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   BAG, 26.01.2017 - 9 AZB 46/16   

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https://dejure.org/2017,6953
BAG, 26.01.2017 - 9 AZB 46/16 (https://dejure.org/2017,6953)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2017 - 9 AZB 46/16 (https://dejure.org/2017,6953)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 9 AZB 46/16 (https://dejure.org/2017,6953)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - Mitteilungspflichten -Anschriftenänderung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - Mitteilungspflichten - Anschriftenänderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 124 Abs 1 Nr 4 ZPO, § 120a Abs 2 S 1 ZPO
    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - Mitteilungspflichten - Anschriftenänderung

  • IWW

    § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § ... 577 Abs. 3 ZPO, § 577 Abs. 5 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 120a Abs. 2 Satz 1 bis Satz 3 ZPO, § 120a Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO, § 172 ZPO, § 120a Abs. 2 Satz 4 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Qualifiziertes Verschulden als Voraussetzung für Aufhebung einer Prozesskostenhilfebewilligung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Keine Aufhebung der PKH-Bewilligung wegen vergessener Umzugsmitteilung

  • bag-urteil.com

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - Mitteilungspflichten - Anschriftenänderung

  • rewis.io

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - Mitteilungspflichten - Anschriftenänderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 124 Abs. 1 Nr. 4; ZPO § 120a Abs. 2 S. 1
    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung; Mitteilungspflichten; Anschriftenänderung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 124 Abs. 1 Nr. 4 ; ZPO § 120a Abs. 2 S. 1
    Qualifiziertes Verschulden als Voraussetzung für Aufhebung einer Prozesskostenhilfebewilligung

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - Mitteilungspflichten - Anschriftenänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    PKH: Fehlende Mitteilung der Anschriftenänderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - wegen nicht mitgeteilter Anschriftenänderung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.08.2016 - 8 AZB 16/16

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 9 AZB 46/16
    Die Partei muss demnach eine Anschriftenänderung absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit nicht unverzüglich mitgeteilt haben (vgl. BAG 18. August 2016 - 8 AZB 16/16 - Rn. 11 ff. mit ausf. Begründung und mwN) .

    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich demnach bei einem grob nachlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Verhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (BAG 18. August 2016 - 8 AZB 16/16 - Rn. 24 mwN) .

    Ein solcher Vortrag kann auch noch in der Beschwerdeinstanz erfolgen (BAG 18. August 2016 - 8 AZB 16/16 - Rn. 25 mwN) .

    Zudem ist jede Änderung der Anschrift mitzuteilen, ohne dass es einer gesonderten Fristsetzung durch das Gericht oder sogar der Zustellung eines Aufforderungsschreibens bedürfte (vgl. BAG 18. August 2016 - 8 AZB 16/16 - Rn. 28 mwN) .

  • BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06

    Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 9 AZB 46/16
    Zwar haben auch nach Beendigung der Instanz bzw. des Hauptsacheverfahrens Zustellungen im Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren jedenfalls dann gemäß § 172 ZPO an den Prozessbevollmächtigten zu erfolgen, wenn dieser die Partei im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren vertreten hat (BGH 8. Dezember 2010 - XII ZB 38/09 - Rn. 15 f.; vgl. auch BAG 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - Rn. 10 ff.) .
  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 38/09

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Zustellung an den

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 9 AZB 46/16
    Zwar haben auch nach Beendigung der Instanz bzw. des Hauptsacheverfahrens Zustellungen im Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren jedenfalls dann gemäß § 172 ZPO an den Prozessbevollmächtigten zu erfolgen, wenn dieser die Partei im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren vertreten hat (BGH 8. Dezember 2010 - XII ZB 38/09 - Rn. 15 f.; vgl. auch BAG 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - Rn. 10 ff.) .
  • LAG Sachsen, 08.09.2016 - 4 Ta 67/16

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung bei verspäteter Mitteilung einer

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 9 AZB 46/16
    Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. September 2016 - 4 Ta 67/16 (9) - aufgehoben.
  • BAG, 08.12.2020 - 9 AZB 59/20

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - Beschwerdeverfahren - neue

    Die Gesetzesänderung gibt jedoch keinen Anlass, von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abzuweichen, die ganz überwiegend auch auf die Neufassung der gesetzlichen Bestimmungen übertragen wurde (vgl. BGH 9. Oktober 2018 - VIII ZB 44/18 - Rn. 17 mwN; BeckOK ZPO/Kratz ZPO § 124 Rn. 20; Musielak/Voit/Fischer ZPO § 124 Rn. 6; MüKoZPO/Wache ZPO § 124 Rn. 32) und vom Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit der Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO bestätigt wurde (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 9 AZB 46/16 - Rn. 15; 18. August 2016 - 8 AZB 16/16 - Rn. 25, BAGE 156, 125) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.03.2022 - 1 Ta 16/22

    Prozesskostenhilfe, Aufhebung der Bewilligung der PKH, Mitwirkungspflicht,

    Hierzu hat die Partei, die diesen Umstand berücksichtigt wissen möchte, substantiiert vorzutragen (BAG, a. a. O., Rn 28; vgl. zum Ganzen auch BAG vom 26.01.2017 - 9 AZB 46/16 - juris, Rn 13 bis 15).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2023 - 5 Ta 53/23

    Prozesskostenhilfe, Aufhebung der Bewilligung der PKH, Nachprüfungsverfahren,

    Die Partei muss demnach eine Anschriftenänderung absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit nicht unverzüglich mitgeteilt haben (BAG, Beschl. v. 26.01.2017 - 9 AZR 46/16 - Rn. 12, juris; BAG, Beschl. v. 26.01.2017 - 9 AZB 46/16 -.
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