Rechtsprechung
   BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2117
BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94 (https://dejure.org/1995,2117)
BAG, Entscheidung vom 25.10.1995 - 4 AZR 531/94 (https://dejure.org/1995,2117)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 531/94 (https://dejure.org/1995,2117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Chefarztsekretärin - Chefarztsekretärin im Vorzimmer eines Abteilungsleiters in der inneren Abteilung eines Krankenhauses einer Krankenhausgemeinschaft - Tätigkeitsmerkmale der Mitarbeiterinnen im Schreibdienst - Dienstrecht der kirchlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Chefarztsekretärin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 224
  • NZA-RR 1996, 193 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unter schiedlicher Wertigkeit können jedoch zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 707/79

    Spezielle Tätigkeitsmerkmale - Schreibdienst - Fremdsprachendienst - Aufgaben von

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94
    Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, daß diese "Schriftsätze nach Diktat" nur Zusammenhangstätigkeiten im Bereich anderer der Klägerin übertragenen Aufgaben wären (vgl. Senatsurteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZR 267/80

    Eingruppierung eines Kesselwärters - Verzugszinsen - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94
    Der Feststellungsantrag ist auch insoweit zulässig als er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (z.B. Senatsurteil vom 9. Februar 1983 - 4 AZR 267/80 - BAGE 41, 358 = AP Nr. 1 zu § 21 MTL II).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 382/92

    Heilpädagogische Gruppe in Behindertenwerkstatt

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und nach ständiger Senatsrechtsprechung keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -, - 4 AZR 382/92 -, - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3, 4 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I bzw. II der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94
    Dem Arbeitsvertrag der Parteien vom 29. Juni 1979 liegt ein von dem beklagten Kirchenkreis verwandtes Muster zugrunde, so daß der Arbeitsvertrag als üblicher Vertrag vom Revisionsgericht frei ausgelegt werden kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und nach ständiger Senatsrechtsprechung keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -, - 4 AZR 382/92 -, - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3, 4 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I bzw. II der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94
    "Schwierige Aufgaben" liegen vor, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit herausheben, wenn also im Vergleich zu den einfachen Arbeiten ein höherer Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartige qualifiziertere Fähigkeiten gefordert sind oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit gestellt werden (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1975 - 4 AZR 41/75 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 191/94

    Eingruppierung eines Flugzeughydraulikmechanikers

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94
    Der Tatsachenvortrag muß erkennen lassen, worin die Unterschiede oder Gemeinsamkeiten der Tätigkeiten liegen (Senatsurteil vom 23. August 1995 - 4 AZR 191/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B II 3 a der Gründe).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116, 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94
    Der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat die jenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, die den rechtlichen Schluß zulassen, daß er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (z.B. Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu B II 3 b der Gründe).
  • BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93

    Begriff der "großen Ausbildungswerkstätte"

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 383/92

    Arbeitserzieher in Trainingsgruppe einer Behindertenwerkstatt

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 18.02.1970 - 4 AZR 257/69

    Bewährung - Bewährungsaufstieg - Erheblicher Umfang - Überwiegend auszuübende

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12

    Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist

    Aufgrund dieser Klausel ist der BAT-KF und damit auch dessen Anlage 6, der TV-Ärzte-KF (§ 1 Abs. 3 BAT-KF idF der redaktionellen Überarbeitung vom 21. November 2007 [BAT-KF nF]) , als arbeitsvertraglich vereinbart anzusehen (vgl. BAG 25. Oktober 1995 - 4 AZR 531/94 - zu B I der Gründe) .
  • ArbG Herne, 29.03.2011 - 3 Ca 3804/09

    Entscheidung nach Lage der Akten; Ausschlussfrist; Verletzung des

    Das Recht der kirchlichen Angestellten wurde im wesentlichen bestimmt durch die erste und zweite Notverordnung zum Dienstrecht der kirchlichen Angestellten vom 26.07.1961 bzw. vom 12.12.1962, mit denen die kirchlichen Körperschaften zur Anwendung des BAT bei Abschluss der Arbeitsverträge mit Angestellten verpflichtet wurden (BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 531/94, AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge Kirchen).

    Mit der Ordnung über die Anwendung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT-AO) vom 26.06.1986 sind die Grundsätze für die Anwendung des BAT im Raum der Kirche gestaltet worden, ohne sie wesentlich zu ändern (BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 531/94, a.a.O.).

    Der BAT-KF ist somit in Ablösung der in dem Arbeitsvertrag genannten Notverordnungen jedenfalls Vertragsinhalt geworden (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 531/94,a.a.O.); der TV Ärzte-KF in Ablösung des BAT-KF ebenfalls.

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11

    Zurückverweisung des Rechtsstreits bei unzulässiger Entscheidung nach Aktenlage;

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 25.10.1995 - 4 AZR 531/94, juris) hat im Hinblick auf eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, die den gleichen Wortlaut aufwies wie die Regelung unter § 2 des Arbeitsvertrages vom 26.02.1986, Folgendes ausgeführt, dass das Recht der kirchlichen Angestellten im Wesentlichen bestimmt wurde durch die erster und zweite Notverordnung zum Dienstrecht der kirchlichen Angestellten vom 26. Juli 1961 bzw. vom 12. Dezember 1962, mit denen die kirchlichen Körperschaften zur Anwendung des BAT bei Abschluss der Arbeitsverträge mit Angestellten verpflichtet wurden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht