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   BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 61/16   

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BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 61/16 (https://dejure.org/2017,6016)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2017 - 2 AZR 61/16 (https://dejure.org/2017,6016)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 (https://dejure.org/2017,6016)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 56 Abs 9 NATOTrStatZAbk, NATOZAbkUnterzProt, § 79 Abs 1 BPersVG, § 79 Abs 4 BPersVG, § 1 TVG
    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung der Dienststelle - Anhörung der Betriebsvertretung - tariflicher Unterbringungsanspruch

  • IWW

    § 64 Abs. 6 ArbGG, § ... 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 1 Abs. 2, Abs. 3 KSchG, § 559 Abs. 2 ZPO, § 79 Abs. 4 BPersVG, § 79 BPersVG (mod BPersVG), § 102 BetrVG, § 79 Abs. 1 Satz 1 BPersVG, § 622 Abs. 2 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b KSchG, § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c BUKG, § 162 BGB, § 1 KSchG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anhörung des Betriebsrats bei beabsichtigter Kündigung von Beschäftigten der Stationierungsstreitkräfte; Grundsatz der subjektiven Determination bei Betriebsratsanhörungen im Bereich der Stationierungsstreitkräfte; Begrenzung der Weiterbeschäftigungsobliegenheit in ...

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung der Dienststelle - Anhörung der Betriebsvertretung - tariflicher Unterbringungsanspruch

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung der Dienststelle - Anhörung der Betriebsvertretung - tariflicher Unterbringungsanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung des Betriebsrats bei beabsichtigter Kündigung von Beschäftigten der Stationierungsstreitkräfte

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung der Dienststelle - Anhörung der Betriebsvertretung - tariflicher Unterbringungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Kündigungen bei den NATO-Stationierungsstreitkräften - und die Anhörung des Betriebsrats

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 1199
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15

    Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann einem wirksam betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein - ggf. auch rückwirkender - Anspruch auf Wiedereinstellung zustehen (grundlegend BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 85, 194; ferner etwa BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 33; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 37).

    Der Anspruch setzt voraus, dass zwischen dem Zugang einer betriebsbedingten Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist entweder wider Erwarten der bisherige Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers doch erhalten bleibt (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 7 AZR 621/06 - Rn. 11; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - zu II B 3 der Gründe, BAGE 95, 171) oder unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz iSv. § 1 Abs. 2 KSchG entsteht (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - aaO; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - aaO; 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - Rn. 33) .

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    b) Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung ist der Zeitpunkt der Kündigungserklärung (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 33; 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 27, BAGE 133, 249) .

    Eine hinreichend begründete Prognose zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit reicht als Kündigungsgrund aus (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 33) .

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer

    Die Bundesrepublik Deutschland ist entsprechend den Angaben in der Klageschrift im vorliegenden Rechtsstreit lediglich Prozessstandschafterin für das Vereinigte Königreich, dem die Arbeitgeberstellung zukommt (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 11) und das die Kündigung vom 10. Dezember 2014 auch unzweifelhaft erklärt hat.

    Die hinsichtlich ihrer Dienststellen autonom getroffenen Festlegungen der Stationierungsstreitkräfte sind grundsätzlich bindend (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 17) .

    Sie ist grundsätzlich auch für das Kündigungsschutzgesetz maßgeblich (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 17; für § 15 KSchG BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - Rn. 25) .

    Diese gesetzliche Weiterbeschäftigungsobliegenheit wird durch die Bestimmungen im SchutzTV und den dort zu § 4 geregelten Unterbringungsanspruch nicht erweitert (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 35 f.) .

    (d) Soweit sich nach Zugang der Kündigung zeigt, dass ein unter sozialen Aspekten vorrangig zu berücksichtigender Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigung auf der fraglichen Position ablehnt, kann dies zugunsten eines Arbeitnehmers, demgegenüber im Kündigungszeitpunkt eine Weiterbeschäftigungsobliegenheit nicht bestand, allenfalls einen Wiedereinstellungsanspruch bzw. im Anwendungsbereich des SchutzTV einen Unterbringungsanspruch nach § 4 SchutzTV begründen (dazu und zur Abgrenzung des Unterbringungsanspruchs vom Weiterbeschäftigungsanspruch aus § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b KSchG BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 42).

    a) Im Bereich des durch Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS modifizierten Mitwirkungsverfahrens nach § 79 BPersVG (mod. BPersVG) gelten die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats iSd. § 102 BetrVG entsprechend (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 19).

    b) Gemäß dem danach für die Unterrichtung maßgeblichen Grundsatz der subjektiven Determination (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 20) ist die örtliche Betriebsvertretung nach mod.

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19

    Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung

    ihn als stellvertretenden Direktor der Klinik für N und leitenden Oberarzt tatsächlich beschäftigt, oder ob sie lediglich auf einen solchen Einsatz beim Klinikum hinwirken soll (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 26 ff. für einen Wiedereinstellungsanspruch im Bereich der Stationierungsstreitkräfte) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2021 - 6 Sa 124/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankungen - betriebliches

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung ist der Zeitpunkt der Kündigungserklärung (BAG 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 - Rn. 70; 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 33, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 493/18

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II

    Weil die Beklagte dieser Obliegenheit nicht nachgekommen ist, kann sie sich nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB nicht darauf berufen, zwischenzeitlich eine andere Arbeitnehmerin auf Vorschlag des Nebenintervenienten eingestellt zu haben, und/oder gegen den Anspruch des Klägers einwenden, die Wiedereinstellung sei nicht, wie es § 6c Abs. 1 Satz 5 SGB II verlangt, innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt der Neuzulassung erfolgt (vgl. zum allgemeinen Wiedereinstellungsanspruch BAG 4. Mai 2006 - 8 AZR 299/05 - Rn. 38, BAGE 118, 168; 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 32, 40; 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - Rn. 39) .
  • BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 847/15

    Wiedereinstellungsanspruch - Kleinbetrieb - betriebsbedingte Kündigung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann einem wirksam betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein - ggf. auch rückwirkender - Anspruch auf Wiedereinstellung zustehen (grundlegend BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 85, 194; ferner etwa BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 33; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 37) .

    Der Anspruch setzt voraus, dass zwischen dem Zugang einer betriebsbedingten Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist entweder wider Erwarten der bisherige Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers doch erhalten bleibt (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 7 AZR 621/06 - Rn. 11; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - zu II B 3 der Gründe, BAGE 95, 171) oder unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz iSv. § 1 Abs. 2 KSchG entsteht (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - aaO; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - aaO; 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - Rn. 33) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 9 Sa 1504/17

    Entstehen und Erlöschen von Urlaubsansprüchen bei Sonderurlaub - falsche Angaben

    Dies lässt sich mit dem in § 162 BGB verankerten Rechtsgedanken begründen, wonach niemand aus einem treuwidrigen Verhalten für sich günstige Rechtsfolgen ableiten darf (vgl. BAG, Urteil vom 04. Mai 1999 - 10 AZR 417/98 -, Rn. 52, juris m.w.N.; BAG, Urteil vom 23. September 2014 - 9 AZR 827/12 -, Rn. 32, juris; BAG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 -, Rn. 40, juris) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 Sa 288/17

    Wiedereinstellungsanspruch und Eigenkündigung

    Der Verweis der Klägerin auf die ständige Rechtsprechung zum Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher unvorhergesehener Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei betriebsbedingten Kündigungen des Arbeitgebers (vgl. zuletzt BAG 26.01.2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 33, NZA 2017, 1199, 1201) bzw. nach den Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB beim vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsverträgen zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen (24.02.2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 68, NZA-RR 2012, 148, 154; 08.05.2008 - 6 AZR 517/07- Rn. 25, NZA 2008, 1148), geht fehl.

    a) Unabhängig von seiner dogmatischen Herleitung (dazu BAG 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - zu II B 2 der Gründe, BAGE 95, 171) betont die Rechtsprechung ausdrücklich, dass der Wiedereinstellungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung des Arbeitsgebers ein geeignetes und im Allgemeinen notwendiges Korrektiv dafür darstellt, dass sich die Wirksamkeit der Kündigung maßgeblich nach dem Zeitpunkt der Kündigungserklärung beurteilt und dementsprechend bereits eine hinreichend begründete Prognose zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit als Kündigungsgrund ausreicht (std. Rspr. vgl. zuletzt BAG 26.01.2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 33, NZA 2017, 1199, 1201; BAG 09.11.2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 71, BAGE 120, 115).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2017 - 2 Sa 14/17

    Unterrichtung des Personalrats vor einer Probezeitkündigung - Abgrenzung zwischen

    Für den Umfang der Unterrichtungspflicht gelten dieselben Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht für Kündigungen in der Privatwirtschaft im Rahmen von § 102 BetrVG entwickelt hat (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - AP Nr. 212 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP Nr. 151 zu § 102 BetrVG 1972).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17

    Grenzen des Wertungsspielraums des Arbeitgebers bei der Gewichtung der vier

  • LAG Köln, 08.11.2022 - 4 Sa 297/21

    Krankheitsbedingte Kündigung; negative Prognose

  • ArbG Gera, 07.12.2021 - 3 Ca 46/21

    Ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht bezüglich des Restbetriebes nach

  • LAG Hamm, 22.02.2023 - 2 Sa 816/22
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.08.2020 - 2 Sa 125/19

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Rücksichtnahmepflicht - Abmahnung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2020 - 5 Sa 402/18

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2021 - 6 Sa 244/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - erschütterte

  • ArbG Düsseldorf, 03.03.2021 - 3 Ca 5257/20
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