Rechtsprechung
   BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2423
BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07 (https://dejure.org/2009,2423)
BAG, Entscheidung vom 26.03.2009 - 2 AZR 879/07 (https://dejure.org/2009,2423)
BAG, Entscheidung vom 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 (https://dejure.org/2009,2423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • openjur.de

    Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung; Ausnahmeregelung; Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Beendigungskündigung bei tariflichem Ausschluss der ordentlichen Kündigung; Voraussetzungen für einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • bag-urteil.com

    Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • hensche.de

    Kündigung: Ordentlich, Kündigung: Unkündbarkeit, Kündigung: Änderungskündigung, Änderungskündigung

  • Judicialis

    MTV Nr. 13 § 24; ; BGB § 134; ; BGB § 626 Abs. 1; ; KSchG § 13 Abs. 1; ; KSchG § 9

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche Beendigungskündigung bei tariflichem Ausschluss der ordentlichen Kündigung; Ausnahmeregelung; Voraussetzungen für einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung bei tariflicher ordentlicher Unkündbarkeit ? Arbeitgeber muss Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung von sich aus anbieten ? Auflösungsantrag des Arbeitgebers nur bei ordentlicher Kündigung, die allein sozialwidrig ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Die Kündigung bei tariflich ordentlicher Unkündbarkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 679
  • DB 2009, 2381
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07
    Die Voraussetzungen einer solchen Kündigung aus wichtigem Grund gehen aber über die Anforderungen an einen betriebsbedingten Grund iSd. §§ 1, 2 Satz 1 KSchG deutlich hinaus (vgl. Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58).

    (1) Dringende betriebliche Erfordernisse iSd. §§ 1, 2 Satz 1 KSchG für eine ordentliche Änderungskündigung sind nur dann gegeben, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlass darauf beschränkt hat, lediglich solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58).

    Dabei ist - unabhängig davon, ob das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen wurde - zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58).

    Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - mwN, aaO.).

    Ausgangspunkt ist die bisherige vertragliche Regelung, das heißt die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als es zur Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich ist (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58).

    Andernfalls bliebe das Erfordernis eines wichtigen Grundes für eine ausnahmsweise zulässige ordentliche Änderungskündigung eines tariflich ordentlich Unkündbaren bedeutungslos (vgl. Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 18. Mai 2006 - 2 AZR 207/05 - AP BAT § 55 Nr. 5 = EzA KSchG § 2 Nr. 60; 26. Juni 2008 - 2 AZR 147/07 - AP BAT § 55 Nr. 8).

    Derartige Unternehmerentscheidungen können an sich geeignet sein, einen wichtigen Grund für Änderungskündigungen zu begründen (vgl. Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58).

    Deshalb kann nicht jede mit dem Festhalten am Vertragsinhalt verbundene Last einen wichtigen Grund bilden (vgl. Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 18. Mai 2006 - 2 AZR 207/05 - AP BAT § 55 Nr. 5 = EzA KSchG § 2 Nr. 60; 26. Juni 2008 - 2 AZR 147/07 - AP BAT § 55 Nr. 8).

    Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar sein, er habe auch unter Berücksichtigung der vertraglich eingegangenen besonderen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen, die durch die unternehmerische Entscheidung notwendig gewordenen Anpassungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 18. Mai 2006 - 2 AZR 207/05 - AP BAT § 55 Nr. 5 = EzA KSchG § 2 Nr. 60; 26. Juni 2008 - 2 AZR 147/07 - AP BAT § 55 Nr. 8).

    Der Senat hat die Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem Heimarbeitsplatz zu prüfen und nur dann auszuschließen, wenn speziell auf den Arbeitnehmer und seine Tätigkeit bezogene arbeitsorganisatorische Gründe dies im Hinblick auf die Durchsetzung des Gesamtkonzepts unzumutbar machen, im Falle von tariflichen Unkündbarkeitsregeln anerkannt (vgl. Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58).

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 147/07

    Außerordentliche Änderungskündigung mit notwendiger Auslauffrist

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07
    Andernfalls bliebe das Erfordernis eines wichtigen Grundes für eine ausnahmsweise zulässige ordentliche Änderungskündigung eines tariflich ordentlich Unkündbaren bedeutungslos (vgl. Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 18. Mai 2006 - 2 AZR 207/05 - AP BAT § 55 Nr. 5 = EzA KSchG § 2 Nr. 60; 26. Juni 2008 - 2 AZR 147/07 - AP BAT § 55 Nr. 8).

    Deshalb kann nicht jede mit dem Festhalten am Vertragsinhalt verbundene Last einen wichtigen Grund bilden (vgl. Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 18. Mai 2006 - 2 AZR 207/05 - AP BAT § 55 Nr. 5 = EzA KSchG § 2 Nr. 60; 26. Juni 2008 - 2 AZR 147/07 - AP BAT § 55 Nr. 8).

    Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar sein, er habe auch unter Berücksichtigung der vertraglich eingegangenen besonderen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen, die durch die unternehmerische Entscheidung notwendig gewordenen Anpassungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 18. Mai 2006 - 2 AZR 207/05 - AP BAT § 55 Nr. 5 = EzA KSchG § 2 Nr. 60; 26. Juni 2008 - 2 AZR 147/07 - AP BAT § 55 Nr. 8).

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 207/05

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07
    Andernfalls bliebe das Erfordernis eines wichtigen Grundes für eine ausnahmsweise zulässige ordentliche Änderungskündigung eines tariflich ordentlich Unkündbaren bedeutungslos (vgl. Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 18. Mai 2006 - 2 AZR 207/05 - AP BAT § 55 Nr. 5 = EzA KSchG § 2 Nr. 60; 26. Juni 2008 - 2 AZR 147/07 - AP BAT § 55 Nr. 8).

    Deshalb kann nicht jede mit dem Festhalten am Vertragsinhalt verbundene Last einen wichtigen Grund bilden (vgl. Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 18. Mai 2006 - 2 AZR 207/05 - AP BAT § 55 Nr. 5 = EzA KSchG § 2 Nr. 60; 26. Juni 2008 - 2 AZR 147/07 - AP BAT § 55 Nr. 8).

    Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar sein, er habe auch unter Berücksichtigung der vertraglich eingegangenen besonderen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen, die durch die unternehmerische Entscheidung notwendig gewordenen Anpassungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 18. Mai 2006 - 2 AZR 207/05 - AP BAT § 55 Nr. 5 = EzA KSchG § 2 Nr. 60; 26. Juni 2008 - 2 AZR 147/07 - AP BAT § 55 Nr. 8).

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06

    Spaltung eines Betriebs

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07
    Maßgeblich dafür ist der Grad der Veränderung (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 77/06 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 66 = EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 5; 18. November 2003 - 1 AZR 637/02 - BAGE 108, 311, 314).

    Nur dann ist die mit § 111 Satz 3 Ziff. 4 1. Alt. BetrVG verbundene Fiktion gerechtfertigt, die Maßnahme iSv. § 111 Satz 1 BetrVG ziehe wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile nach sich (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 77/06 - aaO.).

  • BAG, 20.06.1986 - 7 AZR 37/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung im Hinblick auf

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07
    Zwischen den Parteien vertraglich vereinbarte Kündigungsbeschränkungen sind Schutznormen zugunsten des Arbeitnehmers (vgl. dazu BAG 20. Juni 1986 - 7 AZR 37/85 - RzK I 11a Nr. 14; LAG Hamm 23. August 2000 - 18 Sa 2250/99 -).
  • LAG Hamm, 23.08.2000 - 18 Sa 2250/99

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Vertraglich

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07
    Zwischen den Parteien vertraglich vereinbarte Kündigungsbeschränkungen sind Schutznormen zugunsten des Arbeitnehmers (vgl. dazu BAG 20. Juni 1986 - 7 AZR 37/85 - RzK I 11a Nr. 14; LAG Hamm 23. August 2000 - 18 Sa 2250/99 -).
  • LAG Köln, 22.06.1989 - 10 Sa 246/89

    Fristlose Kündigung; Außerordentliche Kündigung; Personalrat; Anhörung;

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07
    Dies gilt auch für eine hilfsweise außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist im Falle der Unkündbarkeit (so auch LAG Rheinland-Pfalz 18. Februar 2008 - 5 Sa 381/07 - LAG Berlin 3. Oktober 1983 - 12 Sa 63/83 - EzA BGB § 626 nF Nr. 84; LAG Köln 22. Juni 1989 - 10 Sa 246/89 - LAGE KSchG § 9 Nr. 14; KR/Friedrich 8. Aufl. § 13 KSchG Rn. 64).
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07

    Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07
    Dies gilt allerdings nur dann, wenn die anderweitige Unwirksamkeit Folge eines Verstoßes gegen eine Schutznorm zugunsten des Arbeitnehmers ist (st. Rspr., vgl. zuletzt Senat 28. August 2008 - 2 AZR 63/07 - NZA 2009, 275).
  • LAG Berlin, 03.10.1983 - 12 Sa 63/83

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07
    Dies gilt auch für eine hilfsweise außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist im Falle der Unkündbarkeit (so auch LAG Rheinland-Pfalz 18. Februar 2008 - 5 Sa 381/07 - LAG Berlin 3. Oktober 1983 - 12 Sa 63/83 - EzA BGB § 626 nF Nr. 84; LAG Köln 22. Juni 1989 - 10 Sa 246/89 - LAGE KSchG § 9 Nr. 14; KR/Friedrich 8. Aufl. § 13 KSchG Rn. 64).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2008 - 5 Sa 381/07

    Außerordentliche Druckkündigung - Abmahnung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07
    Dies gilt auch für eine hilfsweise außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist im Falle der Unkündbarkeit (so auch LAG Rheinland-Pfalz 18. Februar 2008 - 5 Sa 381/07 - LAG Berlin 3. Oktober 1983 - 12 Sa 63/83 - EzA BGB § 626 nF Nr. 84; LAG Köln 22. Juni 1989 - 10 Sa 246/89 - LAGE KSchG § 9 Nr. 14; KR/Friedrich 8. Aufl. § 13 KSchG Rn. 64).
  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 637/02

    Nachteilsausgleich in Tendenzbetrieben

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04

    Änderungskündigung

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02

    Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2007 - 18 Sa 753/07

    Betriebsbedingte Kündigung aus wichtigem Grund

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot ablehnt oder unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung annimmt (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 30; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14 mwN) , haben die Gerichte für Arbeitssachen lediglich zu prüfen, ob sich die angebotenen Änderungen nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels "erforderlich" ist (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - aaO; 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 51 ff. mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 22.06.2016 - 4 Sa 5/16

    Außerordentliche Kündigung - Beleidigung in Facebook mittels Emoticons

    Der Gesetzgeber sieht in der unberechtigten außerordentlichen Kündigung einen besonders schwerwiegenden Eingriff in das Arbeitsverhältnis und verweigert dem Arbeitgeber deshalb bewusst die Möglichkeit, einen Auflösungsantrag zu stellen (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 57).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Zwar hat der Senat in den Entscheidungen vom 26. März 2009 (- 2 AZR 879/07 -) und 2. März 2006 (- 2 AZR 64/05 -) - bezogen auf eine Änderungskündigung - angenommen, der Arbeitgeber müsse bereits bei Erstellung seines unternehmerischen Konzepts geltende Kündigungsbeschränkungen berücksichtigen (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 56; 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - Rn. 28) , und hat daraus gefolgert, dies wirke sich im Prozess bei der Darlegungslast aus; aus dem Vorbringen des Arbeitgebers müsse erkennbar sein, dass er auch angesichts der bestehenden Kündigungsbeschränkungen alles Zumutbare unternommen habe, um die durch sein Konzept notwendig werdenden Anpassungen der Vertragsbedingungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 57; 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - Rn. 29) .

    bb) Ebenso wenig steht bislang fest, dass zum Zeitpunkt der Kündigung Arbeitsplätze frei gewesen wären, die die Beklagte der Klägerin wegen des Vorrangs der Änderungskündigung hätte anbieten müssen (vgl. dazu BAG 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 25 und 27) .

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar werden, dass er auch unter Berücksichtigung der vertraglich eingegangenen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen hat, die notwendig gewordene Anpassung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (Senat 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 51 ff. mwN, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 57).
  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 55/14

    Zustimmungsersetzung - Versetzung eines Mandatsträgers

    bb) Die Regelung in § 103 Abs. 3 Satz 2 BetrVG enthält mit dem Erfordernis der dringenden betrieblichen Gründe einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch das Landesarbeitsgericht vom Rechtsbeschwerdegericht nur darauf zu überprüfen ist, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 103 Abs. 3 Satz 2 BetrVG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (vgl. zu § 626 Abs. 1 BGB BAG 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 26; zu § 1 Abs. 2 KSchG BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 31) .
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Verwendet ein Tarifvertrag den Ausdruck "wichtiger Grund", ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien ihn iSd. § 626 BGB verstanden wissen wollen (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 29; 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 a der Gründe) .
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    (2) Selbst wenn die Stelle eines Lagerverwalters am Standort B - wie die Beklagte geltend macht - geringer wertig gewesen sein sollte als die des Klägers und es deshalb einer Änderungskündigung bedurft hätte, um sie ihm zu übertragen, wäre die Beendigungskündigung wegen eben dieser Möglichkeit unverhältnismäßig gewesen (vgl. dazu BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 1001/12 - Rn. 12 f.; 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 25 ff.) .
  • LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10

    Tariflicher Kündigungsausschluss bei Betriebsänderung; unwirksame

    Da der Kläger zum Zeitpunkt des Abschlusses des Interessenausgleichs und der Namensliste nach § 20 Ziffer 4 MTV Metallindustrie NRW ordentlich nicht kündbar war, hätte er in die Namensliste nicht aufgenommen werden dürfen, weil zu diesem die ordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses schon wegen Verstoßes gegen ein tarifliches Kündigungsverbot nach § 134 BGB unwirksam wäre (vgl. dazu BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 879/07, NZA 2009, 679).

    Der tarifliche Ausschluss der ordentlichen Kündbarkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, jedenfalls grundsätzlich zulässig (vgl. BAG, Urt. v. 28.10.20110 - 2 AZR 688/09, Juris; Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 879/07, NZA 2009, 879; Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 907/06, NZA 2008, 1120; Urt. v. 02.06.2006 - 2 AZR 58/05, NZA 2006, 868; Urt. v. 24.06.2004 - 2 AZR 215/03, AP Nr. 278 zu § 613a BGB).

    Denn insoweit handelt es sich um eine Voraussetzung für die ausnahmsweise zulässige ordentliche Kündigung eines an sich ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers (vgl. BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 879/07, NZA 2009, 679).

    Eine generelle Aufhebung des Sonderkündigungsschutzes bei einer Betriebsänderung mit der Folge, dass die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung allein nach § 1 KSchG zu beurteilen wäre, wäre nur dann gerechtfertigt, wenn § 20 Ziffer 4 MTV Metallindustrie allein auf das Vorliegen einer Betriebsänderung abstellen würde, was bei Tarifverträgen auch vorkommt (vgl. § 24 Nr. 7 Manteltarifvertrag Nr. 13 für die Arbeitnehmer der British Airways in Deutschland und dazu BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 879/07, NZA 2009, 879).

    Die Tatsache, dass eine betriebsbedingte Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich mit einer Namensliste vorliegt, ändert an der Darlegungslast der Beklagten für die Unzumutbarkeit einer anderweitigen Beschäftigung des Klägers nichts, weil es vorliegend nicht um die grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl geht, für die grundsätzlich der Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 5 KSchG die Darlegungs- und Beweislast trägt, sondern um die ausnahmsweise Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung trotz der an sich gegebener ordentlichen Unkündbarkeit, also um eine Ausnahmevoraussetzung des § 20 Ziffer 4 MTV Metallindustrie NRW (vgl. BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 879/07, NZA 2009, 879).

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 61/14

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang

    Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot ablehnt oder unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung annimmt (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 30; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14 mwN) , haben die Gerichte für Arbeitssachen lediglich zu prüfen, ob sich die angebotenen Änderungen nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels "erforderlich" ist (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - aaO; 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 51 ff. mwN) .
  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15

    Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot ablehnt oder unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung annimmt (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 30; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14 mwN) , haben die Gerichte für Arbeitssachen lediglich zu prüfen, ob sich die angebotenen Änderungen nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels "erforderlich" ist (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - aaO; 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 51 ff. mwN).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11

    Änderungskündigung

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 451/10

    Änderungskündigung zur Herabgruppierung einer Schulleiterin - Beteiligung des

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 380/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 160/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15

    Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 7 Sa 2164/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung einer ordentlich unkündbaren

  • LAG Köln, 18.12.2009 - 11 Sa 1092/08

    Überstunden, Nachteilsausgleich, Betriebsänderung, Zeugnisberichtigung

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit von Lehrern -

  • LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09

    Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 23/17

    Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 8 Sa 192/19

    Betriebsbedingte Kündigung - Vorrang der Änderungskündigung - Abkürzung der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 109/22

    Kündigung - Minderleistung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Darlegungslast

  • LAG Hamm, 20.04.2012 - 10 TaBVGa 3/12

    Begriff der Betriebsänderung i.S. von § 111 BetrVG; Rechte des Betriebsrats bei

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11

    Änderungskündigung

  • ArbG Stuttgart, 08.10.2014 - 11 Ca 2434/14

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Fremdvergabe eines

  • LAG Hamm, 17.09.2009 - 11 Sa 20/09

    Beschäftigungssicherungstarifvertrag; Zustimmungserfordernis für betriebsbedingte

  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 7 TaBV 103/13

    Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung

  • LAG Saarland, 30.11.2016 - 2 Sa 4/16

    Darlegungslast für Überstundenvergütung - kein arbeitgeberseitiger

  • LAG Düsseldorf, 04.09.2012 - 16 Sa 647/12

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • LAG Köln, 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15

    Zulässigkeit einer Wiederholungskündigung

  • ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1765/21
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 6 Sa 248/14

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Auflösungszeitpunkt - Abfindungshöhe

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 7 Sa 2394/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung einer ordentlich unkündbaren

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 84/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 76/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 87/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • ArbG Bonn, 06.04.2016 - 5 Ca 2292/15

    Soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung; Dringendes betriebliches

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 81/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 79/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 80/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 85/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 86/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 7 Sa 398/15

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung zum Zwecke der Reduzierung der

  • ArbG Düsseldorf, 07.09.2021 - 5 Ca 1874/21
  • LAG Düsseldorf, 23.09.2015 - 4 Sa 301/15

    Wirksamkeit der dauerhaften Reduzierung der Arbeitszeit im Wege der

  • LAG Hamm, 06.09.2010 - 10 TaBV 51/10

    Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans nach Eröffnung einer

  • ArbG Hamburg, 25.04.2013 - 27 BVGa 2/13

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - Betriebsänderung

  • ArbG Hamburg, 19.12.2012 - 26 Ca 255/12

    Kündigung mit Auslauffrist - sinnentleertes Arbeitsverhältnis

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht