahrheit einer Tatsache überzeugt oder nicht überzeugt (vgl. BGH 13. März 2003 - X ZR 100/00 - zu I 4 a der Gründe; 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98 - zu II 2 b aa der Gründe) .
  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17
    Um diese Überprüfung zu ermöglichen, haben sie nach § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO die wesentlichen Grundlagen ihrer Überzeugungsbildung nachvollziehbar darzulegen (BAG 21. September 2017 - 2 AZR 57/17 - Rn. 38; 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 35) .
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17
    Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, dass überhaupt eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 29; 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - Rn. 40, BAGE 149, 47; BGH 1. Dezember 2009 - VI ZR 221/08 - Rn. 18) .
  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17
    Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, dass überhaupt eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 29; 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - Rn. 40, BAGE 149, 47; BGH 1. Dezember 2009 - VI ZR 221/08 - Rn. 18) .
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17
    Wenn der Kündigungsberechtigte neue Tatsachen erfahren oder neue Beweismittel erlangt hat und nunmehr ausreichend Erkenntnisse für eine Kündigung zu haben glaubt, kann er dies zum Anlass für den Ausspruch einer Kündigung nehmen (BAG 22. Dezember 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 31) .
  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17
    Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, dass überhaupt eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 29; 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - Rn. 40, BAGE 149, 47; BGH 1. Dezember 2009 - VI ZR 221/08 - Rn. 18) .
  • BGH, 13.03.2003 - X ZR 100/00

    "Enalapril"; Anforderungen an einen schutzwürdigen Besitzstand i.S. des ErstrG

  • LAG Hamm, 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16

    Findet Kassiererin Waschpulver und Babynahrung statt Bargeld im Geldkoffer? -

  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16

    Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.10.2014 - 21 Sa 800/14

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Geldwäsche - außerdienstliches Verhalten -

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 483/09

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

  • ArbG Düsseldorf, 05.03.2020 - 9 Ca 6557/18

    5000,- EUR Schadensersatz für unvollständige DSGVO-Auskunft

    Die Bestimmung des § 286 Abs. 1 ZPO verlangt einen Grad an Überzeugung, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 24; 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 40; 25. Februar 1998 - 2 AZR 327/97 - Rn. 18; LAG Düsseldorf 10. Mai 2017 - 12 Sa 939/16 - Rn. 75; BGH 13. September 2012 - I ZR 14/11 - Rn. 13).
  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Versäumt der Arbeitgeber dies, kann er sich im Prozess nicht auf den Verdacht eines pflichtwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers berufen; die hierauf gestützte Kündigung ist unwirksam (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 31) .

    Es hat nach § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO die wesentlichen Grundlagen seiner Überzeugungsbildung in Bezug auf einen solchen Verdacht nachvollziehbar dargelegt (vgl. zu dieser Anforderung BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 24; 21. September 2017 - 2 AZR 57/17 - Rn. 38, BAGE 160, 221) und nicht verkannt, dass die den Verdacht begründenden Tatsachen entweder unstreitig oder mit dem Maß des § 286 Abs. 1 ZPO bewiesen sein müssen.

    Insbesondere darf es das Nichterreichen eines ausreichenden Grads an Gewissheit der "Täterschaft" nicht allein darauf stützen, es seien andere Erklärungen "theoretisch denkbar" (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 24 ff.) .

    Einer neuerlichen Anhörung vor Ausspruch der nun streitbefangenen Kündigung bedurfte es nicht (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 36 f.) .

    Der Kläger konnte dazu keine eigenen Beobachtungen beitragen (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 38) .

  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung

    Allein der Umstand, dass die Äußerungen in einer privaten Chatgruppe gefallen sind, führt nicht dazu, ihnen von vornherein eine Vertragspflichtwidrigkeit abzusprechen, da sie auf Vorgesetzte und Kollegen und damit auf betriebliche Umstände bezogen sind (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 44; zur disziplinarrechtlichen Relevanz von Äußerungen in einer außerdienstlichen Chatgruppe vgl. auch BVerwG 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Rn. 40) .
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