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   BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 572/97   

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BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 572/97 (https://dejure.org/1998,48587)
BAG, Entscheidung vom 25.11.1998 - 10 AZR 572/97 (https://dejure.org/1998,48587)
BAG, Entscheidung vom 25. November 1998 - 10 AZR 572/97 (https://dejure.org/1998,48587)
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  • LAG Baden-Württemberg, 08.04.1997 - 16 Sa 41/96
    Auszug aus BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 572/97
    Zum Begriff der "Zusatzprüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst" i.S. der Lohngruppe 5 Fallgruppe 5.10 SV 2 a 10AZR 572/97 16 Sa 41/96 Baden-Württemberg (Mannheim) .

    hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 25. November 1998 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Freitag, die Richter Haück und Böck sowie die ehrenamtlichen Richter Lindemann und Paul für Recht erkannt: 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. April 1997 - 16 Sa 41/96 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 772/96

    Pflegezulage - Halbgeschlossene psychiatrische Station

    Auszug aus BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 572/97
    Diese tarifliche Vorschrift, die zu dem vom Kläger beanstandeten Ergebnis führt, daß eine Ausbildung und Prüfung für Feuerwehrleute auf Flugplätzen einer Zusatzprüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst gleichgestellt ist, nicht aber sei ne Ausbildung und Prüfung für Mitarbeiter von Grubenwehren, kann aber durch die Gerichte für Arbeitssachen nicht darauf überprüft werden, ob sie ausgewogen und sinnvoll ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 6. November 1996 -10 AZR 214/96 - n.v.; Urteil vom 12. November 1997-10 AZR 772/96 - AP Nr. 15 zu § 33 BAT).
  • BAG, 06.11.1996 - 10 AZR 214/96

    Auslegung des Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 572/97
    Diese tarifliche Vorschrift, die zu dem vom Kläger beanstandeten Ergebnis führt, daß eine Ausbildung und Prüfung für Feuerwehrleute auf Flugplätzen einer Zusatzprüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst gleichgestellt ist, nicht aber sei ne Ausbildung und Prüfung für Mitarbeiter von Grubenwehren, kann aber durch die Gerichte für Arbeitssachen nicht darauf überprüft werden, ob sie ausgewogen und sinnvoll ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 6. November 1996 -10 AZR 214/96 - n.v.; Urteil vom 12. November 1997-10 AZR 772/96 - AP Nr. 15 zu § 33 BAT).
  • BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 133/88

    Tarifliche Eingruppierung einer in der Energiezentrale des Klinikums einer

    Auszug aus BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 572/97
    Dieser Grundsatz gilt immer dann, wenn die Tarifvertragsparteien Fachbegriffe einer gewissen Sparte oder Branche in tariflichen Regelungen verwenden (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil 31. August 1988-4 AZR 133/88 - AP Nr. 5 zu § 21 MTL II).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 572/97
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 73, 364 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
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