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   BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09   

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https://dejure.org/2010,4739
BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09 (https://dejure.org/2010,4739)
BAG, Entscheidung vom 25.08.2010 - 4 AZR 5/09 (https://dejure.org/2010,4739)
BAG, Entscheidung vom 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 (https://dejure.org/2010,4739)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

  • openjur.de

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten als Fachtierärztin mit entsprechender Tätigkeit; BAT; TV-Ärzte Charité; einheitlicher Arbeitsvorgang

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten als Fachtierärztin mit entsprechender Tätigkeit - BAT - TV-Ärzte Charité - einheitlicher Arbeitsvorgang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 2 UAbs 2 S 1 BAT, Anl 1a VergGr Ia Fallgr 11 BAT, § 1 TVG
    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten als Fachtierärztin mit entsprechender Tätigkeit - BAT - TV-Ärzte Charité - einheitlicher Arbeitsvorgang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 2 UAbs 2 S 1 BAT, Anl 1a VergGr Ia Fallgr 11 BAT, § 1 TVG
    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten als Fachtierärztin mit entsprechender Tätigkeit - BAT - TV-Ärzte Charité - einheitlicher Arbeitsvorgang

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten als Fachtierärztin (TV-Ärzte Charité)

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten als Fachtierärztin mit entsprechender Tätigkeit - BAT - TV-Ärzte Charité - einheitlicher Arbeitsvorgang

  • rewis.io

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten als Fachtierärztin mit entsprechender Tätigkeit - BAT - TV-Ärzte Charité - einheitlicher Arbeitsvorgang

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten als Fachtierärztin mit entsprechender Tätigkeit - BAT - TV-Ärzte Charité - einheitlicher Arbeitsvorgang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten als Fachtierärztin [TV-Ärzte Charité]

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten als Fachtierärztin mit entsprechender Tätigkeit - BAT - TV-Ärzte Charité - einheitlicher Arbeitsvorgang

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingruppierung: Funktion einer Tierschutzbeauftragten als einheitlicher Arbeitsvorgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 367
  • DB 2011, 244
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09
    Da nach § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT die gesamte auszuübende Tätigkeit dem Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsgruppe entspricht, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen und der Arbeitsvorgang nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 BAT hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden darf, erfüllt ein Arbeitsvorgang als solcher die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales bereits dann, wenn diese innerhalb des Arbeitsvorgangs überhaupt in rechtserheblichem Ausmaß vorliegen (vgl. ua. BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 193; 1. Juli 2009 - 4 AZR 249/08 - ZTR 2010, 28) .

    Damit sind die Anteile zeitlich übertroffen, die in früheren Entscheidungen des Senats als ausreichend für eine eingruppierungsrelevante Prägung des gesamten Arbeitsvorgangs angesehen worden sind (vgl. nur 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 193) .

  • BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 603/89

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Zahnersatz

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09
    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist revisionsgerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., ua. BAG 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416, 419; 31. Juli 2002 - 4 AZR 129/01 - BAGE 102, 89, 95; 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 25, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; diese Überprüfung ist stets geboten, vgl. 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 7) .

    Die unter Berücksichtigung der Zusammenhangstätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führende Tätigkeit muss tatsächlich von der übrigen Tätigkeit des Angestellten abgrenzbar und rechtlich selbständig bewertbar sein ( BAG 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - mwN, AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 7) .

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 571/06

    Eingruppierung - Tierarzt im Schlachthof

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09
    (1) Das Landesarbeitsgericht hat sich auf das Senatsurteil vom 29. August 2007 (- 4 AZR 571/06 - ZTR 2008, 210) bezogen, in dem bezüglich der Tätigkeit eines Fachtierarztes in einem Schlachthof auf das Vorliegen eines einzigen einheitlichen Arbeitsvorgangs erkannt worden ist.

    (a) In der Senatsrechtsprechung werden die Tätigkeiten von Ärzten und ebenso Tierärzten häufig jeweils als ein einziger einheitlicher Arbeitsvorgang angesehen, weil die Tarifvertragsparteien den Arztbegriff als Funktionsmerkmal auffassen und alle ärztlichen Tätigkeiten insgesamt einheitlich tarifrechtlich bewertet wissen wollen (st. Rspr. zB 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - BAGE 108, 224; für Tierärzte ausdrücklich 29. August 2007 - 4 AZR 571/06 - ZTR 2008, 210) .

  • BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09
    Die für eine Abgrenzung oder Verbindung von Tätigkeitsbereichen maßgeblichen Kriterien sind aber vergleichbar (BAG 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 20 und 21 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 42) .
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 757/06

    Eingruppierung im Gebäudereinigerhandwerk

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09
    Innerhalb der zu bewertenden Tätigkeit ist auch insoweit nicht mehr zu prüfen, ob die geforderten fachlichen Anforderungen zeitlich überwiegen (etwa BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36, BAGE 122, 244, 256) .
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08

    Eingruppierung eines Spielplatzkontrolleurs

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09
    Da nach § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT die gesamte auszuübende Tätigkeit dem Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsgruppe entspricht, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen und der Arbeitsvorgang nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 BAT hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden darf, erfüllt ein Arbeitsvorgang als solcher die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales bereits dann, wenn diese innerhalb des Arbeitsvorgangs überhaupt in rechtserheblichem Ausmaß vorliegen (vgl. ua. BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 193; 1. Juli 2009 - 4 AZR 249/08 - ZTR 2010, 28) .
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09
    Da nach § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT die gesamte auszuübende Tätigkeit dem Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsgruppe entspricht, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen und der Arbeitsvorgang nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 BAT hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden darf, erfüllt ein Arbeitsvorgang als solcher die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales bereits dann, wenn diese innerhalb des Arbeitsvorgangs überhaupt in rechtserheblichem Ausmaß vorliegen (vgl. ua. BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 193; 1. Juli 2009 - 4 AZR 249/08 - ZTR 2010, 28) .
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09
    Eine dahin gehende Bewertung hat die Rechtsprechung mehrfach bei "Beauftragungen" mit singulären Funktionen, wie beispielsweise bei Gleichstellungsbeauftragten (ua. BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294) , Sicherheitsmeistern oder Betriebsschutzbeauftragten (BAG 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - BAGE 50, 9, 12) vorgenommen.
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 735/08

    Eingruppierung einer Vorarbeiterin in der Systemgastronomie

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09
    Eine solche setzt voraus, dass die Frage nach dem Bestehen eines Rechtsverhältnisses für andere denkbare Folgestreitigkeiten Bedeutung haben kann (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 735/08 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08

    Korrigierende Rückgruppierung; Eingruppierung - "entsprechende Tätigkeit" einer

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09
    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist revisionsgerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., ua. BAG 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416, 419; 31. Juli 2002 - 4 AZR 129/01 - BAGE 102, 89, 95; 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 25, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; diese Überprüfung ist stets geboten, vgl. 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 7) .
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 129/01

    Vergütung Fluggastkontrolleur bei Verweisung auf BAT

  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der

  • BAG, 22.10.1986 - 4 AZR 568/85

    Eingruppierung: Tankstellenverwalterin bei der Bundeswehr

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2008 - 14 Sa 1276/08
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 347/08

    Eingruppierung in den Tarifvertrag für Altbeschäftigte der Unternehmensgruppe TÜV

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    aa) Nach § 12 Abs. 1 TV-L ist Bezugspunkt der tariflichen Bewertung der Arbeitsvorgang (vgl. zu § 22 BAT BAG 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 16; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22) .

    Maßgebend für dessen Bestimmung ist das Arbeitsergebnis (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24, BAGE 162, 81; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 e aa der Gründe) .

    Damit sind bei Bestimmung der Arbeitsergebnisse insbesondere die durch den Arbeitgeber gewählte Organisationsform (vgl. zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208: "behördliche Übung"; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 34; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32: "Verwaltungsübung") und die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB einheitlich oder getrennt) (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 35; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 19; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 25; 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - zu II 2 b der Gründe) , aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.2 der Gründe) zu berücksichtigen.

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Danach ist das Arbeitsergebnis das entscheidende Bestimmungskriterium ( BAG 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22 mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 315; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08  - Rn. 18 mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 310) .

    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst ( BAG 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - aaO; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08  - Rn. 20 mwN, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 40) .

    Die unter Berücksichtigung der Zusammenhangstätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führende Tätigkeit muss tatsächlich von der übrigen Tätigkeit des Angestellten abgrenzbar und rechtlich selbständig bewertbar sein ( BAG 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - aaO; 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89   - mwN, AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 7) .

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    aa) Nach § 12 Abs. 1 TV-L ist Bezugspunkt der tariflichen Bewertung der Arbeitsvorgang (vgl. zu § 22 BAT BAG 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 16; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22) .

    Maßgebend für dessen Bestimmung ist das Arbeitsergebnis (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24, BAGE 162, 81; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 e aa der Gründe) .

    Damit sind bei Bestimmung der Arbeitsergebnisse insbesondere die durch den Arbeitgeber gewählte Organisationsform (vgl. zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208: "behördliche Übung"; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 34; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32: "Verwaltungsübung") und die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB einheitlich oder getrennt) (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 35; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 19; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 25; 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - zu II 2 b der Gründe) , aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.2 der Gründe) zu berücksichtigen.

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