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   BAG, 25.08.1983 - 2 AZR 340/82   

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BAG, 25.08.1983 - 2 AZR 340/82 (https://dejure.org/1983,16115)
BAG, Entscheidung vom 25.08.1983 - 2 AZR 340/82 (https://dejure.org/1983,16115)
BAG, Entscheidung vom 25. August 1983 - 2 AZR 340/82 (https://dejure.org/1983,16115)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 25.08.1983 - 2 AZR 340/82
    Nach den vom Großen Senat (Beschluß vom 12. Oktober I960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (vgl. zu letzt die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteile des erkennenden Senats vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - und - 2 AZR 254/81 - AP Nr. 64 und 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund vorliegt.

    Das wird nur erreicht, wenn sich der Arbeitgeber bei einem Streit um die Wirksamkeit der Befristung später nicht auf Gründe berufen kann, die im Arbeitsvertrag nicht genannt worden sind (so schon BAG Urteil vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - AP Nr. 64 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B II 2 a der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Breier/Kiefer/Uttlinger, aaO, Erl. a 2 zu Nr. 1 SR 2 y; anderer Auffassung insoweit Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, Erläuterung 2 Nr. 2 SR 2 y und Crisolli/Tiedtke/Ramdohr, aaO, Erl. b zu Nr. 2 SR 2 y).

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Auszug aus BAG, 25.08.1983 - 2 AZR 340/82
    Nach den vom Großen Senat (Beschluß vom 12. Oktober I960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (vgl. zu letzt die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteile des erkennenden Senats vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - und - 2 AZR 254/81 - AP Nr. 64 und 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund vorliegt.
  • BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 368/81

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Lektor an einer Hochschule

    Auszug aus BAG, 25.08.1983 - 2 AZR 340/82
    Eine Rechtsverletzung liegt insoweit nur vor, als das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff des sachlichen Grundes verkannt oder unrichtig angewandt oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, oder wenn seine Bewertung des Sachverhalts wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 30.11.1977 - 5 AZR 561/76

    Befristeter Arbeitsvertrag - Abhängigkeit - Rechtfertigung der vereinbarten

    Auszug aus BAG, 25.08.1983 - 2 AZR 340/82
    Dieser Auffassung hat sich der Fünfte Senat im Urteil vom 30. November 1977 (- 5 AZR 561/76 - AP Nr. 44 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag) für dieselbe Tarifbestimmung angeschlossen.
  • BAG, 29.04.1976 - 2 AZR 228/74
    Auszug aus BAG, 25.08.1983 - 2 AZR 340/82
    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 29. April 1976 (- 2 AZR 228/74 - nicht veröffentlicht) in einem vergleichbaren Fall entschieden (§ 2 Abs. 2 der tariflichen Zusatzvereinbarung vom 15. Dezember 1970 zum Manteltarifvertrag für die Deutsche Welle vom 29. April 1964), die tarifvertragliche Pflicht, im Arbeitsvertrag die Begründung für die Befristung anzugeben, diene der Rechtssicherheit und Klarheit; auf diese Weise solle einem möglichen Streit über die Frage, auf welchen Grund für die Befristung es nach dem übereinstimmenden Willen beider Parteien bei Vertragsschluß maßgeblich angekommen ist, vorgebeugt werden.
  • BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 36/60

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrkraft - Öffentliche Schule - Sachliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 25.08.1983 - 2 AZR 340/82
    ' 2. Bei der Würdigung, ob ein sachlicher Grund vorliegt, geht es um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die im Revisionsverfahren nur beschränkt nachprüfbar ist (vgl. BAG vom 22. September 1961 - 1 AZR 36/60 - AP Nr. 20 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 25.08.1983 - 2 AZR 340/82
    Nach den vom Großen Senat (Beschluß vom 12. Oktober I960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (vgl. zu letzt die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteile des erkennenden Senats vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - und - 2 AZR 254/81 - AP Nr. 64 und 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund vorliegt.
  • LAG Bremen, 09.06.1989 - 4 Sa 273/88

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses unter Einbeziehung der Geltung des

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  • BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 165/84

    Streitigkeit über die wirksame Befristung eines Beschäftigungsverhältnisses -

    Im Streitfall kommt es nicht darauf an, wie sich die beiden ersten der genannten Fallgruppen zueinander verhalten (vgl. hierzu BAG Urteile vom 25. August 1983 - 2 AZR 107/82 - unveröffentlicht, unter II 3 a der Gründe und - 2 AZR 340/82 - unveröffentlicht, unter III 1 der Gründe).
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