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   BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 170/89   

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https://dejure.org/1990,8191
BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 170/89 (https://dejure.org/1990,8191)
BAG, Entscheidung vom 26.04.1990 - 2 AZR 170/89 (https://dejure.org/1990,8191)
BAG, Entscheidung vom 26. April 1990 - 2 AZR 170/89 (https://dejure.org/1990,8191)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 313/88

    Zulässigkeit des Auflösungsantrags des Arbeitgebers bei Kündigung wegen

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 170/89
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht auch davon ausgegangen, der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG habe bereits deshalb keinen Erfolg, weil die Kündigung unabhängig von der Sozialwidrigkeit bereits aus anderen Gründen rechtsunwirksam war (vgl. BAGE 32, 122, 124 = AP Nr. 4 zu § 9 KSchG 1969, zu 4 der Gründe; BAGE 35, 30, 39 = AP Nr. 6 zu § 9 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe; Senatsurteil vom 8. November 1988 - 2 AZR 313/88 -, n. v., zu II 1 der Gründe; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 9 Rz 14; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 9 Rz 30).
  • BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57

    Konstitutive Schriftform bei Vertragsschluss - Nichtigkeit des Vertrages ex nunc

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 170/89
    Ein tarifliches Schriftformerfordernis steht einem gesetzlichen Schriftformerfordernis i. S. von § 126 BGB gleich (BAGE 5, 58, 60 = AP Nr. 2 zu § 125 BGB, zu I der Gründe; Urteil vom 24. Juni 1981 - 7 AZR 198/79 - AP Nr. 2 zu § 4 TVG Formvorschriften; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 13 KSchG Rz 264).
  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 70/86

    Tarifliche Erweiterung der Beteiligung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 170/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 57, 317, 321, 322 = AP Nr. 53 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe) ist bei der Tarifauslegung - entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung - zunächst von dem Tarifwortlaut auszugehen.
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 750/87

    Gebrauchmachen von einem Tarifvorbehalt - Wirksamkeit von Vereinbarungen einer

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 170/89
    Werden tarifliche Regelungen einzelvertraglich in Bezug genommen, dann folgt die Auslegung den gleichen Grundsätzen (Senatsurteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 750/87 - AP Nr. 25 zu § 622 BGB, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 15.12.1976 - 5 AZR 600/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit, Wirkung des

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 170/89
    Soweit Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht maßgebend darauf abgestellt haben, eine Weiterbeschäftigung scheitere schon deshalb, weil infolge inzwischen erfolgter bareboat-Vercharterung des Schiffes das Arbeitsverhältnis des Klägers gemäß § 613 a auf den Charterer übergegangen sei, kann dem schon im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. September 1976 (- 5 AZR 600/75 - AP Nr. 1 zu § 325 ZPO) nicht gefolgt werden, wonach der Arbeitnehmer den Rechtsstreit im Falle einer Betriebsveräußerung während des Prozesses gegen den alten Arbeitgeber fortsetzen kann.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 170/89
    Da die Kündigung der Beklagten unwirksam ist, war nach dem bisherigen Sach- und Streitstand davon auszugehen, daß der Kläger gegenüber der Beklagten einen vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruch im Sinn der Entscheidung des Großen Senats vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - (BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) hatte.
  • BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78

    Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 170/89
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht auch davon ausgegangen, der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG habe bereits deshalb keinen Erfolg, weil die Kündigung unabhängig von der Sozialwidrigkeit bereits aus anderen Gründen rechtsunwirksam war (vgl. BAGE 32, 122, 124 = AP Nr. 4 zu § 9 KSchG 1969, zu 4 der Gründe; BAGE 35, 30, 39 = AP Nr. 6 zu § 9 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe; Senatsurteil vom 8. November 1988 - 2 AZR 313/88 -, n. v., zu II 1 der Gründe; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 9 Rz 14; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 9 Rz 30).
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit -

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 170/89
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht auch davon ausgegangen, der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG habe bereits deshalb keinen Erfolg, weil die Kündigung unabhängig von der Sozialwidrigkeit bereits aus anderen Gründen rechtsunwirksam war (vgl. BAGE 32, 122, 124 = AP Nr. 4 zu § 9 KSchG 1969, zu 4 der Gründe; BAGE 35, 30, 39 = AP Nr. 6 zu § 9 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe; Senatsurteil vom 8. November 1988 - 2 AZR 313/88 -, n. v., zu II 1 der Gründe; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 9 Rz 14; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 9 Rz 30).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 170/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 57, 317, 321, 322 = AP Nr. 53 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe) ist bei der Tarifauslegung - entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung - zunächst von dem Tarifwortlaut auszugehen.
  • LAG Hamburg, 26.01.1989 - 7 Sa 28/88

    Bareboat-Vercharterung ; Seeschiff; Ausländischer Charterer; Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 170/89
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. Januar 1989 - 7 Sa 28/88 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.06.1981 - 7 AZR 198/79

    Hotelgewerbe - Gaststättengewerbe - West-Berlin - Konstitutives

  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 729/95

    Haftung für Versorgungszusage nach rechtsgeschäftlicher Übernahme eines

    Es hat eine solche Möglichkeit erwogen, eine Entscheidung aber letztlich offen gelassen (BAG Urteil vom 12. Mai 1976 - 5 AZR 353/75 - SeeAE Nr. 1 zu § 613 a BGB; Urteil vom 26. April 1990 - 2 AZR 170/89 - n.v.).
  • ArbG Berlin, 19.07.2018 - 41 Ca 15666/17

    Betriebsübergang - übergangsfähige wirtschaftliche Einheit -

    Nach der Rechtsprechung des BAG im Bereich der Seeschifffahrt genügt es nicht, dass ein Schiff im Rahmen einer "bareboat-Charter" (, d.h. ohne Besatzung,) einem Charterer überlassen werde (BAG [26.04.1990] - 2 AZR 170/89 - juris Rn. 48 (bareboat-Charter eines Schiffs); zustimmend Kania, NZA 1994, 871 (874)); die Überlassung bloß eines Schiffs ohne die Mannschaft bedeute keinen Betriebsübergang (BAG [24.09.1980] - 5 AZR 347/78 - juris Rn. 24).
  • ArbG Berlin, 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17

    Wirksamkeit betriebsbedingte Kündigung - Insolvenz

    Nach der Rechtsprechung des BAG im Bereich der Seeschifffahrt genügt es nicht, dass ein Schiff im Rahmen einer "bareboat-Charter" (, d.h. ohne Besatzung,) einem Charterer überlassen werde (BAG [26.04.1990] - 2 AZR 170/89 - juris Rn. 48 (bareboat-Charter eines Schiffs); zustimmend Kania, NZA 1994, 871 (874)); die Überlassung bloß eines Schiffs ohne die Mannschaft bedeute keinen Betriebsübergang (BAG [24.09.1980] - 5 AZR 347/78 - juris Rn. 24).
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