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   BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 46/88   

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https://dejure.org/1989,1263
BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 46/88 (https://dejure.org/1989,1263)
BAG, Entscheidung vom 25.07.1989 - 1 ABR 46/88 (https://dejure.org/1989,1263)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 1989 - 1 ABR 46/88 (https://dejure.org/1989,1263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung bei rollierendem Freizeitsystem - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Verteilung von freien Tagen auf die Wochentage - Zuständigkeit der Einigungsstelle - Umfang des Ermessens bei der Entscheidung der Einigungsstelle

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 76; BetrVG § 87; MTV für den hessischen Einzelhandel § 2 Nr. 2 a; MTV für den hessischen Einzelhandel § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Ausgestaltung eines rollierenden Freizeitsystems

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, § 76 Abs. 5 Satz 3 u. 4; MTV für den hess. Einzelhandel in der ab 1.1.86 gült. Fassung § 2 Ziff. 2a, § 2 Ziff. 4 S. 2
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ausgestaltung eines rollierenden Freizeitsystems im Einzelhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 979
  • VersR 1990, 110
  • BB 1989, 2255
  • DB 1990, 791
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 69/87

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Rahmen der Ausgestaltung der 5-Tage-Woche

    Auszug aus BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 46/88
    Wie der Senat in der angeführten Entscheidung und einer weiteren Entscheidung vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 69/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt hat, ist dann, wenn der Betrieb des Arbeitgebers an sechs Werktagen in der Woche geöffnet sein soll, die Beteiligten aber in einer Betriebsvereinbarung geregelt haben, daß die Arbeitnehmer nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten, eine Regelung erforderlich, nach welchem System die 5-Tage-Woche verwirklicht werden soll.

    Die Aussparung der gesetzlichen Feiertage führt auch nicht zu einer Verkürzung der vorgegebenen Wochenarbeitszeit von 38, 5 Stunden im Jahresdurchschnitt, wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 69/87 -) entschieden hat.

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 67/87

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Rahmen der Ausgestaltung der 5-Tage-Woche

    Auszug aus BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 46/88
    Vorliegend geht es - wie der Senat durch Beschluß vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 67/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) für einen inhaltsgleichen Spruch und Tarifvertrag entschieden hat - allein um eine Verteilung der durch § 2 Ziffer 1 und 2 MTV vorgegebenen Arbeitszeit von durchschnittlich 38, 5 Stunden pro Woche während eines Kalenderjahres.

    Anders als in dem der Entscheidung vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 67/87 -) zugrunde liegenden Falle kann vorliegend auch nicht zweifelhaft sein, daß eine im voraus festgelegte zusammenhängende Freizeit vereinbart ist.

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 46/88
    Dagegen hat der Betriebsrat nicht mitzubestimmen bei der Festlegung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit (BAGE 56, 18 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972).

    Deswegen stellt ein so ausgestaltetes Rolliersystem aber noch keine Regelung über die Dauer der Arbeitszeit der Arbeitnehmer dar, für die dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zusteht (BAGE 56, 18 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972).

  • BAG, 24.05.1965 - 1 ABR 1/65

    Angabe des Anfechrungsgegenrs bei Wahlanfechtung - Inhalt des Anfechtungsantrags

    Auszug aus BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 46/88
    Wenn weder erkennbar ist, daß mit der Antragsschrift gerade die Überschreitung der Grenzen des Ermessens einer Einigungsstelle geltend gemacht werden soll, noch aufgrund welchen Sachverhalts der Spruch als bedenklich erscheinen könnte, hemmt der Antrag auch nicht den Ablauf der Frist des § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG (so schon für das Wahlanfechtungsverfahren BAGE 17, 165 [BAG 24.05.1965 - 1 ABR 1/65] = AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG).
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 82/87

    Rollierendes Freizeitsystem: Jahres-Ist-Arbeitszeit - Aufeinandertreffen von

    Auszug aus BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 46/88
    Wie der Begründung der Anträge und der Rechtsbeschwerdebegründung zu entnehmen ist, wehrt sich der Arbeitgeber in Wirklichkeit auch gar nicht gegen die Formulierungen in 2.6 und 2.9, sondern wie in dem der Senatsentscheidung vom 25. April 1989 (- 1 ABR 82/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) zugrundeliegenden Falle gegen die Berücksichtigung der Urlaubstage mit der effektiven Arbeitszeit.
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 46/88
    Der Senat hat im Beschluß vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) entschieden, dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterfalle nicht nur die Frage, ob im Betrieb überhaupt in mehreren Schichten gearbeitet werden soll und wann die einzelnen Schichten beginnen und enden sollen.
  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87

    Einigungsstellenbeschluss über Sozialplan

    Auszug aus BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 46/88
    Der Senat hat aber im Beschluß vom 26. Mai 1988 (- 1 ABR 11/87 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) ausgeführt, die Frist von zwei Wochen zur Geltendmachung der Überschreitung des Ermessens nach § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG werde nicht gewahrt, wenn innerhalb von zwei Wochen beim Arbeitsgericht die Feststellung der Unwirksamkeit eines Sozialplans ohne jede Begründung beantragt wird.
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Urlaubstage und -stunden sind Teil der effektiven Jahresarbeitszeit (BAG 25. Juli 1989 - 1 ABR 46/88 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 38 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 38).
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 712/10

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - 24/24-Stunden-Schichtsystem

    Urlaubstage und -stunden sind Teil der effektiven Jahresarbeitszeit (vgl. BAG 25. Juli 1989 - 1 ABR 46/88 - zu B II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 38 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 38) .
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Sprüche der Einigungsstelle unterliegen der gerichtlichen Rechtskontrolle (Senatsbeschluß vom 25. Juli 1989 - 1 ABR 46/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 714/10

    Urlaubsgutschrift auf Arbeitszeitkonto - 24/24-Stunden-Schichtsystem

    Urlaubstage und -stunden sind Teil der effektiven Jahresarbeitszeit (vgl. BAG 25. Juli 1989 - 1 ABR 46/88 - zu B II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 38 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 38) .
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1998 - PL 15 S 232/96

    Umwandlung der Betriebsform eines Kreiskrankenhauses in einen Eigenbetrieb;

    Diese Regelungen zeigen, daß durch den Bundes-Angestelltentarifvertrag eine abschließende  Regelung für die in Schicht oder Wechselschicht eingesetzten Angestellten in Ansehung der dienstplanmäßigen Arbeit an Wochenfeiertagen und den Ausgleich für dienstplanmäßig freie Tage an Wochenfeiertagen getroffen wurde (vgl. BAG, Urteil vom 4.8.1988 - 6 AZR 269/86 -, Beschluß vom 25.7.1989 - 1 ABR 46/88 -, Urteile vom 10.9.1991 - 6 AZR 370/89 - AP Nr. 17 zu § 15 BAT=ZTR 1992,S. 103, vom 6.11.1992 - 6 AZR 122/91 - , AP Nr. 23 zu § 15 BAT= ZTR 1993, S. 28=NZA 1993 S. 373, und vom 27.1.1994 - 6 AZR 597/93 - ZTR 1995,S. 117; vgl. auch BAG, Urteil vom 22.8.1995 - 3 AZR 42/95 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge DRK=ZTR 1995, S. 558).
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