Rechtsprechung
BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gebührenminderung - Krankenhaus - Privatliquidation - Pflegesatz - Kostenerstattung - Krankenhausarzt - Einfluss der Gebührenminderung für stationäre privatärztliche Leistungen auf eine zwischen Arzt und Krankenhaus vereinbarte Erstattung von Kosten - Anpassungsregelung ...
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 133, ... 157, §§ 611, 242; ZPO § 256, § 565a; GOÄ vom 12.11.1982 i.d.F. der Zweiten Verordnung zur Änderung der GOÄ vom 20.12.1984 (BGBl. I, S. 1680) § 6a; BPflV vom 25.4.1973 i.d.F. der Vierten Verordnung zur Änderung der BPflV vom 20.12.1984 (BGBl. I, S. 1680) § 3 Abs. 2 Satz 2, § 6 Abs. 3, § 18 Abs. 6 Satz 2; BPflV vom 21.8.1985 (BGBl. I, S. 1666) §§ 3, 5, 7, 8, 9, 11, 13
Chefarztvertrag mit Recht der Privatliquidation - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Chefarzt - Änderung der Gebührenordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Minden, 21.07.1988 - 1 Ca 1149/87
- LAG Hamm, 13.04.1989 - 17 Sa 1519/88
- BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
Papierfundstellen
- BAGE 65, 290
- NJW 1991, 1562
- NZA 1991, 16
- BB 1990, 2271
- DB 1991, 1733
Wird zitiert von ... (31)
- BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13
Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag
Auch Gesetzesänderungen können die Geschäftsgrundlage eines Vertrags so verändern, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und die vertraglichen Absprachen nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (…BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - aaO; 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 290) . - BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08
Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage
Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 290; BGH 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 - zu II 1 a der Gründe, ZIP 2006, 765).Auch Gesetzesänderungen können die Geschäftsgrundlage eines Vertrags so verändern, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und die vertraglichen Absprachen nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, aaO).
- BGH, 25.09.1997 - II ZR 269/96
Ausgleichsansprüche eines Partners bei gescheiterter nichtehelicher …
Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die bei Abschluß eines Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BGHZ 121, 378, 391; BAG, NJW 1991, 1562, 1563; je m.w.N.).
- BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 20/00
Steuerschaden bei Zuschlägen für bestimmte Arbeiten
Geschäftsgrundlage sind die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (vgl. nur BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - BAGE 65, 290, 301 mwN). - BGH, 08.07.1996 - II ZR 340/95
Auseinandersetzung einer gescheiterten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die bei Abschluß des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BGHZ 121, 378, 391; BAG NJW 1991, 1562, 1563; je m.w.N.). - BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 658/95
Teilkündigung, ergänzende Vertragsauslegung
Das Revisionsgericht hat in einem solchen Fall darüber zu befinden, ob eine Vertragslücke vorliegt (BAGE 37, 26, 28 f. = AP Nr. 8 zu § 75 HGB , zu I 2 der Gründe; BAGE 65, 290 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 1 der Gründe), und - wenn der Sachverhalt hinreichend geklärt ist - wie sie im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist (BAG, Urteil vom 27. September 1983 - 3 AZR 297/81 - AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG , zu II 2 a der Gründe). - BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 441/95
Chefarzt - Abführung von Liquidationserlösen
Dabei überläßt es das Gesetz den Parteien des Arbeitsvertrags, inwieweit sie eine Anpassung vornehmen (vgl. zur Anpassungsregelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 BPflV 1986: BAG Urteile vom 25. Februar 1988 - BAGE 57, 344, 356 f. = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter I 2 der Gründe).Die Gebührenminderung um 15 % ist nicht erst ab 1. Januar 1993 durch das GSG vom 21. Dezember 1992 eingeführt worden, sondern bereits mit Wirkung vom 1. Januar 1985 durch die Zweite Verordnung zur Änderung der GOÄ vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1680; vgl. auch BAG Urteil vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - BAGE 65, 290 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).
- BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
Anspruch auf Zusatzrente nach der Anordnung 54
Hiernach kann die Erfüllung einer vertraglich übernommenen Verpflichtung nicht verlangt werden, wenn bei Abschluß des Vertrages erkennbar gewordene und nicht beanstandete Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände weggefallen sind, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAGE 65, 290, 301 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 2 a der Gründe; BGHZ 25, 390, 392; 89, 226, 231). - BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 650/08
Anforderungen an eine betriebsbedingte Änderungskündigung; Störung der …
Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 290; BGH 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 - zu II 1 a der Gründe, ZIP 2006, 765).Auch Gesetzesänderungen können die Geschäftsgrundlage eines Vertrags so verändern, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und die vertraglichen Absprachen nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, aaO).
- BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 402/08
Anforderungen an eine betriebsbedingte Änderungskündigung; Störung der …
Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 290; BGH 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 - zu II 1 a der Gründe, ZIP 2006, 765).Auch Gesetzesänderungen können die Geschäftsgrundlage eines Vertrags so verändern, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und die vertraglichen Absprachen nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, aaO).
- BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
Änderungskündigung - Chefarztvertrag
- BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 457/95
Abführung von Liquidationserlösen eines Chefarztes an den Krankenhausträger - …
- BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 442/95
Chefarzt: Abführung von Nutzungentgelt an Krankenhausträger
- BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 53/95
Chefarzt: Abführung von Liquidationserlösen
- BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 649/96
Zuschuß zum Altersübergangsgeld
- LAG Hamburg, 11.01.1996 - 7 Sa 82/95
Anspruch auf Gehaltszahlung und Urlaubsabgeltung; Abschließende Regelung durch …
- BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02
Betriebliche Altersversorgung: Teilwiderruf einer Versorgungszusage - …
- LAG Baden-Württemberg, 03.06.1996 - 19 Sa 14/96
Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitigen Anpassung von Arbeitsverträgen mit in …
- BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
- LAG Hamburg, 01.10.1998 - 7 Sa 5/98
Voraussetzungen der Vergleichbarkeitsprüfung bei der sozialen Auswahl
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 16 KR 91/03
Krankenversicherung
- BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95
Betriebliche Altersversorgung: Verlust des Versorgungsanspruchs nach …
- BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 7/90
- BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 542/97
- LAG Hamm, 06.06.1997 - 18 Sa 2157/96
Anspruch auf Anschlussbeschäftigung nach einer Qualifizierungsmaßnahme; …
- BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 514/89
Höhe der Beteiligung eines Chefarzts an den Einnahmen eines Klinikfonds - …
- LAG Hessen, 02.10.1995 - 11 Sa 309/95
Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage
- BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 515/89
- BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 516/89
- LAG Hessen, 08.03.2001 - 5 Sa 1198/00
Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Änderung des Sozialplans durch …
- LAG Nürnberg, 10.08.1992 - 7 Sa 226/91
Ergänzende Vertragsauslegung eines Arbeitsvetrages