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   BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 614/15   

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BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 614/15 (https://dejure.org/2016,21107)
BAG, Entscheidung vom 25.05.2016 - 5 AZR 614/15 (https://dejure.org/2016,21107)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 5 AZR 614/15 (https://dejure.org/2016,21107)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 1 S 1 ArbGG, § 233 ZPO, § 85 Abs 2 ZPO
    Annahmeverzug - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • IWW

    § 74 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 74 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ArbGG, § 222 Abs. 1 ZPO, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB, § 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 233 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis; Organisationsanforderungen an Kanzleibetrieb des prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts; Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzug - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Betriebs-Berater

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versendung von Schriftsätzen per Telefax - Anwaltliche Sorgfalt

  • rewis.io

    Annahmeverzug - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristen- und Ausgangskontrolle - und das fristwahrende Fax

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Annahmeverzug - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwaltliche Einzelanweisung zu fristwahrendem Fax muss Ausgangskontrolle umfassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2522
  • NZA 2016, 1039
  • BB 2016, 1844
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.2016 - III ZB 42/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine Einzelanweisung zur

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 614/15
    Die Überprüfung des Sendeberichts kann lediglich dann entfallen, wenn der Rechtsanwalt seine Kanzleiangestellten angewiesen hat, die Frist erst nach telefonischer Rückfrage beim Empfänger zu streichen (vgl. BGH 25. Februar 2016 - III ZB 42/15 - Rn. 10) .

    Nur dann, wenn ein Rechtsanwalt für einen bestimmten Fall genaue Anweisungen erteilt, die eine Fristwahrung gewährleisten, sind diese allein maßgeblich und kommt es auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen nicht mehr an (vgl. BGH 25. Februar 2016 - III ZB 42/15 - Rn. 12 mwN) .

    Sie machte eine allgemeine organisatorische Regelung zur Kontrolle der Übersendung per Telefax und die allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze nicht entbehrlich und war nicht geeignet, etwa bestehende Kontrollmechanismen, wie die Mitarbeiter eine vollständige Übermittlung per Telefax sicherzustellen haben und unter welchen Voraussetzungen sie eine Frist als erledigt vermerken dürfen, außer Kraft zu setzen (vgl. BGH 25. Februar 2016 - III ZB 42/15 - Rn. 12) .

  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 432/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 614/15
    Der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt, der die Absendung fristwahrender Schriftsätze seinem Büropersonal überlässt, ist allerdings verpflichtet, eine hinreichende Ausgangskontrolle sicherzustellen (vgl. BAG 19. Juli 2007 - 6 AZR 432/06 - Rn. 10) .
  • BAG, 02.11.2010 - 5 AZR 456/10

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 614/15
    Zu diesem Zweck muss der Rechtsanwalt eine zuverlässige Fristenkontrolle organisieren und insbesondere einen Fristenkalender führen (vgl. BAG 2. November 2010 - 5 AZR 456/10 (F) - Rn. 4) .
  • LAG Köln, 04.09.2015 - 4 Sa 823/14

    Anspruch eines Tankwagenfahrers auf Annahmeverzugsvergütung bei fehlender

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 614/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. September 2015 - 4 Sa 823/14 - wird als unzulässig verworfen.
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 38/10

    Revision - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 614/15
    Ist das Fristversäumnis allerdings infolge eines Fehlverhaltens von Büropersonal des Prozessbevollmächtigten eingetreten, liegt kein der Partei zuzurechnendes Verschulden vor, wenn der Prozessbevollmächtigte seine Kanzlei ordnungsgemäß organisiert, insbesondere zuverlässiges Personal ausgewählt und dieses ausreichend überwacht hat (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 38/10 - Rn. 14 mwN) .
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZB 15/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 614/15
    Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört die Anordnung des Rechtsanwalts, dass die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstags durch eine dazu beauftragte Bürokraft anhand des Fristenkalenders nochmals selbständig überprüft wird (st. Rspr., vgl. BGH 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15 - Rn. 8 mwN) .
  • BAG, 07.08.2019 - 5 AZB 16/19

    Überwachungspflichten bei Berufungseinlegung über das beA

    Ist das Fristversäumnis allerdings infolge eines Fehlverhaltens von Büropersonal des Prozessbevollmächtigten eingetreten, liegt kein der Partei zuzurechnendes Verschulden vor, wenn der Prozessbevollmächtigte seine Kanzlei ordnungsgemäß organisiert, insbesondere zuverlässiges Personal ausgewählt und dieses ausreichend überwacht hat (vgl. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 614/15 - Rn. 18 mwN) .

    Zu diesem Zweck muss der Rechtsanwalt eine zuverlässige Fristenkontrolle organisieren und insbesondere einen Fristenkalender führen (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 614/15 - Rn. 20) .

    (a) Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört die Anordnung des Rechtsanwalts, dass die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstags durch eine dazu beauftragte Bürokraft anhand des Fristenkalenders nochmals selbständig überprüft wird (st. Rspr., vgl. nur BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 614/15 - Rn. 22; BGH 8. November 2018 - I ZB 108/17 - Rn. 13; 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15 - Rn. 8) .

    Die Überprüfung des Sendeberichts kann lediglich dann entfallen, wenn der Rechtsanwalt seine Kanzleiangestellten angewiesen hat, die Frist erst nach telefonischer Rückfrage beim Empfänger zu streichen (vgl. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 614/15 - Rn. 22; BGH 25. Februar 2016 - III ZB 42/15 - Rn. 10) .

  • LAG Hamm, 22.03.2017 - 2 Sa 1186/16

    Rechtzeitigkeit einer Kündigungsschutzklage bei Zurückweisung der Kündigung

    Im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Telefaxgerätes kommt er dieser Verpflichtung nur dann nach, wenn er die Weisung erteilt, einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu überprüfen und die Frist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (vgl. BAG, Urt. v. 25.05.2016 - 5 AZR 614/15, NZA 2016, 1039; Urt. v. 24.11.2011 - 2 AZR 614/10, NJW 2012, 1467; BGH, Beschl. v. 04.04.2007 - III ZB 109/06, NJW-RR 2007, 1429).

    Die Überprüfung des Sendeberichts kann lediglich dann entfallen, wenn der Rechtsanwalt seine Kanzleiangestellten angewiesen hat, die Frist erst nach telefonischer Rückfrage beim Empfänger zu streichen (vgl. BAG, Urt. v. 25.05.2016 - 5 AZR 614/15, NZA 2016, 1039; BGH, Beschl. v. 25.02.2016 - III ZB 42/15, NJW 2016, 1742).

    Die in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten des Klägers bestehende Weisung bezüglich der Faxübermittlung machte eine allgemeine allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze nicht entbehrlich und verhält sich auch nicht dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Frist als erledigt vermerkt werden durfte (vgl. zu den Anforderungen insoweit BAG, Urt. v. 25.05.2016 - 5 AZR 614/15, NZA 2016, 1039; BGH, Beschl. v. 25.02.2016 - III ZB 42/15, NJW 2016, 1742).

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 3 Sa 192/19

    Berufung, unzulässig verworfen, Berufungsbegründung, Fristversäumnis,

    Ist die Fristversäumnis allerdings infolge eines Fehlverhaltens von Büropersonal des Prozessbevollmächtigten eingetreten, liegt kein der Partei zuzurechnendes Verschulden vor, wenn der Prozessbevollmächtigte seine Kanzlei ordnungsgemäß organisiert, insbesondere zuverlässiges Personal ausgewählt und dieses ausreichend überwacht hat (BAG vom 25.05.2016 - 5 AZR 614/15 - Juris, Rz.18 m.w.N.).

    Zu einer Ausgangskontrolle gehört auch eine Anordnung des Rechtsanwalts, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sache am Ende eines Arbeitstages an Hand des Fristenkalenders von einer damit beauftragten Bürokraft nochmals selbständig geprüft wird (BAG vom 03.07.2019 - 8 AZN 233/19 - Rz. 9; BAG vom 25.05.2016, 5 AZR 614/15 - Rz 22; BGH vom 09.12.2014 - VI ZB 42/13).

  • LAG Hamm, 01.09.2016 - 15 Sa 420/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

    Diese allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze mittels Abgleich mit dem Fristenkalender dient nicht alleine dazu, zu überprüfen, ob sich aus den Eintragungen im Fristenkalender noch unerledigt gebliebene Fristsachen ergeben, sondern vielmehr auch dazu, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht (BGH, 15.12.2015 - VI ZB 15/15, NJW 2016, 873 mwN; folgend BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 614/15, NZA 2016, 1039).

    Erst danach darf die Frist im Fristenkalender gestrichen werden (BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 614/15, aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2019 - 8 Sa 279/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden des Prozessvertreters

    Ist das Fristversäumnis allerdings infolge eines Fehlverhaltens von Büropersonal des Prozessbevollmächtigten eingetreten, liegt kein der Partei zuzurechnendes Verschulden vor, wenn der Prozessbevollmächtigte seine Kanzlei ordnungsgemäß organisiert, insbesondere zuverlässiges Personal ausgewählt und dieses ausreichend überwacht hat (BAG 25. Mai 2017 - 5 AZR 614/15 - Rn. 18, juris).

    Die Überprüfung des Sendeberichts kann lediglich dann entfallen, wenn der Rechtsanwalt seine Kanzleiangestellten angewiesen hat, die Frist erst nach telefonischer Rückfrage beim Empfänger zu streichen (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 614/15 - Rn. 20, 22 juris).

  • BVerwG, 08.03.2019 - 5 PB 15.18

    Nicht rechtzeitige Erhebung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Diese besondere Sorgfaltspflicht macht es erforderlich, dass er insbesondere den Ablauf der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde anhand des Gesetzes und der dazu ergangenen Rechtsprechung eigenverantwortlich prüft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 2012 - 5 B 37.12 - juris Rn. 5 m.w.N.) und im Rahmen der Ausgangskontrolle insbesondere durch Organisation einer zuverlässigen Fristenkontrolle und Führung eines Fristenkalenders dafür sorgt, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt wird und innerhalb der Frist beim zuständigen Gericht eingeht (vgl. BAG, Urteil vom 25. Mai 2016 - 5 AZR 614/15 - NJW 2016, 2522 Rn. 20 m.w.N.).
  • BSG, 24.02.2021 - B 1 KR 50/20 B

    Anspruch auf Versorgung mit einer stationär durchzuführenden Brustverkleinerung

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte (vgl zB BGH vom 19.11.1997 - VIII ZB 33/97 - juris RdNr 5; BGH vom 7.5.2001 - II ZB 16/00 - juris RdNr 13; BGH vom 18.5.2004 - VI ZB 12/03 - juris RdNr 4; BGH vom 25.2.2016 - III ZB 42/15 - juris RdNr 10; BAG vom 25.5.2016 - 5 AZR 614/15 - juris RdNr 22; BVerwG vom 9.1.2008 - 6 B 51/07 - juris RdNr 3; BFH vom 18.9.2007 - I R 39/04 - juris RdNr 7; s ferner Becker in Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, ZPO , 79. Aufl 2021, § 233 RdNr 164, Stichwort Sendebericht) .
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