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   BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95   

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BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95 (https://dejure.org/1996,850)
BAG, Entscheidung vom 25.06.1996 - 9 AZR 182/95 (https://dejure.org/1996,850)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 (https://dejure.org/1996,850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgeltung von Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses mitgeteilte Schwerbehinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses mitgeteilte Schwerbehinderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 225
  • NJW 1997, 2260 (Ls.)
  • NZA 1996, 1153
  • BB 1996, 1559
  • BB 1996, 2100
  • BB 1996, 2361
  • DB 1996, 1423
  • DB 1996, 2290
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95
    a) Die urlaubsrechtliche Vorschrift des § 7 BUrlG gilt auch für den Zusatzurlaub nach § 47 SchwbG (BAGE 52, 67, 69 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unmöglich werdende Anspruch auf Arbeitsbefreiung wird nicht abgefunden, sondern in einen Abgeltungsanspruch umgewandelt, der hinsichtlich Befristung und Erfüllbarkeit an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie der Urlaubsanspruch (vgl. BAGE 52, 67, 70 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteile vom 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - AP Nr. 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95
    Da die Schwerbehinderteneigenschaft nicht rechtsbegründend durch die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden nach § 4 Abs. 1 SchwbG festgestellt wird, entsteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Zusatzurlaub auch dann, wenn der behinderte Arbeitnehmer erst später als Schwerbehinderter "anerkannt" wird (vgl. BAG Urteile vom 28. Januar 1982 und 26. Juni 1986 BAGE 37, 379; 52, 254; 52, 258 = AP Nr. 3, 5 und 6 zu § 44 SchwbG; Urteile vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 -, - 9 AZR 166/94 - AP Nr. 6 und 7 zu § 47 SchwbG 1986, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und - 9 AZR 746/93 - AP Nr. 8 zu § 47 SchwbG 1986).

    Da der Kläger nicht in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, kommt auch keine Kürzung nach § 5 Abs. 1 BUrlG in Betracht (BAG Urteil vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - aaO).

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95
    Der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unmöglich werdende Anspruch auf Arbeitsbefreiung wird nicht abgefunden, sondern in einen Abgeltungsanspruch umgewandelt, der hinsichtlich Befristung und Erfüllbarkeit an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie der Urlaubsanspruch (vgl. BAGE 52, 67, 70 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteile vom 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - AP Nr. 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 246/89

    Berücksichtigung der Verjährung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95
    Es ist unzulässig, durch Prozeßhandlungen neue Ansprüche in die Revisionsinstanz einzuführen (vgl. BAGE 15, 67, 79 = AP Nr. 30 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu 8 der Gründe; BAG Urteil vom 9. März 1993 - 9 AZR 233/91 - n.v.; BGHZ 1, 234, 239; BGH Urteil vom 10. Mai 1990 - XI ZR 246/89 - NJW 1990, 2754).
  • BGH, 01.03.1951 - III ZR 205/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95
    Es ist unzulässig, durch Prozeßhandlungen neue Ansprüche in die Revisionsinstanz einzuführen (vgl. BAGE 15, 67, 79 = AP Nr. 30 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu 8 der Gründe; BAG Urteil vom 9. März 1993 - 9 AZR 233/91 - n.v.; BGHZ 1, 234, 239; BGH Urteil vom 10. Mai 1990 - XI ZR 246/89 - NJW 1990, 2754).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 636/79

    Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz

    Auszug aus BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95
    Da die Schwerbehinderteneigenschaft nicht rechtsbegründend durch die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden nach § 4 Abs. 1 SchwbG festgestellt wird, entsteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Zusatzurlaub auch dann, wenn der behinderte Arbeitnehmer erst später als Schwerbehinderter "anerkannt" wird (vgl. BAG Urteile vom 28. Januar 1982 und 26. Juni 1986 BAGE 37, 379; 52, 254; 52, 258 = AP Nr. 3, 5 und 6 zu § 44 SchwbG; Urteile vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 -, - 9 AZR 166/94 - AP Nr. 6 und 7 zu § 47 SchwbG 1986, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und - 9 AZR 746/93 - AP Nr. 8 zu § 47 SchwbG 1986).
  • BAG, 21.07.1978 - 6 AZR 1/77

    Beendetes Arbeitsverhältnis - Gesetzlicher Abgeltungsanspruch - Rechtswirksamer

    Auszug aus BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95
    Der gesetzliche Mindesturlaub und dessen Abgeltung sind nach § 13 Abs. 1 BUrlG unabdingbar (vgl. BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 1/77 - AP Nr. 5 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).
  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95
    Der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unmöglich werdende Anspruch auf Arbeitsbefreiung wird nicht abgefunden, sondern in einen Abgeltungsanspruch umgewandelt, der hinsichtlich Befristung und Erfüllbarkeit an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie der Urlaubsanspruch (vgl. BAGE 52, 67, 70 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteile vom 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - AP Nr. 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 746/93

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95
    Da die Schwerbehinderteneigenschaft nicht rechtsbegründend durch die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden nach § 4 Abs. 1 SchwbG festgestellt wird, entsteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Zusatzurlaub auch dann, wenn der behinderte Arbeitnehmer erst später als Schwerbehinderter "anerkannt" wird (vgl. BAG Urteile vom 28. Januar 1982 und 26. Juni 1986 BAGE 37, 379; 52, 254; 52, 258 = AP Nr. 3, 5 und 6 zu § 44 SchwbG; Urteile vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 -, - 9 AZR 166/94 - AP Nr. 6 und 7 zu § 47 SchwbG 1986, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und - 9 AZR 746/93 - AP Nr. 8 zu § 47 SchwbG 1986).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84

    Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95
    Da die Schwerbehinderteneigenschaft nicht rechtsbegründend durch die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden nach § 4 Abs. 1 SchwbG festgestellt wird, entsteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Zusatzurlaub auch dann, wenn der behinderte Arbeitnehmer erst später als Schwerbehinderter "anerkannt" wird (vgl. BAG Urteile vom 28. Januar 1982 und 26. Juni 1986 BAGE 37, 379; 52, 254; 52, 258 = AP Nr. 3, 5 und 6 zu § 44 SchwbG; Urteile vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 -, - 9 AZR 166/94 - AP Nr. 6 und 7 zu § 47 SchwbG 1986, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und - 9 AZR 746/93 - AP Nr. 8 zu § 47 SchwbG 1986).
  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 233/91

    Wettbewerbsrechtliche Auswirkungen einer Vereinbarung über die Aufhebung eines

  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

  • BAG, 30.10.1963 - 1 AZR 463/62

    Haftungsbeschränkung - Gleichstellung zum Unternehmer - Haftpflichtversicherung -

  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05

    Zusatzurlaub - Schwerbehinderung - Grundurlaub

    Auf diesen Zusatzurlaub sind die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (st. Rspr. vgl. BAG 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - BAGE 79, 211; 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - BAGE 83, 225) .
  • BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02

    Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit

    a) § 7 Abs. 4 BUrlG gilt für den gesetzlichen Urlaub einschließlich des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte, der bis zum 30. Juni 2001 in § 47 SchwbG geregelt war und mit Wirkung zum 1. Juli 2001 in § 125 SGB IX übernommen worden ist (BAG 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - BAGE 83, 225, 227).

    Eine anteilige Kürzung des Schwerbehindertenzusatzurlaubes wegen des vorzeitigen Ausscheidens kommt nicht in Betracht, da der Kläger nicht in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist (§ 5 Abs. 1 BUrlG; BAG 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - BAGE 83, 225, 227).

  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96

    Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteile vom 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung; vom 14. März 1989 - 8 AZR 507/87 - n.v., zu 5 der Gründe; vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v., zu II der Gründe; vom 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986, zu I 4 der Gründe) kann ein Arbeitnehmer, wenn er seinen Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsabgeltungsanspruchs in Verzug gesetzt hat, einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz fordern, wenn der Anspruch zwischenzeitlich wegen Fristablaufs erloschen ist (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 117/09

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Zwar gerät ein Arbeitgeber hinsichtlich der Urlaubsgewährung erst dann in Verzug, wenn er eine konkrete Geltendmachung unter Angabe des vom Arbeitnehmer gewünschten Zeitraumes zu Unrecht abgelehnt hat (BAG 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - BAGE 83, 225) .
  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

    Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts erlischt der gesetzliche Zusatzurlaub für Schwerbehinderte in gleicher Weise wie der Erholungsurlaub (BAG Urteil vom 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAGE 52, 67, 69 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2004 - 1 Sa 316/04

    Pauschale Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Dieser Anspruch ist Erfüllungssurrogat des Urlaubsanspruchs "in natura" und als solcher an die gleichen Voraussetzungen gebunden, wie der Urlaubsanspruch selbst (BAG 19.1.1993, NZA 1993, 798 [799]; 5.12.1995, NZA 1996, 594 [595]; 25.6.1996, NZA 1996, 1153 [1154]).

    Die Erfüllbarkeit darf dabei nicht durch die fortwährende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers oder durch den Ablauf der Erfüllungsfrist gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG unmöglich gewesen sein (BAG 5, 12.1995, NZA 1996, 594 [595]; 25.6.1996, NZA 1996, 1153 [1154]).

    Sofern der Anspruch auf Urlaubsabgeltung zwischenzeitlich durch Fristablauf erloschen ist, kann der Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadensersatz fordern, wenn er den Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsabgeltungsanspruchs in Verzug gesetzt hat (BAG, 25.6.1996, NZA 1996, 1153 [1154]; 20.1.1998, NZA 1998, 816 [817]).

  • LAG Köln, 29.08.2007 - 7 Sa 673/07

    Urlaubsabgeltung; Überstunden; Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs;

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer durchgehend arbeitsunfähig erkrankt ist (BAG vom 10.5.2005, 9 AZR 253/04, und vom 27.5.2003, 9 AZR 366/02, EzA § 7 BurlG Abgeltung Nr. 9 und Nr. 13; BAG vom 27.5.1997, 9 AZR 337/95, BAGE 86, 30; BAG vom 25.6.1996, 9 AZR 182/95, BAGE 83, 225); denn der Urlaub stellt seinem Wesen nach einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der Erholung dar.
  • LAG Hamburg, 29.10.2009 - 2 Sa 146/09

    Verfall von Zusatzurlaub für Schwerbehinderte und tariflichem Zusatzurlaub bei

    Auch das Arbeitsgericht Lörrach hat zutreffend darauf abgestellt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Vorschrift des § 7 Bundesurlaubsgesetz auch für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte gilt (BAG vom 25.6.1996, 9 AZR 182/95, AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986) und von daher ein Verfall nicht eintritt (ArbG Lörrach vom 6.2.2009, aaO.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 2 Sa 29/16

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Schwerbehinderteneigenschaft

    Das gilt auch, wenn der Schwerbehinderte erstmals nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf seine Schwerbehinderteneigenschaft hinweist ( BAG 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - NZA 1996, 1153; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 16. Aufl. § 125 SGB IX Rn. 3 ).
  • LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00

    Urlaubsansprüch des aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Arbeitnehmers ;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, erlischt der gesetzliche Zusatzurlaub für Schwerbehinderte in gleicher Weise wie der Erholungsurlaub (BAG 25.06.1996 - 9 AZR 182/95 - AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986; BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18

    Schadensersatz aus anwaltlicher Berufshaftung wegen fehlerhafter Rechtsberatung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12

    Urlaubsabgeltungsanspruch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 113/20

    Urlaubsabgeltung - langandauernde Krankheit - Erwerbsminderungsrente

  • ArbG Lörrach, 06.02.2009 - 3 Ca 161/08

    Kein Verfall des im Jahr der Entstehung wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommenen

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