Rechtsprechung
BAG, 26.04.1995 - 7 ABR 44/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,15416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kosten auswärtiger Sitzungen einer Hauptbetriebsvertretung - Übernahme von Mehrkosten - Verpflichtung zur Übernahme der Stornierungskosten für eine abgesagte Sitzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 30.09.1993 - 6 BV 4/93
- LAG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 12 TaBV 10/93
- BAG, 26.04.1995 - 7 ABR 44/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 10.08.1994 - 7 ABR 35/93
Betriebsrat: Besprechung mit Mitgliedern anderer Betriebsräte - Verpflichtung des …
Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 ABR 44/94
Den hierfür notwendigen Feststellungen kann es sich nicht mit dem Hinweis darauf entziehen, der Arbeitgeber würde hierdurch Kenntnis von den Einzelheiten der durchgeführten Betriebsratstätigkeit und damit einen Einblick in die Arbeit des Betriebsrats erhalten (BAG Beschluß vom 10. August 1994 - 7 ABR 35/93 - BB 1995, 1034 [BAG 10.08.1994 - 7 ABR 35/93], zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 643/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93
Rhetorikseminar für Betriebsräte
Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 ABR 44/94
Hinzu kommt, daß bei der Überprüfung der Entscheidung zur Wahl des Sitzungsortes auf die Verhältnisse im Entscheidungszeitpunkt abzustellen ist unabhängig davon, ob die Notwendigkeit in einem streng objektiven Sinne im Sitzungszeitpunkt noch gegeben war (ständige Rechtsprechung, BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.). - BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94
Beteiligungsrechte bei Änderungskündigungen nach Dienststellenschließung
Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 ABR 44/94
Ebenso wie ein Gesamtbetriebsrat (BAG Beschluß vom 24. Juli 1979 - 6 ABR 96/77 - AP Nr. 1 zu § 51 BetrVG 1972) kann sich auch die Hauptbetriebsvertretung in regelmäßigen Abständen mit den jeweiligen Gegebenheiten einzelner Dienststellen vertraut machen, gerade weil es an Berührungspunkten mit der Zuständigkeit der Betriebsvertretung bei Maßnahmen des Oberkommandos nach § 82 Abs. 2 BPersVG nicht von vornherein fehlt (beispielsweise BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - BB 1995, 1300).
- BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94
Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit
Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 ABR 44/94
Den hierfür notwendigen Feststellungen kann es sich nicht mit dem Hinweis darauf entziehen, der Arbeitgeber würde hierdurch Kenntnis von den Einzelheiten der durchgeführten Betriebsratstätigkeit und damit einen Einblick in die Arbeit des Betriebsrats erhalten (BAG Beschluß vom 10. August 1994 - 7 ABR 35/93 - BB 1995, 1034 [BAG 10.08.1994 - 7 ABR 35/93], zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 643/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 24.07.1979 - 6 ABR 96/77
Einberufung von Sitzungen des Gesamtbetriebsrats
Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 ABR 44/94
Ebenso wie ein Gesamtbetriebsrat (BAG Beschluß vom 24. Juli 1979 - 6 ABR 96/77 - AP Nr. 1 zu § 51 BetrVG 1972) kann sich auch die Hauptbetriebsvertretung in regelmäßigen Abständen mit den jeweiligen Gegebenheiten einzelner Dienststellen vertraut machen, gerade weil es an Berührungspunkten mit der Zuständigkeit der Betriebsvertretung bei Maßnahmen des Oberkommandos nach § 82 Abs. 2 BPersVG nicht von vornherein fehlt (beispielsweise BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - BB 1995, 1300). - BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit - …
Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 ABR 44/94
Auch hier steht einer Dienststelle die Befugnis zu nachzuprüfen, ob eine kostenverursachende Tätigkeit der Personalvertretung innerhalb des gesetzlichen Aufgabenbereichs des Personalrats liegt und der Personalrat im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens gehandelt hat (BVerwG Beschluß vom 16. Juni 1989, PersV 1989, 486; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, Stand März 1995, § 44 Rz 11 c, m.w.N.). - BAG, 23.06.1983 - 6 ABR 65/80
Arbeitgeberweisungsrecht
Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 ABR 44/94
Daran ist richtig, daß der Arbeitgeberin keine Überwachungs- und Kontrollbefugnisse hinsichtlich der Amtsführung der Stufenvertretung zustehen (BAG Beschluß vom 23. Juni 1983, BAGE 43, 109 = AP Nr. 45 zu § 37 BetrVG 1972, m.w.N.).