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   BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01   

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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01 (https://dejure.org/2002,627)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2002 - 9 AZR 439/01 (https://dejure.org/2002,627)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 (https://dejure.org/2002,627)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmerentsendung und die Wirkung des Urlaubskassenverfahrens auf slowakische Arbeitgeber; Herausnahme der Gruppe der Angestellten aus dem tarifvertraglich geregelten Urlaubskassenverfahren im Baugewerbe; Verpflichtung, an dem Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes ...

  • Judicialis

    AEntG § 1; ; TVG § ... 5; ; Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau); ; Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe in den Fassungen vom 28. Januar 1999 (VTV/1999) § 59; ; Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe in den Fassungen vom 20. Dezember 1999 (VTV/2000) § 5; ; Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe in den Fassungen vom 20. Dezember 1999 (VTV/2000) § 6; ; EGBGB Art. 34; ; SGB III § 285; ; BUrlG § 13 Abs. 2; ; EG Art. 49; ; EG Art. 50; ; Richtlinie 96/71/EG - Entsenderichtlinie - Art. 1 Abs. 1; ; Assoziationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedsstaaten und der Slowakischen Republik Art. 38; ; Assoziationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedsstaaten und der Slowakischen Republik Art. 42; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerentsendung; Urlaubskasse Baugewerbe; Slowakische Republik

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Slowakische ArbG nehmen am Urlaubskassenverfahren teil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubskassenverfahren auch auf slowakische Unternehmen anwendbar! (IBR 2003, 390)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 102, 1
  • BB 2003, 908 (Ls.)
  • DB 2003, 2290
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01
    Das reicht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch aus (15. Juli 1980 - 1 BvR 439/79 - BVerfGE 55, 7).

    aa) Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind am Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu messen (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 439/79 - aaO).

    Die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit schützt nicht nur für jedermann und für alle Berufe das Recht, sich zu Koalitionen zusammenzuschließen, sondern auch das Recht des Einzelnen, einer Koalition fernzubleiben (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 - BVerfGE 55, 7).

    Das Bundesverfassungsgericht hat dazu festgestellt, daß die Heranziehung zu Beitrags- und Auskunftspflichten für gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes mit der negativen Koalitionsfreiheit vereinbar ist (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 - BVerfGE 55, 7; vgl. auch 18. Juli 2000 - 1 BvR 948/00 - AP AEntG § 1 Nr. 4 = EzA GG Art. 9 Nr. 69).

  • BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 516/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist (Bauarbeiter)

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01
    Das ist nur dann der Fall, wenn Differenzierungen vorgenommen werden, für die keine sachlich einleuchtenden Gründe vorhanden sind (BAG 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - AP BGB § 622 Nr. 38 = EzA BGB § 622 n.F. Nr. 43).

    (2 a) Es ist anerkannt, daß die Tarifvertragsparteien zwischen Arbeitern und Angestellten ua. dann unterscheiden können, wenn das der flexiblen Personalanpassung im produktiven Bereich dient und wenn tatsächlich anteilig erheblich mehr Arbeiter als Angestellte im produktiven Bereich tätig sind (BAG 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - AP BGB § 622 Nr. 38 = EzA BGB § 622 n.F. Nr. 43).

    (2 b) Das Bundesarbeitsgericht hat dementsprechend nicht beanstandet, daß die Tarifverträge des Baugewerbes unterschiedlich lange Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte vorsehen (2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - aaO).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01
    bb) § 5 TVG ist verfassungsgemäß (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322).

    Die AVE ist im Verhältnis zu den ohne sie nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein Rechtsetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung, der seine eigenständige Grundlage in Art. 9 Abs. 3 GG hat (ständige Rechtsprechung des BVerfG seit 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322).

    Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat insoweit einen außerordentlich weiten Spielraum (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322, 344; BAG 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - aaO; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115/86 - BVerwGE 80, 355).

  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 343/03

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus Portugal

    Dessen Anwendung wird nicht durch die Regeln des Arbeitsförderungsrechts verdrängt (vgl. Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357 für polnische und 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1 für slowakische sowie 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287 für rumänische Arbeitgeber).

    Das hat der Senat in mehreren Entscheidungen bereits ausführlich begründet (25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

    Die Erstreckung ist dann nicht anzuwenden, wenn die entsandten Arbeitnehmer nach den Regeln des Entsendelandes hinsichtlich des Urlaubs besser gestellt sind als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer nach Maßgabe der allgemeinverbindlichen Tarifverträge (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

    Sie verstoßen weder gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz - auch nicht soweit für ausländische und inländische Arbeitgeber unterschiedliche Abrechnungsverfahren geschaffen wurden -, noch gegen den Unabdingbarkeitsgrundsatz in § 13 Abs. 2 BUrlG oder die Grundsätze des Datenschutzes (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

    Solche Unterschiede waren - wie der Senat bereits entschieden hat (25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287) jedenfalls für die Übergangszeit nach dem In-Kraft-Treten des AEntG gegeben.

    Das gilt auch hinsichtlich der vom Landesarbeitsgericht problematisierten Frage, ob es verfassungsmäßig ist, dass neben der gesetzlichen Regelung keine weitere staatliche Mitwirkungshandlung für die Erstreckung vorgesehen ist (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Das BAG hat seine Rechtsprechung zu § 1 Abs. 3 AEntG a.F. als vereinbar mit Art. 9 Abs. 3 GG angesehen (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - zu II 2 f bb, AP Nr. 1 zu § 15 AEntG).
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus Portugal

    Dessen Anwendung wird nicht durch die Regeln des Arbeitsförderungsrechts verdrängt (vgl. Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357 für polnische und 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1 für slowakische sowie 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287 für rumänische Arbeitgeber).

    Das hat der Senat in mehreren Entscheidungen bereits ausführlich begründet (25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

    Die Erstreckung ist dann nicht anzuwenden, wenn die entsandten Arbeitnehmer nach den Regeln des Entsendelandes hinsichtlich des Urlaubs besser gestellt sind als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer nach Maßgabe der allgemeinverbindlichen Tarifverträge (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

    Sie verstoßen weder gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz - auch nicht soweit für ausländische und inländische Arbeitgeber unterschiedliche Abrechnungsverfahren geschaffen wurden -, noch gegen den Unabdingbarkeitsgrundsatz in § 13 Abs. 2 BUrlG oder die Grundsätze des Datenschutzes (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

    Solche Unterschiede waren - wie der Senat bereits entschieden hat (25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287) jedenfalls für die Übergangszeit nach dem In-Kraft-Treten des AEntG gegeben.

    Das gilt auch hinsichtlich der vom Landesarbeitsgericht problematisierten Frage, ob es verfassungsmäßig ist, dass neben der gesetzlichen Regelung keine weitere staatliche Mitwirkungshandlung für die Erstreckung vorgesehen ist (Senat 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1; 25. Juni 2002 - 9 AZR 406/00 - DB 2003, 2287).

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