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   BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 790/87   

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BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 790/87 (https://dejure.org/1988,4060)
BAG, Entscheidung vom 25.05.1988 - 4 AZR 790/87 (https://dejure.org/1988,4060)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 (https://dejure.org/1988,4060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Laboringenieurs als "Lehrkraft" im Sinne der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen in der Anlage 1a zum Bundesangestelltentarif (BAT) - Anspruch auf Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungsgruppe - Inhalt des Begriffs des Arbeitsvorgangs bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 01.06.1977 - 4 AZR 111/76

    Lehrhilfskräfte - Tätigkeitsmerkmale - Technische Angestellte - Besondere

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 790/87
    Eine solche "lehrnahe" technische Hilfstätigkeit im Rahmen und im Zusammenhang mit den dem Hochschullehrer verantwortlich übertragenen Lehrveranstaltungen hat der Senat schon im Urteil vom 1. Juni 1977 - 4 AZR 111/76 - (AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT) nicht als diejenige einer Lehrkraft im Sinne von Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen angesehen.

    Seine Subsumtion hält einer revisionsgerichtlichen Überprüfung stand, da sie weder gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt noch wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1977 - 4 AZR 111/76 - AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT).

    Spezialtätigkeit ist eine Tätigkeit, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes, außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Ausfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nichttechnische und insbesondere pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (BAG Urteil vom 1. Juni 1977 - 4 AZR 111/76 - AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT, m.w.N.).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 790/87
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    IV a BAT Fallgruppe 10 eine an den vorgesehenen Beispielstätigkeiten orientierte, deutlich wahrnehmbar erhöhte Qualität der Arbeit, die erhöhtes Wissen und Können oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation verlangt, fordern (BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w. N.).

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 790/87
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Hingegen umfaßt der tatrichterliche Beurteilungsspielraum die Befugnis zu bestimmen, mit welchen unterschiedlichen Tatsachen das jeweilige Heraushebungsmerkmal begründet wird (vgl. BAGE 51, 356 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975 im Anschluß an BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 790/87
    Der Senat hat im Urteil vom 11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 - (AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt, daß die Tätigkeit eines Laboringenieurs diejenige einer Lehrkraft im Sinne von Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen sein könne, wenn die selbständige Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten, insbesondere bei der Leitung von Lehrveranstaltungen, überwiege, so daß in diesen Fällen die Anlage 1 a zum BAT nicht zur Anwendung komme.
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 790/87
    Es prüft deshalb mit Recht zunächst das Vorliegen des Tätigkeitsmerkmals der Ausgangsvergütungsgruppe IV b BAT Fallgruppe 21 (vgl. BAGE 29, 416, 421 f. [BAG 07.12.1977 - 4 AZR 399/76] = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 790/87
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 790/87
    Hingegen umfaßt der tatrichterliche Beurteilungsspielraum die Befugnis zu bestimmen, mit welchen unterschiedlichen Tatsachen das jeweilige Heraushebungsmerkmal begründet wird (vgl. BAGE 51, 356 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975 im Anschluß an BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

    Dabei geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, daß der Kläger nicht als Lehrkraft im Sinne der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT anzusehen ist, sondern als Laboringenieur eine technische Hilfstätigkeit ausübt, die nach den Tätigkeitsmerkmalen für technische Angestellte der Anlage 1a zum BAT tariflich zu bewerten ist (vgl. BAG Urteile vom 1. Juni 1977 - 4 AZR 111/76 - AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT; vom 11. Februar 1987, BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 - und vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 548/89 - beide nicht veröffentlicht).

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung fordert eine Spezialtätigkeit im Tarifsinne eine Tätigkeit, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nichttechnische und insbesondere pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (BAG Urteile vom 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 - und vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 548/89 - beide nicht veröffentlicht).

  • BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 548/89

    Eingruppierung eines Laboringenieur als technischer Angestellter - Einordnung des

    Dabei geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, daß der Kläger nicht als Lehrkraft im Sinne der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1 a zum BAT anzusehen ist, sondern als Laboringenieur eine technische Hilfstätigkeit ausübt, die nach den Tätigkeitsmerkmalen für technische Angestellte der Anlage 1 a zum BAT tariflich zu bewerten ist (vgl. BAG Urteile vom 1. Juni 1977 - 4 AZR 111/76 - AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT; vom 11. Februar 1987, BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese Anforderungen sieht das Landesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 - (nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) dadurch als erfüllt an, daß der Kläger bei den Praktika in zwei Bereichen (Konstruktionstechnik und Kunststoffverarbeitung) tätig ist und im Bereich Konstruktionstechnik mit fünf Professoren zusammenarbeitet.

    Zwar geht das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff aus, wenn es unter Bezugnahme auf die Senatsrechtsprechung als Spezialtätigkeit im Tarifsinne eine Tätigkeit fordert, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes, außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nichttechnische und insbesondere pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (BAG Urteil vom 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 532/91

    Eingruppierung eines Laboringenieurs - Heraushebung einer Tätigkeit durch

    Dabei geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, daß der Kläger nicht als Lehrkraft im Sinne der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1 a zum BAT anzusehen ist, sondern als Laboringenieur eine technische Hilfstätigkeit ausübt, die nach den Tätigkeitsmerkmalen für technische Angestellte der Anlage 1 a zum BAT tariflich zu bewerten ist (vgl. BAG Urteile vom 1. Juni 1977 - 4 AZR 111/76 - AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT; vom 11. Februar 1987, BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese Anforderungen sieht das Landesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 - (nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) als erfüllt an, weil der Kläger bei den Praktika in zwei Bereichen (Konstruktionstechnik und Kunststoffverarbeitung) tätig ist und im Bereich Konstruktionstechnik mit fünf Professoren zusammenarbeitet.

    Das Landesarbeitsgericht geht dabei vom zutreffenden Rechtsbegriff aus, wenn es unter Bezugnahme auf die Senatsrechtsprechung als "Spezialtätigkeit" im Tarifsinne eine Tätigkeit fordert, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes, außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nichttechnische und insbesondere pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (BAG Urteil vom 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05

    Eingruppierung - Reiseverkehrskauffrau - Besitzstandsklausel

    Spezialaufgaben sind daher solche, die außerhalb der üblichen Aufgaben einer einschlägig ausgebildeten Reiseverkehrskauffrau liegen und deshalb besondere Fachkenntnisse erfordern (vgl. BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 -).
  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 120/92

    Eingruppierung eines Laboringenieurs - Folgen der verspäteten Zustellung eines

    Dabei geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, daß der Kläger nicht als Lehrkraft im Sinne der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1 a zum BAT anzusehen ist, sondern als Laboringenieur eine technische Hilfstätigkeit ausübt, die nach den Tätigkeitsmerkmalen für technische Angestellte der Anlage 1 a zum BAT tariflich zu bewerten ist (vgl. BAG Urteile vom 1. Juni 1977 - 4 AZR 111/76 - AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT; vom 11. Februar 1987, BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 - und vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 548/89 - beide nicht veröffentlicht).

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung fordert eine Spezialtätigkeit im Tarifsinne eine Tätigkeit, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nichttechnische und insbesondere pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (BAG Urteile vom 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 - und vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 548/89 - beide nicht veröffentlicht).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 4 Sa 499/02

    Eingruppierung eines Ingenieurs - Herausheben durch Spezialaufgaben

    Eine Spezialtätigkeit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fordert eine Tätigkeit, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nicht technische und insbesondere pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (vgl. BAG vom 25.05.1988 -- 4 AZR 790/87 -- und vom 14.02.1990 -- 4 AZR 548/89 --).
  • ArbG Erfurt, 11.03.2022 - 3 Ca 15/21

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst - Auswahlverfahren - konstitutives

    Eine praktische Erfahrung ist erst dann "langjährig", wenn mindestens drei Jahre lang eine praktische Erfahrung gewonnen werden konnte (BAG, Urteil vom 25.05.1988, Az. 4 AZR 790/87; BAG, Urteil vom 22.04.2009, Az.: 4 AZR 163/08).
  • ArbG Gelsenkirchen, 22.05.2019 - 2 Ca 120/19

    Eingruppierung eines Abwassermeisters nach TVöD-V, besondere Leistungen

    Erforderlich ist demnach eine deutlich wahrnehmbar erhöhte Qualität der Arbeit, die erhöhtes Wissen und Können oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation verlangt (BAG, Urteil vom 25.05.1988, Az. 4 AZR 790/87, BeckRS 1988, 30726209).
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