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   BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 32/04   

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BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 (https://dejure.org/2004,1891)
BAG, Entscheidung vom 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 (https://dejure.org/2004,1891)
BAG, Entscheidung vom 25. August 2004 - 7 AZR 32/04 (https://dejure.org/2004,1891)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entfristungsklage vor Ablauf der vereinbarten Befristung; Wirksamkeit einer Befristungsabrede bei fehlendem Sachgrund für die Befristung; Sachgrund der Vertretung im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages; Einfluss einer Befristung eines Arbeitsverhältnises auf die ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; TzBfG § 17 Satz 1

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Befristung eines Arbeitsvertrags bei mittelbarer Vertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 § 17 Satz 1
    Mittelbare Vertretung als Sachgrund für befristetes Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Befristete Arbeitsverträge - auf den letzten kommt es an

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 472
  • DB 2005, 503
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 855/06

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Denn die befristete Beschäftigung zur Vertretung lässt die Versetzungs- und Umsetzungsbefugnisse des Arbeitgebers unberührt (BAG 25. August 2004 - 7 AZR 32/04 - AP TzBfG § 14 Nr. 15 = EzA TzBfG § 14 Nr. 11, zu III 1 der Gründe; 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - BAGE 110, 38 = AP TzBfG § 14 Nr. 11 = EzA TzBfG § 14 Nr. 9, zu III 1 der Gründe; 10. März 2004 - 7 AZR 397/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 257, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 113/13

    Befristung - Sachgrund der Vertretung

    Der zeitweilige Ausfall eines Mitarbeiters und die dadurch bedingte Einstellung einer Ersatzkraft können auch eine Umorganisation erfordern, die dazu führt, dass ein völlig neuer Arbeitsplan erstellt wird, indem die Aufgaben des zeitweilig ausgefallenen Mitarbeiters einem dritten Mitarbeiter übertragen werden, dieser für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung steht und für diese anderen Aufgaben eine Vertretungskraft eingestellt wird (BAG 25. August 2004 - 7 AZR 32/04 - zu III 1 der Gründe) .
  • BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05

    Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis

    Denn die befristete Beschäftigung zur Vertretung lässt die Versetzungs- und Umsetzungsbefugnisse des Arbeitgebers unberührt (BAG 25. August 2004 - 7 AZR 32/04 - AP TzBfG § 14 Nr. 15 = EzA TzBfG § 14 Nr. 11, zu III 1 der Gründe; 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 11 = EzA TzBfG § 14 Nr. 9, zu III 1 der Gründe; 10. März 2004 - 7 AZR 397/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 257, zu III 1 der Gründe).

    Eine fachliche Austauschbarkeit zwischen dem Vertretenem und dem Vertreter reicht hingegen nicht aus (BAG 13. Oktober 2004 - 7 AZR 654/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 13 = EzA TzBfG § 14 Nr. 14, zu I 3 d bb der Gründe; 25. August 2004 - 7 AZR 32/04 - AP TzBfG § 14 Nr. 15 = EzA TzBfG § 14 Nr. 11, zu III 2 der Gründe).

  • LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1291/05

    Befristung, mittelbare Vertretung

    Gibt es sie nicht, nimmt der Arbeitnehmer das Angebot unter dem Vorbehalt an, der Vertrag solle nur maßgeblich sein, wenn nicht bereits aufgrund einer vorherigen unwirksamen Befristung ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit bestehe (BAG, Urteil vom 10.03.2004 - 7 AZR 402/03 -, NZA 2004, Seite 925 unter II. 2. der Entscheidungsgründe; BAG, Urteil vom 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 -, unter II. 2. der Entscheidungsgründe).

    Die bloße fachliche Austauschbarkeit ist nämlich zur Darlegung des erforderlichen ursächlichen Zusammenhangs im Falle der mittelbaren Vertretung nicht ausreichend (BAG, Urteil vom 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 -, unter III. 2. der Entscheidungsgründe).

    Vielmehr ist eine konkrete Darlegung erforderlich, wie die Arbeit umorganisiert worden ist oder hätte umorganisiert werden können, um die Aushilfskraft zumindest mittelbar noch als Vertreterin der zu vertretenden Arbeitnehmerinnen ansehen zu können (BAG, Urteil vom 10.03.2004 - 7 AZR 402/03 -, NZA 2004, Seite 925, unter III. 1. der Entscheidungsgründe; BAG, Urteil vom 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 -, unter III. 2. der Entscheidungsgründe).

    Dem gemäß hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 25.08.2004 (a.a.O.) auch ausdrücklich klargestellt, dass die Darlegung der fachlichen Austauschbarkeit allein nicht ausreichend ist.

    Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch mit Urteil vom 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 - unter III. 2. der Entscheidungsgründe ausdrücklich klargestellt, dass eine solche Austauschbarkeit der Arbeitnehmer zur Darlegung des notwendigen ursächlichen Zusammenhangs nicht ausreichend ist.

  • LAG Hamm, 15.02.2005 - 12 (5) Sa 282/04

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung, Personalratsbeteiligung

    Die Klägerin verteidigt das arbeitsgerichtliche Urteil und macht unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.08.2004 (- 7 AZR 32/04 -) geltend, dass die Rechtswirksamkeit der Befristung bereits daran scheitere, dass das beklagte L1xx ein konkretes Vertretungskonzept nicht vorgelegt habe.

    Es handelt sich um den fristgerecht anhängig gemachten Entfristungsantrag nach § 17 Satz 1 TzBfG, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schon vor Ablauf der vereinbarten Befristung erhoben werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 10.03.2004 - 7 AZR 402/03 -, DB 2004, 1434 ff.; BAG, Urteil vom 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 -, demnächst AP Nr. 15 zu § 14 TzBfG).

    Gibt es sie nicht, nimmt der Arbeitnehmer das Angebot unter dem Vorbehalt an, der Vertrag solle nur maßgeblich sein, wenn nicht bereits aufgrund einer vorherigen unwirksamen Befristung ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit besteht (vgl. BAG, Urteil vom 10.03.2004 - 7 AZR 402/03 -, DB 2004, 1434 ff.; BAG, Urteil vom 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 -, demnächst AP Nr. 15 zu § 14 TzBfG).

    Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 25.08.2004 (- 7 AZR 32/04 -, demnächst AP Nr. 15 zu § 14 TzBfG) bestehen jedoch Bedenken dagegen, ob zwischen dem zeitweiligen teilweisen Ausfall der Stammarbeitnehmerinnen O1xxxxx-B3xxxxxx und B2xxx und der befristeten Beschäftigung der Klägerin ein ursächlicher Zusammenhang besteht.

    Mit Urteil vom 25.08.2004 (- 7 AZR 32/04 -, demnächst AP Nr. 15 zu § 14 TzBfG) hat das Bundesarbeitsgericht jedoch ausdrücklich entschieden, dass allein eine fachliche Austauschbarkeit der Arbeitnehmer nicht ausreichend sei, um den notwendigen ursächlichen Zusammenhang herzustellen.

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 640/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Eine fachliche Austauschbarkeit zwischen dem Vertretenem und dem Vertreter reicht hingegen nicht aus (BAG 13. Oktober 2004 - 7 AZR 654/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 13 = EzA TzBfG § 14 Nr. 14, zu I 3 d bb der Gründe; 25. August 2004 - 7 AZR 32/04 - AP TzBfG § 14 Nr. 15 = EzA TzBfG § 14 Nr. 11, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 293/06

    Befristung - Vertretung - Personalratsbeteiligung

    Eine fachliche Austauschbarkeit zwischen dem Vertretenem und dem Vertreter reicht hingegen nicht aus (BAG 13. Oktober 2004 - 7 AZR 654/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 13 = EzA TzBfG § 14 Nr. 14, zu I 3 d bb der Gründe; 25. August 2004 - 7 AZR 32/04 - AP TzBfG § 14 Nr. 15 = EzA TzBfG § 14 Nr. 11, zu III 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05

    Befristung, mittelbare Vertretung

    Die bloße fachliche Austauschbarkeit ist jedoch zur Darlegung des erforderlichen ursächlichen Zusammenhangs im Falle der mittelbaren Vertretung nicht ausreichend (BAG, Urteil vom 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 -, unter III. 2. der Entscheidungsgründe).

    Dem gemäß hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 25.08.2004 (a.a.O.) auch ausdrücklich klargestellt, dass die Darlegung der fachlichen Austauschbarkeit allein nicht ausreichend ist.

    Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch mit Urteil vom 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 - unter III. 2. der Entscheidungsgründe ausdrücklich klargestellt, dass eine solche Austauschbarkeit der Arbeitnehmer zur Darlegung des notwendigen ursächlichen Zusammenhangs nicht ausreichend ist.

  • LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04

    Befristung Justizangestellte NW

    Es muss sichergestellt sein, dass die Vertretungskraft gerade wegen des durch den zeitweiligen Ausfall des zu vertretenden Mitarbeiters entstandenen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs eingestellt worden ist (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11; BAG 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 15; BAG 13.10.2004 - 7 AZR 654/03 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 16 - alle drei Urteile ergangen zu Befristungskontrollklagen befristet beschäftigter Justizangestellter aus Nordrhein-Westfalen).

    Vielmehr ist eine konkrete Darlegung erforderlich, wie die Arbeit umorganisiert worden ist oder hätte umorganisiert werden können, um die Aushilfskraft zumindest mittelbar noch als Vertreterin der zu vertretenden Arbeitnehmerin ansehen zu können (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11; BAG 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 15; BAG 13.10.2004 - 7 AZR 654/03 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 16).

  • LAG Düsseldorf, 03.12.2012 - 9 Sa 719/12

    Befristung von Arbeitsverhältnissen; Fallgruppe der "gedanklichen Zuordnung";

    Damit wird zugleich ein etwaiges unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgehoben (BAG v. 18.07.2012 - 7 AZR 443/09, DB 2012, 2813; BAG v. 24.08.2011 - 7 AZR 228/10, juris; BAG v. 25.03.2009 - 7 AZR 34/08, NZA 2010, 34; BAG v. 25.08.2004 - 7 AZR 32/04, NZA 2005, 472; BAG v. 18.06.2008 - 7 AZR 214/07, NZA 2009, 35).

    Dann ist die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle auch für den davor liegenden Vertrag eröffnet (BAG v. 18.07.2012 - 7 AZR 443/09, DB 2012, 2813; BAG v. 24.08.2011 - 7 AZR 228/10, juris; BAG v. 14.02.2007 - 7 AZR 95/06, NZA 2007, 803; BAG v. 25.08.2004 - 7 AZR 32/04, NZA 2005, 472; BAG v. 05.06.2002 - 7 AZR 205/01, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 236).

    Der zeitweilige Ausfall eines Mitarbeiters und die dadurch bedingte Einstellung einer Ersatzkraft können auch eine Umorganisation erfordern, die dazu führt, dass ein völlig neuer Arbeitsplan erstellt wird, in dem die Aufgaben des zeitweilig ausgefallenen Mitarbeiters einem dritten Mitarbeiter übertragen werden, dieser für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung steht und für diese anderen Aufgaben nun eine Vertretungskraft eingestellt wird (BAG v. 25.08.2004 - 7 AZR 32/04, NZA 2005, 472; BAG v. 10.03.2004 - 7 AZR 402/03, NZA 2004, 925).

  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 255/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Annex

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 19.04.2007 - 9 Ca 9381/06
  • ArbG Düsseldorf, 15.12.2008 - 2 Ca 4104/08

    Befristung, Lehrer, Verlängerungsfiktion durch tatsächliche Weiterarbeit

  • LAG Hamm, 21.07.2005 - 11 Sa 121/05

    Befristung zur Vertretung

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2015 - 9 Sa 685/15

    Befristung; wissenschaftliches Personal

  • BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 206/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 1020/04

    Treuwidriges Berufen auf fehlende Zustimmung des Personalrats zur Befristung

  • LAG Hamm, 15.08.2006 - 5 Sa 2293/05

    Befristung, vorübergehend freie Haushaltsmittel

  • LAG Köln, 14.12.2007 - 4 Sa 992/07

    Befristung; Vertretung; Inkongruenz von Sachgrund und Vertragsdauer

  • LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/04

    Befristung Justizangestellte NW

  • ArbG Gießen, 27.01.2006 - 4 Ca 387/05
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.12.2005 - 2 Sa 424/05

    Befristung, Sachgrund, Vertretung, Klagefrist

  • LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/05

    Befristung Justizangestellte NW

  • ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
  • ArbG Trier, 12.02.2014 - 5 Ca 913/13

    Institutioneller Rechtsmissbrauch bei Mehrfachbefristung eines Lehrers

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 315/08

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Wirksamkeit, Sachgrund, Vertretung

  • LAG Hamm, 18.07.2007 - 5 Sa 1905/06
  • LAG Düsseldorf, 15.04.2008 - 3 Sa 237/08

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages einer Lehrkraft zum Zwecke der

  • ArbG Gießen, 08.07.2016 - 9 Ca 111/16

    Eine Befristung zur Vertretung anderer Arbeitnehmer über einen Zeitraum von acht

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.02.2008 - 7 Ca 6381/07

    Schwangerschaftsvertretung - direkte Vertretung der Schwangeren?

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