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   BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11   

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https://dejure.org/2013,26236
BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11 (https://dejure.org/2013,26236)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2013 - 3 AZR 138/11 (https://dejure.org/2013,26236)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 (https://dejure.org/2013,26236)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 S 1 EGV 44/2001, Art 4 Abs 1 EGV 44/2001, Art 18 Abs 1 EGV 44/2001, Art 18 Abs 2 EGV 44/2001, Art 19 Nr 1 EGV 44/2001
    Internationale Zuständigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber mit Hauptsitz im Ausland

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur internationalen Zuständigkeit für Klage auf Betriebsrente aufgrund Pensionszusage einer in den USA ansässigen Konzernmuttergesellschaft

  • rewis.io

    Internationale Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber mit Hauptsitz im Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Internationale Zuständigkeiten auch für Ruhegeldleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 939
  • NZA 2014, 56
  • DB 2014, 252
  • JR 2014, 315
  • NZA-RR 2014, 46
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 301/03

    Internationale Zuständigkeit für Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11
    Über die Abgrenzung vertraglicher von nichtvertraglichen Ansprüchen entscheidet das deutsche materielle Recht als lex fori (BAG 20. April 2004 - 3 AZR 301/03 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 110, 182; 17. Juli 1997 - 8 AZR 328/95 - zu II 3 a der Gründe ) .

    Unter den Begriff des Vertragsverhältnisses fallen unabhängig von der Art der Verpflichtung alle schuldrechtlichen Verträge (vgl. BAG 20. April 2004 - 3 AZR 301/03 - zu A II 1 der Gründe, aaO; BGH 28. Februar 1996 - XII ZR 181/93 - zu I 2 b der Gründe, BGHZ 132, 105) .

    Der Erfüllungsort iSd. § 29 ZPO wäre dem auf das Versorgungsverhältnis der Parteien anzuwendenden materiellen Recht (lex causae) zu entnehmen (vgl. BAG 20. April 2004 - 3 AZR 301/03 - zu A II 2 der Gründe, aaO; 17. Juli 1997- 8 AZR 328/95 - zu II 3 b der Gründe).

    Das Versorgungsverhältnis ist trotz seiner arbeitsvertraglichen Grundlage eine vom Arbeitsverhältnis klar abgrenzbare Rechtsbeziehung, die einer darauf beschränkten Rechtswahl zugänglich ist ( BAG 20. April 2004 - 3 AZR 301/03 - zu A II 2 a der Gründe, aaO ) .

    § 269 BGB enthält indes keine zwingenden Regelungen, sondern überlässt die Bestimmung des Erfüllungsortes den Parteivereinbarungen (BAG 20. April 2004 - 3 AZR 301/03 - zu A II 2 a der Gründe, aaO).

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11
    Folglich kann nach Art. 19 Nr. 1 EuGVVO der "externe", nicht in einem Mitgliedstaat ansässige Arbeitgeber in dem Mitgliedstaat verklagt werden, in dem er seine Niederlassung hat, sofern Streitigkeiten aus ihrem Betrieb vorliegen (vgl. BAG 13. November 2007 - 9 AZR 134/07 - Rn. 71, BAGE 125, 24) .

    bb) Soweit das Landesarbeitsgericht den besonderen Gerichtsstand des Vermögens nach § 23 ZPO prüft, wird es zu beachten haben, dass dieser über die Vermögensbelegenheit hinaus einen hinreichenden Inlandsbezug des Rechtsstreits erfordert (vgl. BAG 13. November 2007 - 9 AZR 134/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 125, 24) .

    Hierfür reicht es aus, wenn der Kläger deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland ist (vgl. auch BAG 13. November 2007 - 9 AZR 134/07 - Rn. 23, aaO; Zöller/Vollkommer ZPO 29. Aufl. § 23 Rn. 13 mwN) .

    Die Voraussetzungen des besonderen Gerichtsstands des Vermögens können jedoch erfüllt sein, wenn die Beklagte an einem Ort in der Bundesrepublik Deutschland ein Büro unterhält, unter dessen Anschrift sie wirtschaftliche Aktivitäten entwickelt, und das über eine Büroausstattung verfügt (vgl. BAG 13. November 2007 - 9 AZR 134/07 - Rn. 22, aaO).

    Es reicht aus, wenn das dort befindliche Vermögen nicht nur geringwertig oder unpfändbar ist (vgl. BAG 13. November 2007 - 9 AZR 134/07 - Rn. 22, aaO; Zöller/Vollkommer ZPO § 23 Rn. 7) .

  • EuGH, 19.07.2012 - C-154/11

    Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11
    Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung setzt voraus, dass Gegenstand des Verfahrens ein individueller Arbeitsvertrag oder Ansprüche aus einem individuellen Arbeitsvertrag sind (Art. 18 Abs. 1 EuGVVO; vgl. EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 10) .

    Der Begriff des "individuellen Arbeitsvertrags" ist nicht nach nationalen Kriterien zu bestimmen, sondern als genuiner Begriff der EuGVVO unter Berücksichtigung von Art. 45 AEUV autonom auszulegen (zur vertragsautonomen Auslegung der in der EuGVVO enthaltenen Rechtsbegriffe vgl. EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 42).

    (1) Die in den Vorschriften der EuGVVO über die Zuständigkeit für Arbeitsverträge enthaltenen Begriffe sind in Übereinstimmung mit den Kriterien auszulegen, die der Europäische Gerichtshof zu den gleich lautenden Begriffen im Brüsseler Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüsseler Übereinkommen, ABl. EG L 299 vom 31. Dezember 1972 S. 32) entwickelt hat (vgl. EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 47).

    Dieser Mittelpunkt muss eine Geschäftsführung haben und sachlich so ausgestattet sein, dass er in der Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, dass diese sich nicht unmittelbar an das Stammhaus zu wenden brauchen (EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 48; 18. März 1981 - C-139/80 - [Blanckaert & Willems] Rn. 11, Slg. 1981, 819) .

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erfordert dies, dass der Rechtsstreit entweder Handlungen betrifft, die sich auf den Betrieb der Niederlassung beziehen, oder Verpflichtungen, die diese im Namen des Stammhauses eingegangen ist (vgl. EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 48; 6. April 1995 - C-439/93 - [Lloyd's Register of Shipping] Rn. 22, Slg. 1995, I-961) .

  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 328/95

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstand des Vermögens

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11
    Über die Abgrenzung vertraglicher von nichtvertraglichen Ansprüchen entscheidet das deutsche materielle Recht als lex fori (BAG 20. April 2004 - 3 AZR 301/03 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 110, 182; 17. Juli 1997 - 8 AZR 328/95 - zu II 3 a der Gründe ) .

    Der Erfüllungsort iSd. § 29 ZPO wäre dem auf das Versorgungsverhältnis der Parteien anzuwendenden materiellen Recht (lex causae) zu entnehmen (vgl. BAG 20. April 2004 - 3 AZR 301/03 - zu A II 2 der Gründe, aaO; 17. Juli 1997- 8 AZR 328/95 - zu II 3 b der Gründe).

  • EuGH, 09.12.1987 - 218/86

    SAR Schotte / Parfums Rothschild

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11
    Auch ein vom "Stammhaus" gesellschaftsrechtlich unabhängiges Unternehmen kann eine Niederlassung sein, wenn das Stammunternehmen seine Tätigkeit mit Hilfe dieser Gesellschaft in dem Mitgliedstaat entfaltet, beide den gleichen Namen führen und das Unternehmen im Namen des "Stammhauses" verhandelt und Geschäfte abschließt (EuGH 9. Dezember 1987 - C-218/86 - [SAR Schotte] Slg. 1987, 4905 zu Art. 5 Nr. 5 Brüsseler Übereinkommen) .

    Dritte, die Geschäfte mit einem Unternehmen abschließen, das als Außenstelle einer anderen Gesellschaft tätig wird, müssen sich auf den so erweckten Anschein verlassen und dieses als eine Niederlassung der anderen Gesellschaft ansehen können, selbst wenn die beiden Gesellschaften gesellschaftsrechtlich voneinander unabhängig sind (vgl. EuGH 9. Dezember 1987 - C-218/86 - [SAR Schotte] Rn. 15, aaO) .

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 306/08

    Internationale Zuständigkeit - Hochseefähre

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11
    Sie geht nationalem Recht im Rang vor (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 481/11 - Rn. 19; 8. Dezember 2010 - 10 AZR 562/08 - Rn. 15; 24. September 2009 - 8 AZR 306/08 - Rn. 26, BAGE 132, 182) .

    Danach ist ein "individueller Arbeitsvertrag" eine Vereinbarung, die eine abhängige, weisungsgebundene Tätigkeit für eine bestimmte Dauer zum Inhalt hat, bei der der Arbeitnehmer regelmäßig in einer bestimmten Weise in den Betrieb des Arbeitgebers eingebunden ist und für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. EuGH 26. Februar 1992 - C-357/89 - [Raulin] Leitsatz 1, Slg. 1992, I-1027; 26. Februar 1992 - C-3/90 - [Bernini] Rn. 14, Slg. 1992, I-1071; BAG 24. September 2009 - 8 AZR 306/08 - Rn. 40, BAGE 132, 182; Zöller/Geimer ZPO 29. Aufl. Anh. I EG-VO Zivil- und Handelssachen Art. 18 Rn. 1; Hk-ZPO/Dörner 5. Aufl. Artikel 18 EuGVVO Rn. 4; Musielak/Stadler ZPO 10. Aufl. VO [EG] 44/2001 Artikel 18 Rn. 2).

  • EuGH, 06.04.1995 - C-439/93

    Lloyd's Register of Shipping / Campenon Bernard

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11
    Eine Zweigniederlassung, eine Agentur oder eine sonstige Niederlassung ist eine Einheit, die als hauptsächlicher, wenn nicht ausschließlicher Gesprächspartner von Dritten in Vertragsverhandlungen auftreten kann (vgl. EuGH 6. April 1995 - C-439/93 - [Lloyd's Register of Shipping] Rn. 19, Slg. 1995, I-961) .

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erfordert dies, dass der Rechtsstreit entweder Handlungen betrifft, die sich auf den Betrieb der Niederlassung beziehen, oder Verpflichtungen, die diese im Namen des Stammhauses eingegangen ist (vgl. EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 48; 6. April 1995 - C-439/93 - [Lloyd's Register of Shipping] Rn. 22, Slg. 1995, I-961) .

  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 128/74

    Internationales Privatrecht: Anwendbarkeit, Rechtswahl, Revisibilität

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11
    Dabei gelten die Grundsätze des Freibeweises (BAG 10. April 1975 - 2 AZR 128/74 - zu IV 2 der Gründe, BAGE 27, 99).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11
    Unter den Begriff des Vertragsverhältnisses fallen unabhängig von der Art der Verpflichtung alle schuldrechtlichen Verträge (vgl. BAG 20. April 2004 - 3 AZR 301/03 - zu A II 1 der Gründe, aaO; BGH 28. Februar 1996 - XII ZR 181/93 - zu I 2 b der Gründe, BGHZ 132, 105) .
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 394/11

    Verjährung - Hemmung durch Klageerhebung - Zustellung "demnächst" im Ausland

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11
    Altverträge unterstehen weiter dem bisherigen Recht (vgl. BAG 23. August 2012 - 8 AZR 394/11 - Rn. 23; 20. April 2011 - 5 AZR 171/10 - Rn. 11, BAGE 137, 375).
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 171/10

    Auslandseinsatz eines Bauarbeiters - übliche Vergütung - tarifliche

  • BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90

    Gerichtsstand des Vermögens - Inanspruchnahme internationaler

  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 481/11

    Internationale Zuständigkeit - gewöhnlicher Arbeitsort -

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 562/08

    Internationale Zuständigkeit - Anwendbarkeit des Luganer Übereinkommens -

  • BGH, 12.06.2007 - XI ZR 290/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Bestehen der zuständigkeitsbegründenden

  • LAG Hessen, 10.11.2010 - 8 Sa 336/10

    Internationale Zuständigkeit - Begriff der Niederlassung gemäß Art 18 Abs 2 EGV

  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 219/03

    Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils

  • EuGH, 18.03.1981 - 139/80

    Blankaert & Willems / Trost

  • EuGH, 13.07.2006 - C-103/05

    Reisch Montage - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Artikel 6 Nummer 1 - Mehrere

  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

  • EuGH, 11.10.2007 - C-98/06

    Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten

  • EuGH, 22.05.2008 - C-462/06

    Glaxosmithkline und Laboratoires Glaxosmithkline - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 -

  • EuGH, 26.02.1992 - C-3/90

    Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    Sie bestimmt sich für das vorliegende, am 17. Mai 2019 anhängig gemachte Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (im Folgenden Brüssel-Ia-VO), die nach ihrem Art. 66 Abs. 1 für die seit dem 10. Januar 2015 eingeleiteten Verfahren gilt (zum Vorrang der Brüssel-Ia-VO gegenüber den Regelungen der §§ 12 ff. ZPO vgl. BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 13 zur Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO)) .
  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Die EuGVVO geht nationalem Zuständigkeitsrecht im Rang vor (zur Verordnung (EG) Nr. 44/2001 [im Folgenden EuGVVO aF] BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 13 mwN) .

    Das ist aber sowohl Voraussetzung für die Annahme eines Wohnsitzes iSv. Art. 63 Abs. 1 EuGVVO (vgl. dazu E. Peiffer/M. Peiffer in Geimer/Schütze Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen Stand September 2016 EuGVVO Art. 63 Rn. 5) als auch für die Anwendung von Art. 20 Abs. 2 EuGVVO (dazu BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 32) , der in Arbeitssachen eine Niederlassung für Streitigkeiten aus dem Betrieb der Niederlassung einem Wohnsitz iSv. Art. 62 bzw. Art. 63 EuGVVO gleichstellt.

    a) Das Bundesarbeitsgericht hat zu Art. 18 Abs. 2 EuGVVO aF (jetzt inhaltsgleich Art. 20 Abs. 2 EuGVVO) allerdings entschieden, die Norm gelte nur, wenn zwischen den Parteien des Rechtsstreits ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 29) .

    Fällt ein Rechtsstreit in die örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichts, ist die internationale Zuständigkeit regelmäßig indiziert und sind die deutschen Gerichte auch im Verhältnis zu einem ausländischen Gericht zuständig (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 13 mwN; 24. September 2015 - 6 AZR 492/14 - Rn. 13, BAGE 152, 363) .

  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung

    a) Der Begriff des "individuellen Arbeitsvertrags" ist nicht nach nationalen Kriterien zu bestimmen, sondern als genuiner Begriff der EuGVVO unter Berücksichtigung von Art. 45 AEUV autonom auszulegen (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 20; vgl. zur vertragsautonomen Auslegung der in der EuGVVO enthaltenen Rechtsbegriffe EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 42) .
  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 305/16

    Betriebsrentenanpassung - IFRS-Abschlüsse

    Altverträge unterstehen weiter dem bisherigen Recht (vgl. BAG 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 18 mwN, BAGE 147, 342; 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 37 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 28.05.2014 - 12 Sa 1423/13

    Urlaubsabgeltung - Internationale Zuständigkeit

    Sie geht nationalem Recht im Rang vor (BAG 24.09.2009 - 8 AZR 306/08, MDR 2010, 641 Rn. 26; BAG 25.06.2013 - 3 AZR 138/11, juris Rn. 13).

    Danach ist ein "individueller Arbeitsvertrag" eine Vereinbarung, die eine abhängige, weisungsgebundene Tätigkeit für eine bestimmte Dauer zum Inhalt hat, bei der der Arbeitnehmer regelmäßig in einer bestimmten Weise in den Betrieb des Arbeitgebers eingebunden ist und für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (BAG 24.09.2009 a.a.O. Rn. 40; BAG 25.06.2013 a.a.O. Rn. 20 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH).

  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16

    Betriebsrentenanpassung - IFRS-Abschlüsse

    Altverträge unterstehen weiter dem bisherigen Recht (vgl. BAG 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 18 mwN, BAGE 147, 342; 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 37 mwN) .
  • OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 5 U 12/15

    Handelsvertretervertrag eines inländischen Handelsvertreters mit einem

    Die Beklagte hat ihre Meinung, auch Rechtsstreitigkeiten um privatrechtlich organisierte betriebliche Formen der betrieblichen Altersversorgung stellten Ausprägungen der "sozialen Sicherheit" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 c) der EuGVVO a.F. dar, auch darauf gestützt, dass dies der Auffassung des BAG in seinen Urteilen vom 15.02.2012 - 10 AZR 711/10 - und vom 25.06.2013 - 3 AZR 138/11 - entspreche.

    Ebenso stützt das Urteil des BAG v. 25.06.2013 - 3 AZR 138/11 - (Juris) nicht die von der Beklagten zu Art. 1 Abs. 2 c) EuGVVO a.F. vertretene Meinung.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2019 - 6 Sa 97/19

    Internationale Zuständigkeit - individuelles Arbeitsverhältnis - Co-Pilot

    Der Begriff des "individuellen Arbeitsvertrages" ist hierbei nicht nach nationalen Kriterien zu bestimmen, sondern als genuiner Begriff der EuGVVO unter Berücksichtigung von Art. 45 AEUV autonom auszulegen (BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 525/14 - Rn. 18 mwN; BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 20; jeweils zitiert nach juris).
  • ArbG Cottbus, 17.10.2013 - 3 Ca 738/13

    Vergütung von Mehrarbeit - internationale Zuständigkeit - Flugbegleiter -

    Die EuGVVO ist seit ihrem Inkrafttreten am 1. März 2002 in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar (BAG, Urteil vom 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - juris).
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