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   BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11   

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https://dejure.org/2012,48514
BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11 (https://dejure.org/2012,48514)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2012 - 2 AZR 552/11 (https://dejure.org/2012,48514)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 (https://dejure.org/2012,48514)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 1 Abs 2 S 2 Nr 2 Buchst b KSchG, § 1 Abs 2 S 4 KSchG, § 1 Abs 3 KSchG, Art 56 Abs 9 NATOTrStatZAbk
    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Kraftfahrzeugmechanikers bei den britischen Streitkräften

  • bag-urteil.com

    Kündigung, betriebsbedingte

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte)

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung: Abgestufte Darlegungslast hinsichtlich anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Kraftfahrzeugmechanikers bei den britischen Streitkräften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung bei den britischen Stationierungsstreitkräften - Darlegungslast für anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1268
  • DB 2013, 1972
  • NZA-RR 2013, 632
 
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Wird zitiert von ... (60)

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Es oblag deshalb der Klägerin, die Umstände darzulegen und ggf. zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die Entscheidung der Beklagten offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 26 mwN) .

    Das Merkmal der "Dringlichkeit" der betrieblichen Erfordernisse ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (ultima-ratio-Prinzip) , aus dem sich ergibt, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer eine sowohl diesem als auch ihm selbst objektiv mögliche anderweitige Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, ggf. zu geänderten Bedingungen, anbieten muss (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 29; 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 112, 361) .

    Erst daraufhin muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Umsetzung nicht in Betracht kam (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 30; 1. März 2007 - 2 AZR 650/05 - Rn. 21) .

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Sachfremd ist eine Differenzierung, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt, wenn die Regelung mit anderen Worten für eine am Gleichheitsgedanken orientierte Betrachtung willkürlich ist (vgl. BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 62) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Er genügt seiner Darlegungslast in der Regel schon dadurch, dass er angibt, an welchen Betrieb er denkt und welche Art der Beschäftigung er meint (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 30; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 28, BAGE 142, 36) .
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