Rechtsprechung
BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierung eines Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung - Tätigkeit in Abteilung "Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung" von Jugendlichen und jungen Erwachsenen eines großstädtischen Jugendamtes
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Eingruppierung von Sozialarbeitern in der Behindertenbetreuung
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 13.10.1994 - 3 Ca 2963/94
- LAG Düsseldorf, 25.04.1995 - 8 Sa 134/95
- BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95
Papierfundstellen
- BB 1997, 2060
- NZA-RR 1998, 235 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 431/96
Eingruppierung: Sozialarbeiterin in einer Altenwohnanlage
2.3.4 Zwar hat der Senat in Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern deren Tätigkeit vielfach als einen Arbeitsvorgang angesehen (vgl. z. B. die Nachweise im Urteil des Senats vom 26. März 1997 - 4 AZR 622/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Eine hiervon ausgehende Bewertung der Tätigkeiten des Sozialarbeiters muß notwendigerweise alle für den entsprechenden Personenkreis zu erledigenden Tätigkeiten zu einem Arbeitsvorgang zusammenfassen (Urteil des Senats vom 26. März 1997 - 4 AZR 622/95 -, aaO.) An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest.
- LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 10 Sa 502/07
Sozialarbeit in einem sozialtherapeutischen Wohnheim für Suchtkranke, schwierige …
Diese Definition steht im Einklang mit dem von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum BAT entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs (vgl. nur BAG v. 26.03.1997 - 4 AZR 622/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 35; BAG v. 18.06.1997 - 4 AZR 764/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 38).Einen einheitlichen großen Arbeitsvorgang hat das Bundesarbeitsgericht beispielsweise bei einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtsesshafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdungshilfe" (BAG v. 04.05.1988 - 4 AZR 728/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 143), einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandshilfen in der Familientherapie" (BAG v. 06.02.1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379), eines für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Diplom-Sozialarbeiters (BAG v. 29.09.1993 - 4 AZR 690/92 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 7), einer Sozialarbeiterin in der "Behindertenbetreuung" (BAG v. 09.03.1994 - 4 AZR 288/93 - n.v.), eines Diplom-Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe (BAG v. 14.12.1994 - 4 AZR 950/93 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 10), eines Sozialarbeiters in der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (BAG v. 26.03.1997 - 4 AZR 622/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 35) angenommen.
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 147/99
Klageverzicht - Kündigungsfrist
Umstritten könnte insofern allenfalls sein, ob § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG auch einen sog. Tatsachenvergleich - wenn in der Abmachung der Parteien überhaupt ein Vergleich zu sehen wäre - verbietet, was von der höchstrichterlichen Rechtsprechung verneint wird (vgl. etwa BAG Urteile vom 30. November 1994 - 5 AZR 702/93 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG und vom 5. November 1997 - 4 AZR 622/95 - AP Nr. 17, aaO).
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