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   BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09   

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https://dejure.org/2011,6646
BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09 (https://dejure.org/2011,6646)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2011 - 4 AZR 340/09 (https://dejure.org/2011,6646)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 4 AZR 340/09 (https://dejure.org/2011,6646)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Facharztes - fakultative Weiterbildung, Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Facharztes; fakultative Weiterbildung oder Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung i.S.d. Entgeltgr Ä5 TV-Ärzte HE

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung eines Facharztes - fakultative Weiterbildung oder Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung i.S.d. Entgeltgr Ä5 TV-Ärzte HE

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 10 Abs 1 S 1 Entgeltgr Ä5 Buchst a TV-Ärzte HE
    Eingruppierung eines Facharztes - fakultative Weiterbildung oder Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung i.S.d. Entgeltgr Ä5 TV-Ärzte HE

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 10 Abs 1 S 1 Entgeltgr Ä5 Buchst a TV-Ärzte HE
    Eingruppierung eines Facharztes - fakultative Weiterbildung oder Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung i.S.d. Entgeltgr Ä5 TV-Ärzte HE

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Facharzt mit der ärztlichen Qualifikation "Diabetologe DDG" wird nicht eingruppiert in die Entgeltgruppe Ä 5 TV-Ärzte Hessen; Eingruppierung eines Facharztes für Kinderheilkunde nach TV-Ärzte Hessen; Gleichsetzung der ärztlichen Qualifikation "Diabetologe DDG" mit dem ...

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Facharztes - fakultative Weiterbildung oder Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung i.S.d. Entgeltgr Ä5 TV-Ärzte HE

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung eines Facharztes - fakultative Weiterbildung oder Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung i.S.d. Entgeltgr Ä5 TV-Ärzte HE

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Facharztes [TV-Ärzte Hessen]; Übertragung der Leitung durch den Arbeitgeber; Erfordernis der fakultativen Weiterbildung nach Weiterbildungsordnung der öffentlich-rechtlichen Landesärztekammer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 943
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 841/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09
    a) Das Merkmal "fakultative Weiterbildung, Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung" iSd. Entgeltgruppe Ä 5 Buchst. a TV-Ärzte Hessen, welches der Tarifvertrag selber nicht näher bestimmt, ist dahin auszulegen, dass es sich um eine Weiterbildung nach der aktuellen oder zumindest einer früheren Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer handeln muss (BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 115/09 - Rn. 23; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - Rn. 32) .

    Das Tätigkeitsmerkmal nimmt Bezug auf die Vorgaben der Ärztekammern in den Weiterbildungsordnungen zum Erwerb von Kompetenzen, die Gegenstand einer Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildung sind (vgl. für § 12 TV-Ärzte/TdL BAG 25. August 2010 - 4 AZR 23/09 - Rn. 40; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - Rn. 32) .

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09
    Das hat der Senat für den TV-Ärzte Hessen bereits entschieden und ausführlich begründet (17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 13 mwN; s. auch 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16; 22. September 2010 - 4 AZR 112/09 - Rn. 28; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8) .
  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 23/09

    Eingruppierung als Oberärztin nach TV-Ärzte/TdL

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09
    Das Tätigkeitsmerkmal nimmt Bezug auf die Vorgaben der Ärztekammern in den Weiterbildungsordnungen zum Erwerb von Kompetenzen, die Gegenstand einer Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildung sind (vgl. für § 12 TV-Ärzte/TdL BAG 25. August 2010 - 4 AZR 23/09 - Rn. 40; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - Rn. 32) .
  • LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08

    Eingruppierung eines Arztes - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. März 2009 - 3 Sa 710/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09
    Das hat der Senat für den TV-Ärzte Hessen bereits entschieden und ausführlich begründet (17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 13 mwN; s. auch 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16; 22. September 2010 - 4 AZR 112/09 - Rn. 28; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8) .
  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 115/09

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09
    a) Das Merkmal "fakultative Weiterbildung, Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung" iSd. Entgeltgruppe Ä 5 Buchst. a TV-Ärzte Hessen, welches der Tarifvertrag selber nicht näher bestimmt, ist dahin auszulegen, dass es sich um eine Weiterbildung nach der aktuellen oder zumindest einer früheren Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer handeln muss (BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 115/09 - Rn. 23; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - Rn. 32) .
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09

    Eingruppierung nach der Entgeltgruppe Ä 5 des TV-Ärzte Hessen

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09
    Das hat der Senat für den TV-Ärzte Hessen bereits entschieden und ausführlich begründet (17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 13 mwN; s. auch 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16; 22. September 2010 - 4 AZR 112/09 - Rn. 28; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 827/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09
    a) Das Merkmal "fakultative Weiterbildung, Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung" iSd. Entgeltgruppe Ä 5 Buchst. a TV-Ärzte Hessen, welches der Tarifvertrag selber nicht näher bestimmt, ist dahin auszulegen, dass es sich um eine Weiterbildung nach der aktuellen oder zumindest einer früheren Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer handeln muss (BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 115/09 - Rn. 23; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - Rn. 32) .
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Auszug aus BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09
    Das hat der Senat für den TV-Ärzte Hessen bereits entschieden und ausführlich begründet (17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 13 mwN; s. auch 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16; 22. September 2010 - 4 AZR 112/09 - Rn. 28; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8) .
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

    Bei der erforderlichen typisierenden Regelung konnten sie für die Gruppe der Fachärztinnen und Fachärzte der Laboratoriumsmedizin, die iSd. § 1 Abs. 1 TV-L idF des § 41 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 TV-L in ärztlichen Servicebereichen in der Patientenversorgung eingesetzt sind, ebenfalls die für die anderen Fachärztinnen und Fachärzte geltenden Entgeltregelungen als maßgebend vereinbaren und die dort tätigen Klinischen Chemiker ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz mit einer anderen, nicht vor den Landesärztekammern erworbenen Weiterbildung (dazu BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 340/09 - Rn. 16 f., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 36) , hierin nicht mit einbeziehen.
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 148/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers - Nichtanwendbarkeit des § 41 Nr 7 TV-L

    Bei der erforderlichen typisierenden Regelung konnten sie für die Gruppe der Fachärztinnen und Fachärzte der Laboratoriumsmedizin, die iSd. § 1 Abs. 1 TV-L idF des § 41 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 TV-L in ärztlichen Servicebereichen in der Patientenversorgung eingesetzt sind, ebenfalls die für die anderen Fachärztinnen und Fachärzte geltenden Entgeltregelungen als maßgebend vereinbaren und die dort tätigen Klinischen Chemiker ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz mit einer anderen, nicht vor den Landesärztekammern erworbenen Weiterbildung (dazu BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 340/09 - Rn. 16 f., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 36) , hierin nicht mit einbeziehen.
  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 670/09

    Eingruppierung einer Fachärztin als Oberärztin - übertragene Spezialfunktion -

    Darüber hinaus muss die Ärztin eine Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung erfolgreich absolviert haben, die sich nach den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern richtet (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - Rn. 32; 26. Januar 2011 - 4 AZR 340/09 - Rn. 16 ff., ZTR 2011, 421) .
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