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   BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22   

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BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22 (https://dejure.org/2022,11576)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2022 - 3 AZB 2/22 (https://dejure.org/2022,11576)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 (https://dejure.org/2022,11576)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JurPC

    Formwirksamkeit eines elektronischen Dokuments

  • Wolters Kluwer

    Fristwahrung bei Einreichung elektronischer Dokumente nach dem Ausbaugesetz; Formwirksamkeit elektronisch eingereichter Dokumente; Gesetzliches Heilungsverfahren elektronischer Mängel nach gerichtlichem Hinweis; Rechtsnorm(en) als Grundlage(n) für die Einbettung aller ...

  • rewis.io

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Fristwahrung

  • Betriebs-Berater

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - eingebettete Schriftarten - Fristwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristwahrung bei Einreichung elektronischer Dokumente nach dem Ausbaugesetz; Formwirksamkeit elektronisch eingereichter Dokumente; Gesetzliches Heilungsverfahren elektronischer Mängel nach gerichtlichem Hinweis; Rechtsnorm(en) als Grundlage(n) für die Einbettung aller ...

  • datenbank.nwb.de

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Fristwahrung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Formmangel unverzüglich geheilt: Schriftsatz fristgerecht eingegangen!

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Formanforderungen an Schriftsätze via beA

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristwahrung mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs - und die Heilung von Formfehlern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristwahrung mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs - und die nicht eingebettete Schriftart

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltliche Versicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristwahrung mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs - und der Fristablauf vor dem 1. Januar 2022

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristwahrung mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs - und die Papierakte des Gerichts

  • bag-urteil.com (Tenor)

    BeA, Besonderes elektronisches Anwaltspostfach, Fristwahrung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1832
  • MDR 2022, 1140
  • MDR 2022, 974
  • NZA 2022, 803
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

    Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
    Das Zustimmungserfordernis darf daher nur unter den Voraussetzungen entfallen, denen der Bundesrat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zugestimmt hat (BVerfG 1. April 2014 - 2 BvF 1/12 ua. - Rn. 74, BVerfGE 136, 69) .

    Zustimmungsrechte des Bundesrats sollen nicht durch Delegation der Rechtssetzung auf die Exekutive erlöschen (BVerfG 1. April 2014 - 2 BvF 1/12 ua. - aaO) .

  • BFH, 24.11.1993 - X R 5/91

    Zu verfassungsrechtlichen Zweifeln hinsichtlich § 51 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 10 b

    Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
    Dies führte sonst zu einer wesentlichen formellen Änderung gegenüber der ursprünglichen Ermächtigungsgrundlage (BFH 24. November 1993 - X R 5/91 - zu IV 1 a der Gründe, BFHE 173, 519) .

    Sie erst ermöglichen es dem Bürger, sich darüber zu informieren, was rechtens sein soll, und zu prüfen, ob eine Regelung von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist (BFH 24. November 1993 - X R 5/91 - zu IV 1 b der Gründe, aaO) .

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
    Die vorher maßgebliche Verweisung in § 64 Abs. 7 ArbGG auf § 130a ff. ZPO (vgl. zur entsprechenden Rechtslage im Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht: BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 25, BAGE 171, 1; 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 5) entfiel.

    Der Senat lässt zunächst dahinstehen, ob nicht durchsuchbare oder nicht kopierbare PDF-Schriftsätze, für die Fristen galten, die vor dem 1. Januar 2022 abgelaufen sind, als nicht formwirksam iSd. § 130a Abs. 2 ZPO aF eingereicht angesehen werden können, wenn die elektronische Akte im Verfahren nicht führt (nicht ausdrücklich behandelt bei BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - BAGE 171, 1; in diese Richtung wohl BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 -; verneinend OLG Koblenz 9. November 2020 - 3 U 844/20 - Rn. 24 f.) .

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
    Es kommt deshalb darauf an, welche Neuerungen durch das Gesetz im Einzelnen eingeführt werden und deshalb mit dem Inkrafttreten anzuwenden sind (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - Rn. 10, BAGE 113, 321) .

    Der Ablauf der Frist zur Einlegung und Begründung der Berufung ist damit dafür maßgeblich, ob das alte oder neue Recht Anwendung findet (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - Rn. 9, aao) .

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
    Eine durch einen Interpretationskonflikt zwischen Gesetzgeber und Rechtsprechung ausgelöste Normsetzung ist nicht anders zu beurteilen als eine durch sonstige Gründe veranlasste rückwirkende Gesetzesänderung (BVerfG 21. Juli 2010 - 1 BvL 11/06 ua. - Rn. 73, BVerfGE 126, 369) .
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11

    Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in

    Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
    Denn die Befugnis zur verbindlichen Auslegung von Gesetzen ist nach dem Grundgesetz der rechtsprechenden Gewalt vorbehalten, die nach Art. 92 GG den Richtern anvertraut ist (BVerfG 25. März 2021 - 2 BvL 1/11 - Rn. 78, BVerfGE 157, 177) .
  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 463/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der mitgeteilten

    Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
    Dafür muss der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern (BGH 5. Juli 2017 - XII ZB 463/16 - Rn. 14) .
  • BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der

    Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für den ersten Zugang zum Gericht, sondern für die Ausgestaltung des gesamten Verfahrens (BVerfG 4. September 2020 - 1 BvR 2427/19 - Rn. 24 f.) .
  • BAG, 04.06.2008 - 3 AZB 37/08

    Wert der Beschwer

    Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
    Das Berufungsgericht wird auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden haben (BAG 4. Juni 2008 - 3 AZB 37/08 - Rn. 21; GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 77 Rn. 15) .
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
    Für die Setzung von Landesrecht ist danach kein Raum (Art. 72 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG 25. März 2021 - 2 BvF 1/20 ua. - Rn. 160, BVerfGE 157, 223) .
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument -

  • BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen

  • BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterzeichnung eines per Telefax

  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 8/19

    Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei

  • BVerfG, 02.11.2020 - 1 BvR 533/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Verwerfung einer Beschwerde gegen Wertfestsetzung

  • OLG Koblenz, 09.11.2020 - 3 U 844/20

    beA: Schriftarten müssen nicht in PDF-Datei eingebettet sein

  • BAG, 12.03.2020 - 6 AZM 1/20

    Formatfehler bei elektronischem Dokument - einmalige gerichtliche Hinweispflicht

  • LAG Hessen, 30.12.2021 - 6 Sa 684/21
  • BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 499/21

    Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze

    Diese Regelung ist zwingend (vgl. hierzu auch BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 23; Helml/Pessinger/Helml ArbGG 5. Aufl. § 46c Rn. 6) .

    Sie kann daher im Fall eines nicht mehr unverzüglichen Hinweises des Gerichts nicht darauf vertrauen, der Formfehler wirke sich zu ihren Gunsten aus (vgl. BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 28 zum wortgleichen § 130a Abs. 6 ZPO aF) .

    Jedenfalls bei führender elektronischer Akte ist daher in der Gesamtschau der gesetzlichen Ausgestaltung der Zugang zu Gericht durch die Anforderung, vorbereitende Schriftsätze im Dateiformat PDF einzureichen, nicht unverhältnismäßig erschwert (vgl. Radke jM 2020, 461, 462; aA bei führender Papierakte und druckbarem sowie zur Papierakte genommenem elektronischen Dokument BAG 1. August 2022 - 2 AZB 6/22 - Rn. 11 f.; zweifelnd bei führender Papierakte hinsichtlich des Ausschlusses druckbarer Dokumente auch BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 19 f.) .

    Dass ein elektronisches Dokument nach diesen Bestimmungen nicht deshalb formunwirksam ist, weil nicht sämtliche Schriftarten eingebettet sind, hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits mit Beschluss vom 25. April 2022 (- 3 AZB 2/22 - Rn. 29 ff.) entschieden.

  • LAG Hessen, 25.01.2023 - 6 Sa 369/22

    Unwirksame Dokumentenübermittlung mittels Word-Datei oder per Telefax; Effektiver

    aa) Durch die Möglichkeit einer Ersatzeinreichung bei vorübergehender technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung (sh. dazu mwN BAG 25. August 2022 - 6 AZR 499/21 - Rn. 29) und das niedrigschwellige Erfordernis, diese vorübergehende technische Unmöglichkeit lediglich glaubhaft iSv. § 294 Abs. 1 ZPO machen zu müssen (zu den allgemeinen Anforderungen an die Glaubhaftmachung vgl. zB BGH 2. August 2022 - VIII ZB 3/21 - Rn. 14 f.), was auch im Wege einer anwaltlichen Versicherung erfolgen kann (vgl. BAG 25. August 2022 - 6 AZR 499/21 - aaO; BGH 5. Juli 2017 - XII ZB 463/16 - Rn. 14; OLG Dresden 10. März 2022 - 4 W 94/22 - Rn. 6; OLG Hamm 19. August 2021 - I-4 U 57/21 ua. - Rn. 47), ist der Zugang zu den Gerichten (hier zum zweiten Rechtszug, auf den es keinen aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes herzuleitenden Anspruch gibt, vgl. BVerfG 2. November 2020 - 1 BvR 533/20 - Rn. 12; BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 19) nicht in unzumutbarer Weise eingeschränkt (vgl. BAG 25. August 2022 - 6 AZR 499/21 - aaO).

    cc) Aber selbst wenn man - entgegen der hier vertretenen Auffassung - davon ausgehen sollte, dass bei weiterhin geführten Papierakten mit der Erstbearbeitung durch das Gericht (also dem Ausdruck nach § 298 Abs. 1 Satz 1 ZPO, der Zuteilung zu einer Kammer und der Erstverfügung) ein bearbeitbares Dokument entstanden sein sollte und dies zu einer Heilung ex nunc führte (vgl. zur Rspr. des BGH, nach der auch ein nicht den Anforderungen des § 130a Abs. 1 ZPO aF entsprechender Schriftsatz mit seinem Ausdruck die von der Verfahrensordnung geforderte Schriftform einhält, BGH 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19 - Rn. 16; sich darauf im Rahmen eines Erst-Recht-Schlusses beziehend BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 20; sh.

    Diese Regelung ist (weiterhin) zwingend (BAG 25. August 2022 - 6 AZR 499/21 - aaO; vgl. hierzu auch BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 23; Helml/Pessinger/Helml ArbGG 5. Aufl. § 46c Rn. 6; BeckOK ZPO/von Selle Stand 1. Dezember 2022 § 130a ZPO Rn. 9; so auch BT-Drs. 19/28399 S. 40 zur Neufassung des § 2 Abs. 1 ERVV).

    Hingegen soll der Verstoß gegen andere technische Standards nunmehr nur noch dann zur Formunwirksamkeit führen, wenn aufgrund des Verstoßes im konkreten Fall eine Bearbeitung durch das Gericht nicht möglich ist (vgl. BeckOK ZPO/von Selle Stand 1. Dezember 2022 § 130a ZPO Rn. 9; unklar BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 23 f.).

    Auch bei weiterhin geführter Papierakte bedarf es aus den oben genannten Gründen und angesichts der niedrigschwelligen Heilungsmöglichkeit des Formmangels nach § 46c Abs. 6 ArbGG (dazu unten) zur Garantie eines effektiven Rechtsschutzes keiner einschränkenden Auslegung des § 46c ArbGG bzw. § 2 ERVV (so aber ErfK/Koch 23. Aufl. § 46c ArbGG Rn. 3 unter Berufung auf BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - sowie 1. August 2022 - 2 AZB 6/22 -, wobei es in diesen Entscheidungen um die Frage der Einbettung von Schriftarten bzw. die Kopier- und Durchsuchbarkeit der Dokumente ging).

    c) Aber selbst wenn man entgegen der hier vertretenen Auffassung davon ausgehen sollte, dass mit dem Ausdruck des Word-Dokuments nach § 298 Abs. 1 Satz 1 ZPO ein bearbeitbares und damit formwirksames Dokument entstanden sein sollte (vgl. zur Rspr. des BGH, nach der auch ein nicht den Anforderungen des § 130a Abs. 1 ZPO aF entsprechender Schriftsatz mit seinem Ausdruck die von der Verfahrensordnung geforderte Schriftform einhält, BGH 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19 - Rn. 16; sich darauf im Rahmen eines Erst-Recht-Schlusses beziehend BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 20), führte dies hier nicht zu einem anderen Ergebnis, da der Ausdruck dieses Dokument, die Zuteilung der Sache zu einer Kammer und die Erstverfügung erst am 22. Februar 2022 und damit nach Ablauf der Frist zur Einlegung der Berufung erfolgt sind und hier sogar aufgrund des Zeitpunktes der Einreichung (nach 16:00 Uhr und damit nach Dienstschluss der Mitarbeiter die den Ausdruck vornehmen) erst hatten erfolgen können.

    Die hier entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind von grundsätzlicher Bedeutung und jedenfalls für den Fall der nicht ausschließlich elektronisch geführten Akten höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt, also klärungsbedürftig; dies gilt umso mehr, als die Argumentationslinien in den Entscheidungen des Sechsten Senats Bundesarbeitsgerichts vom 25. August 2022 (- 6 AZR 499/21 -) einerseits und des Dritten Sentas des Bundesarbeitsgerichts vom 25. April 2022 (ua. - 3 AZB 2/22 -) sowie des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 1. August 2022 (- 2 AZB 6/22 -) in unterschiedliche Richtungen zu laufen scheinen.

  • BAG, 01.08.2022 - 2 AZB 6/22

    Berufung - Einlegung als elektronisches Dokument - Eignung zur Bearbeitung durch

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Begründung des Ausbaugesetzes entsprechende Rückschlüsse auf die Rechtslage bereits vor dem 1. Januar 2022 erlaubt (vgl. dazu BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 22 ff.) .

    Es stellte in dieser Konstellation eine reine Förmelei dar, die Formwirksamkeit des elektronisch eingereichten Schriftsatzes von seiner Durchsuchbarkeit und Kopierbarkeit sowie der Einbettung der verwendeten Schriftarten im elektronischen Dokument abhängig zu machen (zu § 130a ZPO vgl. BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 20 f.) .

    In der Anlage zu der auf dieser Grundlage erlassenen Justiz-Informationstechnik-VO vom 29. November 2017 (GVBl. S. 415) ist das Hessische Landesarbeitsgericht aber nicht aufgeführt (vgl. auch BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 17) .

    Ob und inwiefern für sie überhaupt wirksame Rechtsgrundlagen bestanden (für die ERVB 2019 verneinend BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 29 ff.) , bedarf daher keiner Entscheidung.

  • BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 158/22

    Bestimmender Schriftsatz - Unterschriftserfordernis

    Die Berufung ist nicht aus anderen Erwägungen unzulässig, sie ist insbesondere ausreichend begründet (vgl. BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 50) .
  • BAG, 29.06.2023 - 3 AZB 3/23

    Elektronischer Rechtsverkehr und Word-Datei

    Es stellte in dieser Konstellation eine reine Förmelei dar, die Formwirksamkeit des elektronisch eingereichten Schriftsatzes von seiner Durchsuchbarkeit und Kopierbarkeit sowie der Einbettung der verwendeten Schriftarten im elektronischen Dokument abhängig zu machen (zu § 130a ZPO vgl. BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 20 f.) .

    Das Berufungsgericht wird auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden haben (BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 51) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 2/22

    Auskunftsanspruch - Wettbewerbsverbot - Konkurrenztätigkeit - angestellter

    Denn die Pflicht zur Einreichung der in der Norm genannten Erklärungen und Unterlagen durch elektronisches Dokument dient der geregelten Umstellung der gerichtlichen Aktenführung auf elektronische Aktenführung, also der Etablierung des elektronischen Rechtsverkehrs (BT-Drs. (Bundestags-Drucksache) 17/12634 Seite 27 zur gleichlautenden Regelung des § 130d ZPO) und ist deshalb keine bloße Förmelei (vergleiche BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 20).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.09.2023 - L 6 BA 7/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - elektronischer Rechtsverkehr -

    Teilweise wurden die in der Vorgängerversion enthaltenen Anforderungen nicht als zwingend, sondern als Ordnungsvorschriften betrachtet (vgl. Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 23.11.2020 - 3 U 1442/20 -, juris Rn. 10 ff.; zur ERVB: OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2020 - 3 U 844/20 - juris Rn. 25 ff.; Landgericht Mannheim, Urteil vom 04.09.2020 - 1 S 29/20 -, juris Rn. 19 ff.) und die Erklärungen entsprechend als formwirksam angesehen; teilweise wurde hingegen von der Unwirksamkeit der Erklärungen unter diesen Verstößen ausgegangen (Bundesarbeitsgericht , Beschluss vom 12.03.2020 - 6 AZM 1/20 -, juris Rn. 6; Urteil vom 25.08.2022 - 6 AZR 499/21 -, juris Rn. 43 ff.; Hessisches Landesarbeitsgericht , Beschluss vom 30.12.2021 - 6 Sa 684/21 - juris Rn. 14 ff.; Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 11.03.2021 - 6 CA 1912/ c/20 -, juris Rn. 30 ff.; zur ERVB: BAG, Beschluss vom 25.04.2022 - 3 AZB 2/22 -, juris Rn. 29 ff.; Hessisches LAG, Beschluss vom 07.09.2020 - 18 SA 485/20 -, juris Rn. 29 ff.; Arbeitsgericht Lübeck, Urteil vom 01.10.2020 - 1 CA 572/20 -, juris Rn. 102 ff.; Urteil vom 09.06.2020 - 3 CA 2203/19 -, juris Rn. 24 ff.; zu § 2 Abs. 4 der vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2017 geltenden Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundessozialgericht : BSG, Beschluss vom 13.09.2016 - B 5 RS 30/16 B -, juris Rn. 3 f.).

    Denn die Frist für den Einreichenden beginnen erst mit dem Hinweis des Gerichts zu laufen, auch wenn dieser nicht unverzüglich ergeht (vgl. BAG, Beschluss vom 25.04.2022 - 3 AZB 2/22 -, juris Rn. 28; Müller in jurisPK-ERV, 2. Auflage, Stand: 08.09.2023, § 65a SGG, Rn. 380 ff.) An diesem Tag wurde jedoch ausschließlich die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Anlagen im vorgegebenen Dateiformat übermittelt.

  • BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 159/22

    Bestimmender Schriftsatz - Unterschriftserfordernis

    Die Berufung ist nicht aus anderen Erwägungen unzulässig, sie ist insbesondere ausreichend begründet (vgl. BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 50) .
  • LG Berlin, 20.06.2023 - 65 S 198/22

    Zulässigkeit einer Berufungeinlegung mittels einer qualifiziert elektronischen

    Anforderungen an den Zugang zu den Gerichten dürfen nur durch förmliche Gesetze oder durch Rechtsverordnungen aufgestellt werden, die auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, da sie den in Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten einschränken (vgl. BAG, Beschluss vom 25. April 2022 - 3 AZB 3/22, juris Rn. 18 m.w.N.; Beschluss vom 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 -, juris Rn. 34 m.w.N.).

    Die Übertragung der Regelungskompetenz, die ein Zustimmungserfordernis des Bundesrats nicht mehr enthält ("mitwirkungsabschüttelnde Selbstermächtigung"), ist jedoch unzulässig, wenn das ursprünglich ermächtigende Gesetz dies - wie hier - nicht vorsieht (BVerfG, Beschluss vom 01.04.2014 - 2 BvF 1/12, juris Rn. 74; BeckOK GG/Uhle, 55. Ed. 15.5.2023, GG Art. 80 Rn. 6ff., 34, mwN; BAG, Beschluss vom 25.04.2022 - 3 AZB 2/22, juris Rn. 39, mwN).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2022 - 26 Ta 121/22

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Ersatzeinreichung nach § 46g Sätze 3

    Hierzu bedarf es jedenfalls einer Versicherung der Richtigkeit dieser Angaben durch den Anwalt (vgl. BGH 5. Juli 2017 - XII ZB 463/16, Rn. 14; BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22, Rn. 49).(Rn.21).

    Hierzu bedarf es aber jedenfalls einer Versicherung der Richtigkeit dieser Angaben (vgl. BGH 5. Juli 2017 - XII ZB 463/16, Rn. 14; BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22, Rn. 49).

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2023 - 15 U 99/22

    BeA, elektronisches Dokument. Nichteignung zur Bearbeitung, Hinweis des Gerichts,

  • AG Berlin-Mitte, 31.05.2023 - 23 C 36/23

    Wirksamkeit einer Einreichung einer Klageschrift mit einer enveloped Signatur

  • OLG Koblenz, 07.06.2022 - 4 OLG 4 Ss 67/22

    Geeignetheit des Dateiformats übermittelter elektronischer Dokumente für die

  • LAG Köln, 15.12.2022 - 8 Sa 482/22

    Ersatzeinreichung nach § 46g ArbGG ; Glaubhaftmachung

  • LAG Hessen, 06.01.2023 - 3 Sa 1677/21

    Hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags; Bestimmtheit des Streitgegenstands;

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