Rechtsprechung
   BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1882
BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00 (https://dejure.org/2001,1882)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2001 - 6 AZR 560/00 (https://dejure.org/2001,1882)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 (https://dejure.org/2001,1882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Beihilfe - Anspruchsausschluß ab Stichtag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Beihilfen; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz ; Verbot der sachfremden Schlechterstellung ; Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten als Unterscheidungskriterium

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Dienst; Beihilfe - Anspruchsausschluß ab Stichtag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 872 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 311/91

    Beihilfeanspruch bei Teilnahme an Arbeitskampf

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann auch ein gekündigter Tarifvertrag "geltende Bestimmung" iSd. § 40 BAT sein, wenn der Arbeitgeber ihn auf alle Arbeitsverhältnisse unabhängig davon anwendet, ob diese vor oder nach Ablauf des Tarifvertrags abgeschlossen wurden (5. November 1992 - 6 AZR 311/91 - BAGE 71, 320, 324; 27. Juli 1995 - 6 AZR 129/95 - AP BAT § 40 Nr. 11).
  • BAG, 19.04.1983 - 1 AZR 498/81

    Einigungsstelle - Gleichheitssatz - Sonderabfindung - Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Solche Härten müssen akzeptiert werden, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (19. April 1983 - 1 AZR 498/81 - BAGE 42, 217, 222; 11. September 1980 - 3 AZR 606/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 187 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 22; 10. August 1988 - 5 AZR 676/87 - nv.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).
  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr., vgl. BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210 f.; 20. März 1997 - 6 AZR 453/96 - ZTR 1997, 568; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 359 f.; 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29, 37).
  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99

    Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Solche Härten müssen akzeptiert werden, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (19. April 1983 - 1 AZR 498/81 - BAGE 42, 217, 222; 11. September 1980 - 3 AZR 606/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 187 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 22; 10. August 1988 - 5 AZR 676/87 - nv.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Eine Differenzierung ist sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt, wenn also für eine am Gleichheitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich anzusehen ist (vgl. BVerfG 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 58).
  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 453/96

    Weiterzahlung eines Vergütungszuschlages an einen gemeindlichen Angestellten zur

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr., vgl. BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210 f.; 20. März 1997 - 6 AZR 453/96 - ZTR 1997, 568; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 359 f.; 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29, 37).
  • BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 676/87

    Voraussetzungen für die betriebliche Übung und deren Bindungswirkung

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Solche Härten müssen akzeptiert werden, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (19. April 1983 - 1 AZR 498/81 - BAGE 42, 217, 222; 11. September 1980 - 3 AZR 606/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 187 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 22; 10. August 1988 - 5 AZR 676/87 - nv.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).
  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 293/94

    Gleichbehandlung - übertarifliche Vergütungsgruppen

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr., vgl. BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210 f.; 20. März 1997 - 6 AZR 453/96 - ZTR 1997, 568; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 359 f.; 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29, 37).
  • BAG, 27.07.1995 - 6 AZR 129/95

    Keine Beihilfe nach Wegfall des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann auch ein gekündigter Tarifvertrag "geltende Bestimmung" iSd. § 40 BAT sein, wenn der Arbeitgeber ihn auf alle Arbeitsverhältnisse unabhängig davon anwendet, ob diese vor oder nach Ablauf des Tarifvertrags abgeschlossen wurden (5. November 1992 - 6 AZR 311/91 - BAGE 71, 320, 324; 27. Juli 1995 - 6 AZR 129/95 - AP BAT § 40 Nr. 11).
  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 460/96

    Beihilfeanspruch bei Teilzeitarbeit nur arbeitszeitanteilig

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
    Im Bereich der Vergütung, zu der auch die Beihilfe gehört (BAG 19. Februar 1998 - 6 AZR 460/96 - BAGE 88, 92, 97), gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz zwar nur eingeschränkt, weil der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang hat.
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81

    Zahlung einer Energiebeihilfe anstelle früher bezogener Hausbrandkohle -

  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 606/79

    Versorgungsordnung - Betriebliche Altersversorgung - Ruhestand

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 52/99

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebsvereinbarung - Auslegung - Inhalt -

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 3 Sa 5/00

    Beihilfeanspruch eines Angestellten des öffentlichen Dienstes in

  • BAG, 15.07.1993 - 6 AZR 401/92

    Heilpraktikeraufwendungen - Beihilfeanspruch - Anspruch auf Beihilfe für

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

    Einem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, bisher gewährte Leistungen, zu deren Erbringung er kollektivrechtlich nicht verpflichtet ist, für neu eingestellte Beschäftigte auszuschließen, wobei die Wahl eines in der Zukunft liegenden Stichtages grundsätzlich keiner Begründung bedarf (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 20).
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 808/06

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Im Bereich der Vergütung gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz nur eingeschränkt, weil der Grundsatz der Vertragsfreiheit für individuell vereinbarte Löhne und Gehälter Vorrang hat (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 20, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 4/03

    Stichtagsregelung für den Ausschluss der Beihilfeberechtigung

    § 6 BVOAng soll nach seiner Ausgestaltung zu keinem Eingriff in bereits bestehende Vertragsverhältnisse führen und die bezweckte Kosteneinsparung dort verwirklichen, wo ein solcher Eingriff auf Grund des Abschlusses eines neuen Arbeitsvertrags nicht erforderlich ist (vgl. hierzu auch BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 20, zu II 2 c der Gründe).

    Sie sind aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises gerechtfertigt, wenn sich die Wahl des Stichtages am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach vertretbar ist (25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - AP TVG § 1 Beschäftigungssicherung Nr. 1 = EzA GG Art. 3 Nr. 99, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 20; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).

    Dabei bedarf die Wahl eines in der Zukunft liegenden Stichtags grundsätzlich keiner eigenständigen Begründung (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - EzBAT BAT § 40 Nr. 20).

    Bei der Beihilfe handelt es sich um einen anlassbezogenen Zuschuss zum laufenden Entgelt (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - aaO) und nicht um eine durch eine bestimmte Dauer der Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst erdiente Gegenleistung des Arbeitgebers.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht