Rechtsprechung
BAG, 25.08.2022 - 8 AZR 453/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 74 Abs 2 HGB, § 110 GewO, § 310 Abs 3 Nr 2 BGB, § 74b Abs 2 HGB, § 74b Abs 3 HGB
Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter - IWW
- Bundesarbeitsgericht
Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter
- rewis.io
Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter
- Betriebs-Berater
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Berechnung Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter - hier: beschränkte Aktienerwerbsrechte (Restricted Stock Units - RSUs)
- datenbank.nwb.de
Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter
Kurzfassungen/Presse (16)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Berechnung der Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter - Restricted Stock Units (RSUs)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Karenzentschädigung wegen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots - und die Aktienoptionen der Muttergesellschaft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Karenzentschädigung - und die Einbeziehung von Leistungen Dritter
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und die Berechnung der Karenzentschädigung
- bag-urteil.com (Pressemitteilung)
Berechnung der Karenzentschädigung, Einbeziehung von Leistungen Dritter, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Restricted Stock Units
- die-aktiengesellschaft.de (Kurzinformation)
Restricted Stock Units (RSUs): Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Berechnung der Karenzentschädigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Karrenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot erhöht sich nicht bei Zahlungen Dritter
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Berechnung der Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot (Restricted Stock Units)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Berücksichtigung von Aktienoptionen aus Konzern bei Karrenzentschädigung
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Berechnung der Karenzentschädigung - Berücksichtigung von RSU
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Ermittlung der Karenzentschädigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Berechnung der Karenzententschädigung wegen Leistungen Dritter - Keine höhere Karenzentschädigung wegen Leistungen Dritter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Berechnung der Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter - Restricted Stock Units (RSUs)
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Berechnung der Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter - Restricted Stock Units (RSUs)
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
Sonstiges
- Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)
Höhe einer Karenzentschädigung
Verfahrensgang
- ArbG Minden, 17.02.2021 - 3 Ca 470/20
- LAG Hamm, 11.08.2021 - 10 Sa 284/21
- BAG, 25.08.2022 - 8 AZR 453/21
Papierfundstellen
- MDR 2023, 371
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 62/22
Pflegedienst in der Ambulanz einer Universitätsklinik - Zulage nach der …
24 (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind (vgl. etwa BAG 25. August 2022 - 8 AZR 453/21 - Rn. 22;… 16. Dezember 2021 - 8 AZR 498/20 - Rn. 20;… 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 55, BAGE 166, 54). - BAG, 20.10.2022 - 8 AZR 332/21
Vertragsstrafe - Weiterbildung zum Facharzt - Allgemeine Geschäftsbedingungen - …
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind (vgl. etwa BAG 25. August 2022 - 8 AZR 453/21 - Rn. 22; 16. Dezember 2021 - 8 AZR 498/20 - Rn. 20 ; 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 55 , BAGE 166, 54 ) .