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   BAG, 25.06.1992 - 6 AZR 279/91   

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BAG, 25.06.1992 - 6 AZR 279/91 (https://dejure.org/1992,1988)
BAG, Entscheidung vom 25.06.1992 - 6 AZR 279/91 (https://dejure.org/1992,1988)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91 (https://dejure.org/1992,1988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Gesundheitszustands - Untersuchungspflicht - Gesundheitsamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Anspruch auf amtsärztliche Untersuchung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK) vom 1.7.1971 § 4 Abs. 2, § 10 Abs. 2; BAT § 7 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 256 Abs. 1, § 264 Nr. 2, § 561 Abs. 1
    Tarifliche Pflicht zur amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit oder einer ansteckenden Erkrankung des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 70, 364
  • NZA 1993, 81
  • BB 1992, 2152
  • DB 1992, 2449
  • ZUM 1994, 57
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88

    Betriebsbuße: Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 25.06.1992 - 6 AZR 279/91
    Der Betriebsrat war entgegen der Auffassung des Klägers nicht zu beteiligen, da eine Abmahnung keine mitbestimmungspflichtige Betriebsbuße darstellt (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAGE 63, 169, 178 = AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

    Auszug aus BAG, 25.06.1992 - 6 AZR 279/91
    Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB einen Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten, wenn die Abmahnung unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (dazu grundlegend BAGE 50, 202, 206 f. = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu I 3 a und b der Gründe sowie BAGE 50, 362, 367 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu B I 2 der Gründe; Senatsurteil vom 13. Oktober 1988 - 6 AZR 144/85 AP Nr. 4 zu § 611 BGB Abmahnung; Senatsurteil vom 16. November 1989, BAGE 63, 240, 243 = AP Nr. 2 zu § 13 BAT).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 25.06.1992 - 6 AZR 279/91
    Die Auslegung des Senats entspricht demgegenüber dem Grundsatz, wonach im Zweifel der Tarifauslegung der Vorzug gegeben werden muß, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, m. w. N.).
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 25.06.1992 - 6 AZR 279/91
    Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB einen Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten, wenn die Abmahnung unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (dazu grundlegend BAGE 50, 202, 206 f. = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu I 3 a und b der Gründe sowie BAGE 50, 362, 367 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu B I 2 der Gründe; Senatsurteil vom 13. Oktober 1988 - 6 AZR 144/85 AP Nr. 4 zu § 611 BGB Abmahnung; Senatsurteil vom 16. November 1989, BAGE 63, 240, 243 = AP Nr. 2 zu § 13 BAT).
  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88

    Abmahnung: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus den

    Auszug aus BAG, 25.06.1992 - 6 AZR 279/91
    Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB einen Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten, wenn die Abmahnung unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (dazu grundlegend BAGE 50, 202, 206 f. = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu I 3 a und b der Gründe sowie BAGE 50, 362, 367 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu B I 2 der Gründe; Senatsurteil vom 13. Oktober 1988 - 6 AZR 144/85 AP Nr. 4 zu § 611 BGB Abmahnung; Senatsurteil vom 16. November 1989, BAGE 63, 240, 243 = AP Nr. 2 zu § 13 BAT).
  • BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 816/76

    Kommunaler Verwaltungsdienst - Ablegung der jeweiligen Verwaltungsprüfung -

    Auszug aus BAG, 25.06.1992 - 6 AZR 279/91
    Je nach den Umständen des Falles kann sich die Untersuchungspflicht des Arbeitgebers schon allein aus seiner Fürsorgepflicht ergeben (vgl. BAG Urteil vom 21. Juni 1978 - 4 AZR 816/76 - AP Nr. 3 zu § 25 BAT).
  • BAG, 13.10.1988 - 6 AZR 144/85

    Abmahnung eines Lehrers wegen Kandidatur für die DKP - Auferlegung einer den

    Auszug aus BAG, 25.06.1992 - 6 AZR 279/91
    Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB einen Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten, wenn die Abmahnung unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (dazu grundlegend BAGE 50, 202, 206 f. = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu I 3 a und b der Gründe sowie BAGE 50, 362, 367 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu B I 2 der Gründe; Senatsurteil vom 13. Oktober 1988 - 6 AZR 144/85 AP Nr. 4 zu § 611 BGB Abmahnung; Senatsurteil vom 16. November 1989, BAGE 63, 240, 243 = AP Nr. 2 zu § 13 BAT).
  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Hat der Arbeitgeber daran aus gegebener Veranlassung Zweifel, soll er nach dem von den Tarifvertragsparteien zum Ausdruck gebrachten Willen - ohne weitere (Verfahrens-)Voraussetzungen - feststellen lassen dürfen, ob seine Zweifel begründet sind (zu § 4 Abs. 2 Satz 1 TVK BAG 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 70, 364) .

    Solche tatsächlichen Anhaltspunkte können sich zB aus einer ärztlichen Bescheinigung (vgl. BAG 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 70, 364) , einer mit anderer Zielrichtung durchgeführten arbeitsmedizinischen Untersuchung (vgl. BAG 15. Juli 1993 - 6 AZR 512/92 - zu II 2 der Gründe) oder aus hohen Krankheitszeiten des Arbeitnehmers ggf. verbunden mit Tauglichkeitseinschränkungen während der Zeiten seiner Arbeitsfähigkeit (vgl. BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 103, 277; 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - zu II 1 c der Gründe) ergeben.

    Bei "gegebener Veranlassung" iSd. § 5 Abs. 2 Satz 1 BAT/AOK-Neu erfolgt die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung jedoch regelmäßig aus begründetem Anlass (vgl. BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - zu II 1 c der Gründe; 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 70, 364) .

  • LAG München, 26.10.2021 - 9 Sa 332/21

    Testpflicht, Corona, Sars-Cov-2, Annahmeverzug

    (vgl. BAG, 25.06.1992 - 6 AZR 279/91, Rn. 35 ff.) Maßgeblich ist vorliegend § 4 Abs. 2, 2. Alternative des TVK, wonach der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung feststellen lassen kann, ob der Musiker frei von ansteckenden Krankheiten ist.

    Auch der Entscheidung des BAG vom 25.06.1992 (6 AZR 279/91) ist nicht zu entnehmen, dass der Anwendungsbereich der Tarifnorm auf die Fälle beschränkt ist, in denen bei einem Arbeitnehmer ein konkreter Verdacht einer ansteckenden Erkrankung besteht.

    (vgl. BAG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91, Rn. 37) Dieser Schutzzweck wird bei einer Krankheit, die auch von symptomfreien Personen übertragen werden kann, von der Regelung nur verwirklicht, wenn ihr Anwendungsbereich nicht entgegen dem Wortlaut auf Personen mit Krankheitssymptomen eingeschränkt wird.

  • LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer

    Der Kläger hat nicht die Schriftstücke bezeichnet, die außer der Abmahnung selbst der Personalakte entnommen werden sollen (vgl. BAG 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91 - Rn. 27) .
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

    Die Berücksichtigung solcher Rechtstatsachen, die für die Beurteilung der sachlichen Rechtslage erheblich, aber erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz eingetreten sind (vgl. BAG 28. Januar 1998 - 4 AZR 473/96 - zu I der Gründe mwN, ZTR 1998, 329) , ist allerdings nur zuzulassen, wenn diese zwischen den Parteien unstreitig sind und sich daher als nicht beweisbedürftig erweisen (vgl. die Fallgestaltungen in BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 17 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102; 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 70, 364) oder keine weiteren Feststellungen erforderlich sind (etwa BGH 23. September 2004 - IX ZR 137/03 - zu VI der Gründe, NJW-RR 2005, 494) .
  • LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93

    Rücknahme; Abmahnung; Löschung der Abmahnung; Maßregelungsverbot; Arbeitskampf;

    Wird dieses im Klageantrag mit Datum genau bezeichnet, ist dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO Genüge getan (BAG vom 25.06.1992, AP Nr. 21 zu § 611 BGB Musiker).
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Die Berücksichtigung solcher Rechtstatsachen, die für die Beurteilung der sachlichen Rechtslage erheblich, aber erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz eingetreten sind (vgl. BAG 28. Januar 1998 - 4 AZR 473/96 - zu I der Gründe mwN, ZTR 1998, 329) , ist allerdings nur zuzulassen, wenn diese zwischen den Parteien unstreitig sind und sich daher als nicht beweisbedürftig erweisen (vgl. die Fallgestaltungen in BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 17 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102; 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 70, 364) oder keine weiteren Feststellungen erforderlich sind (etwa BGH 23. September 2004 - IX ZR 137/03 - zu VI der Gründe, NJW-RR 2005, 494).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2021 - 7 Sa 143/21

    Außerordentliche Kündigung - langandauernde Arbeitsunfähigkeit - Zugang des

    Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich ärztlich untersuchen zu lassen, etwa unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 4 TVöD, und kommt er einer entsprechenden rechtmäßigen Aufforderung seines Arbeitgebers zur Untersuchung nicht nach, liegt hierin eine Pflichtverletzung, die eine Abmahnung rechtfertigen kann (vgl. BAG 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91 - Rn. 32, juris).
  • LAG Hessen, 18.02.1999 - 12 Sa 716/97

    Kündigung: außerordentliche Kündigung bei schwerer psychischer Erkrankung und

    Anerkannt ist in diesem Zusammenhang, daß ein Angestellter, der der rechtmäßigen Aufforderung des Arbeitgeber zu einer Untersuchung nach § 7 Abs. 2 BAT nicht nachkommt, pflichtwidrig handelt (BAG, Urt. v. 25.06.1992 - 6 AZR 279/91 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Musiker (zu II 2 b bb d. Gr.)).
  • LAG Hamm, 15.07.1999 - 17 Sa 877/99

    Streitwert: negative Feststellungsklage - Statthaftigkeit der Berufung

    Mit seiner vorliegenden Feststellungsklage gegen die Beklagte wendet sich aber im Ergebnis auch der Kläger gegenüber der Beklagten vor den Gerichten für Arbeitssachen gegen eine mögliche Gefährdung seines bisherigen Arbeitsplatzes bei der Beklagten, da das Bundesarbeitsgericht weiter gehend der Auffassung ist, dass in dem Fall, bei dem sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber unbegründet weigert, der Anordnung seines Arbeitgebers auf eine ärztliche Untersuchung nach § 7 Abs. 2 BAT nachzukommen, der Arbeitgeber berechtigt ist, deswegen diesen Arbeitnehmer zumindest abzumahnen und sogar im Einzelfall zu kündigen (BAG, Urteil vom 25.06.1992 - 6 AZR 279/91 -, AP Nr. 1 zu § 7 BAT ).
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