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   BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 58/88   

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https://dejure.org/1989,6852
BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 58/88 (https://dejure.org/1989,6852)
BAG, Entscheidung vom 25.07.1989 - 1 ABR 58/88 (https://dejure.org/1989,6852)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 1989 - 1 ABR 58/88 (https://dejure.org/1989,6852)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rollierendes Freizeitsystem im Einzelhandel - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Verteilung von freien Tagen auf die Wochentage - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Arbeitszeitverteilung - Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 58/88
    Dagegen hat der Betriebsrat nicht mitzubestimmen bei der Festlegung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit (BAGE 56, 18 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972).

    Deswegen stellt ein so ausgestaltetes Rolliersystem aber noch keine Regelung über die Dauer der Arbeitszeit der Arbeitnehmer dar, für die dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zusteht (BAGE 56, 18 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972).

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 69/87

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Rahmen der Ausgestaltung der 5-Tage-Woche

    Auszug aus BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 58/88
    Der Senat hat in der angeführten Entscheidung und einer weiteren Entscheidung vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 69/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt, daß dann, wenn der Betrieb an sechs Werktagen in der Woche geöffnet ist, die Arbeitnehmer aber nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten sollen, zu regeln ist, nach welchem System die 5-Tage-Woche verwirklicht werden soll.

    Die Aussparung der gesetzlichen Feiertage führt aber auch nicht zu einer Verkürzung der vorgegebenen Wochenarbeitszeit von 38, 5 Stunden im Jahresdurchschnitt, wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 69/87 -) entschieden hat.

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 67/87

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Rahmen der Ausgestaltung der 5-Tage-Woche

    Auszug aus BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 58/88
    Vorliegend geht es - wie der Senat durch Beschluß vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 67/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) für einen inhaltsgleichen Spruch und Tarifvertrag entschieden hat - allein um eine Verteilung der durch § 2 Ziffer 1 und 2 MTV vorgegebenen Arbeitszeit von durchschnittlich 38, 5 Stunden pro Woche während eines Kalenderjahres.
  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von

    Auszug aus BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 58/88
    Denn ein Vertrauenstatbestand auf der Seite des Normunterworfenen liegt ausnahmsweise nicht vor, wenn der Betroffene im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Norm mit einer Regelung rechnen mußte (BVerfGE 8, 274, 304; 19, 187, 196).
  • BAG, 29.05.1964 - 1 AZR 281/63

    Eisenindustrie - Metallindustrie - Elektroindustrie - Anwesenheitsprämie -

    Auszug aus BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 58/88
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung oder eines diese ersetzenden Spruchs der Einigungsstelle nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung bzw. des Spruchs führt (BAGE 16, 58, 66 = AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG, zu I 3 der Gründe; BAGE 16, 31, 38 f. = AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Akkord, zu 9 der Gründe; BAGE 35, 205 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 58/88
    Die danach erforderliche Prüfung obliegt in vollem Umfange den Gerichten für Arbeitssachen (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

    Auszug aus BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 58/88
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Regeln über die Rückwirkung von Gesetzen (BVerfGE 30, 272, 285; 30, 367, 385 f.; 37, 363, 397) auch auf Betriebsvereinbarungen ohne Einschränkungen anzuwenden sind.
  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

    Auszug aus BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 58/88
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Regeln über die Rückwirkung von Gesetzen (BVerfGE 30, 272, 285; 30, 367, 385 f.; 37, 363, 397) auch auf Betriebsvereinbarungen ohne Einschränkungen anzuwenden sind.
  • BAG, 15.05.1964 - 1 ABR 15/63

    Einigungsstelle - Betriebsvereinbarung - Tarifvertragvorrang

    Auszug aus BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 58/88
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung oder eines diese ersetzenden Spruchs der Einigungsstelle nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung bzw. des Spruchs führt (BAGE 16, 58, 66 = AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG, zu I 3 der Gründe; BAGE 16, 31, 38 f. = AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Akkord, zu 9 der Gründe; BAGE 35, 205 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 58/88
    Der Senat hat im Beschluß vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) entschieden, dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterfalle nicht nur die Frage, ob im Betrieb überhaupt in mehreren Schichten gearbeitet werden soll und wann die einzelnen Schichten beginnen und enden sollen.
  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79

    Mitbestimmungsrecht über Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 11/90

    Mitbestimmung bei Freizeitausgleich

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung oder eines diese ersetzenden Spruchs der Einigungsstelle nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung bzw. des Spruchs führt (BAGE 16, 58, 66 [BAG 29.05.1964 - 1 AZR 281/63] = AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG, zu I 3 der Gründe; BAGE 16, 31, 38 f. [BAG 15.05.1964 - 1 ABR 15/63] = AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Akkord, zu 9 der Gründe; BAGE 35, 205, 221 [BAG 28.04.1981 - 1 ABR 53/79] = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen, zu B IV der Gründe; BAGE 51, 217, 224 f. [BAG 11.03.1986 - 1 ABR 12/84] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 25. Juli 1989 - 1 ABR 58/88 - n. v.).
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