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   BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14   

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https://dejure.org/2016,465
BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14 (https://dejure.org/2016,465)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2016 - 1 ABR 13/14 (https://dejure.org/2016,465)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 (https://dejure.org/2016,465)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 97 Abs 5 S 1 ArbGG, § 2a Abs 1 Nr 4 ArbGG, § 97 Abs 5 S 2 ArbGG, § 13 AÜG, § 97 Abs 1 ArbGG
    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

  • IWW

    § 13 AÜG, § ... 97 Abs. 1, § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG, § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 92 Abs. 2 Satz 1, § 94 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, § 94 Abs. 1 ArbGG, § 11 Abs. 4, 5 ArbGG, § 11 Abs. 4 Satz 2 und Satz 4 ArbGG, § 308 Abs. 1 ZPO, § 561 ZPO, § 93, § 92 Abs. 1 Satz 2, § 72 Abs. 2 Nr. 3 ArbGG, § 547 Nr. 4 ZPO, § 97 ArbGG, § 112 ArbGG, § 97 Abs. 2 ArbGG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG, § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG, § 97 Abs. 1 ArbGG, § 97 Abs. 5 ArbGG, § 3 Abs. 1 Nr. 4, §§ 99 ff. UmwG, § 20 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 UmwG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 97 Abs. 5 Satz 1, § 13 Halbs. 1 AÜG, § 10 Abs. 4 AÜG, § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Nr. 2 AÜG, § 3 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, § 9 Nr. 2 Halbs. 1 AÜG, § 3a Abs. 2 AÜG, § 3 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2, § 9 Nr. 2 Halbs. 2 AÜG, § 3 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3, § 9 Nr. 2 Halbs. 3 AÜG, § 13 Halbs. 2 AÜG, § 242 BGB, Art. 93 Nr. 3 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, § 9 Abs. 1 ArbGG, § 148 ZPO, § 252 ZPO, § 78 ArbGG, §§ 150, 250 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits gem. § 97 Abs. 5 S. 1 ArbGG zur Klärung der Tarifzuständigkeit oder -fähigkeit

  • bag-urteil.com

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

  • Betriebs-Berater

    Antragsbefugnis bei der Frage der Tarifzuständigkeit

  • rewis.io

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 97 Abs. 5; AÜG § 13
    Tarifzuständigkeit; Antragsbefugnis

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits gem. § 97 Abs. 5 S. 1 ArbGG zur Klärung der Tarifzuständigkeit oder -fähigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tariffähigkeit, Tarifzuständigkeit - und die Antragsbefugnis des Leiharbeitnehmers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang gerichtlicher Entscheidungsbefugnis in Gewerkschaftsrechtsstreit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht weist Anträge gegen DGB Gewerkschaften als unzulässig ab

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    Keine Entscheidung über Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 154, 64
  • NZA 2016, 842
  • BB 2016, 1139
  • JR 2017, 448
  • JR 2017, 449
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14
    Ebenso sind die Arbeitsbehörden des Bundes oder der Länder in einem Verfahren über die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nicht anzuhören, sofern sie nicht selbst als Antragsteller auftreten (vgl. BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 20 mwN, BAGE 141, 110) .

    In einem solchen Verfahren kann nur über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit von Vereinigungen entschieden werden (vgl. BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 42, BAGE 141, 110) .

    Die Parteien eines ausgesetzten Rechtsstreits sind nicht befugt, eine andere als die von dem aussetzenden Gericht für entscheidungserheblich erachtete Frage der Tariffähigkeit oder der Tarifzuständigkeit zum Gegenstand eines Beschlussverfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG zu erheben (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 30 mwN, BAGE 141, 110) .

    Lässt sich diesem die für entscheidungserheblich erachtete Vorfrage nicht entnehmen, können die Parteien des Ausgangsverfahrens die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nicht in einem gesonderten Beschlussverfahren zur gerichtlichen Entscheidung stellen (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 30 mwN, BAGE 141, 110; 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 19, BAGE 119, 103) .

    Etwas anderes gilt, soweit das Fehlen der Entscheidungserheblichkeit offensichtlich ist (vgl. BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 30, BAGE 141, 110) .

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14
    Lässt sich diesem die für entscheidungserheblich erachtete Vorfrage nicht entnehmen, können die Parteien des Ausgangsverfahrens die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nicht in einem gesonderten Beschlussverfahren zur gerichtlichen Entscheidung stellen (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 30 mwN, BAGE 141, 110; 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 19, BAGE 119, 103) .

    Dies zu beurteilen, ist ausschließlich Sache des aussetzenden Gerichts (vgl. BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 18, BAGE 119, 103).

    Mit dem Hinweis auf die Unbeachtlichkeit des Aussetzungsbeschlusses kann gegen diesen - auch noch nach Ablauf der Frist der gegen ihn an sich gegebenen sofortigen Beschwerde nach § 252 ZPO iVm. § 78 ArbGG - Gegenvorstellung erhoben werden (vgl. BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 19, BAGE 119, 103) .

  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 1081/12

    Auskunftsanspruch nach § 13 AÜG - Verjährung

    Auszug aus BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14
    Sinn und Zweck der gerichtlich einklagbaren Auskunft nach § 13 AÜG ist die Schaffung einer Vergleichsmöglichkeit zwischen den Leistungen des Verleihers und den nach dem Gleichstellungsgebot zustehenden Leistungen (BAG 24. April 2014 - 8 AZR 1081/12 - Rn. 18 mwN, BAGE 148, 84) .

    Mit § 13 Halbs. 2 AÜG als Ausschlusstatbestand ist klargestellt, dass ein Auskunftsanspruch ausscheidet, soweit kein Gleichbehandlungsanspruch besteht (BAG 24. April 2014 - 8 AZR 1081/12 - Rn. 19, BAGE 148, 84) .

    Ist aber eine Auskunft erteilt worden, kommt es auf die Frage der Anspruchssperre nach § 13 Halbs. 2 AÜG evident nicht (mehr) an, zumal es Sache des Entleihers ist, sich auf diese zu berufen (BAG 24. April 2014 - 8 AZR 1081/12 - Rn. 23, BAGE 148, 84) .

  • BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11

    Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung

    Auszug aus BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14
    cc) Im Übrigen gehört es zu den formellen Voraussetzungen eines Aussetzungsbeschlusses, der die Grundlage für das nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG einzuleitende Beschlussverfahren bildet, die Entscheidungserheblichkeit der festzustellenden Eigenschaften darzulegen (BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 4, BAGE 142, 366) .

    Sie wäre auch nicht mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) folgenden Anspruch der Parteien des Auskunftsrechtsstreits auf eine zeitnahe Entscheidung vereinbar (vgl. zu § 97 Abs. 5 ArbGG BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 8 f., BAGE 142, 366; zu § 148 ZPO BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 - Rn. 10; BGH 8. November 2011 - VI ZB 59/10 - Rn. 11, BGHZ 191, 251) .

  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06

    Firmentarifvertrag bei Verschmelzung - Tarifkonkurrenz

    Auszug aus BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14
    Der BAP ist damit in die Stellung des BZA als Tarifvertragspartei eingetreten (vgl. für einen Firmentarifvertrag bei einer Verschmelzung von Unternehmen BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 - Rn. 41, BAGE 123, 213; 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - zu 2 a der Gründe, BAGE 89, 193; zum Übergang der von den verschmolzenen Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge auf ver.di BAG 14. November 2007 - 4 AZR 861/06 - Rn. 39 und grdl. 11. Mai 2005 - 4 AZR 315/04 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 114, 332) .

    Die tarifrechtlichen Folgen berühren weder die Wirksamkeit der Verschmelzung und ihren Charakter als Gesamtrechtsnachfolge noch die Bewertung der Stellung einer Tarifvertragspartei als Vermögensbestandteil iSv. § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG (vgl. BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 - Rn. 42, BAGE 123, 213) .

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03

    Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung

    Auszug aus BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14
    Vielmehr ist das Abschlussdatum des für entscheidungserheblich angesehenen Tarifvertrags konkret zu bezeichnen, da sich in den Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 97 ArbGG die Antragsbefugnis der Parteien des Ausgangsrechtsstreits für die Klärung der dort genannten Eigenschaften nach dem im Aussetzungsbeschluss angeführten Zeitpunkt bestimmt (vgl. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 111, 164) .
  • BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 8/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

    Auszug aus BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14
    Dabei handelt es sich um eine von den Gerichten für Arbeitssachen vorzunehmende rechtliche Bewertung (vgl. BAG 17. Dezember 2014 - 5 AZR 8/13 - Rn. 15, BAGE 150, 218) .
  • BGH, 08.11.2011 - VI ZB 59/10

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens:

    Auszug aus BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14
    Sie wäre auch nicht mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) folgenden Anspruch der Parteien des Auskunftsrechtsstreits auf eine zeitnahe Entscheidung vereinbar (vgl. zu § 97 Abs. 5 ArbGG BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 8 f., BAGE 142, 366; zu § 148 ZPO BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 - Rn. 10; BGH 8. November 2011 - VI ZB 59/10 - Rn. 11, BGHZ 191, 251) .
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auszug aus BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14
    Entsprechendes gilt, wenn das Gericht dem Kläger einen Anspruch abspricht, den dieser nicht erhoben hat (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 21) .
  • BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 316/82

    Auskunftsanspruch - Leiharbeit - Auskunftspflicht - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14
    Für dessen Geltendmachung reicht - wie für jegliche Auskunftsansprüche - die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Bestehens eines Hauptanspruchs (ebenso Lembke in Boemke/Lembke AÜG 3. Aufl. § 13 Rn. 21; Pelzner/Kock in Thüsing AÜG 3. Aufl. § 13 Rn. 10; Urban-Crell in Urban-Crell/Germakowski/Bissels/Hurst AÜG 2. Aufl. § 13 Rn. 7; vgl. im Übrigen [zum richterrechtlich entwickelten Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung nach § 242 BGB] BAG 11. April 1984 - 5 AZR 316/82 - zu II 2 der Gründe, BAGE 45, 316) .
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07

    OT-Mitgliedschaft - Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages

  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14

    Aussetzung - Verfassungsbeschwerde

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers

  • BGH, 11.09.2012 - XI ZB 32/11

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach fehlerhafter Aussetzung gemäß dem

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
  • LAG Hessen, 16.01.2014 - 9 TaBV 127/13
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 315/04

    Betriebsübergang - ver. di - Gründung - Tarifwechsel

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 12.11.2014 - 7 ABR 86/12

    Beschlussverfahren - Zwangsvollstreckung - Schadensersatz

  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 861/06

    Tarifliches Weihnachtsgeld - Tarifauslegung

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Etwas anderes gilt nur, wenn das Fehlen der Entscheidungserheblichkeit offensichtlich ist (vgl. zu § 97 ArbGG: BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 37 ff.; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 30, BAGE 141, 110) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Etwas anderes gilt nur, wenn das Fehlen der Entscheidungserheblichkeit offensichtlich ist (vgl. zu § 97 ArbGG: BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 37 ff.; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 30, BAGE 141, 110) .
  • BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 62/14

    Tarifzuständigkeit - Aussetzungsbeschluss und Antragsbefugnis nach § 97 Abs 5

    Ebenso sind die Arbeitsbehörden des Bundes oder der Länder in einem Verfahren über die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nicht anzuhören, sofern sie nicht selbst als Antragsteller auftreten (vgl. BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 23 mwN, BAGE 154, 64) .

    Der zu 11. beteiligte Arbeitgeberverband ist damit in die Stellung des BZA als Tarifvertragspartei eingetreten (ausführlich BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 26 mwN, BAGE 154, 64) .

    Für das Eintreten des übernehmenden Arbeitgeberverbandes in die von dem übertragenden Arbeitgeberverband geschlossenen Tarifverträge kommt es nicht darauf an, ob sich der Geltungsbereich der jeweiligen Tarifverträge innerhalb der Grenzen bewegt, welche die Satzung des übernehmenden Arbeitgeberverbandes für seine Tarifzuständigkeit festlegt (BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - aaO; Wiedemann/Oetker TVG 7. Aufl. § 2 Rn. 44 mwN) .

    Die tarifrechtlichen Folgen berühren weder die Wirksamkeit der Verschmelzung und ihren Charakter als Gesamtrechtsnachfolge noch die Bewertung der Stellung einer Tarifvertragspartei als Vermögensbestandteil iSv. § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG (BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - aaO) .

    Mit § 13 Halbs. 2 AÜG als Ausschlusstatbestand ist klargestellt, dass ein Auskunftsanspruch ausscheidet, soweit kein Gleichbehandlungsanspruch besteht (BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 49, BAGE 154, 64) .

    Eine Aussetzung des Auskunftsrechtsstreits im Hinblick auf das Eingreifen des den Anspruch sperrenden Tatbestands von § 13 Halbs. 2 AÜG nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG kommt damit nicht in Betracht (ausführlich BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 50 mwN, BAGE 154, 64) .

    Sie wäre auch nicht mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) folgenden Anspruch der Parteien des Auskunftsrechtsstreits auf eine zeitnahe Entscheidung vereinbar (vgl. zu § 97 Abs. 5 ArbGG BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - aaO) .

    c) Der Antragsteller und die zu 12. beteiligte Entleiherin sind als Parteien des ausgesetzten Rechtsstreits durch diese prozessuale Lage nicht rechtsschutzlos gestellt (vgl. hierzu BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 52, BAGE 154, 64) .

    Gegen die einem solchen Antrag stattgebende oder ihn ablehnende Entscheidung ist wiederum nach § 252 ZPO iVm. § 78 ArbGG die sofortige Beschwerde möglich (vgl. BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - aaO) .

    Der Aussetzungsbeschluss bestimmt damit den zulässigen inhaltlichen und zeitlichen Umfang eines Antrags der nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG Antragsberechtigten (BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 37 mwN, BAGE 154, 64) .

    Lässt sich diesem die für entscheidungserheblich erachtete Vorfrage nicht entnehmen, können die Parteien des Ausgangsverfahrens die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nicht in einem gesonderten Beschlussverfahren zur gerichtlichen Entscheidung stellen (BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 38 mwN, BAGE 154, 64) .

    Vielmehr ist das Abschlussdatum des für entscheidungserheblich angesehenen Tarifvertrags konkret zu bezeichnen, da sich in den Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG die Antragsbefugnis der Parteien des Ausgangsrechtsstreits für die Klärung der dort genannten Eigenschaften nach dem im Aussetzungsbeschluss angeführten Zeitpunkt bestimmt (st. Rspr. BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 39 mwN, BAGE 154, 64) .

    Weder das aussetzende Gericht noch die Parteien des ausgesetzten Rechtsstreits vermögen insofern über die Antragsbefugnis iSv. § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG zu disponieren (BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 40 mwN, BAGE 154, 64) .

  • LAG Hessen, 04.09.2014 - 9 TaBV 91/14

    Tarifzuständigkeit - Arbeitnehmerüberlassung

    Die Frage, ob die Tarifzuständigkeit bereits im Rahmen der Auskunftsklage nach § 13 AÜG zu klären ist, ist umstritten, so dass von einer offensichtlich fehlenden Vorgreiflichkeit im Aussetzungsbeschluss nicht ausgegangen werden kann (ebenso Hess. LAG Beschluss vom 16. Jan. 2014 - 9 TaBV 127/13 - Juris, Rechtsbeschwerde unter dem Az. 1 ABR 13/14 anhängig).

    Nach diesen Grundsätzen ist hier von einer Zusammenfassung mehrerer selbständiger Tarifverträge auszugehen (so auch Hess. LAG Beschluss vom 16. Jan. 2014 - 9 TaBV 127/13 - Juris, Rechtsbeschwerde unter dem Az. 1 ABR 13/14; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 4.Juni 2013 - 22 Sa 73/12 - Juris; Bayreuther NZA 2012, 14, anders in Bayreuther DB 2014, 718; Krause AuR 2012, 55, 56; Rieble BB 2012, 2178).

    Das Hessische Landesarbeitsgericht (Beschluss vom 16. Jan. 2014 - 9 TaBV 127/13 - Juris, Rechtsbeschwerde unter dem Az. 1 ABR 13/14 anhängig) hat die Gewerkschaft ver.di für Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls in ihrem eigentlichen Zuständigkeitsbereich für tarifzuständig angesehen.

    2003 (Bl. 48 ff. d. A.) auch Leiharbeitsunternehmen (ebenso für im eigentlichen Organisationsbereich tätige Leiharbeitnehmer Hess. LAG Beschluss vom 16. Jan. 2014 - 9 TaBV 127/13 - Juris, Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 1 ABR 13/14).

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 18/20

    Verlegung einer betrieblichen Einheit - Versetzung - Beteiligung Betriebsrat -

    Ein Verstoß der Vorinstanzen gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist von Amts wegen zu beachten (BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 29, BAGE 154, 64) .
  • BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16

    Aufhebung von Einstellungen

    Das Gericht ist nach dem auch im Beschlussverfahren geltenden § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht befugt, dem Antragsteller etwas zu- oder abzusprechen, was nicht beantragt ist (vgl. BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 26/14 - Rn. 8; 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 29, BAGE 154, 64; 17. März 2015 - 1 ABR 49/13 - Rn. 9) .
  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 26/14

    Beschwerdeentscheidung im Beschlussverfahren ohne Antrag

    Das hat der Senat auch ohne eine hierauf gestützte Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. zuletzt BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 28) .
  • BAG, 13.12.2016 - 1 AZR 148/15

    Konzernbetriebsvereinbarung - Betriebsverfassungsrechtlicher

    Das Landesarbeitsgericht hätte daher, weil im Übrigen ein zulässiges Rechtsmittel vorlag, den Urteilsausspruch des Arbeitsgerichts auch ohne Rüge des Klägers insoweit von Amts wegen korrigieren müssen (vgl. BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 20, BAGE 154, 64) .
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