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   BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12   

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https://dejure.org/2013,39020
BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12 (https://dejure.org/2013,39020)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2013 - 10 AZR 454/12 (https://dejure.org/2013,39020)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 (https://dejure.org/2013,39020)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 213 BGB, § 214 Abs 1 BGB, § 203 S 1 BGB, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 195 BGB
    Hemmung der Verjährung nach § 213 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit zur Hemmung der Verjährung arbeitsvertraglicher Ansprüche durch gerichtliche Geltendmachung gesellschaftsvertraglicher Ansprüche

  • Betriebs-Berater

    Hemmung der Verjährung

  • rewis.io

    Hemmung der Verjährung nach § 213 BGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hemmung der Verjährung arbeitsvertraglicher Ansprüche durch gerichtliche Geltendmachung gesellschaftsvertraglicher Ansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungshemmung nur wenn Anspruchsgrund identisch!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung eines arbeitsvertraglichen Anspruchs auf Gewinnbeteiligung (hier: eines Rechtsanwalts)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hemmung der Verjährungshemmung und Identität des Streitgegenstandes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Identität zwischen arbeitsvertraglichem Gewinnbeteiligungsanspruch und solchem als Gesellschafter

  • Jurion (Kurzinformation)

    Eine Hemmung der Verjährung nach § 213 BGB setzt nicht die Identität des Streitgegenstands voraus

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Reichweite der Rechtskraft bei gesellschaftsrechtlicher Gewinnverteilung - Ver-jährung eines Anspruchs auf arbeitsvertragliche Gewinnbeteiligung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Reichweite der Verjährungshemmung (IBR 2014, 1308)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 123
  • NJW 2014, 717
  • MDR 2014, 287
  • NZA 2014, 164
  • BB 2014, 115
  • DB 2014, 603
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98

    Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12
    Der Kläger hat nicht lediglich seinen Vortrag auf eine mögliche Anspruchsgrundlage aus einem einheitlichen Rechtsverhältnis beschränkt, was den Streitgegenstand nicht einschränken würde (vgl. dazu BGH 18. Juli 2000 - X ZR 62/98 - zu II 1 c der Gründe) , sondern er hat Ansprüche nur aus dem Lebenssachverhalt "gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Beklagten" verlangt.

    Auch ist kein Anspruch an die Stelle eines anderen Anspruchs getreten, etwa ein gesetzlicher Anspruch an die Stelle eines unwirksamen Vertrags wie der Bereicherungsanspruch beim nichtigen Werkvertrag (vgl. noch zur alten Rechtslage: BGH 18. Juli 2000 - X ZR 62/98 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 278/06

    Änderung des Streitgegenstandes bei Herleitung der Aktivlegitimation aus Pfändung

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12
    Zum Streitgegenstand zählen dabei alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens unterbreitet hat (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 23; 11. Oktober 2011 - 3 AZR 795/09 - Rn. 17 mwN; BGH 8. Mai 2007 - XI ZR 278/06 -; vgl. auch zum identischen Streitgegenstandsbegriff im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren: BAG 5. März 2013 - 1 ABR 75/11 - Rn. 13) .

    Eine solche Hemmung tritt nur für Ansprüche ein, die streitgegenständlich sind (BGH 8. Mai 2007 - XI ZR 278/06 - Rn. 15) .

  • BGH, 23.07.2008 - XII ZR 158/06

    Umfang der Rechtskraft eines Zivilurteils hinsichtlich eines abgetretenen

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12
    Das Vorbringen des Beklagten oder Verteidigungsvorbringen des Klägers gegenüber Beklagtenvortrag verändert den vom Kläger mit seinem Antrag und seinem Klagevorbringen festgelegten Streitgegenstand nicht (BGH 23. Juli 2008 - XII ZR 158/06 - Rn. 20) .

    Dadurch wurden arbeitsrechtliche Ansprüche aber nicht streitgegenständlich, ohne dass der Kläger diese zum Gegenstand des Verfahrens gemacht hat (vgl. BGH 23. Juli 2008 - XII ZR 158/06 - Rn. 22) .

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 795/09

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12
    Zum Streitgegenstand zählen dabei alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens unterbreitet hat (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 23; 11. Oktober 2011 - 3 AZR 795/09 - Rn. 17 mwN; BGH 8. Mai 2007 - XI ZR 278/06 -; vgl. auch zum identischen Streitgegenstandsbegriff im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren: BAG 5. März 2013 - 1 ABR 75/11 - Rn. 13) .

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn das Gericht über den ihm unterbreiteten Sachverhalt nicht unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkte entschieden hat (BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 795/09 - aaO) .

  • KG, 09.02.2010 - 6 U 204/08

    Mängelansprüche am Gemeinschaftseigentum und Verjährung

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12
    So werden beispielsweise Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte, die auf demselben Mangel beruhen, als aus demselben Grund gegeben angesehen (BGH 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08 - Rn. 49; KG Berlin 9. Februar 2010 - 6 U 204/08 - Rn. 57) .
  • OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 8 U 238/06

    Aktienrücknahmevertrag: Festlegung eines Wahlrechts des Schuldners; Verjährung

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12
    Ein solches Wahlrecht stand und steht dem Kläger in der vorliegenden Situation weder gesetzlich (vgl. dazu OLG Frankfurt 15. April 2008 - 8 U 238/06 - Rn. 39) noch vertraglich zur Verfügung.
  • OLG Celle, 17.01.2013 - 16 U 94/11

    Anspruch gegen einen Architekten auf Vorschusskosten sowie Schadensersatz wegen

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12
    Ebenso wird dies für eine Vorschussklage zur Mängelbeseitigung und einen Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB aF angenommen (OLG Celle 17. Januar 2013 - 16 U 94/11 - Rn. 59 ff.) oder im Verhältnis zwischen einem Erfüllungsanspruch und dem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung (OLG Hamm 25. Februar 2010 - 22 U 89/09 - Rn. 47 ff.) .
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 22 U 89/09
    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12
    Ebenso wird dies für eine Vorschussklage zur Mängelbeseitigung und einen Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB aF angenommen (OLG Celle 17. Januar 2013 - 16 U 94/11 - Rn. 59 ff.) oder im Verhältnis zwischen einem Erfüllungsanspruch und dem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung (OLG Hamm 25. Februar 2010 - 22 U 89/09 - Rn. 47 ff.) .
  • BGH, 08.12.2009 - XI ZR 181/08

    Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12
    So werden beispielsweise Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte, die auf demselben Mangel beruhen, als aus demselben Grund gegeben angesehen (BGH 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08 - Rn. 49; KG Berlin 9. Februar 2010 - 6 U 204/08 - Rn. 57) .
  • OLG Frankfurt, 11.07.2007 - 23 U 7/07

    Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Vollstreckung aus einem als Sicherheit

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12
    Abgelehnt wurde hingegen eine Anwendung des § 213 BGB auf das Verhältnis zwischen einem abstrakten Schuldversprechen einerseits und einem Darlehensvertrag andererseits (OLG Frankfurt 11. Juli 2007 - 23 U 7/07 -) , da die Ansprüche nur erfüllungsmäßig funktionell miteinander verknüpft seien.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 12 Sa 19/11

    Reichweite der Rechtskraft - Gewinnbeteiligung aufgrund Gesellschaftsrecht und

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

  • BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 75/11

    Betriebsrat - Antragsbefugnis - Normenkontrolle

  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 586/06

    Prozesszinsen auf titulierte Zahlungsansprüche

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

    Rechnet der Arbeitgeber Ansprüche gegenüber einem Arbeitnehmer ab, kann hierin - unabhängig davon, dass es im Regelfall an einer rechtsgeschäftlichen Erklärung fehlt - ein tatsächliches Anerkenntnis iSd. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegen (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 24, BAGE 146, 123) .
  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 180/14

    Pferdekaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei

    Diesen bislang nur auf die kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche der Minderung und der Wandelung beschränkten Gedanken, der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf bestimmte weitere Fallgestaltungen ausgedehnt worden war, hat der Gesetzgeber mit § 213 BGB zu einem allgemeinen Rechtsgrundsatz umgestaltet (BT-Drucks. 14/6040, S. 121; BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08, NJW 2010, 1284 Rn. 49; BAG, NJW 2014, 717 Rn. 28; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearb. 2014, § 213 Rn. 1).
  • BGH, 31.10.2018 - IV ZR 313/17

    Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten: Hemmung der Verjährung des Anspruchs

    § 213 BGB setzt voraus, dass die Ansprüche, die dem Gläubiger zur Wahl stehen, nicht von vorneherein kumulativ nebeneinander gegeben sind, sondern sich gegenseitig ausschließen (vgl. BGH, Urteile vom 27. September 2017 - VIII ZR 99/16, NJW 2018, 387 Rn. 19 ff.; vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14, BGHZ 205, 151 Rn. 23, 26; BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - IX ZB 33/14, BGHZ 209, 168 [juris Rn. 41] (in BGHZ nicht vollständig abgedruckt); BAG NJW 2014, 717 Rn. 33).
  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 99/16

    Hemmung der Verjährung: Beruhen zweier Ansprüche auf "demselben Grund"

    Diesen bislang nur auf die kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche der Minderung und der Wandelung beschränkten Gedanken, der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf bestimmte weitere Fallgestaltungen ausgedehnt worden war, hat der Gesetzgeber mit § 213 BGB zu einem allgemeinen Rechtsgrundsatz umgestaltet (BT-Drucks. 14/6040, S. 121; BGH, Urteile vom 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08, NJW 2010, 1284 Rn. 49; vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14, BGHZ 205, 151 Rn. 25; BAG, NJW 2014, 717 Rn. 28; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearb. 2014, § 213 Rn. 1).

    (1) Für die Frage, ob ein von § 213 Alt. 1 BGB erfasster Fall elektiver Konkurrenz mehrerer Ansprüche vorliegt, ist daher darauf abzustellen, ob das Gesetz dem Gläubiger generell mehrere, einander ausschließende Ansprüche zur Auswahl stellt und diese Ansprüche für ihn aus demselben Grunde bestehen (vgl. BAGE 146, 123 Rn. 29 f.).

  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

    Das Vorbringen des Beklagten oder Verteidigungsvorbringen des Klägers gegenüber dem Beklagtenvortrag verändert den vom Kläger mit seinem Antrag und seinem Klagevorbringen festgelegten Streitgegenstand nicht (BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 17, BAGE 146, 123; BGH 23. Juli 2008 - XII ZR 158/06 - Rn. 20) .
  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Der Gläubiger sollte nicht gezwungen werden, insoweit gesonderte Hilfsanträge zu stellen (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 28, NZA 2014, 164 [BAG 25.09.2013 - 10 AZR 454/12] ).

    Denn ansonsten wäre § 213 BGB überflüssig, denn für Ansprüche die bereits im Vorprozess Gegenstand waren, tritt eine Hemmung der Verjährung bereits nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB ein (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 28, NZA 2014, 164 [BAG 25.09.2013 - 10 AZR 454/12] ).

    Vielmehr müssen sie sich aus demselben Lebenssachverhalt ergeben, der Anspruchsgrund muss mindestens "im Kern identisch" sein (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 30, NZA 2014, 164 [BAG 25.09.2013 - 10 AZR 454/12] ; Palandt/Ellenberger 76. Aufl. § 213 Rn. 2).

    Erweist sich der vertragliche Primäranspruch als nicht gegeben, weil z.B. der Vertrag unwirksam ist, so ist die Hemmung für die sich dann ergebenen Sekundäransprüche gleichwohl gegeben (vgl. Staudinger/Peters/Jacoby Stand: 2014 § 213 Rn. 4); dies gilt z.B. auch dann, wenn ein Bereicherungsanspruch anstelle des nichtigen Vertrags tritt (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 34, NZA 2014, 164 [BAG 25.09.2013 - 10 AZR 454/12] ).

    Durch den Mahnbescheid war der Beklagte hinreichend "vorgewarnt" (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 32, NZA 2014, 164 [BAG 25.09.2013 - 10 AZR 454/12] ).

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

    Streitgegenstand ist danach der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgen-behauptung verstandene, eigenständige prozessuale Anspruch, der durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt wird (vgl. BAG v. 25.09.2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 17, AP Nr. 1 zu § 213 BGB; BGH v. 08.05.2007 - XI ZR 278/06 - NJW 2007, 2560).

    Zum Streitgegenstand zählen dabei alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens unterbreitet hat (BAG v. 25.09.2013 a.a.O.; BGH v. 08.05.2007 a.a.O.).

  • LAG Hessen, 23.10.2018 - 12 Sa 219/18

    § 7 SokaSiG

    Der Gläubiger sollte nicht gezwungen werden, insoweit gesonderte Hilfsanträge zu stellen (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 28, NZA 2014, 164).

    Denn ansonsten wäre § 213 BGBüberflüssig, denn für Ansprüche die bereits im Vorprozess Gegenstand waren, tritt eine Hemmung der Verjährung bereits nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB ein (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 28, NZA 2014, 164).

    Vielmehr müssen sie sich aus demselben Lebenssachverhalt ergeben, der Anspruchsgrund muss mindestens "im Kern identisch" sein (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 30, NZA 2014, 164; Palandt/Ellenberger 76. Aufl. § 213 Rn. 2).

    Erweist sich der vertragliche Primäranspruch als nicht gegeben, weil z.B. der Vertrag unwirksam ist, so ist die Hemmung für die sich dann ergebenen Sekundäransprüche gleichwohl gegeben (vgl. Staudinger/Peters/Jacoby Stand: 2014 § 213 Rn. 4) dies gilt z.B. auch dann, wenn ein Bereicherungsanspruch anstelle des nichtigen Vertrags tritt (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 34, NZA 2014, 164).

    Durch den Mahnbescheid war der Beklagte hinreichend "vorgewarnt" (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 32, NZA 2014, 164).

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

    Es handelt sich dabei um einen eigenständigen Anspruch, der auf einem anderen Lebenssachverhalt beruht, und damit um einen anderen Streitgegenstand (zum Streitgegenstandsbegriff vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 17, BAGE 146, 123) .
  • BSG, 18.03.2014 - B 8 SF 2/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verweisungsbeschluss - Klage eines

    Die Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG setzt indes einen einheitlichen Streitgegenstand voraus, der sich nicht nur aus dem Klageantrag, sondern auch dem vorgetragenen Klagegrund ergibt (BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZB 59/13 - RdNr 16 mwN; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.9.2013 - 10 AZR 454/12 - RdNr 17) .
  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • BSG, 30.09.2014 - B 8 SF 1/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zulässigkeit des Sozialrechtswegs -

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AzR 157/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 254/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 404/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 375/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 424/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Installation von

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 135/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • LAG Hamburg, 24.02.2016 - 6 Sa 31/15

    Voraussetzungen für böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst i.S. von § 11

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 23/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 166/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • OLG Brandenburg, 28.03.2019 - 5 U 75/18

    Zulässigkeit einer erneuten Klage auf Duldung eines Notwegs nach rechtskräftiger

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 145/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 15/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 222/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 60/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • LAG Hessen, 17.08.2018 - 10 Sa 180/18

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Bundesrat war

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 365/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 462/15

    Anspruch auf Härtefallregelung nach dem TV UmBw

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 722/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 294/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung -Auslegung einer

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 144/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung -Auslegung einer

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 336/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung -

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 167/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 83/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung -Auslegung einer

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 414/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung -Auslegung einer

  • LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15

    VTV Gerüstbau

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18

    Zulässigkeit eines zweigliedrigen Streitgegenstandes

  • LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17

    1. Für die Abgrenzung bei "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" nach § 1 Abs. 2 Abschn.

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 613/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anschlussrevision - Gesamtversorgung - Anpassung

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 143/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 614/17

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung -Auslegung einer

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 316/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 413/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung -Auslegung einer

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 165/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • LAG Hessen, 12.09.2017 - 12 Sa 92/14

    Teilnahme eines Unternehmens, das Windergärten herstellt, am

  • LAG Hamm, 07.09.2016 - 2 Ta 21/16

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für rechtswegfremde Ansprüche

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 40/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • LAG Hessen, 22.07.2020 - 6 Sa 1040/19

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im Zivilprozess; Ablösung einer

  • LAG Hessen, 13.11.2018 - 12 Sa 1718/17

    SokaSiG

  • LAG Hessen, 13.02.2018 - 12 Sa 983/12

    Teilnahme eines Kabelkanäle und Kabelträgersysteme aus Metall montierenden

  • LAG Hessen, 07.11.2017 - 12 Sa 120/14

    Teilnahme eines überwiegend Maurertätigkeiten ausführenden Unternehmens am

  • LAG Hessen, 05.12.2017 - 12 Sa 843/16

    Teilnahme eines Fliesenverlegungs, Fug-, Maler-, Maurer- und Baggerarbeiten sowie

  • LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18

    Eine Aussetzung gemäß § 148 ZPO kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bei

  • KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17

    Aufstockung einer erbrechtlichen Abfindung

  • LAG Hessen, 12.09.2017 - 12 Sa 1106/16

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 2 Sa 24/17

    Rückforderung von ohne Rechtsgrund gezahlter Überbrückungshilfe: Darlegungs- und

  • LAG Düsseldorf, 09.09.2014 - 8 Sa 355/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Auszahlung des von ihm erarbeiteten

  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17

    Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Kläger den in erster

  • LAG Hessen, 14.11.2017 - 12 Sa 1426/16

    § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 41 VTV-Bau, § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 41 VTV-Bau

  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 358/17

    Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Kläger den in erster

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