Rechtsprechung
   BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 230/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,12112
BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 230/19 (https://dejure.org/2022,12112)
BAG, Entscheidung vom 25.05.2022 - 10 AZR 230/19 (https://dejure.org/2022,12112)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 (https://dejure.org/2022,12112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,12112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtswirksamer Ausgleich für Nachtarbeit im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung nur bei angemessener Zuschlagsregelung; Regelwerte für den Ausgleich für Nachtarbeit bzw. für dauerhafte Nachtarbeit; Arbeitsbereitschaft während der Nachtzeit als Grund für eine ...

  • rewis.io

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Vermeidbarkeit

  • Betriebs-Berater

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Vermeidbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag; Dauernachtarbeit; Vermeidbarkeit

  • rechtsportal.de

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag; Dauernachtarbeit; Vermeidbarkeit

  • datenbank.nwb.de

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Vermeidbarkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Die Höhe eines i.S.v. § 6 Abs. 5 ArbZG angemessenen Zuschlags für Dauernachtarbeit richtet sich auch nach ihrer Vermeidbarkeit

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Krankenschwester in der Nachtwache - und der angemessene Nachtarbeitszuschlag

  • bag-urteil.com (Tenor)
  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    30 Prozent Zuschlag für Dauernachtarbeit angemessen

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Höhe angemessener Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2705
  • NZA 2022, 1194
  • DB 2022, 2293
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 230/19
    a) Bei mehreren im Weg einer objektiven Klagehäufung nach § 260 ZPO in einer Klage verfolgten Ansprüchen muss erkennbar sein, aus welchen Einzelforderungen sich die sog. Gesamtklage zusammensetzt (vgl. BAG 11. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 11 mwN) .

    Die Klage ist dementsprechend für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG 11. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 12; 27. Juli 2021 - 9 AZR 449/20 - Rn. 13) .

    Infolgedessen hat sich diese Wahlschuld iSv. § 262 BGB auf eine Geldleistung konkretisiert (vgl. BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 16) .

    Bei dem Merkmal "angemessen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zukommt (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 34; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 36 mwN, BAGE 171, 280) .

    Es ist anerkannt, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 18; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 27 mwN, BAGE 171, 280) .

    Vielmehr müssen sich die jeweiligen Leistungen ihrem Wert nach grundsätzlich entsprechen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 20; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 29 mwN, aaO, auch zu abw. Auffassungen in der Lit.) .

    c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt ein Zuschlag iHv. 25 % auf das jeweilige Bruttostundenentgelt bzw. die Gewährung einer entsprechenden Zahl von bezahlten freien Tagen regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG dar (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 21; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 30 mwN, BAGE 171, 280) .

    Bei einer Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit erhöht sich der Anspruch in der Regel auf 30 % (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 25; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 32 mwN, BAGE 171, 280) .

    Das Unionsrecht steht dem nicht entgegen (vgl. dazu BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 24 mwN) .

    Relevanz kann diese zuletzt genannte Erwägung aber allenfalls in den Fällen haben, in denen die Nachtarbeit aus überragend wichtigen Gründen des Gemeinwohls unvermeidbar ist (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 31; 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - aaO) .

    Feste höchstrichterliche Werte über Richtwerte hinaus lässt der tatrichterliche Beurteilungsspielraum nicht zu (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 34) .

    Diese Zwecke lassen sich auch bei unvermeidbarer Nachtarbeit erreichen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 39; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 44 mwN, BAGE 171, 280) .

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 230/19
    Bei dem Merkmal "angemessen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zukommt (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 34; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 36 mwN, BAGE 171, 280) .

    Er ist vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (BAG 15. Oktober 2021 - 6 AZR 268/20 - Rn. 16; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - aaO) .

    Es ist anerkannt, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 18; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 27 mwN, BAGE 171, 280) .

    Die Nachtarbeit wird auf diesem Weg verteuert, was zu deren Eindämmung beitragen soll (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 28 mwN, BAGE 171, 280) .

    Vielmehr müssen sich die jeweiligen Leistungen ihrem Wert nach grundsätzlich entsprechen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 20; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 29 mwN, aaO, auch zu abw. Auffassungen in der Lit.) .

    c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt ein Zuschlag iHv. 25 % auf das jeweilige Bruttostundenentgelt bzw. die Gewährung einer entsprechenden Zahl von bezahlten freien Tagen regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG dar (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 21; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 30 mwN, BAGE 171, 280) .

    Bei einer Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit erhöht sich der Anspruch in der Regel auf 30 % (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 25; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 32 mwN, BAGE 171, 280) .

    Nach der Art der Arbeitsleistung ist auch zu beurteilen, ob der vom Gesetzgeber mit dem Entgeltzuschlag verfolgte Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers Nachtarbeit zu verteuern und auf diesem Weg einzuschränken, zum Tragen kommen oder nur die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis ausgeglichen werden kann (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 34, BAGE 171, 280; 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 44, BAGE 162, 340) .

    Sollte die Entscheidung des Senats vom 15. Juli 2020 (- 10 AZR 123/19 - Rn. 45, BAGE 171, 280) anders zu verstehen sein, wird daran nicht festgehalten.

    Diese Zwecke lassen sich auch bei unvermeidbarer Nachtarbeit erreichen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 39; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 44 mwN, BAGE 171, 280) .

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 230/19
    Durch die Art der Antragstellung trägt sie dem gesetzlich vorgegebenen Wahlrecht zugunsten des Arbeitgebers Rechnung (vgl. näher BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 11, BAGE 153, 378) .

    Die Höhe des angemessenen Nachtarbeitszuschlags richtet sich nach der Gegenleistung, für die sie bestimmt ist (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 27, BAGE 153, 378) .

    Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn in diese Zeit in nicht unerheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt oder es sich um nächtlichen Bereitschaftsdienst handelt, bei dem von vornherein von einer geringeren Arbeitsbelastung auszugehen ist (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 29, BAGE 153, 378) .

    Allenfalls repräsentative branchenmäßig einschlägige Tarifverträge können als Orientierungshilfe herangezogen werden, ohne aber die Höhe der Ausgleichsleistung zu determinieren (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 31 mwN, BAGE 153, 378) .

    Bleiben für die Beurteilung der Angemessenheit relevante Tatsachen streitig, liegt die Beweislast für die den Erfüllungseinwand begründenden Tatsachen beim Arbeitgeber (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 32 ff. mwN, BAGE 153, 378) .

    Ein Ausgleichszweck für Nachtarbeit iSd. § 2 Abs. 3 ArbZG wird durch diese Leistung nicht erreicht (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 37 mwN, BAGE 153, 378) .

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 256/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 230/19
    Vorliegend ist aber keine Antragsänderung iSv. § 263 ZPO gegeben, sondern lediglich eine Klarstellung zur Anpassung an die Vorgaben in § 6 Abs. 5 ArbZG (vgl. dazu BAG 10. November 2021 - 10 AZR 256/20 - Rn. 22) .

    Soweit der Ausgleich wahlweise durch Freizeitgewährung erfolgen soll, ist darunter - wie nun auch die Änderung der Antragsformulierung zeigt - die Gewährung von bezahlten freien Tagen zu verstehen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 256/20 - Rn. 22) .

    Dabei ist es unschädlich, dass die Klägerin der Beklagten das Recht eingeräumt hat, den Ausgleich der von ihr geleisteten Nachtarbeit ab dem 1. Dezember 2016 durch Freizeit zu bewirken (vgl. BAG 10. November 2021 - 10 AZR 256/20 - Rn. 26 mwN) .

    Die Feststellungsklage kann sich nach § 256 Abs. 1 ZPO auf einzelne Ansprüche beschränken (vgl. BAG 10. November 2021 - 10 AZR 256/20 - Rn. 24 mwN) .

    In einem solchen Fall steht auch der Vorrang der Leistungsklage der Zulässigkeit der Feststellungsklage nicht entgegen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 256/20 - Rn. 25 mwN) .

    Die Norm ist zwingend (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 256/20 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 230/19
    Eine vertragliche Vereinbarung, die zum Nachteil des Arbeitnehmers hinter den gesetzlichen Vorgaben für einen angemessenen Ausgleich zurückbleibt, ist nach § 6 Abs. 5 ArbZG iVm. § 134 BGB unwirksam (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 35, BAGE 162, 340) .

    Nach der Art der Arbeitsleistung ist auch zu beurteilen, ob der vom Gesetzgeber mit dem Entgeltzuschlag verfolgte Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers Nachtarbeit zu verteuern und auf diesem Weg einzuschränken, zum Tragen kommen oder nur die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis ausgeglichen werden kann (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 34, BAGE 171, 280; 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 44, BAGE 162, 340) .

    Relevanz kann diese zuletzt genannte Erwägung aber allenfalls in den Fällen haben, in denen die Nachtarbeit aus überragend wichtigen Gründen des Gemeinwohls unvermeidbar ist (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 31; 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - aaO) .

  • BAG, 15.10.2021 - 6 AZR 268/20

    Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 230/19
    Er ist vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (BAG 15. Oktober 2021 - 6 AZR 268/20 - Rn. 16; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - aaO) .
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 230/19
    a) Nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen ist Nachtarbeit grundsätzlich für jeden Menschen schädlich und hat negative gesundheitliche Auswirkungen (BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 ua. - zu C I 2 a der Gründe, BVerfGE 85, 191) .
  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 230/19
    Dies gilt unabhängig davon, dass typabhängig die Anpassung an Nachtarbeit von Mensch zu Mensch unterschiedlich gut erfolgt (vgl. BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 19 f. mwN, BAGE 147, 33) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2018 - 5 Sa 446/17

    Nachtarbeitszuschlag für Dauernachtwache im Alten- und Pflegeheim

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 230/19
    Deshalb ist die Frage der Vermeidbarkeit der besonders belastenden Dauernachtarbeit (vgl. Rn. 24) bei der Bewertung der Angemessenheit eines Zuschlags nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein wichtiger zu berücksichtigender Umstand (so zutreffend LAG Rheinland-Pfalz 7. Juni 2018 - 5 Sa 446/17 - zu II 1 b cc (2) der Gründe; zustimmend Bachmann PflR 2018, 661, 662; Roßbruch PflR 2019, 570, 571) .
  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 25/19

    Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 230/19
    b) Der Antrag ist hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (zu den Anforderungen vgl. BAG 18. März 2020 - 5 AZR 25/19 - Rn. 14) .
  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage

  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

  • LAG Köln, 04.10.2018 - 7 Sa 979/17

    Festsetzung eines angemessenen Nachtzuschlags bei Nachtwachen in

  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 449/20

    Spesenanspruch - Auslegung von § 18 Nr. 3 MTV des Speditions-, Transport- und

  • ArbG Köln, 27.10.2017 - 17 Ca 8519/16
  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 332/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Damit ist die Klage in Bezug auf jeden Monat, für den die Klägerin höhere Nachtarbeitszuschläge verlangt, als abschließende Gesamtklage zu verstehen und hinreichend bestimmt (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 14 mwN; 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 13, BAGE 162, 230) .

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die tarifvertragliche Regelung den mit § 6 Abs. 5 ArbZG verfolgten Zwecken (vgl. dazu zuletzt BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 28, 36 mwN) bei einer Gesamtbetrachtung gerecht wird.

    Im Rahmen der bei der Beurteilung der Angemessenheit notwendigen wertenden Betrachtung stellt dies unter Berücksichtigung der Art der zu leistenden Arbeit, also der Gegenleistung der Arbeitnehmer (vgl. dazu BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 26 mwN) , einen hinreichenden Ausgleich für die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis dar und beinhaltet eine Entschädigung für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben.

    Die Gesundheit - über die Verteuerung der Arbeit zumindest mittelbar - zu schützen, ist der typischerweise mit Nachtarbeitszuschlägen verfolgte Zweck (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 25) .

    Die gesundheitliche Belastung durch Nachtarbeit steigt nach bisherigem Kenntnisstand in der Arbeitsmedizin durch die Zahl der Nächte im Monat und die Zahl der aufeinanderfolgenden Nächte, in denen Nachtarbeit geleistet wird ( BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19  - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 -  10 AZR 123/19  - aaO; 9. Dezember 2015 -  10 AZR 423/14  - Rn. 17  mwN, BAGE 153, 378 ; 11. Dezember 2013 -  10 AZR 736/12  - Rn. 19 , BAGE 147, 33 ) .

    Anerkannt ist, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird ( BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19  - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 -  10 AZR 123/19  - Rn. 27 mwN, BAGE 171, 280; 9. Dezember 2015 -  10 AZR 423/14  - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378 ; vgl. auch den siebten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG ; Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl.

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 499/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Damit ist die Klage in Bezug auf jeden Monat, für den die Klägerin höhere Nachtarbeitszuschläge verlangt, als abschließende Gesamtklage zu verstehen und hinreichend bestimmt (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 14 mwN; 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 13, BAGE 162, 230) .

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die tarifvertragliche Regelung den mit § 6 Abs. 5 ArbZG verfolgten Zwecken (vgl. dazu zuletzt BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 28, 36 mwN) bei einer Gesamtbetrachtung gerecht wird.

    (2) Gleichwohl stellt im Rahmen der bei der Beurteilung der Angemessenheit notwendigen wertenden Betrachtung der von den Tarifvertragsparteien vorgesehene Ausgleich unter Berücksichtigung der Art der zu leistenden Arbeit, also der Gegenleistung der Arbeitnehmer (vgl. dazu BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 26 mwN) , eine hinreichende Kompensation für die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis dar und beinhaltet eine Entschädigung für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben.

    Die Gesundheit - über die Verteuerung der Arbeit zumindest mittelbar - zu schützen, ist der typischerweise mit Nachtarbeitszuschlägen verfolgte Zweck (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 25) .

    Die gesundheitliche Belastung durch Nachtarbeit steigt nach bisherigem Kenntnisstand in der Arbeitsmedizin durch die Zahl der Nächte im Monat und die Zahl der aufeinanderfolgenden Nächte, in denen Nachtarbeit geleistet wird ( BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19  - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 -  10 AZR 123/19  - aaO; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378 ; 11. Dezember 2013 -  10 AZR 736/12  - Rn. 19 , BAGE 147, 33 ) .

    Anerkannt ist, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird ( BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19  - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 27 mwN, BAGE 171, 280; 9. Dezember 2015 -  10 AZR 423/14  - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378; vgl. auch den siebten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG ; Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl.

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 553/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Damit ist die Klage in Bezug auf jeden Monat, für den der Kläger höhere Nachtarbeitszuschläge verlangt, als abschließende Gesamtklage zu verstehen und hinreichend bestimmt (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 14 mwN; 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 13, BAGE 162, 230) .

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die tarifvertragliche Regelung den mit § 6 Abs. 5 ArbZG verfolgten Zwecken (vgl. dazu zuletzt BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 28, 36 mwN) bei einer Gesamtbetrachtung gerecht wird.

    (2) Gleichwohl stellt im Rahmen der bei der Beurteilung der Angemessenheit notwendigen wertenden Betrachtung der von den Tarifvertragsparteien vorgesehene Ausgleich unter Berücksichtigung der Art der zu leistenden Arbeit, also der Gegenleistung der Arbeitnehmer (vgl. dazu BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 26 mwN) , eine hinreichende Kompensation für die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis dar und beinhaltet eine Entschädigung für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben.

    Die Gesundheit - über die Verteuerung der Arbeit zumindest mittelbar - zu schützen, ist der typischerweise mit Nachtarbeitszuschlägen verfolgte Zweck (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 25) .

    Die gesundheitliche Belastung durch Nachtarbeit steigt nach bisherigem Kenntnisstand in der Arbeitsmedizin durch die Zahl der Nächte im Monat und die Zahl der aufeinanderfolgenden Nächte, in denen Nachtarbeit geleistet wird ( BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19  - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 -  10 AZR 123/19  - aaO; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378 ; 11. Dezember 2013 -  10 AZR 736/12  - Rn. 19 , BAGE 147, 33 ) .

    Anerkannt ist, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird ( BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19  - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 27 mwN, BAGE 171, 280; 9. Dezember 2015 -  10 AZR 423/14  - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378; vgl. auch den siebten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG ; Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl.

  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 397/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Damit ist die Klage in Bezug auf jeden Monat, für den der Kläger höhere Nachtarbeitszuschläge verlangt, als abschließende Gesamtklage zu verstehen und hinreichend bestimmt (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 14 mwN; 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 13, BAGE 162, 230) .

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die tarifvertragliche Regelung den mit § 6 Abs. 5 ArbZG verfolgten Zwecken (vgl. dazu zuletzt BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 28, 36 mwN) bei einer Gesamtbetrachtung gerecht wird.

    Der Zuschlag in Höhe von 15 % liegt zwar an der unteren Grenze einer angemessenen Kompensation, wenn es sich um Arbeitsleistung handelt, die einer normalen Belastung durch die Nachtarbeit unterliegt und bei der keine besonderen Umstände vorliegen, die auf eine geringere Belastung schließen lassen (vgl. dazu BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 28) .

    Damit haben die Tarifvertragsparteien dem Umstand Rechnung getragen, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird (BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 27 mwN, BAGE 171, 280) .

    Die Gesundheit - über die Verteuerung der Arbeit zumindest mittelbar - zu schützen, ist der typischerweise mit Nachtarbeitszuschlägen verfolgte Zweck (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 25) .

    Die gesundheitliche Belastung durch Nachtarbeit steigt nach bisherigem Kenntnisstand in der Arbeitsmedizin durch die Zahl der Nächte im Monat und die Zahl der aufeinanderfolgenden Nächte, in denen Nachtarbeit geleistet wird ( BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19  - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 -  10 AZR 123/19  - aaO; 9. Dezember 2015 -  10 AZR 423/14  - Rn. 17  mwN, BAGE 153, 378 ; 11. Dezember 2013 -  10 AZR 736/12  - Rn. 19 , BAGE 147, 33 ) .

    Anerkannt ist, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird ( BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19  - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 -  10 AZR 123/19  - Rn. 27 mwN, BAGE 171, 280; 9. Dezember 2015 -  10 AZR 423/14  - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378 ; vgl. auch den siebten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG ; Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl.

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 369/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Ausschlussfrist

    Damit ist die Klage in Bezug auf jeden Monat, für den der Kläger höhere Nachtarbeitszuschläge verlangt, als abschließende Gesamtklage zu verstehen und hinreichend bestimmt (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 14 mwN; 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 13, BAGE 162, 230) .

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die tarifvertragliche Regelung den mit § 6 Abs. 5 ArbZG verfolgten Zwecken (vgl. dazu zuletzt BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 28, 36 mwN) bei einer Gesamtbetrachtung gerecht wird.

    (2) Gleichwohl stellt im Rahmen der bei der Beurteilung der Angemessenheit notwendigen wertenden Betrachtung der von den Tarifvertragsparteien vorgesehene Ausgleich unter Berücksichtigung der Art der zu leistenden Arbeit, also der Gegenleistung der Arbeitnehmer (vgl. dazu BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 26 mwN) , eine hinreichende Kompensation für die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis dar und beinhaltet eine Entschädigung für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben.

    Die Gesundheit - über die Verteuerung der Arbeit zumindest mittelbar - zu schützen, ist der typischerweise mit Nachtarbeitszuschlägen verfolgte Zweck (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 25) .

    Die gesundheitliche Belastung durch Nachtarbeit steigt nach bisherigem Kenntnisstand in der Arbeitsmedizin durch die Zahl der Nächte im Monat und die Zahl der aufeinanderfolgenden Nächte, in denen Nachtarbeit geleistet wird (BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 24; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - aaO; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378; 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 19, BAGE 147, 33) .

    Anerkannt ist, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird (BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 24; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 27 mwN, BAGE 171, 280; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378; vgl. auch den siebten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG; Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl.

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 600/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Damit ist die Klage in Bezug auf jeden Monat, für den der Kläger höhere Nachtarbeitszuschläge verlangt, als abschließende Gesamtklage zu verstehen und hinreichend bestimmt (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 14 mwN; 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 13, BAGE 162, 230) .

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die tarifvertragliche Regelung den mit § 6 Abs. 5 ArbZG verfolgten Zwecken (vgl. dazu zuletzt BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 28, 36 mwN) bei einer Gesamtbetrachtung gerecht wird.

    (2) Gleichwohl stellt im Rahmen der bei der Beurteilung der Angemessenheit notwendigen wertenden Betrachtung der von den Tarifvertragsparteien vorgesehene Ausgleich unter Berücksichtigung der Art der zu leistenden Arbeit, also der Gegenleistung der Arbeitnehmer (vgl. dazu BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 26 mwN) , eine hinreichende Kompensation für die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis dar und beinhaltet eine Entschädigung für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben.

    Die Gesundheit - über die Verteuerung der Arbeit zumindest mittelbar - zu schützen, ist der typischerweise mit Nachtarbeitszuschlägen verfolgte Zweck (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 25) .

    Die gesundheitliche Belastung durch Nachtarbeit steigt nach bisherigem Kenntnisstand in der Arbeitsmedizin durch die Zahl der Nächte im Monat und die Zahl der aufeinanderfolgenden Nächte, in denen Nachtarbeit geleistet wird ( BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19  - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 -  10 AZR 123/19  - aaO; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378 ; 11. Dezember 2013 -  10 AZR 736/12  - Rn. 19 , BAGE 147, 33 ) .

    Anerkannt ist, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird ( BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19  - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 27 mwN, BAGE 171, 280; 9. Dezember 2015 -  10 AZR 423/14  - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378; vgl. auch den siebten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG ; Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl.

  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 461/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Damit ist die Klage in Bezug auf jeden Monat, für den der Kläger höhere Nachtarbeitszuschläge verlangt, als abschließende Gesamtklage zu verstehen und hinreichend bestimmt (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 14 mwN; 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 13, BAGE 162, 230) .

    Für einen auf die Vergangenheit bezogenen Antrag besteht dieses besondere rechtliche Interesse, wenn sich aus ihm Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft, insbesondere mögliche Ansprüche auf Vergütung, ergeben können (BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 18 mwN) .

    Der Kläger musste daher auch für die bereits vor Klageerhebung entstandenen und fällig gewordenen Ansprüche nicht auf Leistungsanträge übergehen (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 18 mwN) .

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die tarifvertragliche Regelung den mit § 6 Abs. 5 ArbZG verfolgten Zwecken (vgl. dazu zuletzt BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 28, 36 mwN) bei einer Gesamtbetrachtung gerecht wird.

    Gleichwohl stellt im Rahmen der bei der Beurteilung der Angemessenheit notwendigen wertenden Betrachtung der von den Tarifvertragsparteien vorgesehene Ausgleich unter Berücksichtigung der Art der zu leistenden Arbeit, also der Gegenleistung der Arbeitnehmer (vgl. dazu BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 26 mwN) , eine hinreichende Kompensation für die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis dar und beinhaltet eine Entschädigung für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben.

    Die Gesundheit - über die Verteuerung der Arbeit zumindest mittelbar - zu schützen, ist der typischerweise mit Nachtarbeitszuschlägen verfolgte Zweck (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 25) .

    Die gesundheitliche Belastung durch Nachtarbeit steigt nach bisherigem Kenntnisstand in der Arbeitsmedizin durch die Zahl der Nächte im Monat und die Zahl der aufeinanderfolgenden Nächte, in denen Nachtarbeit geleistet wird ( BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19  - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 -  10 AZR 123/19  - aaO; 9. Dezember 2015 -  10 AZR 423/14  - Rn. 17  mwN, BAGE 153, 378 ; 11. Dezember 2013 -  10 AZR 736/12  - Rn. 19 , BAGE 147, 33 ) .

    Anerkannt ist, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird ( BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19  - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 -  10 AZR 123/19  - Rn. 27 mwN, BAGE 171, 280; 9. Dezember 2015 -  10 AZR 423/14  - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378 ; vgl. auch den siebten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG ; Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl.

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 587/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Damit ist die Klage in Bezug auf jeden Monat, für den die Klägerin höhere Nachtarbeitszuschläge verlangt, als abschließende Gesamtklage zu verstehen und hinreichend bestimmt (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 14 mwN; 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 13, BAGE 162, 230) .

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die tarifvertragliche Regelung den mit § 6 Abs. 5 ArbZG verfolgten Zwecken (vgl. dazu zuletzt BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 28, 36 mwN) bei einer Gesamtbetrachtung gerecht wird.

    (2) Danach stellt im Rahmen der bei der Beurteilung der Angemessenheit notwendigen wertenden Betrachtung der von den Tarifvertragsparteien vorgesehene Ausgleich unter Berücksichtigung der Art der zu leistenden Arbeit, also der Gegenleistung der Arbeitnehmer (vgl. dazu BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 26 mwN) , eine hinreichende Kompensation für die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis dar und beinhaltet eine Entschädigung für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben.

    Die Gesundheit - über die Verteuerung der Arbeit zumindest mittelbar - zu schützen, ist der typischerweise mit Nachtarbeitszuschlägen verfolgte Zweck (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 25) .

    Die gesundheitliche Belastung durch Nachtarbeit steigt nach bisherigem Kenntnisstand in der Arbeitsmedizin durch die Zahl der Nächte im Monat und die Zahl der aufeinanderfolgenden Nächte, in denen Nachtarbeit geleistet wird (BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 24; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - aaO; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378; 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 19, BAGE 147, 33) .

    Anerkannt ist, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird (BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 24; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 27 mwN, BAGE 171, 280; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378; vgl. auch den siebten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG; Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl. EU C 165 vom 24. Mai 2017 S. 42) .

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 473/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Damit ist die Klage in Bezug auf jeden Monat, für den der Kläger höhere Nachtarbeitszuschläge verlangt, als abschließende Gesamtklage zu verstehen und hinreichend bestimmt (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 14 mwN; 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 13, BAGE 162, 230) .

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die tarifvertragliche Regelung den mit § 6 Abs. 5 ArbZG verfolgten Zwecken (vgl. dazu zuletzt BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 28, 36 mwN) bei einer Gesamtbetrachtung gerecht wird.

    (2) Gleichwohl stellt im Rahmen der bei der Beurteilung der Angemessenheit notwendigen wertenden Betrachtung der von den Tarifvertragsparteien vorgesehene Ausgleich eines Zuschlags in Höhe von 25 % unter Berücksichtigung der Art der zu leistenden Arbeit, also der Gegenleistung der Arbeitnehmer (vgl. dazu BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 26 mwN) , eine hinreichende Kompensation für die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis dar und beinhaltet eine Entschädigung für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben.

    Die Gesundheit - über die Verteuerung der Arbeit zumindest mittelbar - zu schützen, ist der typischerweise mit Nachtarbeitszuschlägen verfolgte Zweck (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 25) .

    Die gesundheitliche Belastung durch Nachtarbeit steigt nach bisherigem Kenntnisstand in der Arbeitsmedizin durch die Zahl der Nächte im Monat und die Zahl der aufeinanderfolgenden Nächte, in denen Nachtarbeit geleistet wird ( BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19  - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 -  10 AZR 123/19  - aaO; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378 ; 11. Dezember 2013 -  10 AZR 736/12  - Rn. 19 , BAGE 147, 33 ) .

    Anerkannt ist, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird ( BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19  - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 27 mwN, BAGE 171, 280; 9. Dezember 2015 -  10 AZR 423/14  - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378; vgl. auch den siebten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG ; Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl.

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 163/23

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Damit ist die Klage in Bezug auf jeden Monat, für den die Klägerin höhere Nachtarbeitszuschläge verlangt, als abschließende Gesamtklage zu verstehen und hinreichend bestimmt (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 14 mwN; 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 13, BAGE 162, 230) .

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die tarifvertragliche Regelung den mit § 6 Abs. 5 ArbZG verfolgten Zwecken (vgl. dazu zuletzt BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 28, 36 mwN) bei einer Gesamtbetrachtung gerecht wird.

    (2) Gleichwohl stellt im Rahmen der bei der Beurteilung der Angemessenheit notwendigen wertenden Betrachtung der von den Tarifvertragsparteien vorgesehene Ausgleich unter Berücksichtigung der Art der zu leistenden Arbeit, also der Gegenleistung der Arbeitnehmer (vgl. dazu BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 26 mwN) , eine hinreichende Kompensation für die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis dar und beinhaltet eine Entschädigung für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben.

    Die Gesundheit - über die Verteuerung der Arbeit zumindest mittelbar - zu schützen, ist der typischerweise mit Nachtarbeitszuschlägen verfolgte Zweck (vgl. BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - Rn. 25) .

    Die gesundheitliche Belastung durch Nachtarbeit steigt nach bisherigem Kenntnisstand in der Arbeitsmedizin durch die Zahl der Nächte im Monat und die Zahl der aufeinanderfolgenden Nächte, in denen Nachtarbeit geleistet wird ( BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19  - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 -  10 AZR 123/19  - aaO; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378 ; 11. Dezember 2013 -  10 AZR 736/12  - Rn. 19 , BAGE 147, 33 ) .

    Anerkannt ist, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird ( BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19  - Rn. 24 ; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 27 mwN, BAGE 171, 280; 9. Dezember 2015 -  10 AZR 423/14  - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378; vgl. auch den siebten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG ; Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl.

  • BAG, 28.06.2023 - 10 AZR 471/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 423/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 23.08.2023 - 10 AZR 384/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 379/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 351/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 119/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 482/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 23.08.2023 - 10 AZR 108/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 8/21

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 541/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 542/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 531/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • LAG Hessen, 10.11.2023 - 10 Sa 674/23
  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 538/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 535/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 532/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 101/21

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 534/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 533/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 536/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2024 - 6 Sa 252/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Zuschlagshöhe -

  • LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21

    Höhe des Annahmeverzugsentgelts und des Urlaubsentgelts bei Überschreitung der

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 537/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 102/21

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 539/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 446/21

    Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht