Rechtsprechung
BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 406/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Kündigung wegen Betriebsstillegung - verspätete Urteilsabsetzung - Wirksamkeit einer von einer Rechtsvorgängerin ausgesprochenen ordentlichen Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Begründetheit der Revision des Klägers wegen ordentlicher Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 293/93
Außerordentliche, krankheitsbedingte Kündigung eines Schwerbehinderten - …
Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 406/93
In der zuletzt genannten Entscheidung vom 30. April 1992 hat der Senat noch ausdrücklich an dieser Rechtsprechung festgehalten; er hat sie allerdings inzwischen im Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) aufgegeben, und zwar aus den nachfolgenden Gründen.Dem ist der Zweite Senat mit dem erwähnten Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) inzwischen gefolgt.
In eben diesem Sinne hat der Senat im Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) entschieden, und zwar ohne jegliche weitere Stellungnahme zu den Revisionsrügen, weil er dies nicht nur als überflüssig, sondern auch als verfehlt angesehen hat: Äußert sich nämlich der Senat zu den Aussichten der eingelegten Revision, so handelt es sich dabei um rechtlich unerhebliche Ausführungen (obiter dictum), an die das Landesarbeitsgericht ohnehin nicht gebunden wäre.
- BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55
Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 406/93
Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 bis 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als ein Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben. - BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80
Urteilszustellung
Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 406/93
Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 bis 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als ein Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben.
- GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil
Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 406/93
Mit Beschluß vom 27. April 1993 - GmS OGB 1/92 - (ZIP 1993, 1341) hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil sei im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO als nicht mit Gründen versehen anzusehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden seien. - BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92
Verspätete Urteilsabsetzung
Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 406/93
Im Hinblick hierauf hat inzwischen der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Urteil vom 4. August 1993 (- 4 AZR 501/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen) seine frühere (entgegenstehende) Rechtsprechung aufgegeben und sich ausdrücklich der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe angeschlossen. - BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 548/91
Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut - Nichtdeutsche Organisation …
Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 406/93
Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 bis 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als ein Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben. - BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83
Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung
Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 406/93
Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 bis 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als ein Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben. - BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils - …
Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 406/93
Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 bis 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als ein Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben.
- LAG Düsseldorf, 01.04.2008 - 3 Sa 80/08
Ordentliche Kündigung nach Abmahnung bei wiederholt verspäteter Krankmeldung
Rechtsfehlerfrei und mit in jeder Weise zutreffender Begründung ist das Arbeitsgericht innerhalb der im Rahmen des § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG vorzunehmenden mehrstufigen Prüfung (vgl. insoweit: BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; BAG v. 02.02.2006 - 2 AZR 222/05 - AP Nr. 52 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 31.05.2007 - 2 AZR 200/06) zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beklagte nach Erteilung zumindest der beiden einschlägigen Abmahnungen vom 18.09.2006 sowie 13.03.2007 (vgl. zur Gleichartigkeit der Pflichtverletzung: BAG v. 16.09.2004 - 2 AZR 406/93, AP Nr. 50 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung) aufgrund des vom Kläger am 28.06. - BAG, 16.11.1995 - 6 AZR 843/94
Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach dem Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur …
Dieser zu der mit § 551 Nr. 7 ZPO wortgleichen Bestimmung des § 138 Nr. 6 VwGO ergangenen Rechtsprechung hat sich das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (vgl. BAG Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - AP Nr. 22 zu § 551 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteile vom 6. Oktober 1993 - 5 AZR 289/91 - vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 293/93 - vom 24. November 1993 - 10 AZR 371/93 - vom 25. November 1993 - 2 AZR 406/93 - vom 16. Dezember 1993 - 8 AZR 114/93 - vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 591/93 - AP Nr. 23 zu § 72 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Senatsurteil vom 8. September 1994 - 6 AZR 768/93 -). - LAG Baden-Württemberg, 22.06.1994 - 2 Sa 10/94
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses im Konkursverfahren; Gerichtliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 768/93
Zweimaliges Einlegen einer Revision - Verspätetes Absetzen eines Urteils - …
Dieser zu der mit § 551 Nr. 7 ZPO wortgleichen Bestimmung des § 138 Nr. 6 VwGO ergangenen Rechtsprechung schließt sich der Senat an (so auch BAG Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - AP Nr. 22 zu § 551 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 6. Oktober 1993 - 5 AZR 289/91 - BAG Urteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 293/93 - BAG Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 371/93 - BAG Urteil vom 25. November 1993 - 2 AZR 406/93 - BAG Urteil vom 16. Dezember 1993 - 8 AZR 114/93 - BAG Urteil vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 591/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).