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   BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09   

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BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09 (https://dejure.org/2010,3402)
BAG, Entscheidung vom 25.11.2010 - 2 AZR 323/09 (https://dejure.org/2010,3402)
BAG, Entscheidung vom 25. November 2010 - 2 AZR 323/09 (https://dejure.org/2010,3402)
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Volltextveröffentlichungen (17)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1833
  • NZA 2011, 821
  • BB 2011, 1331
  • DB 2011, 1172
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09
    Auch die Möglichkeit zur gerichtlichen Klärung einer Rechtsposition ist eine eigenständige Befugnis, die verwirken kann (st. Rspr., Senat 2. November 1961 - 2 AZR 66/61 - BAGE 11, 353; 6. November 1997 - 2 AZR 162/97 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 45 = EzA BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 2; BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 20, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114) .

    Dies ist bei den Anforderungen an das Zeit- und Umstandsmoment zu berücksichtigen (BVerfG 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - zu II 2 b der Gründe, BVerfGE 32, 305; BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 20, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114) .

    Im Übrigen rechtfertigt das Fehlen von Rückstellungen nicht die Annahme, der Beklagten sei die Fortsetzung des Kündigungsrechtsstreits wegen möglicher Folgeansprüche wirtschaftlich unzumutbar (vgl. dazu BAG 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06 - Rn. 29; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 37, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114) .

  • BGH, 22.09.1983 - IX ZR 90/82

    Verwirkung eines fristgebundenen materiellen Entschädigungsanspruchs - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09
    In der Klageerhebung allein erschöpft sich das Recht zur gerichtlichen Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Kündigung nicht (BAG 26. März 1987 - 8 AZR 54/86 - zu II 1 der Gründe; BGH 22. September 1983 - IX ZR 90/82 - zu 2 c aa der Gründe, MDR 1984, 226) .

    Eine Verjährung der Rechtshängigkeit ist dem geltenden Verfahrensrecht fremd (vgl. BGH 22. September 1983 - IX ZR 90/82 - zu 2 c aa der Gründe, MDR 1984, 226) .

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09
    Letzteres ist der Fall, wenn der Verpflichtete bei objektiver Betrachtung aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde; der Berechtigte muss unter Umständen untätig geblieben sein, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (BVerfG 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - zu II 2 a der Gründe, BVerfGE 32, 305) .

    Dies ist bei den Anforderungen an das Zeit- und Umstandsmoment zu berücksichtigen (BVerfG 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - zu II 2 b der Gründe, BVerfGE 32, 305; BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 20, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114) .

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BAG 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06 - Rn. 19; 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - Rn. 42, BAGE 121, 289; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 806/05 - Rn. 27, BAGE 120, 345) .

    Im Übrigen rechtfertigt das Fehlen von Rückstellungen nicht die Annahme, der Beklagten sei die Fortsetzung des Kündigungsrechtsstreits wegen möglicher Folgeansprüche wirtschaftlich unzumutbar (vgl. dazu BAG 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06 - Rn. 29; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 37, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114) .

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09
    Im Hinblick auf ein etwaiges materielles "Recht" des Arbeitnehmers, sich auf die Unwirksamkeit einer Kündigung zu berufen, ist aber zu beachten, dass der Verwirkungstatbestand (§ 242 BGB) durch die Dreiwochenfrist konkretisiert wird (Senat 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16, AP SGB IX § 85 Nr. 8 = EzA SGB IX § 85 Nr. 6) .
  • BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08

    Güteverhandlung - fingierte Klagerücknahme

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09
    Dafür reicht aus, dass eine dem Zweck der Güteverhandlung entsprechende Erörterung stattgefunden hat (BAG 22. April 2009 - 3 AZB 97/08 - EzA ArbGG 1979 § 54 Nr. 3; zur Säumnis durch "Nichtverhandeln" BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - BAGE 121, 67) .
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 806/05

    Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BAG 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06 - Rn. 19; 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - Rn. 42, BAGE 121, 289; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 806/05 - Rn. 27, BAGE 120, 345) .
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09
    Dafür reicht aus, dass eine dem Zweck der Güteverhandlung entsprechende Erörterung stattgefunden hat (BAG 22. April 2009 - 3 AZB 97/08 - EzA ArbGG 1979 § 54 Nr. 3; zur Säumnis durch "Nichtverhandeln" BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - BAGE 121, 67) .
  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09
    Ob ausgehend von diesen Grundsätzen im Streitfall eine "Prozessverwirkung" in Rede steht oder die Verwirkung eines materiellen "Rechts" des Klägers, sich auf die Unwirksamkeit der Kündigung zu berufen, bedarf keiner Entscheidung (offen gelassen für den Fall der verspätet erhobenen Kündigungsschutzklage Senat 28. Mai 1998 - 2 AZR 615/97 - zu II 4 a der Gründe mwN, BAGE 89, 48; vgl. auch BAG 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 - AP BGB § 613a Nr. 353 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 95; KR/Rost 9. Aufl. § 7 KSchG Rn. 38 mwN) .
  • BAG, 26.03.1987 - 8 AZR 54/86

    Verwirkung der Klagebefugnis durch die lange Dauer des Verfahrensstillstands

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09
    In der Klageerhebung allein erschöpft sich das Recht zur gerichtlichen Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Kündigung nicht (BAG 26. März 1987 - 8 AZR 54/86 - zu II 1 der Gründe; BGH 22. September 1983 - IX ZR 90/82 - zu 2 c aa der Gründe, MDR 1984, 226) .
  • LAG München, 10.02.2009 - 8 Sa 892/08

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung - Verwirkung

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 162/97

    Verwirkung

  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 66/61

    Verwirkung einer Feststellungsklage

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 295/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Elternzeit

  • BGH, 19.10.1988 - IVa ZR 234/87

    Klagerücknahme durch einen zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten -

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 615/97

    Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe bei unter Vorbehalt angenommener

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

  • BAG, 10.12.2020 - 2 AZR 308/20

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeitsfiktion - Verwirkung

    Das "Recht" des Arbeitnehmers, die Unwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen, kann dann grundsätzlich nicht mehr nach der spezialgesetzlichen Konkretisierung des Verwirkungstatbestands in § 4 Satz 1, § 7 Halbs. 1 KSchG (vgl. BAG 25. November 2010 - 2 AZR 323/09 - Rn. 33) , sondern nur noch aus anderen Gründen "verloren" gehen.

    Zumindest unter diesen Umständen konnte die Beklagte nicht schutzwürdig darauf vertrauen, der Kläger werde im Fall des § 524 Abs. 4 ZPO vollends davon absehen, die Unwirksamkeit der beiden Folgekündigungen geltend zu machen (zu § 204 Abs. 2 BGB vgl. BGH 20. Dezember 2018 - III ZR 17/18 - Rn. 12) , und sich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die außerordentliche Kündigung vom 31. Mai 2017 abfinden (vgl. BAG 25. November 2010 - 2 AZR 323/09 - Rn. 26) .

    Der Arbeitgeber hat auch nach einer rechtzeitigen Klageerhebung ein berechtigtes, im laufenden Rechtsstreit ua. durch §§ 61a, 64 Abs. 8 ArbGG geschütztes Interesse an einer zügigen Entscheidung über die Wirksamkeit einer Kündigung (vgl. BAG 25. November 2010 - 2 AZR 323/09 - Rn. 27) .

    Auch die allgemeinen Grundsätze der Verwirkung nach § 242 BGB bieten - anders als zur Ergänzung des Prozessrechts in einem anhängigen Rechtsstreit (vgl. BAG 25. November 2010 - 2 AZR 323/09 - Rn. 19 ff.) - keinen angemessenen Schutz für den Arbeitgeber, weil danach in jedem Einzelfall ein Umstandsmoment festgestellt werden müsste.

  • LAG München, 13.10.2011 - 3 Sa 1187/10

    Kündigung, Gegenstandsloserklärung

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.11.2010 - 2 AZR 323/09 - auf die Revision des Klägers das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10.02.2009 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Insoweit wird auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.11.2010 - 2 AZR 323/09 - im vorliegenden Verfahren (zu II. der Entscheidungsgründe) verwiesen.

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 8 UF 217/17

    Verwirkung des nachehelichen Unterhalts nach Rechtshängigkeit

    Der Hinweis der Antragstellerin auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach für eine Prozessverwirkung zur Untätigkeit des Arbeitnehmers noch besondere Umstände hinzutreten müssen, die unzweifelhaft darauf hindeuten, er werde trotz der Möglichkeit einer Verfahrensaufnahme auf Dauer von der Durchführung des Rechtsstreits absehen (BAG NZA 2011, 821), lässt außer Acht, dass an die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen aus den eingangs genannten Gründen geringere Anforderungen zu stellen sind als an arbeitsrechtliche Kündigungsschutzansprüche, bei denen der Verwirkungstatbestand bereits durch die dreiwöchige Klagefrist gesetzlich konkretisiert wird.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 7 Sa 559/14

    Voraussetzungen der Prozessverwirkung

    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BAG, Urteil vom 25. November 2010 - 2 AZR 323/09 - NZA 2011, 821, 822 Rz. 20 m. w. N.).

    Das gilt auch für die Befugnis zur Fortsetzung eines bereits rechtshängigen Verfahrens, das längere Zeit nicht betrieben wurde (BAG, Urteil vom 25. November 2010 - 2 AZR 323/09 - NZA 2011, 821, 822 Rz. 21 m. w. N.).

    Dies ist bei den Anforderungen an das Zeit- und Umstandsmoment zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 25. November 2010 - 2 AZR 323/09 - NZA 2011, 821, 822 Rz. 22 m. w. N.).

    Es müssen zur Untätigkeit des Arbeitnehmers besondere Umstände hinzutreten, die unzweifelhaft darauf hindeuten, er werde trotz der ihm eröffneten Möglichkeit einer gegebenenfalls späten Verfahrensaufnahme auf Dauer von der Durchführung des Rechtsstreits absehen (BAG, Urteil vom 25. November 2010 - 2 AZR 323/09 - NZA 2011, 821, 823 Rz. 28).

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    Verwirkung ist die Folge einer illoyalen Verspätung der Rechtsausübung (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 323/09 - Rn. 20; BGH 26. Februar 2003 - XII ZR 66/01 - zu 2 c der Gründe; Palandt/Grüneberg BGB 75. Aufl. § 242 Rn. 87; Jauernig/Mansel BGB 16. Aufl. § 242 Rn. 53) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11

    Vertragsauslegung - Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei

    Allerdings muss aus rechtsstaatlichen Gründen nach Art. 19 Abs. 4 GG zugleich darauf geachtet werden, dass durch die Annahme einer Verwirkung der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert wird (BAG 25.11.2010 - 2 AZR 323/09 - Rn. 20, NZA 2011, 821) .

    Der Berechtigte muss deshalb unter Umständen untätig geblieben sein, unter welchen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (BAG 25.11.2010 - 2 AZR 323/09 - Rn. 20, NZA 2011, 821).

    Des Weiteren muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts unzumutbare Nachteile entstehen können (BAG 25.11.2010 - 2 AZR 323/09 - Rn. 20, a.a.O.).

  • LAG Köln, 21.05.2014 - 5 Sa 76/14

    Zulässigkeit der Kündigungsschutzklage eines Auszubildenden

    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 323/09 - NZA 2011, 821) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 71/18

    Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte - Anhörung der

    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BAG, Urteil vom 25. November 2010 - 2 AZR 323/09 - NZA 2011, 821, 822 Rz. 20 m. w. N.).
  • LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 TaBV 181/14

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bestellung einer Fachkraft für

    Der Ausnahmecharakter der Verwirkung ist bei den Anforderungen an das Zeit- und Umstandsmoment zu berücksichtigen (vgl. BAG 25. November 2010 - 2 AZR 323/09 - Rn. 22, zitiert nach juris).

    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BAG 25. November 2010 - 2 AZR 323/09 - Rn. 20, zitiert nach juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - 19 Sa 953/16

    Eigenkündigung einer Geschäftsunfähigen - Unwirksamkeit der Eigenkündigung

    Geht es um eine Verwirkung des Klagerechts, muss aus rechtsstaatlichen Gründen (Art. 19 Abs. 4 GG) darauf geachtet werden, dass durch die Annahme einer Verwirkung der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert wird (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 323/09 - Rn. 20 ff., zit. nach juris, mwN).
  • OLG Koblenz, 29.04.2014 - 5 U 316/14

    Wann haftet der Anwalt für einen "Minimalvergleich"?

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 6 Sa 191/15

    Kündigung - Kleinbetrieb - Darlegungs- und Beweislast

  • LG Essen, 22.07.2020 - 7 T 226/20

    Nachbesserungspflicht bei Vermögensverzeichnissen

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.07.2012 - 5 Sa 474/11

    Arbeitnehmerüberlassung, fehlende Erlaubnis, Arbeitsverhältnis, fingiertes,

  • OLG Hamburg, 21.12.2012 - 6 Sch 19/12

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung nach Kündigung des Hauptvertrages: Prinzip

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 644/11

    Sachlich gerechtfertigte Befristung einer Arbeitszeiterhöhung -

  • LAG Köln, 20.05.2021 - 8 Sa 85/19

    Wirksamkeit eines Vergleichs; Personalratsanhörung; Verwirkung

  • ArbG Stuttgart, 08.05.2015 - 26 Ca 1912/14

    Betriebsübergang - betriebsbedingte Kündigung

  • OLG Koblenz, 29.04.2014 - 5 U 316/141

    Keine Anwaltshaftung für Vergleich im Kündigungsschutzprozess, wenn finanziell

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 19 Ca 7422/11
  • LAG München, 08.12.2011 - 4 Sa 643/11

    Verfassungsmäßigkeit/Wirksamkeit des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes vom

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