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   BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14   

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https://dejure.org/2015,5393
BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14 (https://dejure.org/2015,5393)
BAG, Entscheidung vom 26.03.2015 - 2 AZR 237/14 (https://dejure.org/2015,5393)
BAG, Entscheidung vom 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 (https://dejure.org/2015,5393)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Kündigung - Mutterschutz - Diskriminierung

  • openjur.de

    Kündigung; Mutterschutz; In-vitro-Fertilisation; Diskriminierung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kündigung - Mutterschutz - In-vitro-Fertilisation - Diskriminierung

Kurzfassungen/Presse (31)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung nach künstlicher Befruchtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung nach künstlicher Befruchtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    In-vitro-Fertilisation - und der Kündigungsschutz

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    BAG-Urteil Mutterschutz: Wann besteht ein Kündigungsschutz nach einer künstlichen Befruchtung?

  • lto.de (Kurzinformation)

    In-vitro-Fertilisation: Kündigung nach künstlicher Befruchtung unwirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung nach In-vitro-Fertilisation

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach künstlicher Befruchtung ist unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach In-vitro-Fertilisation

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach In-vitro-Fertilisation

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach künstlicher Befruchtung gekündigt - Entlassung einer Angestellten verstößt gegen das Mutterschutzgesetz und ist unwirksam

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung im Kleinbetrieb - mutterschutzrechtliches Kündigungsverbot - Beginn der Schwangerschaft bei In-vitro-Fertilisation - Diskriminierung wegen des Geschlechts - Beweislastregel

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung nach In-vitro-Fertilisation

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz für Schwangere gilt bei In-vitro-Fertilisation

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Wann beginnt der Kündigungsschutz bei künstlicher Befruchtung?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach künstlicher Befruchtung unwirksam

  • recht.help (Kurzinformation)

    Besonderer Kündigungsschutz für Schwangere bei künstlicher Befruchtung schon ab Mitteilung über den ärztlichen Eingriff

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung nach künstlicher Befruchtung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zur Unzulässigkeit der Kündigung einer Arbeitnehmerin nach einer Befruchtung außerhalb des Körpers (In-vitro-Fertilisation)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beginn des Kündigungsschutzes nach künstlicher Befruchtung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 07.04.2015)

    IvF: Kündigungsschutz besteht ab Embryonentransfer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz bei Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz bei In-vitro Fertilisation

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz bei In-vitro Fertilisation

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz für Schwangere gilt bei In-vitro-Fertilisation ab Einsetzung der befruchteten Eizelle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsverbot bei künstlicher Befruchtung bereits ab Einsetzung der befruchteten Eizelle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz bei Schwangerschaft nach künstlicher Befruchtung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Kündigung - In-vitro-Fertilisation - Schwangerschaft - MuSchG

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach In-vitro-Fertilisation

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung nach künstlicher Befruchtung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung nach In-vitro-Fertilisation unwirksam - Mutterschutzrechtliches Kündigungsverbot greift bereits ab dem Zeitpunkt der Einsetzung der befruchteten Eizelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Beginn des Kündigungsschutzes gem. § 9 Abs. 1 S. 1 MuSchG bei In-vitro-Fertilisation

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bei künstlicher Befruchtung setzt der Sonderkündigungsschutz mit dem Einsatz der Eizelle in die Gebärmutter ein

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Wann beginnt der Mutterschutz bei künstlicher Befruchtung?

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungschutz bei künstlicher Befruchtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 189
  • NJW 2015, 1899
  • MDR 2015, 1079
  • NZA 2015, 734
  • FamRZ 2015, 1106
  • BB 2015, 1395
  • BB 2015, 1470
  • NZA-RR 2015, 474
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 26.02.2008 - C-506/06

    EINE KÜNDIGUNG, DIE HAUPTSÄCHLICH AUS DEM GRUND ERFOLGT, DASS SICH EINE

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    Der Vorgang läuft in mehreren Schritten ab, darunter die hormonelle Stimulation der Eierstöcke mit dem Ziel, mehrere Eizellen gleichzeitig zur Reifung zu bringen, die Follikelpunktion, die Entnahme der Eizellen, die Befruchtung einer oder mehrerer Eizellen mit aufbereiteten Spermien, die Einsetzung der befruchteten Eizelle oder Eizellen in die Gebärmutter und die Einnistung (vgl. EuGH 26. Februar 2008 - C-506/06 - [Mayr] Rn. 30, Slg. 2008, I-1017) .

    b) Aus Gründen der Rechtssicherheit kann eine Schwangerschaft bei Durchführung einer In-vitro-Fertilisation frühestens im Zeitpunkt des Embryonentransfers und nicht bereits mit Befruchtung der Eizelle außerhalb des Körpers der Frau beginnen (EuGH 26. Februar 2008 - C-506/06 - [Mayr] Rn. 41, Slg. 2008, I-1017) .

    Das Kündigungsverbot in § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG soll die schwangere Arbeitnehmerin vor der Gefahr schützen, die die Möglichkeit einer Entlassung für ihre psychische und physische Verfassung darstellt (vgl. EuGH 26. Februar 2008 - C-506/06 - [Mayr] Rn. 34, Slg. 2008, I-1017 zu Art. 10 Nr. 1 der MutterschutzRL) .

    Um die Sicherheit und den Schutz jeder schwangeren Arbeitnehmerin zu gewährleisten, ist nach den unionsrechtlichen Vorgaben von dem frühestmöglichen Zeitpunkt des Vorliegens einer Schwangerschaft auszugehen (EuGH 26. Februar 2008 - C-506/06 - [Mayr] Rn. 37, 40, aaO zu Art. 10 Nr. 1 der MutterschutzRL) .

    Sie stellt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (vgl. EuGH 26. Februar 2008 - C-506/06 - [Mayr] Rn. 46, Slg. 2008, I-1017; 8. September 2005 - C-191/03 - [McKenna] Rn. 47, Slg. 2005, I-7631; jeweils zur MutterschutzRL) .

    Da die Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung einer In-vitro-Fertilisation ausschließlich Frauen betreffen, führt die Kündigung einer Arbeitnehmerin, die hauptsächlich aus dem Grund erfolgt, dass sie beabsichtigt, sich dieser Behandlung zu unterziehen, ebenfalls zu einer unmittelbaren Geschlechtsdiskriminierung (vgl. EuGH 26. Februar 2008 - C-506/06 - [Mayr] Rn. 50, Slg. 2008, I-1017 zur MutterschutzRL; siehe auch LAG Köln 3. Juni 2014 - 12 Sa 911/13 - zur Nichtverlängerung eines Arbeitsverhältnisses) .

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97

    Feststellung der Schwangerschaft im Kündigungszeitpunkt

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    Bei natürlicher Empfängnis wird der Beginn des Kündigungsverbots aus § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG in entsprechender Anwendung von § 5 Abs. 2 Satz 1 MuSchG in der Weise bestimmt, dass von dem ärztlich festgestellten mutmaßlichen Tag der Entbindung um 280 Tage zurückgerechnet wird (st. Rspr., vgl. BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 384/10 - Rn. 33; 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 88, 357) .

    Die Arbeitnehmerin muss dann weiteren Beweis führen und ist gegebenenfalls gehalten, ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 88, 357) .

    b) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Arbeitnehmerin ihrer Darlegungslast für das Bestehen einer Schwangerschaft im Kündigungszeitpunkt zunächst durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung genügt (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 88, 357) , und die Klägerin mit ihrem Mutterpass und dem Schreiben vom 16. Mai 2013 zwei Bescheinigungen vorgelegt hat, die als Tag des Embryonentransfers den 24. Januar 2013 ausweisen.

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    Ist dies der Fall, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 396/10 - Rn. 34; 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 65) .

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn nicht darüber zu entscheiden ist, ob eine Behauptung "wahr" ist, sondern darüber, ob vorgetragene und gegebenenfalls bewiesene Tatsachen eine Behauptung der Arbeitnehmerin als "wahr" vermuten lassen (BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 66; 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 20) .

  • LAG Köln, 03.06.2014 - 12 Sa 911/13

    Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    Da die Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung einer In-vitro-Fertilisation ausschließlich Frauen betreffen, führt die Kündigung einer Arbeitnehmerin, die hauptsächlich aus dem Grund erfolgt, dass sie beabsichtigt, sich dieser Behandlung zu unterziehen, ebenfalls zu einer unmittelbaren Geschlechtsdiskriminierung (vgl. EuGH 26. Februar 2008 - C-506/06 - [Mayr] Rn. 50, Slg. 2008, I-1017 zur MutterschutzRL; siehe auch LAG Köln 3. Juni 2014 - 12 Sa 911/13 - zur Nichtverlängerung eines Arbeitsverhältnisses) .
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    Insbesondere der zeitliche Zusammenhang trägt den Schluss, die Kündigung sei aufgrund der Ankündigung der Klägerin erfolgt (vgl. dazu BAG 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - Rn. 15, BAGE 130, 347 zu § 612a BGB) .
  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn nicht darüber zu entscheiden ist, ob eine Behauptung "wahr" ist, sondern darüber, ob vorgetragene und gegebenenfalls bewiesene Tatsachen eine Behauptung der Arbeitnehmerin als "wahr" vermuten lassen (BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 66; 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 20) .
  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    c) Die gewonnene Überzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen dem verpönten Merkmal - hier dem Geschlecht der Klägerin - und einem Nachteil kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BAG 18. September 2014 - 8 AZR 753/13 - Rn. 24; 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 - Rn. 37) .
  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    Es genügt, dass eine Anknüpfung der Kündigung an ein Diskriminierungsmerkmal zumindest in Betracht kommt (BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 29) .
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    Ist dies der Fall, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 396/10 - Rn. 34; 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 65) .
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    § 2 Abs. 4 AGG steht dem nicht entgegen (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 14, 18, 22) .
  • EuGH, 08.09.2005 - C-191/03

    McKenna - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Erkrankung vor Beginn des

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12

    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz

  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 566/82

    Mutterschutz - Feststellung des Beginns der Schwangerschaft

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • LAG Sachsen, 07.03.2014 - 3 Sa 502/13
  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 384/10

    Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18

    Wirksamkeit eines Kopftuchverbots?

    Zu den Verbotsgesetzen in diesem Sinn zählt § 7 AGG, der Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes verbietet (vgl. für eine Kündigung BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 32, BAGE 151, 189; BeckOK ArbR/Roloff Stand 1. Dezember 2018 AGG § 7 vor Rn. 1) .
  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19

    Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

    Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134 BGB nichtig (zu § 9 MuSchG aF zuletzt BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 10, BAGE 151, 189) .

    Zwar folgt im deutschen Recht ein gesetzliches Verbot einer Kündigung "wegen der Schwangerschaft" auch aus § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 AGG iVm. § 134 BGB (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 32 bis 36, BAGE 151, 189) .

    Es kann daher dahinstehen, ob sie außerdem nach § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 AGG iVm. § 134 BGB nichtig wäre (vgl. dazu BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 32 bis 36, BAGE 151, 189) .

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

    der Zeitpunkt der Verbindung einer befruchteten Eizelle mit dem Organismus der Frau durch den Embryonentransfer (vgl. ausführlich zum Meinungsstand BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 19 ff. mwN, BAGE 151, 189) .

    Auch bei der natürlichen Empfängnis beginnt die Schwangerschaft mit der Konzeption, nicht erst mit der Nidation (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 23, BAGE 151, 189) .

  • BAG, 24.11.2022 - 2 AZR 11/22

    Schwangerschaft - Beginn des Kündigungsverbots

    Das Bestehen einer Schwangerschaft und damit der Beginn des Kündigungsverbots werde bei natürlicher Empfängnis ausgehend von dem ärztlich festgestellten mutmaßlichen Entbindungstermin entgegen der ständigen Senatsrechtsprechung (seit BAG 27. Januar 1966 -  2 AZR 141/65  - zuletzt BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 16, BAGE 151, 189) nicht durch eine Rückrechnung eines Zeitraums von 280 Tagen, sondern lediglich von 266 Tagen bestimmt.

    Damit werden auch Tage einbezogen, in denen das Vorliegen einer Schwangerschaft eher unwahrscheinlich ist (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 16, BAGE 151, 189) .

    Der Senat verzichtet bewusst auf eine Wahrscheinlichkeitsrechnung, um zu gewährleisten, dass jede tatsächlich Schwangere den Schutz des § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG in Anspruch nehmen kann (vgl. zu § 9 Abs. 1 MuSchG aF BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 17, BAGE 151, 189) .

  • ArbG Köln, 20.12.2023 - 18 Ca 3954/23

    Wartezeit Kündigung Schwerbehinderung

    Kündigungen, die gegen gesetzliche Diskriminierungsverbote verstoßen, sind gemäß § 134 BGB rechtsunwirksam, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt (BAG, Urteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 -, BAGE 151, 189-198, Rn. 32).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.12.2021 - 4 Sa 32/21

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Berechnung des Beginns der

    (Abweichung von BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 -).

    Eine solche liegt bei einer natürlichen Schwangerschaft ab der Befruchtung der Eizelle (Konzeption) vor (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 -).

    Es ist - um die Sicherheit und den Schutz der schwangeren Arbeitnehmerin zu gewährleisten - vom frühestmöglichen Zeitpunkt einer Schwangerschaft auszugehen (EuGH 26. Februar 2008 - C-506/06 - Mayr; BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 -).

    Er markiert die äußerste zeitliche Grenze, innerhalb derer bei normalem Zyklus eine Schwangerschaft vorliegen kann (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - BAG 12. Dezember 1985 - 2 AZR 82/85 - BAG 27. Oktober 1983 - 2 AZR 566/82 -).

    Lediglich eine Schwangerschaft noch vor dem ersten Tag der letzten Regelblutung könne aus dieser Wahrscheinlichkeitsberechnung ausgenommen werden, weil eine solche Schwangerschaftsannahme wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen evident widersprechen würde (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - BAG 27. Oktober 1983 - 2 AZR 566/82 -).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung

    Sie ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin zu überprüfen, ob sie vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 40; 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 28) .
  • LAG Hamm, 10.01.2019 - 11 Sa 505/18

    Keine Diskriminierung eines Beschäftigten der ZAB Bielefeld durch

    Die Grundsätze zur Anwendbarkeit des § 22 AGG ließen sich besonders gut dem Urteil des BAG vom 26.03.2015 - 2 AZR 237/14 - entnehmen.

    Der Wortlaut der Bestimmung steht dem nicht entgegen ( grundlegend: BAG 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 - AP AGG § 2 Nr. 3; ebenso: 26.03.2015 - 2 AZR 237/14 - AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 39; BAG 23.07.2015 - 6 AZR 457/14 - AP AGG § 7 Nr. 7 ).

    Vielmehr reicht es aus, wenn dafür nach der allgemeinen Lebenserfahrung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht ( BAG 26.03.2015 aaO ).

    Diese Grundsätze des § 286 Abs. 1 ZPO gelten auch, wenn nicht darüber zu entscheiden ist, ob eine Behauptung "wahr" ist, sondern darüber, ob vorgetragene und gegebenenfalls bewiesene Tatsachen eine Behauptung des Arbeitnehmers als wahr vermuten lassen, es also um die Überzeugung bzw. Nichtüberzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen dem verpönten Merkmal und einem Nachteil im Sinne des § 22 AGG geht ( BAG 26.03.2015 aaO; BAG 23.07.2015 aaO).

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

    Sind solche Umstände vorgetragen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorgelegen hat (vgl. etwa BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 38 mwN, BAGE 151, 189) .

    Die Würdigung, ob Tatsachen vorgetragen sind, die eine Benachteiligung wegen eines verpönten Merkmals vermuten lassen, obliegt den Tatsachengerichten (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 39 mwN, aaO) .

    Die gewonnene Überzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen einem verpönten Merkmal - hier dem Geschlecht der Klägerin - und einem Nachteil kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. zur Kündigungserklärung BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 40 mwN, aaO) .

  • LAG Köln, 17.01.2020 - 4 Sa 862/17

    Kündigung; Kleinbetrieb (Rechtsanwaltskanzlei); Entschädigung; Diskriminierung

    Sie stellt eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG - und nicht nur eine mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG - aufgrund des Geschlechts dar (BAG, Urteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 237/14, Rn. 31 ff., juris; EuGH, Urteil vom 03.02.2000 - Rs. C-207/98 [Mahlburg], NZA 2000, 255; Däubler/Bertzbach, § 1 AGG, Rn. 50).

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn nicht darüber zu entscheiden ist, ob eine Behauptung "wahr" ist, sondern darüber, ob vorgetragene und gegebenenfalls bewiesene Tatsachen eine Behauptung der Arbeitnehmerin als "wahr" vermuten lassen (BAG, Urteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 237/14, Rn. 38 f., juris; BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08, Rn. 66, juris).

  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 237/17

    Nichtverlängerungsmitteilung - Altersdiskriminierung

  • ArbG Gelsenkirchen, 12.03.2019 - 5 Ca 1899/18

    Kündigung einer Auszubildenden während der Probezeit - Offensichtliche

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23

    Ordentliche Kündigung - Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - amtsangehörige

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 557/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung -

  • LAG Köln, 11.12.2018 - 4 Sa 862/17

    Kündigung, Entschädigung, Diskriminierung wegen des Geschlechts

  • ArbG Heilbronn, 15.04.2021 - 8 Ca 327/21

    Beginn der Schwangerschaft - Rückrechnung - 266 Tage durchschnittliche

  • ArbG Düsseldorf, 01.10.2015 - 10 Ca 4027/15

    Entschädigung wegen Diskriminierung eines Schwerbehinderten?

  • ArbG Düsseldorf, 31.08.2015 - 6 Ca 751/15

    Kündigung einer Sachbearbeiterin durch Partei-Kreisverband

  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2021 - 5 Ca 5833/20
  • LAG Hamm, 17.01.2019 - 11 Sa 357/18

    Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe

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