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   BAG, 25.07.2006 - 3 AZN 108/06   

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https://dejure.org/2006,6757
BAG, 25.07.2006 - 3 AZN 108/06 (https://dejure.org/2006,6757)
BAG, Entscheidung vom 25.07.2006 - 3 AZN 108/06 (https://dejure.org/2006,6757)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 3 AZN 108/06 (https://dejure.org/2006,6757)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Grundsatzbeschwerde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Behauptung einer Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verpflichtung zur Erstattung von abgeführten Beiträgen an das Versorgungswerk der Rechtsanwälte; Vertragsverhältnis der Parteien als Arbeitsverhältnis im ...

  • Judicialis

    GG Art. 100 Abs. 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1; ; ArbGG § 72a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer Norm als entscheidungserhebliche Rechtsfrage im Sinne der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision ? Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm bildet eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ? Bezüglich einer möglichen Verfassungsbeschwerde gilt der Grundsatz der Subsidiarität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 407
  • DB 2007, 2044
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 25.07.2006 - 3 AZN 108/06
    Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. dazu BVerfG 3. Kammer des 1. Senats 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 - NJW 2005, 3059, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Thüringen, 29.12.2005 - 7/1/7 Sa 447/03
    Auszug aus BAG, 25.07.2006 - 3 AZN 108/06
    Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 29. Dezember 2005 - 7/1/7 Sa 447/03 - zugelassen.
  • BFH, 31.01.2006 - IV B 144/04

    NZB: Verfassungswidrigkeit einer Norm

    Auszug aus BAG, 25.07.2006 - 3 AZN 108/06
    Die Behauptung einer Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren macht es nicht entbehrlich, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage darzulegen (BFH 14. März 2006 - IV B 2/05 - BFH/NV 2006, 1283, zu II 1 c der Gründe; 31. Januar 2006 - IV B 144/04 - BFH/NV 2006, 971, zu 1 der Gründe).
  • BFH, 14.03.2006 - IV B 2/05

    NZB: Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen, Besteuerung von Abgeordnetenbezügen

    Auszug aus BAG, 25.07.2006 - 3 AZN 108/06
    Die Behauptung einer Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren macht es nicht entbehrlich, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage darzulegen (BFH 14. März 2006 - IV B 2/05 - BFH/NV 2006, 1283, zu II 1 c der Gründe; 31. Januar 2006 - IV B 144/04 - BFH/NV 2006, 971, zu 1 der Gründe).
  • BSG, 20.07.2005 - B 12 RA 8/05 B
    Auszug aus BAG, 25.07.2006 - 3 AZN 108/06
    Die Begründungsanforderungen werden durch eine derartige Behauptung nicht geringer (BSG 4. April 2006 - B 12 RA 16/05 B - 20. Juli 2005 - B 12 RA 8/05 B -).
  • BSG, 04.04.2006 - B 12 RA 16/05 B

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit bei behaupteten Verstößen gegen

    Auszug aus BAG, 25.07.2006 - 3 AZN 108/06
    Die Begründungsanforderungen werden durch eine derartige Behauptung nicht geringer (BSG 4. April 2006 - B 12 RA 16/05 B - 20. Juli 2005 - B 12 RA 8/05 B -).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BAG, 25.07.2006 - 3 AZN 108/06
    Insbesondere hat der Beschwerdeführer nach § 72a Abs. 3 ArbGG darzulegen, warum die Norm verfassungswidrig sein soll (vgl. allgemein zur Auseinandersetzung mit der Rechtsansicht des Landesarbeitsgerichts BAG 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 63 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 99, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerfG, 27.02.2009 - 1 BvR 3505/08

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 104 Abs 1 S 1 SGB 7 - Zu den Anforderungen der

    So hat ein anderer Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits entschieden, dass die Frage, ob eine Norm verfassungsgemäß ist, eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG sein kann (BAG, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 3 AZN 108/06 -, NZA 2007, S. 407).

    Die fehlende Verwerfungsbefugnis des Bundesarbeitsgerichts ändert nichts daran, dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit eines entscheidungserheblichen Gesetzes zur Prüfungsbefugnis im Revisionsverfahren gehört (vgl. BAG, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 3 AZN 108/06 -, NZA 2007, S. 407).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2014 - 4 S 129/14

    Zulässigkeit der Absenkung der Eingangsbesoldung nach BesG BW 2010 § 23 Abs 1 und

    Die Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm macht es jedoch nicht entbehrlich, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage darzulegen; die Begründungsanforderungen werden durch eine derartige Behauptung nicht geringer, insbesondere ist weiter darzulegen, warum die Norm verfassungswidrig sein soll (BAG, Beschluss vom 25.07.2006 - 3 AZN 108/06 -, NZA 2007, 407 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 4 S 170/13

    Wiederaufleben des Witwengeldes kein hergebrachter Grundsatz des

    Die Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm macht es jedoch nicht entbehrlich, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage darzulegen; die Begründungsanforderungen werden durch eine derartige Behauptung nicht geringer, insbesondere ist weiter darzulegen, warum die Norm verfassungswidrig sein soll (BAG, Beschluss vom 25.07.2006 - 3 AZN 108/06 -, NZA 2007, 407 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2015 - 4 S 1706/14

    Zur Frage der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, Beamte auf Zeit in eine

    Die Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm macht es jedoch nicht entbehrlich, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage darzulegen; die Begründungsanforderungen werden durch eine derartige Behauptung nicht geringer, insbesondere ist weiter darzulegen, warum die Norm verfassungswidrig sein soll (BAG, Beschluss vom 25.07.2006 - 3 AZN 108/06 -, NZA 2007, 407 m.w.N.).
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