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   BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 324/98   

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BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 324/98 (https://dejure.org/1998,2170)
BAG, Entscheidung vom 25.11.1998 - 5 AZR 324/98 (https://dejure.org/1998,2170)
BAG, Entscheidung vom 25. November 1998 - 5 AZR 324/98 (https://dejure.org/1998,2170)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 n.F.; ; TV Rahmentarifvertra... g für die Arbeitnehmer der Baumschulbetriebe Schleswig-Holstein und Hamburg, die eine der Rentenversicherung der Arbeiter unterliegende Tätigkeit ausüben, vom 16. Februar 1995 § 8 Ziff. 1 bis 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80% oder 100%

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 n. F.; Rahmentarifvertrag fü... r die Arbeitnehmer der Baumschulbetriebe Schleswig-Holstein und Hamburg, die eine der Rentenversicherung der Arbeiter unterliegende Tätigkeit ausüben, vom 16. 2. 1995 § 8 Ziff. 1 bis 4
    VIII. Baumschulbetriebe in Schleswig-Holstein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 500 (Ls.)
  • BB 1999, 376
  • DB 1999, 747
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 324/98
    Dessen Auslegung wiederum richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung (zu diesen im einzelnen BAG Urteile vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -, - 5 AZR 638/97 - und vom 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Auch der erkennende Senat ist der Rechtsprechung des Zweiten und Siebten Senats hinsichtlich der Auslegung tariflicher Verweisungen gefolgt (Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dazu bedarf es jedoch besonders deutlicher Anhaltspunkte (BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Befugnis zur eigenständigen Normsetzung nur für einen Teilbereich Gebrauch zu machen und im übrigen ohne Absicht zur normativ selbständigen Regelung auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie; BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -).

    Auch insoweit bedürfte es klarer Anhaltspunkte dafür, daß die Tarifvertragsparteien nach Änderung der Gesetzeslage einen entsprechenden Regelungswillen gehabt hätten (BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.02.1998 - 5 Sa 589/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit; Deklaratorische oder

    Auszug aus BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 324/98
    Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 5 Sa 589/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 12. Februar 1998 - 5 Sa 589/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95

    Tarifliche Kündigungsfristen

    Auszug aus BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 324/98
    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Befugnis zur eigenständigen Normsetzung nur für einen Teilbereich Gebrauch zu machen und im übrigen ohne Absicht zur normativ selbständigen Regelung auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie; BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -).
  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 190/80

    Tarifvertrag - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 324/98
    Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, daß es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40 zu § 622 BGB).
  • BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 545/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 324/98
    Dessen Auslegung wiederum richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung (zu diesen im einzelnen BAG Urteile vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -, - 5 AZR 638/97 - und vom 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 144/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 324/98
    Ist die auszulegende Tarifbestimmung mit ihrer Verweisung auf mittlerweile außer Kraft getretenes Gesetzesrecht unverändert aus vorangegangenen Tarifverträgen übernommen worden und war sie seinerzeit lediglich als dynamische Verweisung oder gar nur als bloßer Hinweis auf das geltende Gesetzesrecht zu verstehen, so ist sie auch nach Außerkrafttreten des betreffenden Gesetzes nunmehr nicht als statische Verweisung auszulegen (BAG Urteil vom 21. Oktober 1998 - 5 AZR 144/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 638/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 324/98
    Dessen Auslegung wiederum richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung (zu diesen im einzelnen BAG Urteile vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -, - 5 AZR 638/97 - und vom 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Chemiearbeiter

    Auszug aus BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 324/98
    Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, daß es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40 zu § 622 BGB).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94

    Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und

    Auszug aus BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 324/98
    Die Literatur hat sich dem Bundesarbeitsgericht für die Auslegung von Verweisungen - nicht so für die Auslegung von wörtlichen oder inhaltsgleichen Übernahmen des Gesetzestextes - im Ergebnis weitgehend angeschlossen (Buchner, NZA 1996, 1177, 1182; Kamanabrou, RdA 1997, 22, 27; Rieble, RdA 1997, 134, 140; Giesen, RdA 1997, 193, 201, Fußnote 93; K. Gamillscheg, Anm. zu BAG Urteil vom 5. Oktober 1995, SAE 1996, 274, 278; Bengelsdorf, Anm. zu BAG AP Nr. 48 zu § 622 BGB; Wiedemann, Anm. zu BAG AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87

    Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG

    Auszug aus BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 324/98
    Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, daß es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40 zu § 622 BGB).
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