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   BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79   

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https://dejure.org/1981,279
BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79 (https://dejure.org/1981,279)
BAG, Entscheidung vom 25.08.1981 - 1 ABR 61/79 (https://dejure.org/1981,279)
BAG, Entscheidung vom 25. August 1981 - 1 ABR 61/79 (https://dejure.org/1981,279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der Wahl von Arbeitnehmervertretern zum Aufsichtsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebswahlvorstände - Wählerliste - Urwahl - Eintragung eines Arbeitnehmers - Rechtsmitteleinlegung - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Parteifähige Person - Beteiligungsfähige Person

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 31
  • DB 1982, 546
  • JR 1982, 396
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 61/75

    Betriebsratswahl: Erlöschen des Amtes eines Wahlvorstands

    Auszug aus BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79
    Der Antragsteller kann daher gegen eine seine Antragsbefugnis verneinende Entscheidung ein Rechtsmittel einlegen (Aufgabe der Entscheidung BAG vom 14.11.1975 - 1 ABR 61/75 - AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG 1972).

    An seiner Entscheidung vom 14. November 1975 - 1 ABR 61/75 - (AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG 1972) , daß nach dem Erlöschen des Amtes des Wahlvorstandes dieser nicht mehr berechtigt sei, Rechtsbeschwerde gegen einen zur Zeit seiner Tätigkeit zu seinen Ungunsten ergangenen Beschluß des Landesarbeitsgerichts einzulegen, hält der Senat nicht fest.

    1.a) Das Landesarbeitsgericht hat die Beschwerde der Antragsteller zu 1 bis 6 unter Berufung auf die Entscheidung des Senats vom 14. November 1975 (AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG 1972) als unzulässig erachtet, da die Antragsteller mit Abschluß der Aufsichtsratswahl funktionslos geworden und daher nicht mehr beteiligungsfähig seien.

  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 5. März 1974 (BAG 26, 36 (46) = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 (zu II 1 der Gründe)) ausgesprochen, daß in einer Erklärung, sich einem Antrag oder einer Beschwerde anzuschließen, kein eigener Verfahrensantrag zu sehen sei, sondern nur die Bekundung, das Begehren des Antragstellers unterstützen zu wollen.
  • BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des

    Auszug aus BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79
    Die von einer unzutreffenden Eintragung Betroffenen sind nicht darauf beschränkt, den darin liegenden Verstoß gegen Vorschriften über das Wahlrecht und die Wählbarkeit durch eine Anfechtung der Wahl geltend zu machen ( so für das Betriebsverfassungsgesetz: Beschluß des Senats vom 14. Dezember 1965, BAG 18, 41 (45) = AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG (zu 1 der Gründe); vom 15. Dezember 1972, AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953 (zu II 5 der Gründe); vom 4. Dezember 1974, AP Nr. 4 zu § 5 BetrVG 1972 (zu II 3 der Gründe), auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; zum Mitbestimmungsgesetz: Hanau-Ulmer, aaO, vor § 9 Anm. 46; Fitting-Wlotzke-Wißmann, aaO, § 22 Anm. 39; Hoffmann- Lehmann-Weinmann, aaO, § 9 Anm. 95, § 21 Anm. 43 f., § 22 Anm. 44 f.; Matthes, GK-MitbestG, § 10 RdNr. 110) .
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79
    Das entspricht dem allgemeinen prozessualen Grundsatz, daß eine Person, deren Beteiligung an einem Verfahren streitig ist, hinsichtlich dieses Streits als Beteiligte gilt (vgl. Beschluß des Senats vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - (demnächst) AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu B I 1 der Gründe), auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, m.w.N.).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79
    Maßgebend dafür ist die anzufechtende Entscheidung (BGHZ 4, 328).
  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54

    Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober

    Auszug aus BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79
    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt entschieden, daß die Antragsberechtigung Sachentscheidungsvoraussetzung ist und daß ein vom Antragsteller gestellter Antrag als unzulässig abzuweisen ist, wenn jenem die Antragsberechtigung fehlt (Beschluß des Senats vom 27. November 1973, BAG 25, 415 = AP Nr. 4 zu § 40 BetrVG 1972; Beschluß des Sechsten Senats vom 15. August 1978, AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG 1972; siehe auch Müller, aaO, S. 38; Etzel, Probleme des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens, RdA 1974, 215 (224); Lepke, Die Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren, AuR 1973, 107 (114)).
  • BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73

    Antragsrecht Gewerkschaft; Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem

    Auszug aus BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79
    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt entschieden, daß die Antragsberechtigung Sachentscheidungsvoraussetzung ist und daß ein vom Antragsteller gestellter Antrag als unzulässig abzuweisen ist, wenn jenem die Antragsberechtigung fehlt (Beschluß des Senats vom 27. November 1973, BAG 25, 415 = AP Nr. 4 zu § 40 BetrVG 1972; Beschluß des Sechsten Senats vom 15. August 1978, AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG 1972; siehe auch Müller, aaO, S. 38; Etzel, Probleme des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens, RdA 1974, 215 (224); Lepke, Die Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren, AuR 1973, 107 (114)).
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 6/54

    Nichtwählbarkeit eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79
    Bedenken gegen die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ergeben sich auch nicht daraus, daß die Antragsteller als Mitglieder des Betriebswahlvorstandes auftreten, dieser aber mit dem Abschluß der Aufsichtsratswahl funktionslos geworden ist (BAG 1, 43 = AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG; BAG AP Nr. 1 zu § 29 BetrVG; BAG AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG; Hoffmann-Lehmann- Weinmann, MitbestG, vor § 9 Anm. 84; Hanau-Ulmer, MitbestG, vor § 9 Anm. 60; Fitting-Wlotzke-Wißmann, MitbestG, 2. Aufl., Übersicht vor § 9 Anm. 77) .
  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart

    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 41/13 - Rn. 16; 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 12; 25. August 1981 - 1 ABR 61/79 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 37, 31) .

    Vielmehr ist zur Vermeidung einer Wahlanfechtung eine gerichtliche Kontrolle bereits während des Wahlverfahrens zulässig, um rechtzeitig fehlerhafte Maßnahmen des Hauptwahlvorstands korrigieren, unterlassene Handlungen durchsetzen und Störungen ausschließen zu können (vgl. BAG 25. August 1981 - 1 ABR 61/79 - BAGE 37, 31; Henssler in Ulmer/Habersack/Henssler vor § 9 MitbestG Rn. 59; ErfK/Oetker 15. Aufl. § 22 MitbestG Rn. 4; Raiser/Jacobs in Raiser/Veil/Jacobs § 22 Rn. 24; WWKK/Wißmann § 22 Rn. 61 mwN) .

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht (BAG 18. August 1987 - 1 ABR 65/86 - BAGE 56, 44; 30. Oktober 1986 - 6 ABR 52/83 - BAGE 52, 279; 25. August 1981 - 1 ABR 61/79 - BAGE 37, 31, 38; 27. November 1973 - 1 ABR 11/73 - BAGE 25, 415, 417).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

    Er ist vielmehr notwendiger Beteiligter (vgl. BAG Beschluss vom 25.8.1981 - 1 ABR 61/79 - in AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979).
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