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   BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15   

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BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15 (https://dejure.org/2017,6018)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2017 - 6 AZR 450/15 (https://dejure.org/2017,6018)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 6 AZR 450/15 (https://dejure.org/2017,6018)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung nach einer zum Zeitpunkt der Überleitung geltenden befristeten Arbeitszeitreduzierung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung nach einer zum Zeitpunkt der Überleitung geltenden befristeten Arbeitszeitreduzierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 TzBfG, § 612 Abs 2 BGB
    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung nach einer zum Zeitpunkt der Überleitung geltenden befristeten Arbeitszeitreduzierung

  • IWW

    § 612 Abs. 2 BGB, § ... 4 Abs. 1 TzBfG, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, Art. 9 Abs. 3 GG, § 4 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 TzBfG, § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 22 Abs. 1 TzBfG, § 15 Abs. 6, Abs. 7 BEEG, § 6 Abs. 4 TV UmBw, Richtlinie 97/81/EG, § 134 BGB, § 2 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Tarifauslegung nur bei unbewusster Regelungslücke im Tarifvertrag; Vergleichsentgelt und persönliche Zulage; Ruhendes Arbeitsverhältnis und fiktives Vergleichsentgelt; Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer beim Vergleichsentgelt der Vollzeitbeschäftigten

  • Betriebs-Berater

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung nach einer zum Zeitpunkt der Überleitung geltenden befristeten Arbeitszeitreduzierung

  • bag-urteil.com

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung nach einer zum Zeitpunkt der Überleitung geltenden befristeten Arbeitszeitreduzierung

  • rewis.io

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung nach einer zum Zeitpunkt der Überleitung geltenden befristeten Arbeitszeitreduzierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht öffentlicher Dienst; Tarifauslegung - Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung nach einer zum Zeitpunkt der Überleitung geltenden befristeten Arbeitszeitreduzierung

  • rechtsportal.de

    Tarifauslegung nur bei unbewusster Regelungslücke im Tarifvertrag

  • datenbank.nwb.de

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung nach einer zum Zeitpunkt der Überleitung geltenden befristeten Arbeitszeitreduzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung nach einer zum Zeitpunkt der Überleitung geltenden befristeten Arbeitszeitreduzierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 756
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 300/15

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen nach vorübergehender

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15
    a) § 23 Abs. 5 Unterabs. 3 TV-N Hessen gewährt den von der Überleitung in den TV-N Hessen betroffenen Arbeitnehmern grundsätzlich unbefristet die Differenz zwischen dem Vergleichsentgelt und der Vergütung nach dem TV-N Hessen als persönliche Zulage und sichert damit bezogen auf die Bezüge des Monats Juni 2010 das erreichte Einkommensniveau (BAG 12. Mai 2016 - 6 AZR 300/15 - Rn. 10) .

    Folglich bewirkt die Erhöhung der Arbeitszeit eines vor der Überleitung in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmers nach dem 1. Juli 2010 keine Steigerung der persönlichen Zulage (BAG 12. Mai 2016 - 6 AZR 300/15 - Rn. 19; Hessisches LAG 29. Januar 2013 -  19 Sa 149/12  - Rn. 29  f.) .

    Der nun wieder in Vollzeit Beschäftigte befindet sich in derselben Situation wie am Überleitungsstichtag (vgl. BAG 12. Mai 2016 - 6 AZR 300/15 - Rn. 19) .

    Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden daher ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenanzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (BAG 12. Mai 2016 - 6 AZR 300/15 - Rn. 21; 25. September 2013 - 10 AZR 4/12  - Rn. 15) .

    Die Benachteiligung bei der Wiederaufnahme der Vollzeitbeschäftigung war aber in der Teilzeitbeschäftigung angelegt (vgl. BAG 12. Mai 2016 - 6 AZR 300/15 - Rn. 23; zu § 6 Abs. 4 TV UmBw BAG 22. September 2016 - 6 AZR 423/15 - Rn. 31 f.) .

    Dementsprechend hat sich die Prüfung, ob die unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt ist, am Zweck der Leistung zu orientieren (BAG 12. Mai 2016 - 6 AZR 300/15 - Rn. 25 mwN) .

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15
    a) § 4 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 TzBfG enthalten ein einheitliches Verbot der sachlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung wegen der Teilzeitarbeit ( BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14  - Rn. 29 ) .

    Im Ergebnis erfolgt damit eine sog. "Anpassung nach oben" (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 423/15

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - befristete Teilzeit

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15
    Die Benachteiligung bei der Wiederaufnahme der Vollzeitbeschäftigung war aber in der Teilzeitbeschäftigung angelegt (vgl. BAG 12. Mai 2016 - 6 AZR 300/15 - Rn. 23; zu § 6 Abs. 4 TV UmBw BAG 22. September 2016 - 6 AZR 423/15 - Rn. 31 f.) .
  • EuGH, 01.03.2012 - C-393/10

    'O''Brien' - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15
    Vielmehr muss die Ungleichbehandlung einem echten Bedarf entsprechen und zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet und erforderlich sein ( EuGH 1. März 2012 - C-393/10  - [O"Brien] Rn. 64, 66) .
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08

    Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15
    Die Vergütungshöhe bestimmt sich deshalb insoweit nach § 612 Abs. 2 BGB, als zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben eine Beseitigung der unzulässigen Benachteiligung erfolgen muss (zur Anwendbarkeit des § 612 Abs. 2 BGB bei einer wegen Diskriminierung nach § 134 BGB unwirksamen Regelung vgl.: BAG 27. August 2014 - 4 AZR 999/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 149, 60 ; 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 37; 24. September 2008 -  6 AZR 657/07  - Rn. 34 , BAGE 128, 63; Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 43 Rn. 47; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. TzBfG § 4 Rn. 46; ErfK/Preis 17. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 72; Arnold/Gräfl/Rambach TzBfG 4. Aufl. § 4 Rn. 73; Sievers TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 48; aA MüArbR/Schüren 3. Aufl. § 45 Rn. 120; Laux in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 4 Rn. 182: Anspruch unmittelbar aus § 4 Abs. 1 TzBfG; differenzierend Meinel/Heyn/Herms TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 49 f.) .
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07

    Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15
    Die Vergütungshöhe bestimmt sich deshalb insoweit nach § 612 Abs. 2 BGB, als zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben eine Beseitigung der unzulässigen Benachteiligung erfolgen muss (zur Anwendbarkeit des § 612 Abs. 2 BGB bei einer wegen Diskriminierung nach § 134 BGB unwirksamen Regelung vgl.: BAG 27. August 2014 - 4 AZR 999/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 149, 60 ; 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 37; 24. September 2008 -  6 AZR 657/07  - Rn. 34 , BAGE 128, 63; Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 43 Rn. 47; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. TzBfG § 4 Rn. 46; ErfK/Preis 17. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 72; Arnold/Gräfl/Rambach TzBfG 4. Aufl. § 4 Rn. 73; Sievers TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 48; aA MüArbR/Schüren 3. Aufl. § 45 Rn. 120; Laux in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 4 Rn. 182: Anspruch unmittelbar aus § 4 Abs. 1 TzBfG; differenzierend Meinel/Heyn/Herms TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 49 f.) .
  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 237/15

    Vergütung einer stellv. Schulleiterin in Thüringen

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15
    e) Der Kläger kann gemäß §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB Prozesszinsen ab dem Folgetag der Rechtshängigkeit verlangen (vgl. BAG 4. August 2016 - 6 AZR 237/15 - Rn. 43) .
  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12

    Rücktritt vom Prozessvergleich - gegenseitiger Vertrag

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15
    Die Vergütungshöhe bestimmt sich deshalb insoweit nach § 612 Abs. 2 BGB, als zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben eine Beseitigung der unzulässigen Benachteiligung erfolgen muss (zur Anwendbarkeit des § 612 Abs. 2 BGB bei einer wegen Diskriminierung nach § 134 BGB unwirksamen Regelung vgl.: BAG 27. August 2014 - 4 AZR 999/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 149, 60 ; 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 37; 24. September 2008 -  6 AZR 657/07  - Rn. 34 , BAGE 128, 63; Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 43 Rn. 47; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. TzBfG § 4 Rn. 46; ErfK/Preis 17. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 72; Arnold/Gräfl/Rambach TzBfG 4. Aufl. § 4 Rn. 73; Sievers TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 48; aA MüArbR/Schüren 3. Aufl. § 45 Rn. 120; Laux in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 4 Rn. 182: Anspruch unmittelbar aus § 4 Abs. 1 TzBfG; differenzierend Meinel/Heyn/Herms TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 49 f.) .
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15
    Eine verbotswidrig niedrige Vergütung kann nur faktisch "üblich" sein, vermag aber nicht die übliche Vergütung iSv. § 612 Abs. 2 BGB zu bestimmen (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 42, BAGE 152, 228) .
  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 323/14

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15
    Daher muss die Revisionsbegründung eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils enthalten (vgl. BAG 4. August 2016 - 6 AZR 129/15 - Rn. 18; 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 12; 8. Juli 2015 - 4 AZR 323/14  - Rn. 8 ) .
  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 129/15

    Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR

  • BAG, 18.11.2015 - 4 ABR 24/14

    Eingruppierung sog. Punktionskräfte - Tariflücke

  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung

  • LAG Hessen, 29.01.2013 - 19 Sa 149/12

    Besitzstandszulage nach TV Nahverkehrsbetriebe Hessen; Besitzstandszulage nach TV

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 432/15

    Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 4/12

    Wechselschicht- und Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 276/14

    Auflösende Bedingung - Weiterbeschäftigungsverlangen

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 23/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12

    Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09

    Ehegattenbezogener Ortszuschlag - zeitanteilige Kürzung

  • LAG Hessen, 17.07.2015 - 14 Sa 769/14

    Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis von dem Bundesmanteltarifvertrag für

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Eine ergänzende Auslegung des MTV 1978 mit dem Ziel, die Regelungen in § 5 Ziff. 2 Satz 1 MTV 1978 iVm. § 3 Ziff. 3 Satz 1 Buchst. b und Buchst. e MTV 1970 in Einklang mit den Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 GG zu bringen, ist dem Senat nicht möglich (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 450/15 - Rn. 24; 14. September 2016 - 4 AZR 1006/13 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 334/20

    Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

    Eine ergänzende Auslegung des MTV mit dem Ziel, die Regelung in § 9 Nr. 1 Buchst. d MTV in Einklang mit den Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 GG zu bringen, ist dem Senat nicht möglich (zu den Voraussetzungen BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 450/15 - Rn. 24; 14. September 2016 - 4 AZR 1006/13 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 836/16

    Stufenzuordnung im TVöD (VKA) unter Berücksichtigung früherer befristeter

    Ein Verlust von Erfahrungswissen ist aber jedenfalls bei einer höchstens sechsmonatigen rechtlichen Unterbrechung aus Sicht der Tarifvertragsparteien des TVöD-B offenkundig nicht zu erwarten (vgl. zu § 16 Abs. 3 Satz 1 TVöD-V BAG 27. April 2017 - 6 AZR 459/16 - Rn. 31 ff.; zu planwidrigen Regelungslücken in Tarifverträgen zum Beispiel: BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 450/15 - Rn. 24; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 37 ff., BAGE 151, 263; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 23 f.) .
  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 24/20

    Höhe einer betrieblichen Altersversorgung - Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung

    Eine Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 37; 22. Oktober 2019 - 9 AZR 71/19 - Rn. 24; 26. Januar 2017 - 6 AZR 450/15 - Rn. 29) .
  • LAG Bremen, 10.04.2019 - 3 Sa 12/18

    Zulässigkeit der Feststellungsklage im Verhältnis zur Leistungsklage

    Eine ergänzende Auslegung des MTV UW mit dem Ziel, die Regelungen in § 6 Ziffer 1.2 bis Ziffer 1.4 in Einklang mit den Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 GG zu bringen, ist nicht möglich (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 450/15 - Rn. 24; 14. September 2016 - 4 AZR 1006/13 - Rn. 21 mwN).
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 480/18

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer

    Eine Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft ( BAG 22. Oktober 2019 - 9 AZR 71/19 - Rn. 24; 26. Januar 2017 - 6 AZR 450/15 - Rn. 29) .
  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 335/20

    Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

    ff) Eine ergänzende Auslegung des MTV mit dem Ziel, die Regelung in § 9 Nr. 1 Buchst. d MTV in Einklang mit den Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 GG zu bringen, ist dem Senat nicht möglich (zu den Voraussetzungen BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 450/15 - Rn. 24; 14. September 2016 - 4 AZR 1006/13 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 495/16

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Mitglieds der Mitarbeitervertretung auf

    Sie ist Konsequenz der Ausgestaltung des Amtes eines Mitarbeitervertreters als unentgeltliches Ehrenamt in §§ 19 ff. MVG-K und ist zur Erreichung dieses Zwecks geeignet und erforderlich (zu diesen Rechtfertigungsanforderungen: EuGH 1. März 2012 - C-393/10 - [O"Brien] Rn. 64, 66; BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 450/15 - Rn. 35) .
  • BAG, 11.07.2019 - 6 AZR 460/18

    Sollarbeitszeitreduzierung gemäß § 8 Abs. 3 TV-V - Abgrenzung zu § 6 Abs. 3 Satz

    Für die Beantwortung der Frage, ob es sich um eine bewusste oder unbewusste Tariflücke handelt, ist auf den Willen der Tarifvertragsparteien abzustellen (BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 450/15 - Rn. 24; 18. November 2015 - 4 ABR 24/14 - Rn. 34) .
  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 44/18

    Höhergruppierungsgewinn - Anrechnung auf persönliche Zulage

    Sie haben deshalb mit § 24 Abs. 1 Nr. 5 BzTV-N BW eine Besitzstandsregelung geschaffen, welche das zum Zeitpunkt der Überleitung erreichte Vergütungsniveau durch Gewährung einer persönlichen Zulage als Differenzausgleich sichert (zur Einkommenssicherung nach § 23 TV-N Hessen vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 450/15 - Rn. 19 ff.; vgl. auch BAG 15. Januar 2015 - 6 AZR 707/13 - Rn. 18) .
  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 21/19

    Besitzstandszulage - Überleitung in neue Entgeltordnung

  • LAG München, 17.03.2022 - 7 Sa 588/21

    Betriebliche Altersversorgung

  • BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 94/18

    Tarifvertragliche Verdienstsicherung bei Wegfall von Belastungszulagen -

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 576/17

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw

  • LAG Baden-Württemberg, 01.06.2022 - 19 Sa 92/21

    Erschwerniszuschläge an Theatern und Bühnen - Tragen von Instrumenten, E-Piano,

  • ArbG Krefeld, 31.01.2018 - 1 Ga 1/18

    Einstweilige Verfügung auf Untersagung eines Streiks im Arbeitskampf in der

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 577/17

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 257/20

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") -

  • LAG Hamm, 02.05.2019 - 17 Sa 62/19

    Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Wechselschichtarbeitnehmer durch Ausschluss

  • LAG Hamm, 20.04.2021 - 6 Sa 969/20

    Ungleichbehandlung von Dauernachtarbeitern und Nachtarbeitern in Wechselschicht;

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 3 Sa 440/19

    Eingruppierung von Altentherapeuten nach TVöD-B (VKA)

  • LAG Hamm, 18.06.2020 - 18 Sa 25/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge in der Süßwarenindustrie

  • LAG Köln, 24.07.2019 - 5 Sa 39/19

    Anwendbarkeit der tariflichen Alt- oder Neuregelung zur betrieblichen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2022 - 23 Sa 905/21

    Anpassung nach oben - sachlicher Grund - Tarifauslegung - Überzeitzulage bei

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