Rechtsprechung
   BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 201/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15893
BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 201/09 (https://dejure.org/2010,15893)
BAG, Entscheidung vom 25.11.2010 - 2 AZR 201/09 (https://dejure.org/2010,15893)
BAG, Entscheidung vom 25. November 2010 - 2 AZR 201/09 (https://dejure.org/2010,15893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; Personalratsbeteiligung; Kündigungsbefugnis

  • Bundesarbeitsgericht

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung - Kündigungsbefugnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 242 Abs 2 BGB, § 6 Abs 1 PersVG ND 2007, § 6 Abs 3 PersVG ND 2007
    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung - Kündigungsbefugnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 242 Abs 2 BGB, § 6 Abs 1 PersVG ND 2007, § 6 Abs 3 PersVG ND 2007
    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung - Kündigungsbefugnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristbeginn zur Vornahme einer außerordentlichen Kündigung; Beteiligung des Gesamtpersonalrats; Entscheidungsbefugnis des Werksleiters eines kommunalen Eigenbetriebs

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung - Kündigungsbefugnis

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung - Kündigungsbefugnis

  • ra.de
  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung - Kündigungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristbeginn zur Vornahme einer außerordentlichen Kündigung; Beteiligung des Gesamtpersonalrats; Entscheidungsbefugnis des Werksleiters eines kommunalen Eigenbetriebs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.08.1996 - 6 P 29.93

    Personalvertretungsrecht - Beteiligungsbefugnis des Personalrats,

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 201/09
    Die Beteiligungsbefugnis der Personalvertretung folgt der Entscheidungsbefugnis der Dienststellenleitung (BVerwG 7. August 1996 - 6 P 29/93 - zu II 2 a der Gründe, PersR 1996, 493) .
  • BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 791/79

    Nicht zuständige Personalvertretung - Beteiligungsverfahren - Ordentliche

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 201/09
    Die personalrechtliche Funktion des Gesamtpersonalrats besteht darin, Lücken im System der Beteiligungsrechte zu schließen, die sich aus der personalvertretungsrechtlichen Verselbständigung von Dienststellen oder Teilen von Dienststellen ergeben (BAG 3. Februar 1982 - 7 AZR 791/79 - AP LPVG Bayern Art. 77 Nr. 1; Bieler/Müller-Fritzsche NPersVG 15. Aufl. § 80 Rn. 1) .
  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 149/04

    Zuständigkeit des Betriebsrats des Beschäftigungsbetriebs oder der

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 201/09
    Ohne die gesetzlich geforderte Beteiligung ist eine außerordentliche Kündigung auch dann unwirksam, wenn ein unzuständiger Personalrat beteiligt worden ist (Senat 28. Januar 2010 - 2 AZR 50/09 - Rn. 11, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 162 = EzA BPersVG § 108 Nr. 4; 12. Mai 2005 - 2 AZR 149/04 - zu B I 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 145 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 13) .
  • BVerwG, 29.08.2005 - 6 PB 6.05

    Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen dem örtlichen Personalrat der

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 201/09
    Eine Beteiligung des Gesamtpersonalrats kommt deshalb in Betracht, wenn eine Angelegenheit sowohl Beschäftigte der (Stamm-)Dienststelle als auch einen personalvertretungsrechtlich verselbständigten Teil einer Dienststelle oder wenn sie Beschäftigte in zwei Dienststellen betrifft (BVerwG 29. August 2005 - 6 PB 6.05 -; 20. August 2003 - 6 C 5.03 - zu 1 der Gründe, PersR 2004, 150) .
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 50/09

    Mitbestimmung bei ordentlicher Kündigung nach dem Niedersächsischen

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 201/09
    Ohne die gesetzlich geforderte Beteiligung ist eine außerordentliche Kündigung auch dann unwirksam, wenn ein unzuständiger Personalrat beteiligt worden ist (Senat 28. Januar 2010 - 2 AZR 50/09 - Rn. 11, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 162 = EzA BPersVG § 108 Nr. 4; 12. Mai 2005 - 2 AZR 149/04 - zu B I 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 145 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 13) .
  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 856/08

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 201/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. Dezember 2008 - 6 Sa 856/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BVerwG, 20.08.2003 - 6 C 5.03

    Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats; Beförderung von Beamten; Konkurrenz von

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 201/09
    Eine Beteiligung des Gesamtpersonalrats kommt deshalb in Betracht, wenn eine Angelegenheit sowohl Beschäftigte der (Stamm-)Dienststelle als auch einen personalvertretungsrechtlich verselbständigten Teil einer Dienststelle oder wenn sie Beschäftigte in zwei Dienststellen betrifft (BVerwG 29. August 2005 - 6 PB 6.05 -; 20. August 2003 - 6 C 5.03 - zu 1 der Gründe, PersR 2004, 150) .
  • BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96

    Personalratsbeteiligung nach Dienststellenschließung

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 201/09
    aa) Die Entscheidungsbefugnis der Dienststellen und des Dienststellenleiters ergibt sich aus dem Gesetz, aus Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften und Einzelverfügungen (Senat 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 - zu II 2 a der Gründe, AP BPersVG § 82 Nr. 4; Dembowski/Ladwig/Sellmann Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen Stand Juli 2010 § 79 Rn. 4) .
  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 18 P 06.1918

    Personalvertretungsrecht des Bundes; Gesamtpersonalrat; Mitbestimmungsrecht des

    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 201/09
    Der Gesamtpersonalrat kann auch dann zu beteiligen sein, wenn es um eine Angelegenheit geht, in der nicht der Leiter der Einsatzdienststelle oder der betreffenden gemeindlichen Dienststelle, sondern der Leiter der Gesamt-/ Stammdienststelle bzw. die Behördenleitung über eine personelle Maßnahme zu entscheiden hat (vgl. Bayerischer VGH 16. Juli 2007 - 18 P 06.1918 - Rn. 27, PersV 2010, 28; OVG Nordrhein-Westfalen 1. Dezember 2005 - 1 A 2278/03.PVL - Rn. 31 u. 33) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - 1 A 2278/03
    Auszug aus BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 201/09
    Der Gesamtpersonalrat kann auch dann zu beteiligen sein, wenn es um eine Angelegenheit geht, in der nicht der Leiter der Einsatzdienststelle oder der betreffenden gemeindlichen Dienststelle, sondern der Leiter der Gesamt-/ Stammdienststelle bzw. die Behördenleitung über eine personelle Maßnahme zu entscheiden hat (vgl. Bayerischer VGH 16. Juli 2007 - 18 P 06.1918 - Rn. 27, PersV 2010, 28; OVG Nordrhein-Westfalen 1. Dezember 2005 - 1 A 2278/03.PVL - Rn. 31 u. 33) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht