Rechtsprechung
BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 457/93 |
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Kündigung wegen Betriebsstillegung; verspätete Urteilsabsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 293/93
Außerordentliche, krankheitsbedingte Kündigung eines Schwerbehinderten - …
Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 457/93
In der zuletzt genannten Entscheidung vom 30. April 1992 hat der Senat noch ausdrücklich an dieser Rechtsprechung festgehalten; er hat sie allerdings inzwischen im Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) aufgegeben, und zwar aus den nachfolgenden Gründen.Dem ist der Zweite Senat mit dem erwähnten Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) inzwischen gefolgt.
In eben diesem Sinne hat der Senat im Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) entschieden, und zwar ohne jegliche weitere Stellungnahme zu den Revisionsrügen, weil er dies nicht nur als überflüssig, sondern auch als verfehlt angesehen hat: Äußert sich nämlich der Senat zu den Aussichten der eingelegten Revision, so handelt es sich dabei um rechtlich unerhebliche Ausführungen (obiter dictum), an die das Landesarbeitsgericht ohnehin nicht gebunden wäre.
- BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83
Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung
Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 457/93
Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung (u. a. Senatsurteil vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB) im Hinblick auf den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - (ZIP 1993, 1341).Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 bis 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81] = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als ein Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben.
- GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil
Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 457/93
Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung (u. a. Senatsurteil vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB) im Hinblick auf den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - (ZIP 1993, 1341).Mit Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - (ZIP 1993, 1341) hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil sei im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO als nicht mit Gründen versehen anzusehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden seien.
- BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80
Urteilszustellung
Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 457/93
Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 bis 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81] = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als ein Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben. - BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 548/91
Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut - Nichtdeutsche Organisation …
Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 457/93
Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 bis 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81] = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als ein Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben. - BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81
Revision
Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 457/93
Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 bis 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81] = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als ein Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben. - BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92
Verspätete Urteilsabsetzung
Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 457/93
Im Hinblick hierauf hat inzwischen der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Urteil vom 4. August 1993 (- 4 AZR 501/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen) seine frühere (entgegenstehende) Rechtsprechung aufgegeben und sich ausdrücklich der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe angeschlossen. - BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils - …
Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 457/93
Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 bis 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81] = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als ein Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben. - BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55
Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 457/93
Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 bis 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81] = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als ein Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben.
- LAG Baden-Württemberg, 22.06.1994 - 2 Sa 13/94
Feststellung eines gegenwärtig bestehenden Rechtsverhältnisses; Übergang eines …
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