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BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 594/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 13.06.1991 - 5 Ca 449/90
- LAG Hessen, 06.07.1992 - 10 Sa 1055/91
- BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 594/92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 03.12.1987 - 6 AZR 569/85
Mehrarbeitsvergütung für außerhalb der Arbeitszeit erbrachte …
Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 594/92
Derartige betriebsbedingte Gründe liegen nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BAG Urteile vom 11. Juli 1978 - 6 AZR 387/75 - AP Nr. 57 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 3. Dezember 1987, BAGE 57, 96 = AP Nr. 62 zu § 37 BetrVG 1972; vgl. auch Senatsurteil vom 15. Februar 1989 - 7 AZR 193/88 - AP Nr. 70 zu § 37 BetrVG 1972) nur vor, wenn bestimmte Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre dazu geführt haben, daß die Betriebsratstätigkeit nicht während der Arbeitszeit durchgeführt werden konnte.Die Entscheidung darüber, ob betriebsbedingte Gründe so gewichtig sind, daß sie eine Betriebsratstätigkeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit geboten erscheinen lassen, obliegt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BAG Urteil vom 3. Dezember 1987, a.a.O., zu II 3 a der Gründe) nicht dem Betriebsrat, sondern - gegebenenfalls im Einvernehmen mit dem Betriebsrat - dem Arbeitgeber.
- BAG, 11.07.1978 - 6 AZR 387/75
Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 594/92
Derartige betriebsbedingte Gründe liegen nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BAG Urteile vom 11. Juli 1978 - 6 AZR 387/75 - AP Nr. 57 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 3. Dezember 1987, BAGE 57, 96 = AP Nr. 62 zu § 37 BetrVG 1972; vgl. auch Senatsurteil vom 15. Februar 1989 - 7 AZR 193/88 - AP Nr. 70 zu § 37 BetrVG 1972) nur vor, wenn bestimmte Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre dazu geführt haben, daß die Betriebsratstätigkeit nicht während der Arbeitszeit durchgeführt werden konnte. - BAG, 15.02.1989 - 7 AZR 193/88
Betriebsrat: Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 594/92
Derartige betriebsbedingte Gründe liegen nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BAG Urteile vom 11. Juli 1978 - 6 AZR 387/75 - AP Nr. 57 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 3. Dezember 1987, BAGE 57, 96 = AP Nr. 62 zu § 37 BetrVG 1972; vgl. auch Senatsurteil vom 15. Februar 1989 - 7 AZR 193/88 - AP Nr. 70 zu § 37 BetrVG 1972) nur vor, wenn bestimmte Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre dazu geführt haben, daß die Betriebsratstätigkeit nicht während der Arbeitszeit durchgeführt werden konnte. - BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 593/92
Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 594/92
Der Kläger reiste am 5. Oktober 1990 gemeinsam mit einem weiteren Betriebsratsmitglied (dem Kläger des Parallelverfahrens 7 AZR 593/92) in seinem Pkw zurück zum Betrieb in F.
- BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 593/92
Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
Der Kläger reiste am 5. Oktober 1990 gemeinsam mit einem weiteren Betriebsratsmitglied (dem Kläger des Parallelverfahrens 7 AZR 594/92) in dessen Pkw zurück zum Betrieb in F -.