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   BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08   

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BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08 (https://dejure.org/2008,2624)
BAG, Entscheidung vom 25.11.2008 - 3 AZB 55/08 (https://dejure.org/2008,2624)
BAG, Entscheidung vom 25. November 2008 - 3 AZB 55/08 (https://dejure.org/2008,2624)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Neufestsetzung von Eigenleistungen bei Prozesskostenhilfe - Umfang - Berücksichtigung des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung - Änderung der Vermögensverhältnisse außerhalb des Vier-Jahres-Zeitraumes des § 120 Abs 1 S 2 ZPO - Divergenz von Bewertungsmaßstäben im ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Neufestsetzung von Eigenleistungen im Rahmen der Überprüfung der Nachzahlungsverpflichtung bei Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 3; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 122; ; ZPO § 124

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Neufestsetzung von Eigenleistungen im Rahmen der Überprüfung der Nachzahlungsverpflichtung bei Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 687
  • NZA-RR 2009, 158
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (21)

  • Drs-Bund, 18.03.1985 - BT-Drs 10/3054
    Auszug aus BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08
    Die gesetzliche Änderung ebenso wie die anderen in Art. 7 des genannten Gesetzes festgehaltenen Änderungen des Prozesskostenhilferechts waren ursprünglich in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz zur Änderung der Zivilprozessordnung und anderer Gesetze" enthalten, zu dem der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben hatte, der die Bundesregierung teilweise zustimmte (BT-Drucks. 10/3054).

    Sowohl die Bundesregierung im genannten Gesetzentwurf (BT-Drucks. 10/3054 S. 22), als auch der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Begründung zur Übernahme dieser Regelung in das genannte Gesetz (BT-Drucks. 10/6400 S. 48) gehen aber davon aus, das das Gericht nach Ablauf der in der Vorschrift genannten vier Jahre seit der rechtskräftigen Entscheidung oder sonstigen Beendigung des Prozesses keine Änderungen zum Nachteil des Berechtigten mehr vornehmen können soll.

    Der Bundesrat hat die vorgeschlagene Änderung ausdrücklich in einem Zusammenhang mit dem später Gesetz gewordenen § 120 Abs. 4 ZPO gestellt und die genannte Regelung als Ergänzung bezeichnet (BT-Drucks. 10/3054 S. 50).

  • OLG Dresden, 12.02.2002 - 22 WF 470/00

    Fristbeginn; Stattgabe Scheidungsantrag vor Entscheidung über Folgesache;

    Auszug aus BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08
    Insbesondere kann der beigeordnete Prozessbevollmächtigte seine Gebührenansprüche nicht gegen die vertretene Partei geltend machen (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO; OLG Dresden 12. Februar 2002 - 22 WF 470/00 - zu II 4 der Gründe, NJW-RR 2003, 1222; OLG Nürnberg 30. März 1994 - 7 WF 864/94 - zu II 2 der Gründe, Rpfleger 1994, 421).

    b) Im Ergebnis zu Recht ist das Landesarbeitsgericht auch mit der ganz einhelligen Rechtsprechung (vgl. LAG Hamm 21. April 2008 - 18 Ta 257/08 - zu II der Gründe; OLG Dresden 12. Februar 2002 - 22 WF 470/00 - zu II 3 der Gründe, NJW-RR 2003, 1222; OLG des Landes Sachsen-Anhalt 15. Oktober 2002 - 8 WF 199/02 - zu II 2 der Gründe; OLG Koblenz 14. Oktober 1993 - 5 W 642/93 - Rpfleger 1994, 259) davon ausgegangen, dass die in § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO genannte Frist zur Änderung einer Entscheidung über die Prozesskostenhilfe sich auf den Erlass der gerichtlichen Entscheidung bezieht.

  • OLG Nürnberg, 07.03.2003 - 9 WF 713/03

    Zum Vorliegen einer Verbesserung der für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08
    Denkbar erscheint allenfalls (so für die Nichtberücksichtigung einer vorübergehenden Verbesserung der wirtschaftlichen Lage einer prozesskostenhilfeberechtigten Partei OLG Nürnberg 7. März 2003 - 9 WF 713/03 - zu II der Gründe, OLGR Nürnberg 2003, 333), dass absehbare Entwicklungen nach Ablauf der gesetzlichen Frist den wirtschaftlichen und sozialen Lebensstandard so prägen, dass dies bereits vor Fristablauf zu berücksichtigen ist.
  • OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 2 WF 40/00

    Prozeßkostenhilfe - Aufhebung der Bewilligung - Änderung der Ratenzahlung

    Auszug aus BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08
    Die ursprüngliche Entscheidung darf nicht geändert werden, wenn die Vermögensverhältnisse der Partei unverändert geblieben sind, aber zuvor, also bei der ursprünglichen Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe, fehlerhaft beurteilt worden sind (Thüringer LAG 11. Dezember 2006 - 8 Ta 157/06 - zu II der Gründe; OLG Koblenz 6. März 2006 - 11 WF 217/06 - OLGR Koblenz 2006, 1014; OLG Karlsruhe 31. Mai 2000 - 2 WF 40/00 und 41/00 - zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 05.05.2006 - 3 AZB 62/04

    Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Lebensversicherung auf die Heirat

    Auszug aus BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08
    Allerdings kommt nach der Rechtsprechung des Senats - soweit, wie hier, keine gesetzlich geförderte Altersversorgung vorliegt - die Berücksichtigung des Rückkaufwertes einer Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen im Sinne des Prozesskostenhilferechtes (§ 115 Abs. 3 ZPO) in Betracht (vgl. BAG 5. Mai 2006 - 3 AZB 62/04 - AP ZPO § 115 Nr. 6 = EzA ZPO 2002 § 115 Nr. 4).
  • BAG, 24.04.2006 - 3 AZB 12/05

    Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Abfindung im

    Auszug aus BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08
    Denn auch zum Zeitpunkt der Bewilligung der Prozesskostenhilfe im Jahre 2004 überstieg sie das bis Ende diesen Jahres maßgebliche Schonvermögen für den Prozesskostenhilfeberechtigten und eine unterhaltsberechtigte Person, hier die getrennt lebende Ehefrau des Antragstellers, das damals insgesamt 2.557,00 Euro betrug (vgl. BAG 24. April 2006 - 3 AZB 12/05 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 118, 47).
  • OLG Koblenz, 06.03.2006 - 11 WF 217/06

    Prozesskostenhilfebewilligung: Voraussetzungen für die nachträgliche Abänderung

    Auszug aus BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08
    Die ursprüngliche Entscheidung darf nicht geändert werden, wenn die Vermögensverhältnisse der Partei unverändert geblieben sind, aber zuvor, also bei der ursprünglichen Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe, fehlerhaft beurteilt worden sind (Thüringer LAG 11. Dezember 2006 - 8 Ta 157/06 - zu II der Gründe; OLG Koblenz 6. März 2006 - 11 WF 217/06 - OLGR Koblenz 2006, 1014; OLG Karlsruhe 31. Mai 2000 - 2 WF 40/00 und 41/00 - zu II 1 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 30.06.2003 - 18 Ta 350/03

    Abänderung, Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Vertrauensschutz,

    Auszug aus BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08
    Eine freie Abänderbarkeit besteht nicht (LAG Hamm 30. Juni 2003 - 18 Ta 350/03 - zu II 1 der Gründe und 7. März 2003 - 4 Ta 609/02 - zu II 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 07.03.2003 - 4 Ta 609/02

    Berücksichtigung des schutzwürdigen Vertrauens der Partei bei

    Auszug aus BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08
    Eine freie Abänderbarkeit besteht nicht (LAG Hamm 30. Juni 2003 - 18 Ta 350/03 - zu II 1 der Gründe und 7. März 2003 - 4 Ta 609/02 - zu II 1 der Gründe).
  • LAG Thüringen, 11.12.2006 - 8 Ta 157/06

    Berücksichtigung einer Abfindung im Rahmen der Prüfung nach § 120 Abs. 4 ZPO

    Auszug aus BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08
    Die ursprüngliche Entscheidung darf nicht geändert werden, wenn die Vermögensverhältnisse der Partei unverändert geblieben sind, aber zuvor, also bei der ursprünglichen Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe, fehlerhaft beurteilt worden sind (Thüringer LAG 11. Dezember 2006 - 8 Ta 157/06 - zu II der Gründe; OLG Koblenz 6. März 2006 - 11 WF 217/06 - OLGR Koblenz 2006, 1014; OLG Karlsruhe 31. Mai 2000 - 2 WF 40/00 und 41/00 - zu II 1 b der Gründe).
  • OLG Schleswig, 29.11.2006 - 15 WF 323/06

    Nachträgliche Berücksichtigung einer Lebensversicherung im PKH-Verfahren

  • BGH, 24.06.1999 - I ZR 164/97

    Einlegung und Begründung der Berufung vor Zustellung des erstinstanzlichen

  • BGH, 27.10.1999 - XII ZB 18/99

    Bekanntgabe von Entscheidungen im FGG -Verfahren (hier: elterliche Sorge)

  • LAG Hamm, 21.04.2008 - 18 Ta 257/08

    Prozesskostenhilfe; Abänderungsentscheidung zum Nachteil der Partei nach Ablauf

  • OLG Naumburg, 15.10.2002 - 8 WF 199/02

    Frist für eine Abänderung der ratenfreien Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OLG Nürnberg, 30.03.1994 - 7 WF 864/94

    Aufhebung der Prozeßkostenhilfe wegen nachträglichen Vermögenserwerbs

  • OLG Koblenz, 14.10.1993 - 5 W 642/93
  • LAG Sachsen, 25.04.2008 - 4 Ta 251/07
  • OLG Frankfurt, 12.03.1992 - 3 WF 32/92

    Prozeßkostenhilfe; Wegfall von Darlehensverbindlichkeiten; Ratenzahlung;

  • RG, 07.02.1925 - IV 396/24

    Unzulässiger Einspruch

  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    Dementsprechend ist z.B. entschieden worden, dass Rechtsmittelfristen nicht laufen, wenn die angefochtenen Entscheidungen nicht förmlich zugestellt worden sind, weil das Gericht die Entscheidungen willentlich lediglich formlos mitgeteilt hatte (BGH, Beschluss vom 26. November 2002 - VI ZB 41/02, NJW 2003, 1192, 1193; Beschluss vom 31. Juli 2003 - III ZB 58/02, WM 2004, 598, 599; BVerwG, 9 C 14/98, in juris; BFH/NV 2009, 777, 778; BAG, NJW 2010, 2748; FamRZ 2009, 687; NJW 2008, 1610, 1611; NJW 2008, 1400; BSG, NVwZ 1990, 1108, 1109; …
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10

    Scheinbeschluss - Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung

    Er gilt nur, wenn das Gericht mit Zustellungswillen gehandelt hat (BAG 25. November 2008 - 3 AZB 55/08 - Rn. 6, AP ZPO § 115 Nr. 8 = EzA ZPO 2002 § 115 Nr. 6; BGH 26. November 2002 - VI ZB 41/02 - zu II 1 c der Gründe, NJW 2003, 1192).

    Das ist unabhängig davon, ob eine Verkündung oder Zustellung gesetzlich (§ 329 Abs. 2 und 3 ZPO) vorgesehen ist (BAG 25. November 2008 - 3 AZB 55/08 - Rn. 7, AP ZPO § 115 Nr. 8 = EzA ZPO 2002 § 115 Nr. 6).

  • BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08

    Prozesskostenhilfe - Erwerbstätigenfreibetrag - Krankengeld

    Das ist hier der Fall, obwohl sie lediglich formlos mitgeteilt wurde (vgl. BAG 25. November 2008 - 3 AZB 55/08 - zu II 1 der Gründe).
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