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   BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16   

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https://dejure.org/2017,1097
BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16 (https://dejure.org/2017,1097)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2017 - 6 AZR 442/16 (https://dejure.org/2017,1097)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 6 AZR 442/16 (https://dejure.org/2017,1097)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 KSchG
    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

  • IWW

    § 134 BGB; § 18 Abs. 1 S. 3 BEEG

  • Wolters Kluwer

    Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit des Konsultationsverfahrens vor der Massenentlassungsanzeige; Konsultationsverfahren und betroffene Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz; Verfassungskonforme erweiternde Auslegung des Entlassungsbegriffs bei der Vorbereitung von ...

  • Betriebs-Berater

    Erweiterung des Entlassungsbegriffs durch verfassungskonforme Auslegung des § 17 KSchG

  • hensche.de

    Massenentlassung, Elternzeit

  • bag-urteil.com

    Massenentlassungsschutz - Benachteiligung von Personen in Elternzeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Massenentlassungsschutz - Bestimmung des Entlassungsbegriffs bei Elternzeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Massenentlassung: Erweiterung des Entlassungsbegriffs um Personen in Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Massenentlassungsschutz - und die Benachteiligung von Personen in Elternzeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entlassung in der Elternzeit - und die Massenentlassungsanzeige

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Massenentlassungsschutz - Benachteiligung von Personen in Elternzeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer in Elternzeit dürfen beim Massenentlassungsschutz nicht benachteiligt werden - Erweiterung des Entlassungsbegriffs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Massenentlassungsschutz bei Personen in Elternzeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Massenentlassungsschutz - Benachteiligung von Personen in Elternzeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Massenentlassung - Einbeziehung von Arbeitnehmer(inne)n in Elternzeit - Erweiterung des Entlassungsbegriffs durch verfassungskonforme Auslegung des § 17 KSchG

  • juve.de (Kurzinformation)

    Schutz bei Massenentlassungen: Trotz Sonderstatus keine Ausnahme in der Elternzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch Personen in Elternzeit genießen Massenentlassungsschutz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schutz vor Massenentlassungen besteht auch während Elternzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternzeit und Massenentlassung: Nachteil durch Sonderkündigungsschutz muss vermieden werden

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Massenentlassungsschutz auch in der Elternzeit

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Massenentlassungen in der Elternzeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer in Elternzeit dürfen nicht vom Anwendungsbereich des Massenentlassungsschutzes ausgenommen werden - BAG zur Benachteiligung von Personen in Elternzeit bei Massenentlassungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Massenentlassungsschutz - Benachteiligung von Personen in Elternzeit

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    BGB § 134 ; BEEG § 18 Abs. 1 S. 3
    Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit des Konsultationsverfahrens vor der Massenentlassungsanzeige

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Anzeigepflicht beim Sonderkündigungsschutz: Über die Last, besonders geschützt zu sein

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmer in Elternzeit unterfallen dem Schutz bei Massenentlassungsanzeigen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Massenentlassung keine Benachteiligung während einer Elternzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 104
  • ZIP 2016, 1793
  • ZIP 2017, 692
  • MDR 2017, 12
  • NZA 2017, 577
  • BB 2017, 2493
  • BB 2017, 883
  • DB 2017, 1094
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13

    Faktische Schlechterstellung aufgrund des Geschlechts auch bei geschlechtsneutral

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16
    Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 8. Juni 2016 (- 1 BvR 3634/13 -) aufgehoben.

    dd) Diese Konzeption des deutschen Gesetzgebers ist aber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 - mit Art. 3 Abs. 1 iVm. Art. 6 GG sowie mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG in seiner Verstärkung durch Art. 3 Abs. 2 GG nicht uneingeschränkt vereinbar.

    § 17 KSchG sei einer derartigen verfassungskonformen Auslegung zugänglich (BVerfG 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 - Rn. 15 ff. unter Heranziehung der für die Wahrung der Ausschlussfrist nach § 626 Abs. 2 BGB geltenden Grundsätze, vgl. dazu HaKo/Gieseler 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 147) .

    ee) Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesen Vorgaben zur verfassungskonformen Auslegung des § 17 KSchG, ohne dies ausdrücklich offenzulegen, den nationalrechtlichen Entlassungsbegriff für bestimmte Personen mit Sonderkündigungsschutz gegenüber den Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union erweitert (vgl. Laskawy EWiR 2016, 711, 712) .

    Dieser wurde die Gestaltungsoption, die dem Betriebsrat vor der Kündigung zukommt, genommen (BVerfG 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 - Rn. 18 f., 25) .

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16
    Die dagegen gerichtete Revision hat der Senat mit Urteil vom 25. April 2013 (- 6 AZR 49/12 -) zurückgewiesen.

    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 25. April 2013 (- 6 AZR 49/12 - Rn. 41 bis 68) ausführlich begründet.

    Das hat der Senat in der Entscheidung vom 25. April 2013 (- 6 AZR 49/12 - Rn. 82 bis 105) ausführlich begründet.

    In dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Handhabung des § 17 KSchG entsprechend seinem Wortlaut und Normzweck durch den Senat in seinem Urteil vom 25. April 2013 (- 6 AZR 49/12 -) als unvereinbar mit dem Grundgesetz angesehen.

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16
    Die deutschen Gerichte sind für die Entscheidung des Rechtsstreits international zuständig (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 348/11 - Rn. 24, BAGE 144, 125) .

    Auch in diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob das Sonderliquidationsverfahren der EuInsVO unterfällt (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 348/11 - Rn. 56 ff., BAGE 144, 125) .

    a) Für die Berechnung des Schwellenwerts war auf die Station in F, in der die Klägerin eingesetzt war und der sie damit "angehörte" (vgl. EuGH 30. April 2015 - C-80/14 - [USDAW und Wilson] Rn. 44 ff.) , nicht aber auf die Gesamtheit der von der Beklagten in Deutschland unterhaltenen Stationen abzustellen (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 348/11 - Rn. 85, BAGE 144, 125) .

    Ein betriebsverfassungsrechtliches Betriebsverständnis unter Heranziehung der §§ 1, 4 BetrVG führt zu keinem anderen Ergebnis (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 348/11 - Rn. 84, aaO) .

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16
    Dabei ist unerheblich, ob das Sonderliquidationsverfahren ein Insolvenzverfahren iSv. Art. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO) ist (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 24 ff.) .

    Die gegen die "E S.A. ... als Sonderliquidator über das Vermögen der Firma O S.A." gerichtete Kündigungsschutzklage war unabhängig von dieser Bezeichnung aus den in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2012 (- 6 AZR 752/11 - Rn. 34 f.) genannten Gründen von vornherein gegen die O S.A. gerichtet.

    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 2012 (- 6 AZR 752/11 - Rn. 44 ff.) ausführlich begründet und verweist darauf.

    b) Der Antrag der Beklagten auf Zustimmung zur Kündigung der Klägerin nach § 18 Abs. 1 Satz 3 BEEG aF vom 16. Dezember 2009 ist am Folgetag und damit innerhalb von 30 Tagen vor dem Zugang von mindestens fünf Kündigungserklärungen, die die Beklagte mit Schreiben vom 24. Dezember 2009 erklärte (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 -; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 753/11 -; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 755/11 -; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 756/11 - und 13. Dezember 2012 - 6 AZR 6/12 -) , bei der zuständigen Behörde eingegangen.

  • EuGH, 30.04.2015 - C-80/14

    Der Gerichtshof erläutert den Begriff "Betrieb" bei Massenentlassungen

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16
    a) Für die Berechnung des Schwellenwerts war auf die Station in F, in der die Klägerin eingesetzt war und der sie damit "angehörte" (vgl. EuGH 30. April 2015 - C-80/14 - [USDAW und Wilson] Rn. 44 ff.) , nicht aber auf die Gesamtheit der von der Beklagten in Deutschland unterhaltenen Stationen abzustellen (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 348/11 - Rn. 85, BAGE 144, 125) .

    Unterfiele die Entlassung einzelner Arbeitnehmer dem Anwendungsbereich der Richtlinie, widerspräche dies zudem dem üblichen Sinn des Begriffs der "Massenentlassung" (EuGH 30. April 2015 - C-80/14 - [USDAW und Wilson] Rn. 64) .

    Die Mitgliedstaaten sind jedoch ungeachtet dessen an die Auslegung gebunden, die der Gerichtshof der Europäischen Union den von ihm autonom auszulegenden Begriffen gibt (vgl. für den Betriebsbegriff EuGH 30. April 2015 - C-80/14 - [USDAW und Wilson] Rn. 67) .

  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14

    Rügen bei Massenentlassung - Präklusion nach § 6 KSchG

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16
    Jedenfalls in einer solchen Prozesssituation genügte es den Anforderungen des § 6 Satz 1 KSchG, dass die Beklagte dem erstinstanzlichen Vortrag der Klägerin die "Stoßrichtung" der Rüge entnehmen konnte (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 13 ff., BAGE 154, 53; vgl. Moll/Katerndahl Anm. AP KSchG 1969 § 17 Nr. 48, die generell davon ausgehen, Sinn und Zweck des § 6 Satz 1 KSchG erforderten keine Substantiierung der Rüge) .

    Des verstärkten Schutzes der MERL bedürfen Arbeitnehmer aber nur und insoweit, als die von der Richtlinie vorausgesetzten sozio-ökonomischen Auswirkungen (dazu EuGH 15. Februar 2007 - C-270/05 - [Athinaïki Chartopoiïa] Rn. 28, Slg. 2007, I-1499; BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27 f., BAGE 154, 53) eintreten können.

  • EuGH, 21.12.2016 - C-201/15

    Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht daran, unter

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16
    Die Mitgliedstaaten können für die Arbeitnehmer günstigere einzelstaatliche Maßnahmen erlassen (EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 29, 32) .

    Ob diese Grenzen überschritten sind, haben die nationalen Gerichte zu prüfen (EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 37 f., 43) .

  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15

    Unterrichtung nach § 17 KSchG ohne Berufsgruppen

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16
    aa) Der unionsrechtlich determinierte Arbeitnehmerschutz bei Massenentlassungen knüpft an den Zeitpunkt der Entlassung und damit an den Zugang der Kündigungserklärung an (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 39, Slg. 2005, I-885; BAG in st. Rspr. seit 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 18, BAGE 117, 281; zuletzt 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 17) .

    zu dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber erwägt, Massenentlassungen vorzunehmen, oder einen Plan für Massenentlassungen aufstellt (EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK ua.] Rn. 41, Slg. 2009, I-8163; BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 25) .

  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 638/15

    Einheitliches Konsultations- und Anzeigeverfahren bei mehreren Massenentlassungen

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16
    Nur dann, wenn der Arbeitgeber bei Einleitung des Verfahrens sicher ausschließen kann, dass Arbeitnehmer innerhalb des 30-Tage-Zeitraums gekündigt werden, etwa weil er ihre Entlassung erst in einer zweiten "Kündigungswelle" plant (vgl. die der Entscheidung des BAG vom 9. Juni 2016 - 6 AZR 638/15 - zugrunde liegende Konstellation) , muss er diese nach der Konzeption der MERL auch dann nicht in das Konsultationsverfahren einbeziehen, wenn ihnen Sonderkündigungsschutz zukommt.

    Probleme entstehen insbesondere, wenn die behördliche Zustimmung erst außerhalb der 90-tägigen Freifrist des § 18 Abs. 4 KSchG (vgl. dazu BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 638/15 - Rn. 28) erteilt wird, wenn bei einer Arbeitnehmerin in Elternzeit die Kündigung als solche zugleich Teil einer zweiten, § 17 KSchG unterfallenden Welle von Kündigungen ist oder wenn ein Arbeitgeber Kündigungen so staffelt, dass die Schwellenwerte stets (gerade noch) unterschritten werden, um so den Massenentlassungsschutz zu vermeiden.

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Übermittlung per Telefax

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16
    Dafür ist das deutsche Prozessrecht maßgeblich (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 19) .

    Die Prozessbevollmächtigten der Klägerin sind unter Beachtung der §§ 25 ff. des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) postulationsfähig (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 21 ff.) .

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

  • EuGH, 11.01.2000 - C-285/98

    FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE

  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 6/12

    Griechische Aktiengesellschaft - Betriebsstilllegung - Heilung von Fehlern bei

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

  • BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 119/14

    Betriebsteilübergang - Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 755/11

    Griechische Aktiengesellschaft - Betriebsstilllegung - Heilung von Fehlern bei

  • EuGH, 13.05.2015 - C-392/13

    Die Definition der Massenentlassung im spanischen Recht verstößt gegen das

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 753/11

    Griechische Aktiengesellschaft - Betriebsstilllegung - Heilung von Fehlern bei

  • EuGH, 15.02.2007 - C-270/05

    Athinaïki Chartopoiïa - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG des Rates - Art.

  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • BVerfG, 08.09.2010 - 2 BvL 3/10

    Normenkontrollantrag betreffend den Solidaritätszuschlag unzulässig

  • EuGH, 12.10.2004 - C-55/02

    Kommission / Portugal

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14

    Beratung über einen nicht nachgelassenen Schriftsatz im Wege der Telefonkonferenz

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den

  • BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08

    Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 756/11

    Griechische Aktiengesellschaft - Betriebsstilllegung - Heilung von Fehlern bei

  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (auch) ein nationales Begriffsverständnis zugrunde gelegt hat (vgl. etwa BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 149; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 608/11 - Rn. 85; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 348/11 - Rn. 84, BAGE 144, 125; anders bereits BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 442/16 - Rn. 21, BAGE 158, 104) , hält er hieran nicht fest.
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Er ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs in der Unionsrechtsordnung autonom und einheitlich allein von diesem und damit losgelöst von den nationalen Begrifflichkeiten und Rechtsvorschriften auszulegen (BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 32; ähnlich bereits BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 442/16 - Rn. 21, BAGE 158, 104) .

    In seiner Entscheidung vom 26. Januar 2017 hat der Senat (- 6 AZR 442/16 - Rn. 21, 31, BAGE 158, 104) sodann als maßgeblich allein die Betriebsdefinition des Gerichtshofs herangezogen, auf die Bindung der Mitgliedstaaten an die unter Zugrundelegung der vom Gerichtshof vorgenommenen Auslegung maßgebliche Betriebsdefinition der MERL hingewiesen und das nationale Betriebsverständnis nur noch unterstützend herangezogen.

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

    aa) Der unionsrechtlich determinierte Arbeitnehmerschutz bei Massenentlassungen knüpft an den Zeitpunkt der Entlassung und damit an den Zugang der Kündigungserklärung an (BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 442/16 - Rn. 23, BAGE 158, 104 unter Verweis auf EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 39; in diesem Sinne schon BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 33; ebenso: LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2019 - 15 Sa 2026/18 - zu B I 4.2 der Gründe; 29. März 2019 - 3 Sa 1253/18 - zu B I 5 c der Gründe; LAG Düsseldorf 29. März 2019 - 10 Sa 306/18 - zu I 1 f cc der Gründe; ErfK/Kiel 19. Aufl. KSchG § 17 Rn. 11; aA: LAG Berlin-Brandenburg 25. April 2019 - 21 Sa 1534/18 - zu II 1 e bb (1) der Gründe; LAG Düsseldorf 29. März 2019 - 6 Sa 657/18 - zu A III 1 b aa ddd (5) der Gründe: Abgabe der Kündigungserklärung mit Verlassen des Machtbereichs des Arbeitgebers; Wolff/Köhler BB 2017, 1078, 1079) .

    Mit der Entscheidung vom 26. Januar 2017 (- 6 AZR 442/16 - Rn. 23, BAGE 158, 104) hat der Senat dagegen ausdrücklich klargestellt, dass es aus den vorstehenden Gründen auf den Zugang der Erklärung nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB ankommt.

    b) Das Konsultationsverfahren soll dem Betriebsrat Einfluss auf die Willensbildung des Arbeitgebers ermöglichen (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 442/16 - Rn. 25, BAGE 158, 104; siehe auch oben Rn. 27) .

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