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BAG, 26.05.1977 - 3 AZR 362/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Revision - Statthaftigkeit
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 23.02.1977 - 6 Sa 115/76
- BAG, 26.05.1977 - 3 AZR 362/77
Papierfundstellen
- BB 1977, 1254
- DB 1977, 1856
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 207/56
Überprüfung von Entscheidungen Berliner Gerichte
Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 3 AZR 362/77
Der Umstand, daß gegen das vom Kläger angegriffene Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht statthaft ist, weil § 106 BVerfGG für Berlin nicht gilt (vgl. BVerfGE 7, 192), gibt dem Kläger keine zusätzliche Revisionsmöglichkeit. - BAG, 09.10.1957 - 2 AZR 450/57
Arbeitsgerichtliche Verfahren - Geltungsbereich der Rechtsvorschrift
Auszug aus BAG, 26.05.1977 - 3 AZR 362/77
§ 72 Abs. 1 ArbGG regelt abschließend die Fälle, in denen eine Revision statthaft istr; (vgl. BAG AP Nr. 52 zu § 72 ArbGG 1953)« Das gilt nach § 122 ArbGG auch für Urteile des Landesarbeitsgerichts Berlin.
- BAG, 19.12.1991 - 2 AZN 466/91
Kündigungsfristen für Arbeiter
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war die Regelung des § 72 Abs. 1 ArbGG 1953 abschließend (vgl. BAGE 1, 6 = AP Nr. 12 zu § 72 ArbGG 1953; Senatsbeschluß vom 9. Oktober 1957 - 2 AZR 450/57 - AP Nr. 52 zu § 72 ArbGG 1953; BAG Beschluß vom 26. Mai 1977 - 3 AZR 362/77 - AP Nr. 73 zu § 72 ArbGG 1953), Verfassungsverstöße waren durch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Landesarbeitsgerichtsurteil geltend zu machen (vgl. BVerfGE 19, 323, 330 = AP Nr. 4 zu § 546 ZPO ; 28, 1, 7 = AP Nr. 8 zu § 888 ZPO ; 48, 341 = AP Nr. 39 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).Die abschließende Regelung galt selbst dann, wenn ein Zugang zum Bundesverfassungsgericht aufgrund der besonderen rechtlichen und politischen Lage (Berlin) nicht möglich war (vgl. BAG Beschluß vom 26. Mai 1977 - 3 AZR 362/77 - AP Nr. 73 zu § 72 ArbGG 1953).
- BGH, 08.10.1990 - VIII ZB 21/90
Unzulässigkeit eines Rechtsmittels - Berufungsurteil - Landgericht Berlin - …
Damit wäre indessen der Zustand erreicht worden, der aufgrund der besatzungsrechtlichen Vorschriften in ihrer - auch für den Senat maßgebenden - Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht verhindert werden sollte, nämlich die Ausübung von Hoheitsgewalt des Bundes gegenüber der insofern eigenständigen Berliner Staatsgewalt (ebenso BAG in AP Nr. 73 zu § 72 ArbGG 1953 = BB 1977, 1254).